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(?) Tags raten (?) fernabsatzgesetz, widerruf, wiederruf (edit)
 
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> Fernabsatzgesetz Widerrufsbelehrung
jiggle
Geschrieben am: Di 24.02.2004, 19:07
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Hallo,

wie seht Ihr das? Laut Fernabsatzgesetz muß man ja auf seiner Webseite eine Widerrufsbelehrung angeben, wenn man Produkte übers Internet vertreibt.

Wie verhält sich das denn bei z.b. Shoppingseiten, oder AWS muss man das in dem Fall auch angeben oder reicht es das der verlinkte Partner diese angibt?

gruß jiggle


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Rainer
#2 Geschrieben am: Di 24.02.2004, 19:35 (+00:28)
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Interessante Sache. Je nachdem wie stark man das in seine Homepage einbindet, könnte schon der Verdacht entstehen, daß man der eigentliche Shop ist. Ich weise allerdings immer darauf hin, daß Impressum gründlich zu lesen. In dem schreibe ich, daß ich nicht Vertragspartner werde und die Leute die AGBs und so, der anderen Shops sich reinziehen müssen.


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jiggle
#3 Geschrieben am: Di 24.02.2004, 21:36 (+02:01)
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Das schreib ich auch im Impressum .... aber wie ist das nun rechtlich ?

Meiner Meinung nach müsste man das nicht, da ja kein Vertrag zwischen mir und dem Käufer zustande kommt. Ich biete ja weder ein Produkt noch eine Dienstleistung dem Kunden gegenüber an. Ich vermittel Ihn ja nur zu einem Anbieter.

jiggle


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jiggle
#4 Geschrieben am: Mi 25.02.2004, 13:54 (+16:17)
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Habe mal ein bisschen rumgesurft...gesehen habe ich das bisher aber noch auf keiner Seite, auch nicht bei den "großen", deshalb denke ich mal das ist wohl keine Pflicht, sonst müßte das ja auch jede Suchmaschine angeben da diese ja u.a. auch nichts anderes macht, als Kunden zu irgendwelchen Seiten weiterleitet.

z.B. Google Adwords

jiggle


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