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(?) Tags raten (?) copyright, copyright-frage (edit)
 
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> Copyright
Onkel-C
Geschrieben am: So 29.05.2005, 08:03
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Fiktive Situation:

Ein Restaurant beauftragt zur erstellung einer Homepage die Firma XY. Diese stellt X.- EUR in Rechnung. Das Restaurant möchte jetzt von der Firma, dass sie den Copyright-Hinweis entfernt.

Geht mit der Bezahlung das Copyright auf das Restaurant über oder darf der Ersteller darauf bestehen, dass das "copyright by XY" weiterhin erscheint?
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G.P.
#2 Geschrieben am: So 29.05.2005, 08:31 (+00:28)
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soetwas sollte vertraglich geregelt sein.
Du must also unbedingt dort noch einmal nachschlagen.

Teilweise ist es nämlich (leider) so, dass die Firmen dir zwar alle erstellen, es dir aber nur "zur Verfügung stellen".
Das heißt also das obwohl du dafür bezahlt hast das Copyright für die Grafiken bei der Firma liegen, du aber für deine spezielle Seite das Nutzungsrecht hast.

Evtl. Irre ich mich auch, da ich ja kein Anwalt bin wink.gif
Aber auf alle Fälle noch einmal im Vertrag nachgucken.

MfG
GP


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ric
#3 Geschrieben am: So 29.05.2005, 08:51 (+00:20)
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wir halten es so:

der kunde verpflichtet sich bei der vertagsunterschreibung, das wir berechtigt sind eine webdesign by oder ein created by in die website einzubinden.

es gehen lediglich die nutzungsrechte an den kunden über. das urheberrecht am geproggten quellcode (insbesondere speziell programmierte applis) bleibt im regelfall bei uns. (kann natürlich gegen aufpreis gekauft werden)

grüsse ric


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Patrick Z
#4 Geschrieben am: So 29.05.2005, 09:02 (+00:10)
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Ist doch logisch, dass das Urheberrecht beim Urheber, also beim Webdesigner bleibt. Außer man erkauft man es sich.
Bin auch der Meinung wie ric und G.P.
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Jörg Kruse
#5 Geschrieben am: So 29.05.2005, 09:17 (+00:14)
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Nach deutschem Recht verbleibt das Urheberrecht grundsätzlich beim Urheber, und kann nicht übertragen werden. Übertragbar sind dort lediglich die Nutzungsrechte. Ob sich dies in der Schweiz oder Österreich ähnlich verhält, weiß ich allerdings nicht


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G.P.
#6 Geschrieben am: So 29.05.2005, 11:07 (+01:49)
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@jörg
bist du dir da mit der nichtübertragbarkeit des Urheberrechts ganz sicher?
Meines wissens nach ist es nämlich auch möglich (wie Patrick- schon erwähnt hat) sich die Rechte am Urheberrecht zu erkaufen.

wäre mal Interessant zu wissen wie da die Rechtslage in Deutschland ist.

MfG
GP


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Jörg Kruse
#7 Geschrieben am: So 29.05.2005, 11:36 (+00:29)
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Ich bin selber kein Jurist, deswegen habe ich mal drei Zitate aus Webseiten exzerpiert, die bei Google zu dem Thema an oberster Stelle zu finden waren:

QUOTE
Durch seine Absolutheit ist das Urheberrecht nicht übertragbar, es kann also nicht Gegenstand eines Kaufvertrages sein. Übertragbar durch den Urheber sind lediglich Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte an seinem urheberrechtlichen Werk. Das Urheberrecht ist allerdings vererblich und das postmortale Urheberpersönlichkeitsrecht kann vom Erben geltend gemacht werden.
QUOTE
Das Urheberrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 S.2). Das ist Ausdruck des Schutzes der Kreativität als unveräußerlichem höchstpersönlichem Recht. Es ist gem. § 28 lediglich vererblich.
QUOTE
Das Urheberrecht ist vererblich; in Erfüllung einer auf den Todesfall getroffenen Anordnung kann es auch auf Sondernachfolger übertragen werden. Unter Lebenden ist das Urheberrecht als solches nicht übertragbar (Ausnahme: Verzicht eines Miturhebers).


Quelle: http://www.akm.co.at/service/urheberrecht/index.php


Edit:

die dritte Seite ist, wie ich jetzt erst sehe eine österreichische - demnach wäre das Urheberrecht auch in Österreich nicht übertragbar


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G.P.
#8 Geschrieben am: So 29.05.2005, 11:47 (+00:10)
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hmm, das wuste ich wirklich noch nicht.
Danke noch einmal für den Hinweis.

MfG
GP


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sd12
#9 Geschrieben am: So 29.05.2005, 22:33 (+10:45)
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Hallo

Situation in der CH

Die Rechte bleiben immer beim Urheber. Aber die Verwertungsrechte können komplett abgetreten werden.

Ich bin jedoch der Meinung, das wenn der Kunde wünscht, das dieser Hinweis entfernt wird, solltest du dies auch tun (deswegen verlierst du keine Rechte)


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