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(?) Tags raten (?) domainrecht, domains, schweiz (edit)
 
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> Domainrecht Schweiz
Martin H
Geschrieben am: Di 29.11.2005, 18:16
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wie ist das genau?

Angenommen

1. ich bin seit sagen wir 2 Jahren Eigentümmer der domain XYZ.ch
2. Ich habe die Domain bei Sedo parkiert

Kann jemand die Domain für sich beanspruchen wenn er jetzt z.B. die Marke XYZ.ch oder die Firma XYZ.ch Gmbh registriert?

Anderst herum, kann jeder einfach schauen, welche guten Domains besetzt sind, aber nicht verwendet werden und durch Firmen oder Markeneintragung quasie "kapern"???

Da es sich um eine schweiz relevante Frage handelt, sind wohl antworten auch erlaubt :-)

ich denke mir das thema dürfte einige Domainhändler hier drin interessieren??

grüsse

martin





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Erik Beyer
www.GBase.ch, www.digiplace.ch
#2 Geschrieben am: Di 29.11.2005, 19:45 (+01:29)
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Wenn Firma XY nicht nachweisen kann, dass du die Domain registriert hast, um vom guten Namen der Firma XY zu profitieren, hast du nichts zu befürchten.

Habe auch einen solchen Fall mit Google Base. Habe die Domain GBase.ch und GBase.de, aber sind seit Jahren reserviert. Denic sagte mir, ich hätte nichts zu befürchten. Wenn Google mir allerdings ein bisschen von ihrer Portokasse rüberschiebt wink.gif....


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ric
#3 Geschrieben am: Di 29.11.2005, 20:15 (+00:29)
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keine jursitische beratung, wie immer nur laienmeinung:

wenn du die domain regsitriert hast, bevor die xyz gmbh gegründet wurde, dann sehe ich nahezu keinen anlass für gefahr. denke da würdest du in einem rechtsstreit hoffentlich recht bekommen. hier gilt das prinzip first come first served.

ric


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2 Jahre und 2 Monate später...
René Weber
rwx-support
#4 Geschrieben am: Do 17.01.2008, 02:09 (+2y 2m )
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Hallo,
Ich habe diesen schon etwas angestaubten Thread wieder in den Vordergrund gebracht, weil ich meine Domain "LaFouly.net verkaufe.

La Fouly ist eine kleine Ortschaft, welche zur Gemeine Orsières im Val Ferret gehört.
Einer der potentiellen Kàufer hat nun Angst, dass die Gemeinde bzw. die Ortschaft die Domain zurückfordern könnte.

Die Situation der "LaFouly" Domains sieht so aus:
LaFouly.ch gehört einem Hotelier (Edelweiss)
LaFouly.com gehört einem Konglomerat aus privaten und öffentlchen Gesellschaften
LaFouly.net gehört (noch) mir

alle anderen TLDs sind nicht vergeben.

Meine Meinung: Nur für die TLD .ch besteht ein Anspruch der Gemeinde bzw. der Ortschaft.

Und eure Meinung ???

Cheers, René


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cybermaXX
#5 Geschrieben am: Do 17.01.2008, 02:32 (+00:23)
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betrifft .ch domain : Gemeinde-Domain-Namen, die vor dem 1. 4. 2007 von einem Dritten registriert worden sind, können nicht durch SWITCH widerrufen werden. Berechtigte Ansprüche können aber vor dem Zivilgericht oder unserem aussergerichtlichen Streitbeilegungsdienst (siehe weitere Informationen auf unserer Webseite) dem Halter gegenüber geltend gemacht werden.

.net sehe ich keine probleme


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Leftside
#6 Geschrieben am: Do 17.01.2008, 07:32 (+04:59)
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Salve
Mir ist, als wäre da mal etwas mit den Domains suisse / swiss gewesen, ohne Bezug zu .ch. Die Domains mussten doch damals abgetreten werden, oder nicht?

Bei Kommunen sehe ich das etwas kritischer als bei privaten Firmen. Wappen sind ja auch durch das Bundesgesetz geschützt.

Christian
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MarcoCH
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#7 Geschrieben am: Do 17.01.2008, 08:07 (+00:35)
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Morgens ...

ich denke das ist immer von Fall zu Fall zu entscheiden. Wenn jemand absichtlich eine Domaine registriert um den Nutzen bez. Bekanntheitsgrad der Firma ausnutzen zu könnte, kann es Probleme geben.

Ich konnte bis anhin ohne Probleme Ortschaften registrieren (natürlich auch mit einem gewissen Hintergedanken), wollte aber vor kurzem die Domaine "betten.ch" (mit der Absicht auf die Möbel) registrieren, bekam jedoch von Switch eine Meldung, dass es sich hierbei um eine Ortschaft (bei Bettmeralp) in der Schweiz handelt, was ich jedoch nicht wusste, aber es sagt mir, dass Switch wachsam geworden ist. (Reg. ist bei SWITCH unter der Bezeichnung "SPECIAL")

Wenn Du eine Domaine reg. und im nachhinein eine Firma gegründet wird, solltest Du eigentlich bevorzugt werden aber einen konkreten Fall hatte ich selbst auch noch nicht.

Gruss Marco wink.gif


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Angelina
#8 Geschrieben am: Di 29.01.2008, 15:01 (+12d 06:53)
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Das Problem kann entstehen wenn Du die Domain nicht aktiv nutzt und die andere Marke oder Domain einen bedeuten Bekanntschaftsgrad für diesen Begriff erlangt. Dann kann es trotz Deiner älteren Rechte passieren, das Dir die Domain abgenommen wird (wir hatten das ja erst mit dem b.. .de Urteil wo eine Domain seit 9 Jahren registriert ist und verwendet wurde, sogar in der Branche für die später die GmbH gegründet wurde und die Marke eingetragen wurde und trotzdem hat der Domaininhaber den Rechtstreit verloren weil die andere Marke eine grössere Bekanntheit nachgewiesen hat).


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René Weber
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#9 Geschrieben am: Mi 30.01.2008, 08:49 (+17:48)
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Kein Problem.
Meine XY.net Domain ist die bekannteste der 3 Domains XY.ch, XY.com und XY.net.

Aber das Problem ist gelöst. Ich habe meine Domain verkauft. biggrin.gif

Herzlichen Dank für eure Informationen.

Cheers, René


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#10 Geschrieben am: Mi 30.01.2008, 09:55 (+01:05)
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QUOTE
Aber das Problem ist gelöst. Ich habe meine Domain verkauft.

Und was machst Du jetzt mit den Millionen? laugh.gif


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