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> Abmahnwelle überrollt deutsche Songtext-Seiten
Remo Uherek
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Geschrieben am: So 17.04.2005, 16:49
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Wer unbedarft Liedtexte seines Idols online stellt, muss mit einer Abmahnung der Berliner Anwaltskanzlei Wollmann und Partner rechnen. Bereits 42 der meist nichtkommerziell arbeitenden Songtext-Webmaster bekamen eine Kostennote in Höhe von rund 1600 Euro ins Haus -- pro veröffentlichtem Songtext, wohlgemerkt. [...] Andere Musikverlage sehen die Rechtslage bislang weniger eng: Eva Mair-Holmes von Trikont beispielsweise findet es eher "toll, wenn sich Menschen die Mühe machen, die Texte herauszuhören", wie sie in einem Interview mit der Hannoverschen Zeitung zugab.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/58666

Wie seht Ihr das? Eher wie die Berliner Anwaltskanzlei oder eher wie Eva Mair-Holmes?


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Ansgar Berhorn
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#2 Geschrieben am: So 17.04.2005, 17:45 (+00:56)
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Scheint sich um die gleiche Kanzlei wie hier diskuttiert zu handeln:
topic-6440


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Caschi
#3 Geschrieben am: So 17.04.2005, 20:11 (+02:26)
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mal im ernst ich habe manchmal das gefühl das manche anwälte erst die firmen verbände usw heiss auf sowas machen normal ist das alles nicht mehr. seit ich ne abmahnung hatte wegen eines casino links damals und zahlen muste verstehe ich die inet welt nicht mehr :_(


viele grüße


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Luis
#4 Geschrieben am: So 17.04.2005, 21:10 (+00:58)
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Werden bis jetzt nur reine Songtext Seiten abgemahnt, oder auch Seiten auf denen
ein paar Songtexte zu einem Künstler angeboten werden ?


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Ansgar Berhorn
TOPdesk Deutschland
#5 Geschrieben am: So 17.04.2005, 21:22 (+00:12)
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QUOTE
mal im ernst ich habe manchmal das gefühl das manche anwälte erst die firmen verbände usw heiss auf sowas machen normal ist das alles nicht mehr.


Was ist da so unnormal dran?
Das Gesetz erlaubt Abmahnungen.
Das Abmahnrecht bevorteilt vor allem die Abmahnenden, da die Schaffer der Gesetze scheinbar nur daran gedacht haben, dass Verbraucherschutzverbände gegen Firmen abmahnen würden.

Solange die Abmahnwellen nur in der jeweiligen "Szene" bekannt sind, müssen die auftraggebenden Firmen keine schlechte Publicity fürchten.
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Caschi
#6 Geschrieben am: So 17.04.2005, 21:35 (+00:12)
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schlimm genug findest du nicht ???


viele grüße


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Joel
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#7 Geschrieben am: Mo 18.04.2005, 07:20 (+09:45)
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seit ich ne abmahnung hatte wegen eines casino links damals und zahlen muste verstehe ich die inet welt nicht mehr

Bist du Deutscher?

Gibts solche Abmahn-"Wellen", etc. auch in der Schweiz?


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Caschi
#8 Geschrieben am: Mo 18.04.2005, 12:50 (+05:29)
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ja deutscher blink.gif


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Luis
#9 Geschrieben am: Di 19.04.2005, 08:01 (+19:11)
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ich habe gerade im Radio einen Bericht zum Thema gehört, indem hat der Musikverbandschef klar gestellt, dass keine reinen Fan Seiten von Schülern/Studenten abgemaht werden.
Es richtet sich gegen kommerzielle Portale, die evt. sogar Geld für die Songtexte verlangen.

Das finde ich doch schonmal geht in die richtige Richtung.


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Caschi
#10 Geschrieben am: Di 19.04.2005, 08:07 (+00:06)
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ist doch totaler quatsch ...

das ist das ende von allen free portalen !!!

das geht genau in die falsche richtung!

die kostenpflichtigen seiten die mit abo dialer usw abrechnen haben sowieso

fast alle lizensen, das können die sich garnicht erlauben.

am ende gehen nur schöne kleine portale die umsonst waren drauf :_(


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PH
#11 Geschrieben am: Di 19.04.2005, 08:46 (+00:38)
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hmm...

Einerseits dürfen ja Bücher auch nicht einfach eingescannt und auf das Betz gestellt werden. Da sind wir uns doch alle einig, dass das Diebstahl ist, oder?

Andererseits wie verhält es sich mit Büchern, die man nicht mehr kaufen kann, weil sie nicht mehr gedruckt werden, und solche die verboten sind?
Da erscheint einem doch die Veröffentlichung im Internet normal.

Aus diesen Gründen würde ich dafür stimmen, dass Songtexte, die im Internet von Ihren Autoren, bzw. Produzenten kommerziell angeboten werden, auch als geschützt gelten. Wenn dies nicht der Fall ist (d.h. wenn die Songtexte nicht angeboten werden) sollten die Texte im Internet auf kostenloser Basis angeboten werden können (Verkauf oder Angebot in einem kostenpflichtigem Bereich einer Seite verboten - ähnlich wie bei Produktproben in Läden).

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Caschi
#12 Geschrieben am: Di 19.04.2005, 09:17 (+00:31)
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alternativ findet man ja zum teil bei eningen wenigen bands oder künstler die
texte nach langem suchen auf deren hp ...

aber ich fand kostenlose portale sher schön um mal schnell mit einen text auszudrucken :-)

viele grüße


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SloMo
#13 Geschrieben am: Di 19.04.2005, 13:51 (+04:33)
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Eine der ursprünglichsten Eigenschaften eines durch Text unterstützten Liedes ist, dass es mitgesungen werden kann und soll. Wer ein Lied veröffentlich, muss davon ausgehen, dass der Text weitergetragen und nachgesungen wird. Das ist Sinn und Zweck des Liedes. Ich glaube nicht, dass diese absurden Abmahnungen vor Gericht Bestand haben werden. Nur ist es für die Betroffenen ganz sicher ein steiniger Weg, Rechtssicherheit zu erlangen.


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Joel
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#14 Geschrieben am: Di 19.04.2005, 14:12 (+00:20)
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Zitate sind ja Urheberrechtlich nicht geschützt. Wenn ich mir nun den Song anhören, und das gehörte einfach aufschreibe und ins Internet stelle, verletze ich doch kein Urheberrecht (!?)

Was ist dann der Unterschied zwischen gesprochenen und gesungenen Zitaten? *g* Ich denke, dass ist genau so legal.

Der Text ist ja sowieso in Radios/etc. öffentlich zu hören, ich glaube kaum dass es strafbar ist dieses gehörte aufzuschreiben und zu veröffendlichen.

Nachtrag: Okay, blöder Beitrag! Aber ich glaub trotzdem nicht dass sowas vor Gericht durchkommen würde wink.gif .


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Caschi
#15 Geschrieben am: Di 19.04.2005, 15:25 (+01:13)
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ohhh ich bin mir sehr sicher das dieser mist durchkommen wird

und genau des ist ja schlimm an der sache mad.gif


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René Weber
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#16 Geschrieben am: Sa 23.04.2005, 16:16 (+4d 00:50)
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Hallo Freunde aus Deutschland,

Ich habe schon öfters von "Abmahnung" gehört.
Wie funktioniert denn das bei euch?
Aus dem was ich gelesen habe, mache ich mir folgendes Bild:
1) Es handelt sich so etwas wie eine Privatpolizei
2) Einige (mehr oder weniger) clevere Typen suchen nach
Gesetzesübertretungen, weisen den Uebertretenden darauf
hin und fordern ihn auf, die Uebertretung zu unterlassen.
Falls nicht, wird angeklagt.
3) Könnte man dies rein rechtsaatlich gesehen nicht als...
a) Amtsanmassung
cool.gif Nötigung
c) Erpressung
... verstehen?
4) Soviel ich weiss gibt es dieses Handwerk in der Schweiz nicht.

Bitte um Aufklärung.

Mit besten Grüssen
Boubou7


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Alles ist relativ.
Visayan Silent Gardens Abenteuer Philippinen
La Fouly Ab in die Berge SOLD!!!
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7 Monate später...
Marc Schuler
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#17 Geschrieben am: Mi 9.11.2005, 22:03 (+7m )
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Vielleicht noch was das die Schweizer interessieren könnte. wink.gif

Ich hatte im April 05 das Vergnüngen mit einer Abmahnung. Ich habe anschliessend zwar die Abmahnung in der vorliegenden Form nicht akzeptiert (habe mich zwar zur Unterlassung verpflichtet, jedoch nicht zur Zahlung der Abmahnungskosten). Die Anwaltskanzlei ist anschliessend darauf eingegangen. Hatte also nochmals Glück. Aber wenn die Anwaltskanzlei wirklich scharf auf das Geld ist, kann Sie per Gerichtsbeschluss in Deutschland das Geld in der Schweiz per Zahlungsbefehl fordern, da ein Abkommen besteht. Jedoch wird jede Anwaltskanzlei (denke ich) bei kleinen und sehr fragwürdigen Fällen diesen Zahlungsbefehl nicht durchsetzen, den in der Schweiz kann dieser Zahlungsbefehl angefochten werden, darauf folgt meist eine Gerichtsverhandlung die die deutsche Anwaltskanzlei sehr viel kostet. Meist ist auch der Betrag, der zur Deckung der "Unkosten" (meist in Form des Gegenstandswerts) eine meist sehr schwer zu definierende Grösse und kann viele Verhandlungen nach sich ziehen.

Mein Tipp: Zuerst mit der Anwaltskanzlei sprechen und Sie ganz klar darauf hinweisen, das man nicht mit dem Gegenstandswert, usw. einverstanden ist.

Und das grosse Achtung: Niemals einen Gegenstandswert in extrem hoher Höhe akzeptieren, den aus dem Gegenstandswert (ausser er ist real) berrechnet sich unter anderem der Betrag der der Anwaltskanzlei geschuldet wird!


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PH
#18 Geschrieben am: Mi 9.11.2005, 23:30 (+01:26)
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QUOTE
kann Sie per Gerichtsbeschluss in Deutschland das Geld in der Schweiz per Zahlungsbefehl fordern


Prinzipiell ja, aber ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo das durchgezogen wurde, und das sogenannte "Lugano-Abkommen" zur Anwendung kam.
Wenn jemand einen Fall kennt, wo es wegen Rechtsverletzungen (keine Straftaten!) auf dem Internet zur Anwendung kam, würde mich das brennend interessieren.

Ich denke, als Schweizer Anwohner/Firma sollte man es auf jeden Fall auf eine Anfechtung in der Schweiz ankommen lassen, oder eben "billig" davonkommen wie Du.
Die Richter haben hier anders als z.B. in D nicht den Bezug zur Realität verloren.
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memoriam
#19 Geschrieben am: Do 10.11.2005, 07:39 (+08:09)
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Gegen Abmahnungen hast Du in Deutschland als Privatmann sehr geringe, als Firma fast keine Chancen. Wir haben im Frühjahr einige Hundert Euro bezahlen müssen, weil wir vor drei Jahren Schlüsselanhänger mit Chips für Einkaufswagen als Werbegeschenk verteilt haben. In diesen Chips allerdings war kein Loch in der Mitte, wie es seit einem Jahr vorgeschrieben ist.

Weil diese Chips aber damals in Umlauf gebracht worden sind, war dies Anlass genug, uns abzumahnen. (Denn man könnte ja diese Chips mit Münzen verwechseln, obwohl die Chips dünn und aus Plastik und knatschblau waren...)

Wir haben ausgerechnet, dass wir billiger wegkommen, wenn wir bezahlen und nicht unsere Arbeitszeit und Anwälte für einen Prozess einsetzen.

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