| MarcoCH Ich mache Webauftritte.ch ... und Du? |
Geschrieben am: So 30.10.2005, 18:04
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 559 Mitglied seit: 9.06.2004 |
Hab mal wieder ein nicht verlangtes/bestelltes Mail erhalten, wie so viel an einem Tag. Doch bei diesem einten ist mir am Schluss der rechtliche Hinweis aufgefallen:
Kennt jemand diesen rechtlichen Hinweis? Deutschland ? Schweiz ? Ist der gültig ? -------------------- Ich mache Webauftritte.ch ... und Du?
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#2 Geschrieben am: So 30.10.2005, 19:41 (+01:37)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 282 Mitglied seit: 19.05.2005 |
ich meine das das für Deutschland stimmt.
Jedenfalls hat mir das schonmal jemand in Zusammenhang mit unaufgeforderten Faxen und Anrufen erklärt... |
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| PH |
#3 Geschrieben am: Mo 31.10.2005, 08:55 (+13:14)
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AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1290 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Ob gesetzlich erlaubt oder nicht, es bleibt SPAM
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| Ansgar Berhorn TOPdesk Deutschland |
#4 Geschrieben am: Mo 31.10.2005, 10:17 (+01:21)
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![]() AyomRank 6 Gruppe: Experten Entwicklung (Mod) Beiträge: 857 Mitglied seit: 8.10.2004 |
Vorweg: Ich natürlich kein Anwalt und besitze keine juristische Ausbildung. Alles folgende gebe ohne Gewähr von mir: Der Fall ist verallgemeinert also ein Werbetreibender, der neue Kunden gewinnen will und aus einer Email-Liste Geschäftsleute selektiert und diesen dann eine Werbe-Nachricht zuschickt. Es besteht keine Kundenbeziehung. Also die Auslegung, dass man Geschäftsleute einfach "anspammen" darf, ist eine sehr gewagte Dehnung des deutschen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Zu finden unter: http://www.google.de/search?hl=de&q=+Geset...eren+Wettbewerb Angespielt wird da vermutlich auf §7, Absatz 3, Nr. 1 und 2
Nach meiner laienhaften Kenntnis kann man daraus kein Recht ableiten, einfach so ohne vorherigen Kundenkontakt Werbung zu verschicken. -------------------- |
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| Arnika |
#5 Geschrieben am: So 6.11.2005, 01:12 (+5d 14:55)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 1 Mitglied seit: 6.11.2005 |
Der letzte Punkt scheint mir viel wichtiger zu sein oder? |
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| Magical |
#6 Geschrieben am: So 6.11.2005, 03:19 (+02:06)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 86 Mitglied seit: 23.10.2005 |
well, es gibt wohl auch in Deutschland derzeit kein eindeutiges Gesetz und teils wiedersprüchliche Richtersprüche diesbezüglich.
Ich glaub vor kurzem war erst eins (ich glaub in Sachsen), wo's auch um ungewünschte Werbemails an Unternehmen ging. Das Unternehmen hat recht bekommen - es dürfen keine Werbemails ohne Aufforderung gesendet werden, da dies für die Firma höheren Aufwand bedeutet (das löschen). Ist also jetzt wie bei Faxen und Anrufen auch - auch bei Unternehmen kann man nicht davon ausgehen. Gibt wohl noch eine Ausnahme (hängt aber denk ich mal dann auch vom Richter ab): Wenn man davon ausgehen kann, dass es für den Empfänger wirklich von Interesse ist. Z.B. ein Suchmaschinenoptimierer, der auch gleich Schwachstellen aufzeigt und dabei fragt, ob der andere an einer entsprechenden Verbesserung interessiert ist. Sollte dann aber halt auch keine Rund-Mail sein, sondern personalisiert und in dem Fall auf die entsprechende Webpräsenz eingegangen... Aber wie gesagt, es gibt keine definitiven Gesetze hierzu...nur Richtersprüche...und die variieren ab und an mal... -------------------- Finance Know-How - Das Wissenportal für die Geldanlage und Kredite - Mit Informationen und aktuellen Vergleichen
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