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> Markenrecht und LTD
Felix Weber
findoo LTD
Geschrieben am: Di 8.11.2005, 17:48
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Hallo!

HAbe nur eine kurze Frage:
Wenn ich die xxyyss LTD gründe, habe ich dann auch ein Recht auf den Namen
xxyyss ???
Also zum Beispiel ein Recht auf die Domain xxyyss.com ?
Wie sieght es da aus?

mfg Felix


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Remo Uherek
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#2 Geschrieben am: Di 8.11.2005, 17:50 (+00:02)
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QUOTE
Wenn ich die xxyyss LTD gründe, habe ich dann auch ein Recht auf den Namen
xxyyss ???

M.E. ja, das heisst aber nicht, dass Du der einzige mit diesem Recht bist und den Namen auch bekommst.

Details musst Du aber Deinen Anwalt fragen.


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SwiZZ
#3 Geschrieben am: Di 8.11.2005, 18:12 (+00:21)
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Remo ich denke du solltest Dich überlegen dein "Remo & Partners AG" Firma zu gründen :)


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omc
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#4 Geschrieben am: Di 8.11.2005, 23:19 (+05:06)
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hallo spiter

verstehe ich dich richtig, dass du eine ltd gründen willst um eine .com zB seinem jetzigen inhaber streitig zu machen? wenn dass so ist, dann würde ich an deiner stelle dieses vorhaben wieder begraben und die energie in sinnvollere projekte investieren.

wenn der inhaber der neuenLtd.com seine .com bereits registriert hatte bevor du deine ltd gründest, dann gilt in fast allen fällen first come first save.... immer davon ausgegangen der inhaber der neuenLtd.com hatte keine Marken und Schutzrechte dritter verletzt. seine rechte an der domain sind hoffentlich besser als deine... selbst wenn er keinen inhalt unter der domain im web haben würde.....

wo kämen wir da hin, wenn man auf diese weise an domains käme... siehe bsp. der eu prereg.

ich vermute mal schwer dass deine frage in diese richtung zielt und glaube nicht, dass du nur die kleinste chance hast.

@remo > kannst du mal ein bespiel nennen, in welchem fall deines erachtens dieser besitzanspruch enstehen würde?

grüsse ric
PS: nur meine meinung, keine rechtberatung oder ähnlich.....


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PH
#5 Geschrieben am: Mi 9.11.2005, 09:28 (+10:09)
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omc hat M.E. Recht, die Gründung einer Firma ist nicht so relevant wie der erste öffentliche Gebrauch einer Marke.

Der einzige Fall, der mir in den Sinn kommt, ist, wenn die Domain zwar registriert ist, aber dort keine spezifische Webseite hinterlegt ist (Domainverkaufsseiten zählen nicht).
Wenn dann eine Firma mit diesem Namen gegründet wird, stehen M.E. die Chancen gut, dass man den Domainnamen einklagen kann, mit der Begründung dass die Domain nicht genutzt wurde (in Anlehnung an das Markenrecht) und die Firma ein berechtigtes Interesse an der Domain hat, d.h. auch bereits ein aktives Geschäft unter diesem Namen betreibt.

Das ist natürlich auch nur meine Meinung, ich bin kein Anwalt.
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Remo Uherek
Trigami AG
#6 Geschrieben am: Mi 9.11.2005, 11:12 (+01:44)
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QUOTE
verstehe ich dich richtig, dass du eine ltd gründen willst um eine .com zB seinem jetzigen inhaber streitig zu machen? wenn dass so ist, dann würde ich an deiner stelle dieses vorhaben wieder begraben und die energie in sinnvollere projekte investieren.

Das sehe ich auch so.

QUOTE
@remo > kannst du mal ein bespiel nennen, in welchem fall deines erachtens dieser besitzanspruch enstehen würde?

Nochmal: Ein Recht auf eine Domain heisst nicht, dass ein anderer nicht dasselbe Recht besitzt und die Domain schon registriert hat. Falls das passiert ist, kann man (fast) nichts mehr tun. Beispiel: Ich heisse Remo und habe ein theoretisch ein Recht auf remo.com (weil es mein Name ist). Wenn die Firma Remo, Inc. die Domain allerdings schon registriert hat (die ja auch ein Recht auf die Domain hat), habe ich Pech gehabt.

Im Zweifelsfall würd ich wie gesagt den Anwalt konsultieren. Nur der kann die individuelle Lage einschätzen.

PS: Huch, Remo, Inc. gibts ja wirklich ;-).


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#7 Geschrieben am: Mi 9.11.2005, 11:31 (+00:19)
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Ah, etwas was ich ausser Acht gelassen habe, ist, dass man die Herausgabe der Domain auch erzwingen kann.

Firma gründen, Anwalt-Schwergewicht beauftragen, Drohbriefe schreiben. Oft wird die Domain herausgegeben, oder kostengünstig angeboten, wenn der Anwalt mit einem Gerichtsverfahren droht. Das funktioniert glaube ich meistens bei privaten Inhabern einer Domain, wenn die keine Internet-Profis sind.
Das Verfahren wird gerne von grösseren Unternehmen angewandt, um Private mit Drohungen zu nötigen und einzuschüchtern, damit die dann die Domain rausrücken, obwohl keine rechtliche Grundlage besteht (der Anwalt behauptet indirekt natürlich in den geschickt verfassten Briefen etwas anderes, dies gleichzeitig aber ohne Unwahrheiten zu schreiben). Aus meiner Sicht verletzen diese Anwälte ihren Berufsethos, aber die sehen das nicht so...
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Felix Weber
findoo LTD
#8 Geschrieben am: Mi 9.11.2005, 17:51 (+06:19)
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Hallo!

Ihr habt mich da alle etwas falsch verstanden!
Ich will nicht die LTD gründen um jemanden eine Domain zu "stehlen",
darum geht es nicht!
Es geht nur darum, wenn ich einen guten Namen habe, dass ich den dann auch schützen will.
Da ich nicht alle Domainendungen der Wlt registrien will, wollt eich eine ltd gründen, damit nicht Irgendjemand dann MeinenBegriff.tt.cd (als Beispiel) registrien lassen kann!

mfg Felix


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Remo Uherek
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#9 Geschrieben am: Do 10.11.2005, 15:10 (+21:19)
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QUOTE
Es geht nur darum, wenn ich einen guten Namen habe, dass ich den dann auch schützen will.

Dann musst Du den Begriff als Wortmarke in den Ländern schützen, die für Dich relevant sind. Nur weil eine Pommesbude XYZ in Australien eine Ltd gegründet hat, hat sie m.E. sicher nicht exklusives Recht auf alle Domains mit XYZ.

Mehr Infos:
http://www.ayom.com/faq/markenrecht-f-58.html

Kann aber teuer werden, je nach Anzahl Ländern...


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Alain_Aubert
#10 Geschrieben am: Do 10.11.2005, 17:15 (+02:05)
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Oft wird die Domain herausgegeben, oder kostengünstig angeboten, wenn der Anwalt mit einem Gerichtsverfahren droht. Das funktioniert glaube ich meistens bei privaten Inhabern einer Domain, wenn die keine Internet-Profis sind.
Das Verfahren wird gerne von grösseren Unternehmen angewandt, um Private mit Drohungen zu nötigen und einzuschüchtern, damit die dann die Domain rausrücken, obwohl keine rechtliche Grundlage besteht (der Anwalt behauptet indirekt natürlich in den geschickt verfassten Briefen etwas anderes, dies gleichzeitig aber ohne Unwahrheiten zu schreiben). Aus meiner Sicht verletzen diese Anwälte ihren Berufsethos, aber die sehen das nicht so...

;-) In der Tat, kann Dir nur beipflichen und a propos hat das T-online mit uns versucht. Wir haben die Domain noch.
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