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> Webmaster, Angestellter und eigene GmbH?, Steuertipps für Webmaster?
PH
Geschrieben am: Fr 28.10.2005, 08:24
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Ich bin zu 100% angestellt und unselbstständig und besitze gleichzeitig zu 90% eine GmbH, mit der ich bisher aber nichts gemacht habe.

Ich möchte Fragen, ob man in der Schweiz mit einer eigenen GmbH Steuervorteile erreichen kann. Ich weiss von D z.B. dass man ein Zimmer der Wohnung, Internet-Kosten, Hosting, usw. absetzen kann.

Wie sieht das in CH aus?

Ich benutze einen Raum meiner Wohnung fast ausschliesslich für Computer (4 stehen da drin), habe einen Cablecom Zugang für 75 CHF, ISDN als Backup, Serverkosten, Housingkosten, Software ausgaben...



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Remo Uherek
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#2 Geschrieben am: Fr 28.10.2005, 09:09 (+00:45)
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Am sichersten wird Dir wohl ein Treuhänder helfen können. Ist bei uns auch so: Ich mache Buchhaltung, Treuhänder macht Jahresabschluss und Steueroptimierung ;-).


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Irene
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#3 Geschrieben am: Fr 28.10.2005, 09:13 (+00:04)
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Wer selbständig arbeitet, kann genau wie eine Firma seine Kosten vom Umsatz abziehen. Dafür ist nicht mal eine GmbH notwendig, nur eine Buchhaltung. Aber: wer zu 100% angestellt arbeitet, wird kaum was abziehen können. Weil diese Kosten kann man nur dort abziehen, wo auch gearbeitet und damit Einkommen erzielt wird. Du kannst nicht Deine privaten Kosten von Deinem Angestellten-Lohn abziehen, wenn Du das mit Steuervorteilen meinst.

Griessli
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Martin H
#4 Geschrieben am: Fr 28.10.2005, 12:21 (+03:07)
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QUOTE (PH @ Fr 28.10.2005, 8:24)
Ich bin zu 100% angestellt und unselbstständig und besitze gleichzeitig zu 90% eine GmbH, mit der ich bisher aber nichts gemacht habe.

Ich möchte Fragen, ob man in der Schweiz mit einer eigenen GmbH Steuervorteile erreichen kann. Ich weiss von D z.B. dass man ein Zimmer der Wohnung, Internet-Kosten, Hosting, usw. absetzen kann.

Wie sieht das in CH aus?

Ich benutze einen Raum meiner Wohnung fast ausschliesslich für Computer (4 stehen da drin), habe einen Cablecom Zugang für 75 CHF, ISDN als Backup, Serverkosten, Housingkosten, Software ausgaben...

lol... da kommt mal noch der ex-treuhänder zum vorschein:

- eine Gmbh ist eine juristische Person, d.h. steuerlich wird sie als eigenständiges Subjekt (oder objekt, oder substrat??) betrachtet. Generierte verluste können NICHT bei einer privatperson in der Steuererklärung abgezogen werden. hingegen lassen sich verlusst der 5?? vergangenen Geschäftsjahre mit allfälligen Gewinnen verechnen... Der ausbezahlte Gewinn der Gmbh ist wie eine Dividende bei einer AG, d.h. abzüglich 35 % VST und wird beim einkommen dazugezählt.. ---> Achtung: Doppelbesteuerungsproblematik

- die einzigie Verrechnung von Verlusten in der Steuererklärung ist mit Personengesellschaften möglich, d.h. verluste von einzelfirmen und kollektivgesellschaften kannst vom einkommen abziehen...

grüessle

martin


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markusweb
#5 Geschrieben am: Sa 29.10.2005, 01:01 (+12:40)
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Muss es unbedingt eine GmbH sein?
Gründe dafür liegen zB in der beschränkten Haftung, Du haftest nicht mit Deinem privaten Vermögen.

Es gibt auch die Einzelfirma, welche Du im HR eintragen kannst. Dort haftest Du aber mit dem Privatvermögen.
Durch den Eintrag im HR bist Du zur doppelten Buchführung verpflichtet (kostet auch). In dem Falle kannst Du aber zB Deinen Raum, Stromanteil, Abschreibungen Hardware usw. als Aufwand geltend machen.
Wenn Du mit Deiner GmbH aktiv wirst, kannst Du auch Aufwand verrechnen, aber es müssen geschäftliche Aktivitäten statfinden. Man kann Dich nicht verpflichten, Gewinn zu machen, aber Verluste verringern einfach das Vermögen der GmbH. Dieses zieht lediglich eine Verringerung Deines steuerbaren Vermögens nach sich. Aber es hat keinen Einfluss auf Dein steuerbares Einkommen.

Markus


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#6 Geschrieben am: Sa 29.10.2005, 07:54 (+06:52)
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QUOTE (markusweb @ Sa 29.10.2005, 1:01)
Durch den Eintrag im HR bist Du zur doppelten Buchführung verpflichtet

Nicht immer. Wenn man eine Einzelfirma freiwillig im HR eintragen lässt, also z.B. weniger als 100'000 Umsatz/Jahr macht, muss man keine doppelte Buchführung machen. Siehe OR Art. 957


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