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> Offiziell werden, aber wie?
Forg
Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 11:56
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hi!
Also ich mache so neben der Ausbildung Homepages für Privatpersonen und kleinere Firmen. Bisscher immer nur gegen so ne art hier hastn fuffy aber viele Firmen möchten halt gerne eine Rechnung haben deswegen bin ich ejtzt auf die Idee gekommen meine eigene kleine Firma zu gründen!
Deswegen die Frage brauch ich da nur nen Gewerbeschein?
Oder wie mach ich das und welche Vorraussetzung brauch ich?
Muss ich meinem Chef das sagen?
mfg
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Patrick
#2 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 12:14 (+00:18)
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QUOTE (Forg @ Feb 20 2004, 11:56 AM)
hi!
Also ich mache so neben der Ausbildung Homepages für Privatpersonen und kleinere Firmen. Bisscher immer nur gegen so ne art hier hastn fuffy aber viele Firmen möchten halt gerne eine Rechnung haben deswegen bin ich ejtzt auf die Idee gekommen meine eigene kleine Firma zu gründen!
Deswegen die Frage brauch ich da nur nen Gewerbeschein?
Oder wie mach ich das und welche Vorraussetzung brauch ich?
Muss ich meinem Chef das sagen?
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erstmal ich würde mich grundsätzlich über Gesellschaften informieren wink.gif
nunja bist du deutscher oder schweizer weil mit dem deutschen recht kenn ich mich nicht aus..
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Rainer
#3 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 13:01 (+00:46)
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QUOTE
Deswegen die Frage brauch ich da nur nen Gewerbeschein?
Oder wie mach ich das und welche Vorraussetzung brauch ich?
Muss ich meinem Chef das sagen?


Gewerbeschein kann nie schaden. Über Gesellschaftsformen würde ich mich noch nicht informieren. Am Anfang reicht es als Einzelunternehmen, wenn du es nur alleine machst. Als GmbH oder AG brauchst du hier sehr viel Kapital.

Ob du das deinem Chef sagen mußt kommt drauf an was im Arbeitsvertrag steht. Kenn mich da nicht so aus. Bin schon seit Jahren selbständig.
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Sascha Werz
#4 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 13:49 (+00:48)
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Falls Du in der Schweiz wohnst, kannst Du auch eine Einzelfirma, Kolektivfirma, GmbH oder AG gründen. Du kannst eine Einzelfirma mit oder ohne Handelsregistereintrag gründen. Der HR-Eintrag für eine Einzelfirma kostet 270.- (zumindest im Kt. Bern). Falls Du im HR eingetragen bist, hast Du gewisse Vorteile, wie Beteibung auf Konkurs, dafür musst Du aber auch eine Buchhaltung führen. Das dollste: Du kannst natürlich die Investitionskosten von den Steuern abziehen. Es gäbe natürlich noch mehr über die verschiedenen Rechtsformen zu schreiben. Am Besten kauftst Du Dir ein Buch und informierst Dich ausführlich über die Rechte und Pflichten der einzelnen Rechtsformen, oder lässt Dich von einem Anwalt oder Treuhänder beraten.


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Lenny
#5 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 14:16 (+00:27)
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Hi Forg

Ich würde dir für den Anfang die Gründung einer Einzelfirma empfehlen. Wie Stonie schon erwähnt hat, kostet der HR-Eintrag nicht viel. Diese Investition kannst du dann in deiner Bilanz unter Anlagevermögen aktivieren, und schon hat deine Firma einpaar Hundert Franken Wert :-).

Stonie schrieb:
...
Du kannst eine Einzelfirma mit oder ohne Handelsregistereintrag gründen
...

Ein HR-Eintrag muss schon sein! Damit du gegen Aussen offiziell als Firma auftreten kannst.

gruss
Lenny
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Remo Uherek
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#6 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 17:13 (+02:56)
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@Forg:
Du musst nicht zwingend eine Firma gründen, um selbständig erwerbend zu sein. Hier in der Schweiz kannst du dich bei der AHV ganz bequem als "selbständig erwerbend" eintragen lassen. Für den Anfang wäre dies vielleicht die unkomplizierteste Variante, um zu sehen, wie das Geschäft anläuft.
Aber wie die anderen schon angemerkt haben, kommst du längerfristig nicht um eine Firma herum. Hier in der Schweiz gibt es ein geniales Buch über den Weg in die Selbständigkeit --> vom Beobachter-Verlag "Ich mache mich selbständig".
Für den Anfang tuts sicher eine Einzelfirma. Falls du dich dann aber später auch privat vor Haftungsansprüchen absichern willst, wirst du eine GmbH gründen müssen. Denn als Einzelunternehmer haftest du mit deinem vollen, privaten Vermögen. Dies gilt auch für die Kollektivgesellschaft und bedingt auch für die Kommanditgesellschaft.

Vorgehen:
1. Kauf dir ein Buch über Existenzgründung.
2. Eigne dir betriebswirtschaftliches Know-How an
3. Hab Spass an der Selbständigkeit und der eigenen Firma :-).

Gruss, Remo


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m0ndo
#7 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 17:20 (+00:07)
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Servus,

eine GmbH sichert aber mit Sicherheit auch nicht das Privatverwmögen, ausreichend wink.gif

Gruß
m0ndo
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Rainer
#8 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 17:22 (+00:02)
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QUOTE
eine GmbH sichert aber mit Sicherheit auch nicht das Privatverwmögen, ausreichend 


Wie meinst du das jetzt? Das Privatvermögen ist schon gesichert wenn du mit der GmbH etwas falsch machst. Wenn du mit deinem Privatvermögen in das Casino gehst, das kann auch die GmbH nicht sichern.
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Lenny
#9 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 17:27 (+00:04)
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QUOTE (Remo Uherek @ Feb 20 2004, 05:13 PM)
Selbständigkeit --> vom Beobachter-Verlag "Ich mache mich selbständig".

Das Buch habe ich auch gelesen, bevor ich vor Jahren meine eigene Firma gründete. :-) Es ist sehr empfehlenswert!

Gruss
Lenny


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Lenny
#10 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 17:40 (+00:13)
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QUOTE (m0ndo @ Feb 20 2004, 05:20 PM)
eine GmbH sichert aber mit Sicherheit auch nicht das Privatverwmögen, ausreichend wink.gif

Ich frage mich auch, was du mit dieser Aussage meinst.
Nach meiner Meinung hat man mit der GmbH eine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Denn gemäss Art. 772 Abs. 2 OR:
(...
Er haftet über seine Stammeinlage hinaus für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in den vom Gesetz bestimmten Fällen bis höchstens zum Betrage des eingetragenen Stammkapitals. ...)

gruss
Lenny






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Remo Uherek
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#11 Geschrieben am: Fr 20.02.2004, 17:48 (+00:08)
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QUOTE

(...
Er haftet über seine Stammeinlage hinaus für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in den vom Gesetz bestimmten Fällen bis höchstens zum Betrage des eingetragenen Stammkapitals. ...)


Habe es vielleicht ein wenig unglücklich formuliert. Bei einer GmbH haftet man nur bis zur Höhe des eingetragenen Stammkapitals, richtig.
Bei einer Rechtsgemeinschaft (keine eigene Rechtspersönlichkeit) haftet man in der Regel mit gesamtem Privatvermögen, und zwar solidarisch und unbeschränkt.
Bei einer Körperschaft (GmbH, AG etc. --> juristische Person) haftet man nur für das Stammkapital oder das gezeichnete Aktienkapital.

Ich wollte damit ausdrücken, dass die Wahl der Gesellschaftform nicht unerheblich von Haftungs-Fragen beeinflusst wird.

Gruss, Remo


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rui21
#12 Geschrieben am: Di 2.03.2004, 16:04 (+10d 22:15)
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Hallo,

also ich kann nur sagen wie es in Deutschland ist.
Ich würde dir vorschlagen einen Gewerbeschein zu holen das machste bei deiner Stadtverwaltung kostenpunkt so um die 17,50 € vielleicht jetzt auch etwas mehr.
eine gmbh lohnt sich für dich gar nicht. du brauchst das kapital in deutschland min 25000 € oder du du fängst mit der hälfte an. das nennt man dann eine gmbh in gründung! grins

dann würde ich nach deinen aussagen mal einen 50 oder so also keine riesenbeträge würde ich keine mwst nehmen! da kannste zwar auch nix absetzen aber hast nicht dauernd das problem das du dem fiskus dauernd vorsteuer überweisen musst! das geht aber auch nur bis zu gewissen einnahmen grenzen. da musste dich aber nochmal schlau machen!

und das mit dem finanzamt ist gar net so unwichtig. einfach nur den gewerbeschein holen losarbeiten, damit ist es net getan!

da würde ich mir den rat beim steuerberater holen!



und zum thema gmbh und nur haftung des gesellschaftsvermögens, das stimmt aber nur bis man insolvnez geht und die insolvenz nicht rechtzeitig meldet das sind hier in deutschland drei wochen. und wenn man den zeitpunkt verpasst ist auch das privatvermögen dran.


wollte auch mal wieder was sagen. gell schau zwar ab un zu mal rein aber bei den themen kann ich sonst net mit sprechen!

Gruß aus Deutschland Rui
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10 Monate später...
uups
#13 Geschrieben am: Mo 20.12.2004, 00:38 (+10m )
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Hallo zusammen

Ich stosse vielleicht ein bisschen spät dazu....

Allerdings habt ihr mein Interesse geweckt. Ich betreibe nämlich seit 3 Jahren in der Schweiz eine Einzelfirma (Internetprojekte) und habe mich schon einige Male gefragt ob ich mich bzw. die Firma evtl. doch ins Handelsregister eintragen sollte. Bis jetzt habe ich aber beim besten Willen keinen richtigen Grund gefunden dies zu machen...!?

Vorweg:
Ja, ich kenne die Unterschiede der einzelnen Möglichkeiten. Aber ich arbeite alleine, habe keine eigene Liegenschaft und das Geschäft ist absolut überschaubar, die Haftungsfrage stellt sich also im Moment noch nicht. Und ja ich habe auch eine Mehrwertsteuernummer. Ich betreibe auch keinen Handel mit Hard- und Software, ich biete fast ausschliesslich Dienstleistungen an...

Dennoch habe ich noch keinen zwingenden Grund für einen Handelsregistereintrag gefunden. Ich glaube sogar, ich habe mir dadurch in den letzten Jahren viele lästige Werbeanrufe usw. erspart.


uups... smile.gif
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Irene
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#14 Geschrieben am: Mo 20.12.2004, 08:20 (+07:41)
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Du hast schon recht, einen zwingenden Grund gibts nicht. Und auch die Haftungsfrage ist bei ner Einzelfirma irrelevant, weil Du haftest mit HR-Eintrag genau gleich wie ohne ;-)

Das mit den Werbeanrufen stimmt teilweise auch, aber die meisten Anrufer holen die Kontakte nicht aus dem HR, sondern aus dem Telefonbuch oder von der Post.

Es spricht aber auch nix gegen einen HR-Eintrag, ausser vielleicht dass es halt kostet. Und es gibt einige Fälle, wo ein HR-Eintrag hilfreich ist - nicht unbedingt den Kunden gegenüber, aber bei Lieferanten. Manche Telekomfirmen, Finanzinstitute etc. verlangen bei Firmenkunden einen HR-Eintrag, sonst behandeln sie Dich als Privaten. Und bei vielen Händlern gibts mit (IT-spezifischem) HR-Eintrag bessere Preise.

Ich würde sagen, wenn Du eine Mehrwertsteuernummer hast, dann passt ein HR-Eintrag halt einfach dazu ;-)

Übrigens, falls Du Dich für den Eintrag entscheidest: aufpassen welche Rechnung Du bezahlst. Sofort nach dem Eintrag kommen einige Rechnungen von so supekten "Adress-Registern" die aufgemacht sind wie die Rechnung vom Handelsregisteramt, aber damit absolut nichts zu tun haben.

Griessli
Irene


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10 Monate später...
weddah
#15 Geschrieben am: Mi 12.10.2005, 01:48 (+10m )
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Ist es in der Schweiz also rechtlich in Ordnung wenn ich eine Dienstleistung anbiete (z.B. die Erstellung von Homepages) und mein Gewinn lediglich bei der Steuererklärung angebe. Kann/Darf ich mich dann bereits als Firma XY ausgeben?
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