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> Adsense Besteuerung Deutschland?, Umsatzsteuer, Vorsteuer-Abzug
Daniel Steffen - ehemals Cieslar
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Geschrieben am: So 27.11.2005, 14:40
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Guten Tag,

erhalte demnächst meine erste Adsense Auszahlung. Wie sieht es aus, wie soll ich damit in der Umsatzsteuervoranmeldung umgehen? Sind das Brutto und ich muss 16% abziehen?

Kann jemand helfen?

Danke, Daniel

PS: schönen ersten Advent...


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Noah28
#2 Geschrieben am: So 27.11.2005, 18:16 (+03:36)
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da geht nichts mit 16%...das ganze läuft doch über Irland dachte ich ?


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Daniel Steffen - ehemals Cieslar
novinet GmbH & Co. KG
#3 Geschrieben am: So 27.11.2005, 18:34 (+00:18)
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Ja wenn ich das wissen würde, würde ich doch net fragen :-)

Also? :-)

Gruß, Daniel


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jabz.biz
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#4 Geschrieben am: Mo 28.11.2005, 01:41 (+07:06)
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Hmmm...sag mal bescheid, was draus geworden ist! Ich kriege meine auch demnächst und weiß bisher nur, das Steuern gezahlt werden müssen.

Danke.


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Ansgar Berhorn
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#5 Geschrieben am: Mo 28.11.2005, 11:13 (+09:32)
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QUOTE
Wie sieht es aus, wie soll ich damit in der Umsatzsteuervoranmeldung umgehen? Sind das Brutto und ich muss 16% abziehen?

Du solltest dein Finanzamt fragen. Dort wird man dir kompetent und rechtssicher weiterhelfen.

Normaler Weise läuft es so:
- Man fragt den persönlichen Finanzbeamten, der einem geduldig alles erklärt und kein Problem damit hat, dass man noch nicht genau weiß, wie alles läuft
- Mein kommt an die Infos, wie man an eine Umsatz-Steuer-ID kommt (nötig nur falls Einnahmen, falls auch Einnahmen aus EU und nicht nur Deutschland)
- Unternehmen im europäischen Ausland (Google zahlt aus Irland??) zahlen wenn sie deine Umsatz-Steuer-ID geprüft haben mit Umsatzsteuer aus
- Du kannst Sie als Vorsteuer zum Abzug bringen


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1 Monat später...
porschinho
#6 Geschrieben am: Di 3.01.2006, 12:15 (+1m )
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ist es nicht egal, woher google zahlt? vertragspartner ist google usa und die leistung wird auch an selbige erbracht. somit müssten adsense einnahmen umsatzsteuerfrei sein. wie man das nachweisen soll, ist natürlich eine gute frage.

ich lasse mit das geld aufs konto überweisen. im jkontoauszug steht eindeutig "google adsense" was bedeutet, dass es sich um eine dienstleistung handelt (werbung=dienstleistung und adsense = werbung)

müsste also so reichen. habe auch in 2004 von einigen adsense publishern gehört, dass sie bei finanzamt die gleiche auskunft bekommen haben. ob sich in 2005 was geändert hat, wüsste ich selber gerne...



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Lila
#7 Geschrieben am: Mi 4.01.2006, 12:51 (+24:36)
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QUOTE (Daniel Cieslar @ So 27.11.2005, 14:40)
Guten Tag,

erhalte demnächst meine erste Adsense Auszahlung. Wie sieht es aus, wie soll ich damit in der Umsatzsteuervoranmeldung umgehen? Sind das Brutto und ich muss 16% abziehen?


Bekommst Du denn bei Google die 16% ausgezahlt ? Meines Wissen nicht.
Bei Affili.net musste ich das per Fax beantragen, da ich sonst keinen Anspruch darauf habe.


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porschinho
#8 Geschrieben am: Do 5.01.2006, 22:48 (+33:57)
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also meiner meinung nach sind die auszahlungen netto. in der kontenübersicht ist jedenfalls nichts von steuer zu lesen. wären ja auch blöd, wenn die freiwillig 16% darauflegen würden.

kennt vieleicht jemand hier einen steuerberater und könnte da mal nachfragen? man liest ja überall was anderes, wobei die schlüsselpunkte in der sache wohl "elektronische dienstleistungen" an einen kunden, der ausserhalb der EU sitzt heissen.
elektronische dienstleistung ist wohl kein problem nachzuweisen, da adsense ja nur werbung macht. die sache mit ausserhalb der EU ist sone sache smile.gif einige behaupten, dass alles über irland läuft. wäre mir aber neu, dass die dort die währung us-dollar haben ...

meine überweisung kommt von einer bank aus frankfurt, aber vertragspartner ist und bleibt google inc. california!


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Nyana
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#9 Geschrieben am: Di 10.01.2006, 14:19 (+4d 15:31)
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Hallo smile.gif

nachdem die Auskünfte im Inet so unterschiedlich sind, u. a. auch hier, und ich gerade an meiner Voranmeldung sitze mit erstmaliger Adsense-Buchung, habe ich bei meinem zuständigem Finanzamt angerufen. Dort hat mir der Leiter der Umsatzsteuer mitgeteilt, dass die Adsense-Einnahmen mit vollem Steuersatz sind, also 16 %. Die Begründung von ihm war, dass ich als Leistungserbringer in Deutschland sitze. Er bezog sich dabei auf das Umsatzsteuergesetz.

Hoffe es hilft einigen und wer doch gegenteilige Auskünfte von seinem Finanzamt hat, bitte posten. Denn so wirklich klar ist es mir nicht. Werde es jetzt aber erstmal so buchen.

Viele Grüße
Nyana
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Peter Kluge
#10 Geschrieben am: Sa 14.01.2006, 16:24 (+4d 02:04)
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Hallo.

Also ich bin der Meinung, das wenn man auch 16% Mwst. buchen kann, diese auch auf der Rechnung/Angebot ausgewiesen werden sein muß. Wenn also nichts drauf steht kann man also auch nichts buchen.

Gab es das keine FAQ bei google oder direkt einen Link? Also mir wäre so.

Gruß Peter


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kivat
#11 Geschrieben am: Sa 14.01.2006, 16:55 (+00:30)
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Laut meinem Steuerberater schreibe ich immer auf den Ausdruck meiner Zahlung. Keine MwSt. da Auslandsgeschäft.

An eurer Stelle würde ich einfach mal bei einem Steuerberater nachfragen.


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iiK
#12 Geschrieben am: So 15.01.2006, 20:42 (+27:47)
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Hallo,

ich würde gerne auch wissen wollen, ob man irgendwie steuer bezahlen muss und wenn ja ab welchem betrag das gilt? habe mal gegoogelt (so auch dieses forum gefunden), da kamen manche ergebnisse, die sagten, dass man nicht bezahlen muss und manche ergebnisse sagten, dass man bezahlen muss. kann man irgendwo nicht richtig herausstellen, ob mans bezahlen muss? Seit wieviel jahren habt ihr adsense und wieviel habt ihr gesagt verdient?

Gibt es kein Finanzamtforum wo man auch nachfragen könnte? Kann man bei google adsense faqs darüber nichts informiert kriegen?

gruß
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Peter Kluge
#13 Geschrieben am: Mo 16.01.2006, 19:32 (+22:49)
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Da schaut hier mal vorbei:

http://www.123recht.de/forum_default.asp



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porschinho
#14 Geschrieben am: Mi 25.01.2006, 12:01 (+8d 16:29)
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ich bin mittlerweile in zugzwang und werde die einnahmen in der umsatzsteueranmeldung als "im inland nicht steuerbar" eintragen. begründung: auslandgeschäft -> elektronische dienstleistung = "leistung am sitz des empfängers erbracht"
überweisung von google ist ja auch "netto". wenn google deutschland der vertragspartner wäre, müssten sie incl. MWSt zahlen, was sie aber nunmal nicht machen.

ich bringe die unterlagen dann persönlich zum finanzamt und frage da dann nochmnal nach.


edit: hab mich nochmal schlau gemacht und eine broschüre der handelskammer gelesen.

Katalogleistungen mit Leistungsort im Ausland
1. ...
2. Werbeleistungen
3. ...
4. ..
5. Sonstige auf elektronischem Wege erbrachte Leistungen ...
6. ...

sind abweichend von der Grundregel immer dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistungen sein Unternehmen betreibt.
Leistungen an solche Unternehmen sind ohne deutsche Umsatzsteuer abzurechnen, die Steuerschuld wandert zum Rechnungsempfänger (hier Google INC.)


Es bleibt nun noch die Frage offen, ob diese Sonderregelung nicht ausser Kraft gesetzt wird, wenn das Unternehmen ein Büro im Inland hat (Google Hamburg)
Wobei ich das dadurch entkäften könnte, dass ich keine Geschäftsbeziehung mit der Google Germany GmbH eingegangen bin, sondern direkt mit dem Mutterkonzern aus den USA. (es wird ja auch in Dollar vergütet, nur vor der Überweisung umgerechnet)


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Themenmixer
#15 Geschrieben am: Mi 25.01.2006, 16:47 (+04:45)
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Ich hoffe, du postest das Ergebnis deines FA-Besuchs hier :-)


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Lila
#16 Geschrieben am: Fr 3.03.2006, 16:24 (+1m )
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Also ich habe gestern ausdrücklich vom Finanzamt und von meinem Steuerberater folgende Mitteilung erhalten.

Es müssen für alle in Deutschland erbrachten Leistungen Steuern gezahlt werden ! Ob Google nun im Ausland sitzt oder nicht !

Also bleiben von 1 USD : Umgerechnet rund 0,80 Euro abzüglich derzeit 16% ca. 0,13 Euro noch 0,67 Euro. Nächstes Jahr wird das noch weniger...


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c-e
#17 Geschrieben am: Fr 3.03.2006, 17:18 (+00:53)
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QUOTE (Alexander Barski @ Fr 3.3.2006, 16:24)
Also ich habe gestern ausdrücklich vom Finanzamt und von meinem Steuerberater folgende Mitteilung erhalten.

Es müssen für alle in Deutschland erbrachten Leistungen Steuern gezahlt werden ! Ob Google nun im Ausland sitzt oder nicht !

Also bleiben von 1 USD : Umgerechnet rund 0,80 Euro abzüglich derzeit 16% ca. 0,13 Euro noch 0,67 Euro. Nächstes Jahr wird das noch weniger...

Bei der mitteilung würde ich den Steuerberater aber nochmal ordentlich ins Gebet nehmen
oder gleich einen besseren suchen.

Dein zweiter Satz ist schon nicht schlüssig, wo wird denn hier eine Leistung erbracht?

Alles Auslegungssache.
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HappyHippo
#18 Geschrieben am: Fr 3.03.2006, 19:44 (+02:26)
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QUOTE (Alexander Barski @ Fr 3.3.2006, 16:24)
Also ich habe gestern ausdrücklich vom Finanzamt und von meinem Steuerberater folgende Mitteilung erhalten.

Es müssen für alle in Deutschland erbrachten Leistungen Steuern gezahlt werden ! Ob Google nun im Ausland sitzt oder nicht !

Also bleiben von 1 USD : Umgerechnet rund 0,80 Euro abzüglich derzeit 16% ca. 0,13 Euro noch 0,67 Euro. Nächstes Jahr wird das noch weniger...

ja ganz so ist es doch nicht und ich habe den Eindruck das hier einige UST. mit EST. verwechseln.

Auch wenn ich die Umsatzsteuer abführen muß oder eben nicht, Einkommenssteuer sollte ich bzw. muß ich auf jeden fall bezahlen.



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Gruss - HappyHippo

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Lila
#19 Geschrieben am: Fr 3.03.2006, 20:13 (+00:28)
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Ich rede von der Umsatzsteuer...
Ich bekomme von Google nur einen Nettobetrag ausgezahlt, ohne die 16 % Mehrwertsteuer. Muss aber ans Finanzamt diesen Betrag als Brutto abrechnen und 16 % abführen.

Die Begründung vom Finanzamt war, dass ich als Leistungserbringer in Deutschland sitze. Er bezog sich dabei auf das Umsatzsteuergesetz


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porschinho
#20 Geschrieben am: Fr 3.03.2006, 23:22 (+03:08)
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QUOTE (Alexander Barski @ Fr 3.3.2006, 16:24)
Also ich habe gestern ausdrücklich vom Finanzamt und von meinem Steuerberater folgende Mitteilung erhalten.

Es müssen für alle in Deutschland erbrachten Leistungen Steuern gezahlt werden ! Ob Google nun im Ausland sitzt oder nicht !

Also bleiben von 1 USD : Umgerechnet rund 0,80 Euro abzüglich derzeit 16% ca. 0,13 Euro noch 0,67 Euro. Nächstes Jahr wird das noch weniger...

bei elektronischen dienstleistungen ist es aber so, dass der erbringungsort der sitz des empfängers der leistung ist.
zu diesen sogen. katalogleistungen zählen elektronische dienstleistung und insbesondere werbung.

also wurde die leistung in den usa erbracht und ist somit im inland nicht steuerbar.
versuch denen das so zu verklickern und such dir noch den passenden paragraphen dazu raus.

QUOTE
"Katalogleistungen" mit Leistungsort im Ausland
Die folgenden so genannten Katalogleistungen sind abweichend von der angeführten Grundregel immer dort steuerbar, wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt:

Leistungen zur Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und ähnlichen Rechten;
Werbeleistungen sowie Leistungen, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen (Werbungsmittler, Werbeagenturen);
rechtliche, wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Beratungsleistungen;
Datenverarbeitungsleistungen;
Leistungen zur Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen, hierzu gehört auch die Überlassung von Software auf elektronischem Weg
Kreditgewährungen und -verwaltungen;
Personalgestellung;
Vermietungs- und Leasinggeschäfte mit beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Beförderungsmittel;
Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;
Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen
auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, hierzu gehört z.B. auch die Überlassung von Software auf elektronischem Weg.


quelle: http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/...#katalogisieren
ich würde mich da nicht ohne weiteres von einem "unwissenden" steuerberater und einem finanzbeamten abspeisen lassen.


p.s. die lage sieht natürlich wieder anders aus, wenn man davon ausgeht, dass google einen sitz in deutschland hat. ich habe jedenfalls einen vertrag mit google inc geschlossen.


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