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> Probleme mit Domain!, Domainstreit
mathias
Geschrieben am: Di 3.01.2006, 20:38
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Erst mal Hallo zusammen.

Ich habe gerade Streit wegen eines reservierten Domainnamens. Es ist ein Forum. Ich möchte die Domain nicht nennen, aber ich mache ein Beispiel: Der Domainname enthält den begriff Forum. Also als Beispiel:
Mein Name(Bsp.): traktor-forum.ch nun behauptet der Inhaber der Domain traktorforum.ch er habe den Namen "Traktor Forum" Marken- und Urheberrechtlich schützen lassen und droht mir mit dem Anwalt und wollte dass ich meine Domain sofort abschalte. Was soll/kann ich tun?

Danke und Gruss

Mathias
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Tobias Seifart
#2 Geschrieben am: Di 3.01.2006, 21:03 (+00:25)
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Nabend Mathias,

begrüsse dich hier im Forum.
Marken können online bei www.dpma.de "gecheckt" werden.

Habe auch schon Abmahnungen erhalten wo alles heiße Luft war, nicht einschüchtern lassen und bei Bedarf, Zeit, Geduld, etc. deinen eigenen Anwalt mit den Thema vertraut machen und einschreiten, zb. durch eine negative Feststellungsklage, glaube soetwas kannst du dort machen.

Wie gesagt, bin aber ein Jura-Laie und von daher nur meine persönliche Meinung und keine Gewähr auf die Richtigkeit.


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„Fortschritt ist der Weg vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen.“, Wernher von Braun
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MarcoCH
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#3 Geschrieben am: Di 3.01.2006, 22:27 (+01:23)
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Lass Dich nicht einschüchtern und frag doch hier mal nach www.ige.choder hier gibts auch einiges Stichfestes www.trademark.ch

Gruss Marco wink.gif


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PH
#4 Geschrieben am: Di 3.01.2006, 22:54 (+00:27)
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Bei Domains kommt grundsätzlich das Markenrecht zur Anwendung.

1- nicht Schützbare Namen/Marken

www.traktorforum.com muss sich die Konkurrenz von www.traktor-forum.com gefallen lassen.
Er könnte auch eine Firma und eine Marke haben, die so heissen, beide Namen sind nichts Wert.
Eine solche Marke kann nur in Verbindung mit einem Bild/Logo geschützt werden, aber nicht der Name allein, was also bedeutet, dass die Domain nicht schützbar ist.
Einzige Ausnahme: die Marke ist ausreichend bekannt (das heisst mindestens landesweit), dass eine Verwechslungsgefahr entsteht.

Aber ist das erste Wort in Deiner Domain wirklich etwas so unoriginelles wie "Traktor"?
Oder steht dort eine Marke? => siehe Punkt 2:

2- Schützbare Namen/Marken

Nehmen wir mal an, ruggetuk gibt es noch nicht als Marke/Begriff (habe ich nicht geprüft).
www.ruggetukforum.com muss sich also nicht gefallen lassen, dass das spätere www.ruggetuk-forum.com seine Besucher stiehlt.

Eine Marke muss originell sein, um durch das Markenrecht geschützt werden zu können. Zum Schutz genügt es, wenn man beweisen kann, dass man diese Marke zuerst kommerziell benutzt hat, bzw. in Umlauf gebracht. Der Markeneintrag dient in diesem Fall nur dem einwandfreien Beweis. Selbst ein Markeneintrag muss sich aber einem Anterioritätsbeleg beugen (z.B. ein Foto, dass einwandfrei auf vor den Markeneintrag zurückdatiert, das aber beweist, dass die Marke bereits durch jemand anderes in Gebrauch war).
=> Die Eintragung einer Firma oder einer Marke beweist also noch gar nichts.
Mein Urgrossvater hatte desöfteren Probleme mit solchen Fällen, so dass er eine einfache Methode entwickelt hat: er liess sich Postkarten mit Namen und Logos malen, und hat diese dann samt Datierung durch den Poststempel sich selbst geschickt.

First come, first serve.

Siehe auch diesen Thread: http://www.Ayom.com/topic-9042.html

Produktklassen:
Marken können für Produktklassen eingetragen werden, so dass es möglich ist einen Möbel-Wagner sowie einen Auto-Wagner in der selben Kleinstadt zu haben.

Und wie immer, nicht vergessen: ICH BIN KEIN PROFI-RECHTSVERDREHER! DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG! laugh.gif
Wenn Du es also genau wissen willst: geh zum Anwalt und bleche!

P.S.
An alle die Interesse am Internet-Recht haben: ist euch schon mal eine Rechtschutzversicherung oder eine Rechts-Beratungspauschale für Webmaster begegnet?
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mathias
#5 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 09:52 (+10:57)
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Danke, Ihr habt mir schon einmal weitergeholfen. Resp. beruhigt.

QUOTE
Aber ist das erste Wort in Deiner Domain wirklich etwas so unoriginelles wie "Traktor"?
Oder steht dort eine Marke? => siehe Punkt 2:


Das erste Wort in der Domain, ist relativ unspektakulär! Ein besseres Beispiel wäre Turbekulose oder Cholera o.ä. Also ein allgemeiner Begriff wie eine Krankheit oder so.

Danke und Gruss Mathias

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- Matthias -
#6 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 12:12 (+02:19)
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Also, ganz so einfach ist das nicht - es gibt dabei mehrere Aspekte zu berücksichtigen:

1)Wenn der betreffende Begriff als Wortmarke geschützt ist, lasses Dir bitte nachweisen mit Datum und vor allem den Klassen (Nizza-Klassifikation), für die er geschützt ist. Überprüfe dann, ob derjenige wirklich die älteren Rechte hat, oder ob er einfach etwas hat schützen lassen, was vorher schon von anderen verwendet wurde. Wenn es diejenigen gibt, spreche mit denen und geht gemeinsam vor - evtl. dann, wenn er Dich abmahnt, mittels einem nachträglichen Einspruch bei dem entsprechenden Marken- und Patentamt. Dies ist rechtlich zulässig!

2) Mache selbst eine Recherche, nicht nur beim DPMA sondern auch beim Harmonisierungsamt für den Europäischen Binnenmarkt. Das kann sehr aufschlussreich sein. Informiere Dich da auch über ähnliche Marken, laufende Widerspruchsverfahren, etc., etc. Das ganze kostet Zeit, aber Du musst selbst einschätzen was das Wert ist.

3) Es gibt den unter Juristen üblichen Begriff der "Normativen Kraft des Faktischen". Wir kennen ja alle die Schweinereien hinsichtlich angeblich nicht patentierbarer Software, etc. Dort ist es nun so, dass doch vieles - ich vermute mitunter wahrscheinlich mit viel Vitamin B (wie Schmiergeld wink.gif ) - patentiert wurde, mit der Folge von wahren Abmahnfeldzügen.

Last but not least - sei in jedem Fall vorsichtig. Im Falle von Abmahnungen werden die Streitwerte zumeist so hoch gesetzt, dass die von Dir zu zahlenden Anwaltsgebühren erheblich sind, i. d. R. mindestens zwischen 1500 und 2500 Euro. Das schüchtert schon ein, besonders wenn Du nicht weisst, wie du Dich in formeller Hinsicht richtig verhältst.

Ich habe sehr viel Erfahrung auf diesem Gebiet - wenn ich Dir helfen kann, melde Dich.
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PH
#7 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 14:54 (+02:42)
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QUOTE
Last but not least - sei in jedem Fall vorsichtig.


Das kann nicht oft genug gesagt werden.


QUOTE
oder ob er einfach etwas hat schützen lassen


Matthias, bist Du einverstanden, dass das eigentlich lauten sollte:
"hat als Marke und/oder Firmenname eintragen lassen"

"schützen lassen" geht ja gar nicht, denn ungültige (nicht schützenswerte) Marken fliegen bei einem Gerichtsverfahren doch auf, oder?
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- Matthias -
#8 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 16:08 (+01:13)
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Das Patent- und Markenamt prüft von vornherein genau diesen Aspekt. Das ist natürlich von Amt zu Amt - sprich Land zu Land - sehr unterschiedlich. Unsere Erfahrungen:

1) Beim DPMA in München z. B. ist die Bearbeitungsweise sehr restriktiv, würde sogar unserer Erfahrung nach sagen Standort-schädlich, denn wir haben aufgrund von fast schon schikanösen Erlebnissen mit diesem Amt bei mehreren erfolglosen Versuchen Wortmarken anzumelden, die wir in anderen Ländern problemlos anmelden konnten, grosse Investitionen in Deutschland nicht getätigt. Wir haben wirklich schlimmes erlebt dort. Unglaubliches.

2) Hier in der Schweiz - in Bern - wiederum scheint man mit wesentlich mehr Sachverstand vorzugehen. Etwaige Bedenken, Rückfragen des Amtes, strittige Sachverhalte, etc., kann man pragmatisch und schnell diskutieren und es bleibt auch dann kein unangenehmes Gefühl zurück, wenn eine Anmeldung dann doch nicht möglich ist. Es ist dann auch nachvollziehbar.

3) In Valenzia beim Europäschen Patentamt wiederum dauert es etwa 3 Jahre - wenn alles glatt geht wohlgemerkt. Es sind ja auch 26 Länder, in denen recherchiert wird. Jeder gibt seinen Senf hinzu - es kann sehr teuer werden.

In jedem Fall wird der Aspekt der Schutzwürdigkeit ernsthaft geprüft - davon kannst Du ausgehen - und, in jedem Fall ist eine nachträgliche Anfechtung sehr teuer - weil u. U. sehr hohe Streitwerte festgesetzt werden. Es gilt insofern die von mir erwähnte "Normative Kraft des Faktischen" - anders ausgedrückt: sind Patent- oder Markenrechte erst einmal vergeben, dann kann der Rechteinhaber auch abmahnen.

Also sei da sehr vorsichtig und versuche eine Lösung im beiderseitigem Einvernehmen zu erreichen.
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mathias
#9 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 20:19 (+04:11)
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Danke euch! Auf Anwaltskosten etc. habe ich keine Lust. Wäre ich bei Google hinter denen gelistet würde es die gar nicht interessieren. Würde es reichen die Domain nur auf inaktiv zu schalten? Oder müsste ich die Domain auch so abgeben?
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- Matthias -
#10 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 20:39 (+00:20)
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Schau doch erstmal nach für welche Klassen die Marke geschützt ist. Hier kannste nachschauen:

Internationale Waren- und Dienstleistungklassifikation.

Vielleicht hat er sie ja für die Klasse 16 Papier und Pappe sowie 27 Teppiche und Fussmatten reservieren lassen biggrin.gif ,Kannst mir ja eine Private Nachricht schreiben, wenn Du den Namen nicht offen sagen kannst - obwohl, wieso eigentlich nicht? Wenn die Domain sowieso nix mehr bedeutet für Dich?
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mathias
#11 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 21:21 (+00:41)
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Klasse 44, trifft am ehesten zu... dry.gif
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Marco Wolf
#12 Geschrieben am: Do 5.01.2006, 01:52 (+04:30)
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Interessantes Thema, lest euch mal dieses aktuelle Urteil durch:
Deutsche Bahn hat keinen Anspruch auf bahnhoefe.de

Du solltest wie hier schon von mehreren gesagt zuerst mal nachsehen ob die Marke (der Name) geschützt ist.

@ PH

Nicht direkt eine Rechtschutzversicherung für Webmaster aber ein Internet-Rechtsschutz gibts bei Arag


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- Matthias -
#13 Geschrieben am: Do 5.01.2006, 08:54 (+07:02)
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Klasse 44, trifft am ehesten zu...


Die Klasse ist immer genau bezeichnet!
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