Anzeige - [Hier werben]
(?) Tags raten (?) gesetz, hobby, impressum, impressumpflicht, schweiz, server (edit)
Seiten: (2) [1] 2  ( Neuster Beitrag anzeigen )
Reply to this topicStart new topicStart Poll
Diskussion

Impressumspflicht Schweiz

Gast
Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 10:21
Report PostQuote Post

Unregistered







Ich weiss. Das Thema hatten wir hier schon ein paar mal und ich habe einiges über die Suchfunktion gefunden. Aber manches war schon so alt dass es bereits durch ein neues Urteil nichtig sein könnte und vieles war einfach nichtssagend. Aber kann mir jemand sagen wie der heutige Stand betreffend Impressumspflicht in der Schweiz aussieht?
Und trifft dies im Fall nur zu wenn man eine .ch-Domain betreibt oder ist es wiederum anders wenn ich die gleiche Seite unter einer .net-Domain aber auf einem Schweizer Server liegen habe?

Besten Dank
Top
Top
 
 
omc
Online Media Consulting GmbH
#2 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 15:49 (+05:28)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
****************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 1837
Mitglied seit: 2.08.2005


immer wieder die selbe frage...

es sollte gelten: im zweifel ein impressum machen!
hast du nichts zu verbergen, so mach ein impressum.

alles andere ist unsinn.....

wer sich angewöhnt immer ein impressum zu machen
kann sich die zeit (brauchts eins oder nicht) besser
einsetzen.

ric
(der immer impressum macht, egal welche ccTLD oder gTLD
und auch egal in welchem Land der Server gerade steht)


--------------------
Top
PMEmail PosterUsers Website
Top
 
Gast
#3 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 18:44 (+02:54)
Report PostQuote Post

Unregistered







immer wieder die selbe antwort...

Jetzt bin ich nicht schlauer als vorher. Ist es in der Schweiz explizit per Gesetz vorgeschrieben dass ein Impressum nötig ist oder nicht?
Top
Top
 
sd12
#4 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 19:00 (+00:16)
Report PostQuote Post

AyomRank 9
Group Icon 2 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied

Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied
Beiträge: 3611
Mitglied seit: 3.03.2004


Nein Impressum ist freiwillig.

Jeder kann ja bei switch nachschauen wer zuständig für die seite ist.


--------------------
************************
Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig.
Top
PMEmail PosterICQMSN
Top
 
Gast
#5 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 19:35 (+00:35)
Report PostQuote Post

Unregistered







Danke smile.gif
Top
Top
 
omc
Online Media Consulting GmbH
#6 Geschrieben am: Fr 5.08.2005, 20:36 (+01:00)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
****************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 1837
Mitglied seit: 2.08.2005


QUOTE (Disturbed @ Fr 5.8.2005, 18:44)
immer wieder die selbe antwort...

Jetzt bin ich nicht schlauer als vorher. Ist es in der Schweiz explizit per Gesetz vorgeschrieben dass ein Impressum nötig ist oder nicht?

vermutlich nach dem motto:

immer wieder die selb doofe frage, dann fällt auch die antwort so aus.

Frage@Disturbed

welchen grund gibts, ein impressum nicht zu machen ?
warum stellt sich die frage überhaupt. mir schwant nichts gutes
bleibe aber am ball biggrin.gif

ric


--------------------
Top
PMEmail PosterUsers Website
Top
 
PH
#7 Geschrieben am: Sa 6.08.2005, 15:02 (+18:26)
Report PostQuote Post

AyomRank 9
Group Icon 2 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied

Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied
Beiträge: 2528
Mitglied seit: 29.08.2004


@OMC

das liegt doch auf der Hand:
Leute, die Erotikseiten unterhalten oder andere Inhalte, die ohne illegal zu sein, gesellschaftlich nicht allgemein akzeptiert werden. Viele machen das auch noch nebenbei als Hobby, das braucht der Chef doch nicht davon zu erfahren...

Ich finde Deine Antwort an Disturbed zu aggressiv - tatsächlich greifst Du ihn an, weil Du ihm keine kompetente Antwort auf seine Frage nach der schweizer Rechtslage geben konntest.



--------------------
Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen.
Top
PMEmail Poster
Top
 
omc
Online Media Consulting GmbH
#8 Geschrieben am: Sa 6.08.2005, 16:11 (+01:08)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
****************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 1837
Mitglied seit: 2.08.2005


QUOTE (PH @ Sa 6.8.2005, 15:02)
@OMC

das liegt doch auf der Hand:
Leute, die Erotikseiten unterhalten oder andere Inhalte, die ohne illegal zu sein, gesellschaftlich nicht allgemein akzeptiert werden. Viele machen das auch noch nebenbei als Hobby, das braucht der Chef doch nicht davon zu erfahren...

Ich finde Deine Antwort an Disturbed zu aggressiv - tatsächlich greifst Du ihn an, weil Du ihm keine kompetente Antwort auf seine Frage nach der schweizer Rechtslage geben konntest.

auch wenn die leute das nebenbei als hobby machen, es gesellschaftlich
nicht 100% akzeptiert ist, gehört meiner meinung nach ein impressum hin
obwohl dies die ch gesetze so nicht vorschreiben.

und sich ohne impressum verstecken zu können funktioniert zum glück
fast nie..... und dann kommt noch dazu, dass das internet fast nie vergisst
genausowenig wie alte netzies....

soll er doch tun und lassen was er will. würde mir vielmehr gedanken machen
geld zu verdienen, ohne dass ich meine stelle verliere wenn es der chef erfährt.

ric


--------------------
Top
PMEmail PosterUsers Website
Top
 
Gast
#9 Geschrieben am: So 7.08.2005, 17:33 (+25:22)
Report PostQuote Post

Unregistered







Hey omc,

Was ist los?

Es handelt sich um ein nichtkommerzielles unerotisches Hobbyprojekt. Brauche ich da ein Impressum? Wenn es Gesetzlich nicht vorgeschrieben ist denke ich mal NEIN! Ich habe hier die Frage ganz normal gestellt und du rollst an wie ein Sondereinsatzkommando.

Und deine Vermutungen hier über den Grund eines fehlenden Impressum kannst du dir bitte sparen. Ja? Dann ist ja gut.
Top
Top
 
omc
Online Media Consulting GmbH
#10 Geschrieben am: So 7.08.2005, 18:05 (+00:32)
Report PostQuote Post

AyomRank 8
****************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 1837
Mitglied seit: 2.08.2005


hey disturbed wink.gif

a.) und was spricht gegen ein impressum auf deiner hobby site ?
b.) ich bin das sondereinsatzkommando
c.) meine vermutung spare ich wann ich will, aber es hat sich ja geklärt, wenn es sich um deine hobbypage handelt dann ist die mutmassung fehl am platz. (nur meistens ist das eben so) und nichts desto trotz mach doch ein impressum. spricht ja nix dagegen.

ric


--------------------
Top
PMEmail PosterUsers Website
Top
6 Jahre und 7 Monate später...
PH
#11 Geschrieben am: Di 7.02.2012, 14:26 (+6y 7m )
Report PostQuote Post

AyomRank 9
Group Icon 2 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied

Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied
Beiträge: 2528
Mitglied seit: 29.08.2004


Da dieses Thema in den TOP-Serps auftaucht, habe das Thema kurz wieder geöffnet um folgendes Update anzubringen:

Das CH-Recht ändert sich ab dem 1. April 2012 für Webseiten.

Vorher gab es keine spezifischen Pflichten, ausser für Medienunternehmen und Zeitungen, Zeitschriften.

Ab 1. April tritt Art. 3 des Bundesgesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, der vorschreibt, dass "wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet", dabei "klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post" machen muss.


--------------------
Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen.
Top
PMEmail Poster
Top
 

#12 Geschrieben am: Di 7.02.2012, 15:20 (+00:53)
Report PostQuote Post

AyomRank 9
Group Icon 2 Gruppe: Moderator, Experte, VIP-Mitglied


Gruppe: Moderator, Experte, VIP-Mitglied
Beiträge: 2774
Mitglied seit: 27.12.2004


Hört sich fast schon wie die Impressumspflich aus DE an.
Top
PMEmail PosterUsers Website
Top
 
-CH-
#13 Geschrieben am: Di 7.02.2012, 15:22 (+00:02)
Report PostQuote Post

AyomRank 4
********

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 63
Mitglied seit: 14.11.2011


PH hat recht. - Etwas ausführlicher ist das Thema hier abgehandelt:

http://startwerk.ch/2011/11/09/recht-fur-s...ressumspflicht/

Je nach Webseite stört zB das nach Paragraphen riechende Wort IMPRESSUM. Dieses Wort ist nicht verlangt.
Top
PMEmail Poster
Top
 
PH
#14 Geschrieben am: Mi 8.02.2012, 21:05 (+29:42)
Report PostQuote Post

AyomRank 9
Group Icon 2 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied

Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied
Beiträge: 2528
Mitglied seit: 29.08.2004


QUOTE (-CH- @ Di 7.02.2012, 16:22)
PH hat recht. - Etwas ausführlicher ist das Thema hier abgehandelt:

http://startwerk.ch/2011/11/09/recht-fur-s...ressumspflicht/

Je nach Webseite stört zB das nach Paragraphen riechende Wort IMPRESSUM. Dieses Wort ist nicht verlangt.

Sorry, ich kann den Beiträgen von Martin Steiger nichts abgewinnen.

Er macht Empfehlungen, die weit über die rechtlichen Pflichten hinausgehen.

Impressumspflicht haben in der Schweiz nur Seiten mit gewerblichem Hintergrund - und das ist bereits eine Ausdehnung des Wortlauts des Gesetzes, dass sich selbst nur auf Websites bezieht, die Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Besitzer von privaten Foren, privaten Blogs, Meinungsseiten, usw. könenn also aufatmen.


--------------------
Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen.
Top
PMEmail Poster
Top
 
Michael S
DeinSupertarif.de
#15 Geschrieben am: Mi 8.02.2012, 21:47 (+00:42)
Report PostQuote Post

AyomRank 5
**********

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 339
Mitglied seit: 30.08.2009


Hallo!

Vielleicht hift das weiter?

Schweizer Impressungspflicht

Gruß Micha


--------------------
Krebskanke Kinder und Tiere in Not brauchen Eure Unterstützung!
Krebskranke Kinder
und
Tiere in Not
Ich Danke jeden der diese Projekte unterstützen würde und wenn man nur 10 Cent überweist! Vielen Dank!
Top
PMEmail PosterUsers Website
Top
 
Lukas
#16 Geschrieben am: Do 9.02.2012, 21:56 (+24:09)
Report PostQuote Post

AyomRank 2
****

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 16
Mitglied seit: 23.12.2006


Hallo

Gute Infos zu den neuen rechtlichen Vorschriften und wie sie umgesetzt werden können sind beim PhPeppershop zu finden.

Gruss - Lukas


--------------------
Top
PMEmail Poster
Top
5 Monate später...
mira
#17 Geschrieben am: So 1.07.2012, 09:04 (+5m )
Report PostQuote Post

AyomRank 1
**

Gruppe: Member (inaktiv)
Beiträge: 4
Mitglied seit: 1.07.2012


Guten Morgen
Ich wollte mal fragen ob es Website gibt die sich auf Impressum / AGB spezialisiert haben und wo für Kunden solche erstellen?! Vielen dank für eure Hilfe
(Schweizer Recht)

Bearbeitet von mira am So 1.07.2012, 09:05
Top
PMEmail Poster
Top
 
Klabund
#18 Geschrieben am: So 1.07.2012, 11:20 (+02:15)
Report PostQuote Post

AyomRank 6
************

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 995
Mitglied seit: 15.12.2009


QUOTE (mira @ So 1.07.2012, 10:04)
Guten Morgen
Ich wollte mal fragen ob es Website gibt die sich auf Impressum / AGB spezialisiert haben und wo für Kunden solche erstellen?! Vielen dank für eure Hilfe
(Schweizer Recht)

Das wird wohl auch in der Schweiz jeder Anwalt sein, wenn man sowas denn unbedingt braucht.


--------------------
Mein Blog - übrigens alle Kommentare DoFollow
Top
PMEmail PosterUsers Website
Top
 
Marc Schuler
STEFEX Group GmbH
#19 Geschrieben am: So 1.07.2012, 20:03 (+08:42)
Report PostQuote Post

AyomRank 9
Group Icon 2 Gruppe: VIP Mitglied

Gruppe: VIP Mitglied
Beiträge: 2322
Mitglied seit: 1.11.2005


Die Schweiz hat seit dem 1. April 2012 eine Impressumpflicht (UWG Art. 3 Abs. 1 Buchstabe s):

QUOTE

Art. 3 Unlautere Werbe- und Verkaufsmethoden und anderes widerrechtliches Verhalten

1 Unlauter handelt insbesondere, wer:
    Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterlässt:
    1. klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post zu machen,
    2. auf die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen, hinzuweisen,
    3. angemessene technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkannt und korrigiert werden können,
    4. die Bestellung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen;


Die folgenden Angaben sind im Impressum ausreichend:
- Vorname, Name, Anschrift, PLZ, Ort
- Telefonnummer (event. Faxnummer)
- Mailadresse

Ps. Den 3ten und 4ten Punkt sollten sich einige Anbieter anschauen, zumal das sehr oft vergessen wird. Hat aber mit Impressum nichts zu tun.


--------------------
Top
PMEmail PosterUsers Website
Top
 
StephanBo
#20 Geschrieben am: Mi 4.07.2012, 03:13 (+2d 07:10)
Report PostQuote Post

AyomRank 4
********

Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 111
Mitglied seit: 23.02.2012


QUOTE (PH @ Di 7.02.2012, 15:26)
Da dieses Thema in den TOP-Serps auftaucht, habe das Thema kurz wieder geöffnet um folgendes Update anzubringen:

Das CH-Recht ändert sich ab dem 1. April 2012 für Webseiten.

Vorher gab es keine spezifischen Pflichten, ausser für Medienunternehmen und Zeitungen, Zeitschriften.

Ab 1. April tritt Art. 3 des Bundesgesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, der vorschreibt, dass "wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet", dabei "klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post" machen muss.

Wie verhält es sich denn, wenn man keine Wahren oder Dienstleistungen verkauft, wohl aber Werbeeinnahmen auf seiner Seite erzielt, wie es bei Bloggern ja oft der Fall ist? Haben diese nach Schweizer Recht dann auch eine Impressumspflicht?
Top
PMEmail Poster
Top
 
Thema wird von 0 Benutzer(n) gelesen (0 Gäste und 0 anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:

Topic Options Seiten: (2) [1] 2  Reply to this topicStart new topicStart Poll

 


> Ähnliche Themen
Erotik Seite Schweiz Gesetze gatgat 857 13 Di 28.05.2013, 21:07
Bannertausch: Deutschland / Schweiz Pascal 254 0 Mo 28.01.2013, 15:57
Partnerprogramm der Umzugshilfe Schweiz affiliate-partnerprogramm 579 2 So 27.01.2013, 10:43
[Suche] CPA-Advertiser für einen Kunden (Schweiz) MyVengeance 836 4 Mi 19.12.2012, 12:52
Incorporated gründen für Startup aus Schweiz fox 794 2 Di 6.11.2012, 10:21
Suche Werbefläche Schweiz für 5000 CHF Gewinnspiel Sancheck 497 0 Sa 13.10.2012, 14:06
Affiliate Marketing Schweiz marckenley 667 5 Mi 10.10.2012, 17:09
Jobs.ch live bei TradeDoubler Schweiz TD Michel 2012 14 Mi 11.07.2012, 07:16
Vserver-Anbieter in der Schweiz PH 1605 11 Di 12.06.2012, 20:54



Neu:  Kleinanzeige pinnen  |  Kleinanzeige auf Startseite  |  Werbetarife 2013  |  VIP Mitgliedschaft (30 Tage Geld-zurück-Garantie)



Anzeigen

Textlinks kaufen oder anbieten





[Hier werben]