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> Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis..., ...für Forenbeiträge
Marco Wolf
Geschrieben am: Mo 5.12.2005, 18:20
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QUOTE
Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.


QUOTE
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.


Quelle: Heise.de
Mehr infos: Heise.de - Newsticker

Interessant ist vor allem wer dort gegen Heise.de geklagt hat...


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Joel
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#2 Geschrieben am: Mo 5.12.2005, 18:47 (+00:26)
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In Deutschland kann man kaum noch folgende Services betreiben:

- Links (Weil man Haftet für die Inhalte der gelinkten Seiten)
- Foren (Weil man haftet für die Beiträge)
- Chats (dito)
- Gästebücher (dito)
- Entwicklungsgefärdende Inhalte (Sex, böse Games)
- Ripping Software (ganz böse)

Das meinten die Politiker also mit "Wirtschaftsfördernde Massnahmen" ...


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Felix Weber
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#3 Geschrieben am: Mo 5.12.2005, 19:40 (+00:52)
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Hallo!

Das ist ganz typisch für Deutschland.
Es gibt 100000 Gesetzte die absolut unsinnig sind und sich nur als wirtschaftsschwächend herausstellen! ohmy.gif und im gleichen Atemzug wundern die Politiker sich warum so viele deutsche Firmen ins Ausland abwandern und 100.000 Arbeitsplätze flöten gehen!
(wenns nur 100.000 wären)
Und das Beste ist diese neuen "Arbeitsplätze" werden mit Million an Subvensionen noch zusätzlich untterstützt, da man auf STeuereinnahmen hofft die niemals von den Firmen erbracht werden, da sie jeden "pubs" abschreiben können.
naja und dann kommt noch das neue Dienstlesitungsgesetz der EU !
Also der, der aus einer Bananen-Republik innnerhalb der EU kommt darf nach geltendem Recht
nach dem heimischen Recht arbeiten! Also keine STueren 200 Stundenwoche mit 24 STundentag zu einem Lohn von 1¤ pro Jahr!
Naja
aber mit Deutschland geht es vorran!



felix


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"Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vorne herein ausgeschlossen erscheint."
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Julian Ulrich
#4 Geschrieben am: Mo 5.12.2005, 19:58 (+00:17)
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Schrecklich, das zerstört die positive Entwicklung und Entfaltung des Internets!!

lg, julian


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rogerbo
#5 Geschrieben am: Mo 5.12.2005, 21:39 (+01:40)
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Ich hau mich weg der (Achtung ich Zitiere eine bezeichnung die zugelassen ist) Dialer-Parasit schlägt wieder zu. Es erstaunt mich wenig das gerade M.D. klagt, wenn man ein bisschen verfolgt hat was auf jagin so loss war betreffend dieses M.D. dan kann man nur den Kopfschütteln.
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PH
#6 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 08:53 (+11:14)
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Dieses Urteil wird wieder gekippt.
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Lila
#7 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 08:57 (+00:03)
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Der gesunde Menschenverstand kann so einen Blödsinn nicht zu lassen ! Wenn hier bald jeder jeden verklagt können wir das Internet dicht machen.


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Joel
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#8 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 09:08 (+00:10)
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QUOTE

Dieses Urteil wird wieder gekippt.

Da wär ich mir nicht so sicher. Immerhin wurde das Haften für die Inhalte der Links auch nicht gekippt. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das Urteil verfassungswidrig ist... Aber we'll see...


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Philipp_R
#9 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 15:30 (+06:22)
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QUOTE
In Deutschland kann man kaum noch folgende Services betreiben:

[...]
- Entwicklungsgefärdende Inhalte (Sex, böse Games)
- Ripping Software (ganz böse)

Das meinten die Politiker also mit "Wirtschaftsfördernde Massnahmen" ...


Die Argumentation das Rechtsveletzungen im Gebiet des Urheberschutzes zugelassen oder den Jugendschutz zu gelockert werden sollte um die Wirtschaft zu fördern ist meines Erachtens schon arg haarsträubend.
Im ersten Fall dienen die Gesetze gerade dazu, das sich eben nicht jeder auf Kosten eines anderen bereichern kann. Zudem würde eine solche "Wirtschaftsförderung" andere Wirtschaftzweige gefährden.
Im zweiten Fall lässt sich dazu nur sagen, dass die Aufrechnung der beiden Punkte gegeneinander allein schon indiskutabel ist. Im übrigen ist hier der Betrieb solcher Services durchaus nicht unmöglich, sindern erfordert - wie in allen anderen Gebieten auch - entsprechende Rechtskenntnis. Was ist eigentlich in diesem Zusammenhang aus den angekündigten rechtlichen Schritten von ueber18.de im Zusammenhang mit dem gegen diesen Service ergangenen Urteil geworden? Weiß das zufällig jemand..?

Zum Thema: Ich vermute ebenfalls, dass das Urteil keinen Bestand haben wird, auch wenn die Urteilbegründung noch nicht veröffentlicht ist.

Gruß

Philipp


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Joel
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#10 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 15:41 (+00:11)
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Die Argumentation das Rechtsveletzungen im Gebiet des Urheberschutzes zugelassen oder den Jugendschutz zu gelockert werden sollte um die Wirtschaft zu fördern ist meines Erachtens schon arg haarsträubend.

Das Problem ist, dass die Behörden einen 100% Jugendschutz verlagen, welcher fast nicht realisierbar ist. Da bleiben vielleicht noch 1% User übrig, die dieses Verifikationsverfahren durchmachen. Und es schützt die Jugend nicht, weil man auf Millionen ausländischer Seiten zugeiffen kann.

Eine Musik-CD zu kaufen und dann auf MP3 zu rippen (z.B. um dann auf den iPod zu kopieren) sollte aber keine Urheberrechtsveletzung sein. Die Folge davon ist, dass sich die Leute statt CDs zu kaufen direkt MP3s herunterladen bei P2P-Netzwerken.


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JoKa
#11 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 16:17 (+00:35)
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Das Problem in Deutschland ist, dass es ein Gesetz zu wenig gibt: eines, um extrem inkompetente Richter aus dem Amt zu jagen.


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genelin
genelin
#12 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 16:28 (+00:11)
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das bedeutet,( das üble nachreden,) auch nicht mehr im Web publiziert werden können. Ist doch gut so, ansonsten werden wir eine Internet Lynch Justiz erleben. gruss genelin
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JoKa
#13 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 16:48 (+00:19)
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QUOTE (genelin @ Di 6.12.2005, 16:28)
das bedeutet,( das üble nachreden,) auch nicht mehr im Web publiziert werden können. Ist doch gut so, ansonsten werden wir eine Internet Lynch Justiz erleben. gruss genelin

Dagegen konnte man zuvor bereits vorgehen. Das war auch sinnvoll geregelt. Aber dieses neue Urteil ist möglicherweise sogar gefährlicher Unsinn. Nach dem was bisher dazu bekannt ist, könnte es vielleicht zu gezielten Angriffen auf Konkurrenten missbraucht werden, kommt also Deiner "Lynchjustiz" eher nahe.


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Sascha Ahlers
#14 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 17:17 (+00:29)
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Hallo.

QUOTE (JoKa @ Di 6.12.2005, 16:17)
Das Problem in Deutschland ist, dass es ein Gesetz zu wenig gibt: eines, um extrem inkompetente Richter aus dem Amt zu jagen.

Das darf man so wirklich nicht sagen, immerhin entscheiden die Richter ja nicht alleine, wenn es um gewisse Fachbereiche. Dafür gibt es auch noch (bpsw.) die EDV-Sachverständigen. Vielleicht sollte man erstmal dort ein Auge drauf werfen, bevor man nach ganz oben zielt.

Was aber komisch ist, sei einiger Zeit wird bei rechtlichen Themen immer ziemlich schnell Beispiele aus dem Jugendschutz gebracht. Ich kann etwas den Ärger darüber verstehen, doch ich empfinde den Jugendschutz auch nicht in allen Punkten schlecht.
Doch letztendlich frage ich mich, was bei dieser Diskussion der Jugendschutz für eine Rolle spielt? Und was das deutsche Gesetz mit anderen Ländern zu tun hat? - Mal abgesehen davon, dass ich über's Internet auch die Websites aufrufen kann. [1]



MfG Sascha Ahlers

[1] Dies könnte nun auch auf andere Beispiele beziehen, welche nicht unbedingt etwas mit dem Jugendschutz zu tun haben. Ich kann auch nach Holland fahren und dort Drogen kaufen, welche hier in Deutschland nicht einfach so angeboten werden dürfen.


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Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."

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JoKa
#15 Geschrieben am: Di 6.12.2005, 18:06 (+00:48)
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QUOTE (Sascha Ahlers @ Di 6.12.2005, 17:17)
QUOTE (JoKa @ Di 6.12.2005, 16:17)
Das Problem in Deutschland ist, dass es ein Gesetz zu wenig gibt: eines, um extrem inkompetente Richter aus dem Amt zu jagen.

Das darf man so wirklich nicht sagen, immerhin entscheiden die Richter ja nicht alleine, wenn es um gewisse Fachbereiche. Dafür gibt es auch noch (bpsw.) die EDV-Sachverständigen.

Ok, hast recht, ich erweitere das Davonjagen auf alle Beteiligten smile.gif


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omc
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#16 Geschrieben am: Mi 7.12.2005, 02:09 (+08:03)
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der ganze Fall relativiert sich jetzt doch wieder, so kann man das (na ja) gelten lassen.

Siehe hier.............

mfg und gute nacht
ric

dabei wollte ich mein forum schon abbrechen biggrin.gif


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Jörg Kruse
#17 Geschrieben am: Mi 7.12.2005, 10:45 (+08:36)
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QUOTE (omc @ Mi 7.12.2005, 2:09)

Ist sicher auch mit Vorsicht zu genießen:

QUOTE
Vorstehende Auskünfte über den Gang der mündlichen Verhandlung habe ich mir telefonisch von dem Klägervertreter, Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, eingeholt.


Aber irgendwann wird ja sicher die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen, so dass man sich unabhängig von der Wiedergabe durch die beiden Parteien ein Bild machen kann


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8 Monate später...
pangu
#18 Geschrieben am: Fr 18.08.2006, 23:01 (+8m )
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am nächsten dienstag (22.8) gehts in die nächste runde:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/76996


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