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> Impressum bei Weiterleitung zu Partnerprogrammen?, Brauch ich in dem Fall ein Impressum?
jb-net
Geschrieben am: Di 23.03.2004, 17:17
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Muss man ein Impressum angeben, wenn man auf Partnerprogramme umleitet?. zB: User klickt, es öffnet sich ein neues Fenster ("_blank"), welches per Frame auf ein Partnerprogramm weiterleitet.

Für den User sieht eigentlich alles gleich aus, als ob er direkt auf der neuen Seite wäre, nur, dass sie halt in einem Frame geladen wird. Braucht man jetzt in diesem Frame ein eigenes Impressum oder reicht dasjenige auf der eigentlichen Seite?
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Remo Uherek
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#2 Geschrieben am: Do 25.03.2004, 15:29 (+46:11)
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Wenn es sich um eine separate Domain handelt, dann würde ich ein Impressum hinmachen, ja. Denn für den Inhalt der Domain bist ja du, und nicht der Partnerprogramm-Betreiber verantwortlich.


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jb-net
#3 Geschrieben am: Do 25.03.2004, 16:58 (+01:28)
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Nein, ich meine keine extra Domain, sondern einfach, dass ich eine Seite habe, von der aus ein paar Links zu Partnerprogrammen (per Frame) setze.
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Remo Uherek
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#4 Geschrieben am: Do 25.03.2004, 19:00 (+02:02)
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Hmm, kann ich als Nicht-Anwalt natürlich nicht beurteilen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, würde ich ein Impressum hinmachen. Das Impressum muss ja soviel ich weiss innert zwei Klicks erreichbar sein - und das wäre es ja in deinem beschriebenen Fall nicht.


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Sassy
#5 Geschrieben am: Do 15.04.2004, 08:42 (+20d 13:42)
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Kann mir jemand sagen, ob dieses Imressum eine Pflicht ist? In Deutschland sei es so hab ich gehört stimmt das?
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Rainer
#6 Geschrieben am: Do 15.04.2004, 08:48 (+00:06)
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Impressum ist bei gewerblichen Homepages Pflicht. Bei privaten soweit ich weiss immer noch nicht Pflicht.
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Sassy
#7 Geschrieben am: Do 15.04.2004, 09:09 (+00:20)
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Danke schön :-) Jetzt weiss ich, was ich als nächstes auf der Firmenpage aktualisieren muss
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Remo Uherek
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#8 Geschrieben am: Do 15.04.2004, 13:54 (+04:44)
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@Sassy:
Ich empfehle dir die Lektüre des Teledienstgesetzes. In §6 wird die Informationspflicht (sprich Impressumspflicht) detailliert diskutiert:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

Gruss, Remo


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Claudio
#9 Geschrieben am: Do 15.04.2004, 14:24 (+00:30)
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Hallo Sassy

Als Schweizerin musst du kein Impressum laut deutschem Teledienstgesetz erstellen. wink.gif

Grüsse
Claudio



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Besser sehen durch Augentraining.
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Remo Uherek
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#10 Geschrieben am: Do 15.04.2004, 15:16 (+00:52)
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QUOTE
Als Schweizerin musst du kein Impressum laut deutschem Teledienstgesetz erstellen.


Trotzdem ist die Rechtslage für Schweizer noch ungeklärt und damit immer noch Grauzone. Solange Deutschland eine wesentliche Zielgruppe ist (was imho bei einer Schweizer Seite relativ oft der Fall ist), dann gilt laut deutschem Recht das deutsche Recht (soweit mir bekannt), egal was das Ursprungsland ist.

Ich würde Schweizer Homepagebetreibern aber trotzdem zu einem Impressum raten, denn damit ist man 1. auf der sicheren Seite und 2. wirkt die Seite seriöser. Wer etwas zu verstecken hat, dem schenke ich kein Vertrauen.

Eine andere rechtliche Problematik @Sassy:
Da ich annehme, dass du dein Grafikmaterial nicht lizenziert hast, würde ich mich in die Problematik des Urheberrechts einarbeiten. Die Rechtslage ist zwar bei Gif-Dateien auch nicht geklärt, aber es könnte trotzdem zu Problemen kommen (vor allem bei den bekannten Motiven). Ist nur ein gutgemeinter Hinweis...

Im Zweifelsfall ist natürlich immer ein Anwalt zu konsultieren.

Gruss, Remo


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jonas
#11 Geschrieben am: Fr 16.04.2004, 09:38 (+18:21)
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QUOTE (Remo Uherek @ Do 25.3.2004, 19:00)
Das Impressum muss ja soviel ich weiss innert zwei Klicks erreichbar sein

Bei zwei Klicks? Schön wäre es. Es gibt ein neues Urteil in Deutschland, welches besagt, dass das Impressum bei einer "üblichen Auflösung" des Monitors ohne Scrolling durch einen direkten Klick erreichbar sein soll.

Das Urteil wird aber gerade angefochten und - wenn ich mich nicht irre - ist die Rechtsverbindlichkeit dadurch zwischenzeitlich aufgehoben.

Falls nicht, sollten alle Impressa raus aus'm Footer rein in den Header ...


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jonas
#12 Geschrieben am: Fr 16.04.2004, 09:41 (+00:03)
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Ein Nachtrag: dieses Urteil hat das Oberlandesgericht München am 12. Februar 2004 gefällt.

Infos dazu unter:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20040136.htm
http://www.golem.de/0403/30238.html

So langsam übertreiben die Verbraucherzentralen aber ...


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Sassy
#13 Geschrieben am: Di 20.04.2004, 09:44 (+4d 00:03)
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Danke für den Hinweis Remo. Ich weiss, dass ich mich da eigentlich in einer "noch grauzone" befinde. Die Gifs sind alle aus dem Netz zusammengesammelt, wobei ich immer nach Hinweisen gesucht habe, ob ich diese auf meine Seite packen darf. Und die meisten Grafiken findest du auf so vielen Seiten, dass es schwer nachzuvollziehen ist, ob da irgendwo ein Copyrigth draufliegt. Ich hab mir da auch schon oft Gedanken gemacht. Ich hab die Dinger gratis aus dem Netz und geb sie gratis weiter. Sollten da Probleme auftauchen werd ich die Seite aus dem Netz nehmen
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Remo Uherek
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#14 Geschrieben am: Di 20.04.2004, 13:14 (+03:29)
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QUOTE
Ich hab die Dinger gratis aus dem Netz und geb sie gratis weiter. Sollten da Probleme auftauchen werd ich die Seite aus dem Netz nehmen.


Unwissen schützt leider vor Strafe nicht. Wenn andere gegen das Copyright verletzen, heisst das nicht, dass das jeder darf.

Ich mache dich nur darauf aufmerksam, dass es teuer werden kann. Im Zweifelsfall würde ich mir ein Web-Audit von einem Anwalt holen, dann hast du es schwarz auf weiss.

Gruss, Remo


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Rainer
#15 Geschrieben am: Di 20.04.2004, 21:15 (+08:01)
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Ich muß da Remo vollkommen recht geben. Das jemand anderes etwas gratis anbietet heist noch lange nicht, daß es legal ist und/oder das du es gratis anbieten darfst. Illegale Musik/Film/Games-Downloads sind auch gratis, aber nicht legal. Und irgendwann erwischen sie euch alle. Die ersten MP3 Piraten haben schon eine Anzeige der Musikbranche an der Backe.
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Sassy
#16 Geschrieben am: Mi 21.04.2004, 12:40 (+15:25)
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Nichtwissen schützt vor Strafe nicht einer der Ersten Grundsätze die man in Rechtkunde lernt. Es stimm schon, ich sollte das nicht so auf die leichte Schulter nehmen.

Danke Remo und Rainer für den virtuellen "Tritt in den Hintern" etwas zu unternehmen.

Ich werd mich mal schlau machen bei meinem Anwalt mal sehen was mich das kostet. wacko.gif Oder brauch ich da einen spezialisierten Anwalt?
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Lanza
#17 Geschrieben am: So 2.05.2004, 01:12 (+10d 12:31)
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Impressum ist bei gewerblichen Homepages Pflicht.
--- Bei privaten soweit ich weiss immer noch nicht Pflicht.---

Irren ist menschlich sprach der igel und stieg von der Zahnbürste

sobald du ein PP über deine Seite bewirbst ist deine Seite gewinnorientiert ausgerichtet und somit impressumspflichtig auch wenn du damit noch nie etwas verdient hast trotsdem man könnte ja
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1 Jahr und 5 Monate später...
kbizz
#18 Geschrieben am: Di 4.10.2005, 09:48 (+1y 5m )
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Hallo,
wie ist das dann wenn man zwar eine gewerbliche, sprich eine Firmendomain hat aber keinen Inhalt oder nur eine Weiterleitung auf die Konzernmutter im Ausland? Braucht man da ein Impressum?

Gruss
Kurt
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Remo Uherek
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#19 Geschrieben am: Di 4.10.2005, 15:59 (+06:10)
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wie ist das dann wenn man zwar eine gewerbliche, sprich eine Firmendomain hat aber keinen Inhalt oder nur eine Weiterleitung auf die Konzernmutter im Ausland? Braucht man da ein Impressum?

Was spricht gegen ein Impressum? Ich empfehle jedem und bei allen Websites vorsichthalber eins draufzumachen. Wenn man es nicht von Suchmaschinen gefunden haben will, kann mans ja als Grafik einbinden.


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11 Monate später...
Miguel.Gomes
#20 Geschrieben am: Sa 9.09.2006, 18:10 (+11m )
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hoste deine seite doch einfach im ausland - beispielsweise in der schweiz
soweit ich weiss gilt dort keine impressumspflicht...


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