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> Geschäftsfähig mit 12 Jahren?
Felix Weber
findoo LTD
Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 15:32
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Hallo!

Wie sieht es in Deutschland damit aus, wenn die Kunde erst 12 Jahre oder so sind?
Also, wenn ein Minderjähriger bei mir etwas kauft, aber die Eltern nacher sagen, dass dies nicht okay sei, muss ich dann das Geld zurückbezahl?
Ab wann ist amn in De Geschäftsfähig?

mfg Felix


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Gast
#2 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 15:43 (+00:10)
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Mit seinen 12 Jahren ist er nur bedingt bzw. eingeschränkt geschäftsfähig. Er darf zwar bei dir etwas kaufen, jedoch müssen die Eltern darüber infomiert und damit einverstanden sein. Sollte ein 12 jähriger mit dir ein Geschäft machen und die Eltern dann zu dir kommen und das Geschäft rückgängig machen wollen, so ist das dann rechtens.
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- Matthias -
#3 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 16:13 (+00:29)
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Stimmt - hast Du null Chancen. Denk dabei auch daran es könnte ja Dein Kind sein. rolleyes.gif
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Gast
#4 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 16:16 (+00:03)
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Ich weiss ja nicht mit was du Geschäfte machst, aber wenn das Kind unter 7 Jahren ist, darfst dieses Geschäft nicht ausführen. Kinder unter 7 jahren sind in Deutschland nicht geschäftsfähig.
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Rainer
#5 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 16:21 (+00:04)
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Es kommt drauf an wie alt der Minderjährige ist und wie teuer der Einkauf ist. Siehe auch § 110 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).


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Gast
#6 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 16:29 (+00:07)
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Der Taschengeldpragraph ist aus meiner Sicht Unsinn. Wenn nämlich ein Kind von seinen Eltern 5¤ Taschengeld bekommt und dann solange spart bis er 1000¤ hat, er sich dann davon eine Stereoanlage oder Ähnliches kaufen will, braucht er dazu ebenfalls die Einwilligung der Eltern. Beim Taschengeldpragraphen geht es ausschlieslich um kleine Beträge um "finanzielle Freiheit und Verantwortung" zu lehren und dem Kind die Möglichkeit zu geben, selbständig zu werden bzw. etwas selbständig zu kaufen.
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Pascal Wiederkehr
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#7 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 16:48 (+00:19)
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Gut, nun wie will man aber in einem solchen Fall im Voraus wissen ob einer Minderjährig ist oder nicht? Bei jedem Kunden zuerst nach dem Ausweis fragen, nach dem Motto: Bevor wir ins Geschäft kommen können brauchen wir eine Kopie deines Ausweises.


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Gast
#8 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 17:04 (+00:15)
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Ob einer 5, 12 oder 35 ist, sieht man in etwa. Bei zweifelhften Fällen ( zb aufgestylte 15 jährige) sollte/muss man sich den Ausweis zeigen lassen. Sollte ein 8 jähriges Kind zu dir kommen das aussieht wie 3, mache keine Geschäfte. Sicher ist sicher. Wenn dann Mama und Papa kommen und sich beschweren, kannst du ja immernoch die Bonbons verkaufen. Du hast dich aber im Zweifelsfall nicht strafbar gemacht
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Felix Weber
findoo LTD
#9 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 18:06 (+01:02)
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Hallo!
Danke für eure ANtworten.
Wie sieht es denn damit im Internet aus?
Also wenn ich einem 12 Jährigen ein Logo erstellt habe, ihm das gesendet habe und der nicht bezahlen will und die Eltern sagen, dass SIe das nie wollten!
Darf der dann das Logo nutzen?


mfg Felix


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