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Diskussion
Impressumspflicht Schweiz
| Gast |
Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 10:21
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Unregistered |
Ich weiss. Das Thema hatten wir hier schon ein paar mal und ich habe einiges über die Suchfunktion gefunden. Aber manches war schon so alt dass es bereits durch ein neues Urteil nichtig sein könnte und vieles war einfach nichtssagend. Aber kann mir jemand sagen wie der heutige Stand betreffend Impressumspflicht in der Schweiz aussieht?
Und trifft dies im Fall nur zu wenn man eine .ch-Domain betreibt oder ist es wiederum anders wenn ich die gleiche Seite unter einer .net-Domain aber auf einem Schweizer Server liegen habe? Besten Dank |
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| omc Online Media Consulting GmbH |
#2 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 15:49 (+05:28)
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1837 Mitglied seit: 2.08.2005 |
immer wieder die selbe frage...
es sollte gelten: im zweifel ein impressum machen! hast du nichts zu verbergen, so mach ein impressum. alles andere ist unsinn..... wer sich angewöhnt immer ein impressum zu machen kann sich die zeit (brauchts eins oder nicht) besser einsetzen. ric (der immer impressum macht, egal welche ccTLD oder gTLD und auch egal in welchem Land der Server gerade steht) -------------------- Spezialisten für: Online Marketing
Dampfershop: Elektrische Zigaretten Le magasin de cigarettes électroniques en Suisse |
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| Gast |
#3 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 18:44 (+02:54)
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Unregistered |
immer wieder die selbe antwort...
Jetzt bin ich nicht schlauer als vorher. Ist es in der Schweiz explizit per Gesetz vorgeschrieben dass ein Impressum nötig ist oder nicht? |
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| sd12 |
#4 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 19:00 (+00:16)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 3611 Mitglied seit: 3.03.2004 |
Nein Impressum ist freiwillig.
Jeder kann ja bei switch nachschauen wer zuständig für die seite ist. -------------------- ************************
Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig. |
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| Gast |
#5 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 19:35 (+00:35)
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Unregistered |
Danke
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| omc Online Media Consulting GmbH |
#6 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 20:36 (+01:00)
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1837 Mitglied seit: 2.08.2005 |
vermutlich nach dem motto: immer wieder die selb doofe frage, dann fällt auch die antwort so aus. Frage@Disturbed welchen grund gibts, ein impressum nicht zu machen ? warum stellt sich die frage überhaupt. mir schwant nichts gutes bleibe aber am ball ric -------------------- Spezialisten für: Online Marketing
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| PH |
#7 Geschrieben am: Sa 6.08.2005, 15:02 (+18:26)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 2528 Mitglied seit: 29.08.2004 |
@OMC
das liegt doch auf der Hand: Leute, die Erotikseiten unterhalten oder andere Inhalte, die ohne illegal zu sein, gesellschaftlich nicht allgemein akzeptiert werden. Viele machen das auch noch nebenbei als Hobby, das braucht der Chef doch nicht davon zu erfahren... Ich finde Deine Antwort an Disturbed zu aggressiv - tatsächlich greifst Du ihn an, weil Du ihm keine kompetente Antwort auf seine Frage nach der schweizer Rechtslage geben konntest. -------------------- Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen. |
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| omc Online Media Consulting GmbH |
#8 Geschrieben am: Sa 6.08.2005, 16:11 (+01:08)
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1837 Mitglied seit: 2.08.2005 |
auch wenn die leute das nebenbei als hobby machen, es gesellschaftlich nicht 100% akzeptiert ist, gehört meiner meinung nach ein impressum hin obwohl dies die ch gesetze so nicht vorschreiben. und sich ohne impressum verstecken zu können funktioniert zum glück fast nie..... und dann kommt noch dazu, dass das internet fast nie vergisst genausowenig wie alte netzies.... soll er doch tun und lassen was er will. würde mir vielmehr gedanken machen geld zu verdienen, ohne dass ich meine stelle verliere wenn es der chef erfährt. ric -------------------- Spezialisten für: Online Marketing
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| Gast |
#9 Geschrieben am: So 7.08.2005, 17:33 (+25:22)
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Unregistered |
Hey omc,
Was ist los? Es handelt sich um ein nichtkommerzielles unerotisches Hobbyprojekt. Brauche ich da ein Impressum? Wenn es Gesetzlich nicht vorgeschrieben ist denke ich mal NEIN! Ich habe hier die Frage ganz normal gestellt und du rollst an wie ein Sondereinsatzkommando. Und deine Vermutungen hier über den Grund eines fehlenden Impressum kannst du dir bitte sparen. Ja? Dann ist ja gut. |
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| omc Online Media Consulting GmbH |
#10 Geschrieben am: So 7.08.2005, 18:05 (+00:32)
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1837 Mitglied seit: 2.08.2005 |
hey disturbed
a.) und was spricht gegen ein impressum auf deiner hobby site ? b.) ich bin das sondereinsatzkommando c.) meine vermutung spare ich wann ich will, aber es hat sich ja geklärt, wenn es sich um deine hobbypage handelt dann ist die mutmassung fehl am platz. (nur meistens ist das eben so) und nichts desto trotz mach doch ein impressum. spricht ja nix dagegen. ric -------------------- Spezialisten für: Online Marketing
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6 Jahre und 7 Monate später...
| PH |
#11 Geschrieben am: Di 7.02.2012, 14:26 (+6y 7m )
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 2528 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Da dieses Thema in den TOP-Serps auftaucht, habe das Thema kurz wieder geöffnet um folgendes Update anzubringen:
Das CH-Recht ändert sich ab dem 1. April 2012 für Webseiten. Vorher gab es keine spezifischen Pflichten, ausser für Medienunternehmen und Zeitungen, Zeitschriften. Ab 1. April tritt Art. 3 des Bundesgesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, der vorschreibt, dass "wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet", dabei "klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post" machen muss. -------------------- Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen. |
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#12 Geschrieben am: Di 7.02.2012, 15:20 (+00:53)
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AyomRank 9 Gruppe: Moderator, Experte, VIP-Mitglied Beiträge: 2774 Mitglied seit: 27.12.2004 |
Hört sich fast schon wie die Impressumspflich aus DE an.
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| -CH- |
#13 Geschrieben am: Di 7.02.2012, 15:22 (+00:02)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 63 Mitglied seit: 14.11.2011 |
PH hat recht. - Etwas ausführlicher ist das Thema hier abgehandelt:
http://startwerk.ch/2011/11/09/recht-fur-s...ressumspflicht/ Je nach Webseite stört zB das nach Paragraphen riechende Wort IMPRESSUM. Dieses Wort ist nicht verlangt. |
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| PH |
#14 Geschrieben am: Mi 8.02.2012, 21:05 (+29:42)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 2528 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Sorry, ich kann den Beiträgen von Martin Steiger nichts abgewinnen. Er macht Empfehlungen, die weit über die rechtlichen Pflichten hinausgehen. Impressumspflicht haben in der Schweiz nur Seiten mit gewerblichem Hintergrund - und das ist bereits eine Ausdehnung des Wortlauts des Gesetzes, dass sich selbst nur auf Websites bezieht, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Besitzer von privaten Foren, privaten Blogs, Meinungsseiten, usw. könenn also aufatmen. -------------------- Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
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| Michael S DeinSupertarif.de |
#15 Geschrieben am: Mi 8.02.2012, 21:47 (+00:42)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 339 Mitglied seit: 30.08.2009 |
-------------------- Krebskanke Kinder und Tiere in Not brauchen Eure Unterstützung!
Krebskranke Kinder und Tiere in Not Ich Danke jeden der diese Projekte unterstützen würde und wenn man nur 10 Cent überweist! Vielen Dank! |
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| Lukas |
#16 Geschrieben am: Do 9.02.2012, 21:56 (+24:09)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 16 Mitglied seit: 23.12.2006 |
Hallo
Gute Infos zu den neuen rechtlichen Vorschriften und wie sie umgesetzt werden können sind beim PhPeppershop zu finden. Gruss - Lukas -------------------- |
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5 Monate später...
| mira |
#17 Geschrieben am: So 1.07.2012, 09:04 (+5m )
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 4 Mitglied seit: 1.07.2012 |
Guten Morgen
Ich wollte mal fragen ob es Website gibt die sich auf Impressum / AGB spezialisiert haben und wo für Kunden solche erstellen?! Vielen dank für eure Hilfe (Schweizer Recht) Bearbeitet von mira am So 1.07.2012, 09:05 |
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| Klabund |
#18 Geschrieben am: So 1.07.2012, 11:20 (+02:15)
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AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 995 Mitglied seit: 15.12.2009 |
Das wird wohl auch in der Schweiz jeder Anwalt sein, wenn man sowas denn unbedingt braucht. -------------------- Mein Blog - übrigens alle Kommentare DoFollow
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| Marc Schuler STEFEX Group GmbH |
#19 Geschrieben am: So 1.07.2012, 20:03 (+08:42)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: VIP Mitglied Beiträge: 2322 Mitglied seit: 1.11.2005 |
Die Schweiz hat seit dem 1. April 2012 eine Impressumpflicht (UWG Art. 3 Abs. 1 Buchstabe s):
Die folgenden Angaben sind im Impressum ausreichend: - Vorname, Name, Anschrift, PLZ, Ort - Telefonnummer (event. Faxnummer) - Mailadresse Ps. Den 3ten und 4ten Punkt sollten sich einige Anbieter anschauen, zumal das sehr oft vergessen wird. Hat aber mit Impressum nichts zu tun. -------------------- |
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| StephanBo |
#20 Geschrieben am: Mi 4.07.2012, 03:13 (+2d 07:10)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 111 Mitglied seit: 23.02.2012 |
Wie verhält es sich denn, wenn man keine Wahren oder Dienstleistungen verkauft, wohl aber Werbeeinnahmen auf seiner Seite erzielt, wie es bei Bloggern ja oft der Fall ist? Haben diese nach Schweizer Recht dann auch eine Impressumspflicht? |
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