| carmenkunze |
Geschrieben am: Do 23.06.2005, 13:12
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 1 Mitglied seit: 23.06.2005 |
Hallo,
ich stehe vor folgendem Problem. Ich habe einen Kunden, für den ich schon mehrere Internetseiten erstellt habe. Jetzt möchte dieser Kunde gerne eine erotische und pornografische Internetseite mit Sexshop haben. Natürlich soll sie dem deutschen, österreichischem und schweizerischem Jugendschutz entsprechen (er hat Domains für alle 3 Länder reserviert), also den Jugendlichen keine legale Möglichkeit geben diese Seiten zu betreten. Zum einen erstmal ein Warnhinweis, dass dies nicht Jugendfrei ist und die Altersabfrage durch die Personalausweisnummer. Da habe ich hier auf den Seiten einen Beitrag gesehen, der eine Altersabfrage durch Personalausweis macht. Hier nun die eine Frage: Gilt dies Script für alle Europäischen Personalausweise oder nur für den Schweizerischen? Außerdem gibt es eine Mitgliedschaft nur über Kreditkarte. Dann eine ICRA Kennzeichnung, siehe ICRA WEBSITE. Hat jemand Erfahrungen bei der Erstellung soeiner Seite und kann mir vielleicht Tipps geben, wie ich diese Seiten sicher mache und was noch alles zu beachten ist? Kennt jemand einen Hostinganbieter, der pornografische Seiten erlaubt. Bislang habe ich mit 1und1 und Strato zusammengearbeitet, doch da steht in den AGB's: 9.2 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der 1&1 E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde 1&1 unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 ( in Worten: fünftausendfünfzig Euro). Ich hoffe, das mir jemand von Euch helfen kann. Danke schon mal im Voraus. Carmen |
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| Rainer |
#2 Geschrieben am: Do 23.06.2005, 13:36 (+00:23)
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AyomRank 10 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 5273 Mitglied seit: 5.12.2003 |
Porno/Erotik-Webspace-Anbieter: www.adm24.de www.artergo.de
Informiere dich über das dt. Jugendschutzgesetz. Das ist das härteste. -------------------- |
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| PH |
#3 Geschrieben am: Do 23.06.2005, 13:45 (+00:09)
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AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1260 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Ich setze mich schon länger mit ähnlichen Fragestellungen auseinander.
Zum Jugendschutz muss man sagen, dass derzeit die Lage unklar ist, insbesondere was die Rechtsprechung in mehreren Ländern betrifft, weil man ja theoretisch auch mit einer CH-Seite deutsche Gesetze brechen kann... Aber praktisch ist das unpraktikabel, weil man sich sonst quer über die Welt verklagen würde - z.B. sind in CH Porno-Models ab 16 legal, in Deutschland ist's 18... Das einzige, was in Deutschland als sicher angesehen wird, sind Verfahren über Einschreiben, Postident usw. Grundsätzlich kann jedes System ausgehebelt werden (ich hatte mit 13 eine eigene Kreditkarte), deshalb hängt in D das Schicksal des Adult-Webmasters davon ab, ob bei einem Verfahren das Gericht die Schutzmassnahmen als "ausreichend" ansehen würde. Leider ist noch völlig unklar was als "aureichend" angesehen wird, weil die Urteile ja vor allem festlegen, was nicht "ausreichend" ist (z.B. die Personalausweissnummer). Für Österreich weiss ich nicht, aber in CH war die Praxis bezüglich Jugendschutz bisher eher lockerer. Jedoch will man auch in CH jetzt "Klarheit" schaffen, was immer das bedeuten soll. Also herrscht auch hier Unsicherheit, es wird aber allgemein angenommen, dass die Prüfung der ID-Nummer vorläufig ausreicht. Es ist auch anzunehmen, dass die Schweiz einen pragmatischeren Ansatz wählt als die Jugendschutz-Fanatiker in D. Fazit: als Adultwebmaster geht man IMMER ein Risiko ein. Wichtig ist noch genau herauszufinden, was man unter Pornographie versteht. Oben ohne Fotos und andere Nacktaufnahmen, wo es nicht "zur Sache" geht, sind keine Pornographie. Es gibt einige Gerichtsurteile, die bei männlichen Modellen den Winkel des Penis zum Körper als Kriterium verwenden, um zuu entscheiden, ob das Foto nun Pornographie ist oder nicht. Für FSK 16 Material genügt ein Warnhinweis und die Personalausweisnummer völlig aus. Sonst wären nämlich die Betreiber von Pro7 und co. schon lange im Kittchen! Ach so, und was Hoster betrifft, gibt es sogenannte Adult-Hoster, die sich das aber meist teuer bezahlen lassen. Einen dedizierten Server gibts es aber bereits schon recht billig, und wenn man über Jahresverträge spricht, verschwinden meist auch die störenden Absätze aus den AGB... |
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