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Diskussion

Impressum und Impressumspflicht

Außerhalb Deutschlands

Gast
Geschrieben am: So 10.04.2005, 13:14
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Liebe AYOM-Mitglieder,

ich wohne z. Zt. noch in Deutschland, werde aber im Oktober aus Berufsgründen nach Irland ziehen. Da ich dort eine Domain anmelden möchte (.com) und auf dieser auch eine Website (ein Diskussionsforum) betreiben möchte, würde mich interessieren, ob es in Irland auch eine Impressumspflicht oder sonst eine Art von Internetgesetzen, die mich in meinen Plänen einschränken könnten, gibt?

Gibt es vielleicht irgendwo eine Liste von Ländern, in denen man eine Art Impressum (nicht) braucht? Wie sieht das ganze in Großbritannien aus?

Ich danke für eure Hilfe,
Ria
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Ansgar Berhorn
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#2 Geschrieben am: So 10.04.2005, 14:14 (+00:59)
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QUOTE
Gibt es vielleicht irgendwo eine Liste von Ländern, in denen man eine Art Impressum (nicht) braucht? Wie sieht das ganze in Großbritannien aus?

Das deutsche Teledienstmediengesetz ist von einer europäischen Richtlinie abgeleitet worden, die in Irland und Großbritannien auch umgesetzt werden musste.
Die Gesetzeslage sollte dort ähnlich sein.

Aber wo ist das Problem? Es ist doch einfacher, einfach ein Impressum zu machen bevor man lange recherchiert, ob man unter gewissen Umständen doch keins braucht.


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Gast
#3 Geschrieben am: So 10.04.2005, 17:12 (+02:57)
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Von dieser EU-Richtlinie hatte ich zwar schon gehört, allerdings wurde mir gesagt, sie verlange viel weniger von den Webmastern als die bundesrechtliche Umsetzung, von daher würde mich schon interessieren, welche Angaben ich in Irland und Großbritannien/UK tatsächlich machen muss und welche ich auch weglassen kann - die Angabe einer Telefonnummer widerstrebt meinem Verständnis von Datenschutz nämlich zutiefst.

Ich hoffe doch, dass die Regierungen von Irland und Großbritannien schlauer waren als unsere ;-)

Edit: Ich habe bei google nach "contact" iVm "imprint" gesucht und in der Tat kamen nur deutsche Seiten als Ergebnis raus. Kann es sein, dass Irland & Großbritannien sich (noch) nicht um die Umsetzung der Richtlinie gekümmert haben? Wäre wünschenswert :-)
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Borknorg
VVMB
#4 Geschrieben am: So 10.04.2005, 20:30 (+03:17)
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einerseits wiederstrebt es mir persönlich auch meine Daten im Impressum anzugeben. aber mal ehrlich. einfach kurz whois abfrage machen und alle Daten werden dir schön geordnet auf dem silber Tablett serviert. wink.gif


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PH
#5 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 12:20 (+15:50)
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WHOIS kennen nur erfahrene Internet-Nutzer.

Bei einem Impressum mit Telefonnummer kann jeder Heini um 03:00 Uhr morgens bei dir anrufen, wenn ihn deine Seite stinkt...


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Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen.
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JoKa
#6 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 12:37 (+00:16)
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Ich finde es auch nicht optimal, aber aus Sicht des Besuchers macht es natürlich gleich einen seriöseren Eindruck. Außerdem: von all den Webmastern, die ich kenne wurde in den letzten Jahren noch keiner belästigt. Da ist Spam wesentlich unangenehmer und so ziemlich jeder von uns musste damit schon klarkommen.

Wenn es also eine Seite mit halbwegs normalem Publikum ist, dann sollte es kein Problem sein smile.gif


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Gast
#7 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 14:55 (+02:17)
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QUOTE (Shaggy @ So 10.4.2005, 20:30)
aber mal ehrlich. einfach kurz whois abfrage machen und alle Daten werden dir schön geordnet auf dem silber Tablett serviert. wink.gif

Bei mir wird sowohl im WHOIS als auch im Impressum meine Adresse in Irland stehen.

Gibt es noch Beiträge zum Thema?
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PH
#8 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 17:28 (+02:32)
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hmm, ok, zum thema zurück

Ein Urteil aus Frankfurt:
OLG FFM

QUOTE
Das LG Frankfurt/Main hat in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung festgestellt, dass die Anbieterkennzeichungspflicht aus § 6 TDG (Impressumspflicht) auch für nicht in ein deutsches Handelsregister eingetragene Firmen gilt, wenn ihr Angebot auf deutsche Internetnutzer abzielt und die Geschäftsführung von Deutschland aus erfolgt. Die Pflichtangaben in der Anbieterkennzeichnung dienen dem Verbraucherschutz; der inländische Kunde habe bei einem ausländischen Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei (Urteil vom 28.03.2003 - AZ: 3-12 O 151/02 | via Heise Online).


Wobei es meines Erachtens 2 Interpretationen gibt:
1- ausländische Websites die auf dem deutschen Markt aktiv sind, müssen generell ein Impressum nach deutschem Recht aufweisen
oder
2- nur Websites von deutschen Anbietern oder von Anbietern die in Deutschland eine "Betriebsstätte" haben, im Sinne der E-Commerce Direktive, müssen mit einem Impressum nach deutschem Recht versehen sein (so schreibt es Heise).

Die E-Commerce Direktive (oder E-Commerce Gesetz, ECG) besagt, dass die Vorschriften des Herkunftslandes anzuwenden sind, also in Deinem Fall Irland?

TDG
ECG

TDG und ECG sagen mehr oder weniger das gleiche:
QUOTE

(1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Teledienste unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Teledienste in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.

(2) Der freie Dienstleistungsverkehr von Telediensten, die in der Bundesrepublik Deutschland von Diensteanbietern geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden, die in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen sind, wird nicht eingeschränkt. Absatz 5 bleibt unberührt.


Somit unterliegen Internet-Angebote aus EWR-fremden Ländern (z.B. die Schweiz) diesen Bestimmungen nicht, und können auch nicht auf dieser Grundlage "abgemahnt" werden.

Siehe auch Kommentar zum TDG Geltungsbereich

Soweit meine Meinung.
Wenn jemand Hinweise hat, dass ich falsch liege, wäre ich dankbar für einen entsprechenden Post.


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Borknorg
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#9 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 18:29 (+01:01)
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vorab: ich bin kein Jurist: wink.gif

Sobald ein z.B. Deutscher auf deine Seite kommt und diese nutzt gilt übergreifend auch das Deutscherecht. Da das gesamte Internetrecht in Deutschland in der EU in etwa gleich geregelt wird, könnte das Recht auch in der Schweiz gelten


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msolt
#10 Geschrieben am: Mo 9.05.2005, 20:24 (+28d 01:55)
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Braucht man jetzt nun auch ein Impressum,wenn man keine Firma ist sondern eine Privatperson und wenn man es machen muss, kann man dann bei Telefonnummer auch eine handynummer angeben?
Wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir helfen könnt!
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5 Jahre und 6 Monate später...
micky
#11 Geschrieben am: Mi 20.10.2010, 16:31 (+5y 6m )
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Hallo,

ach nee, wenn Deutsche User eine ausländische Website besuchen gilt Deutsches Recht?
warum kann ich dann als BRD Bürger mit einer englischsprachigen Webseite wenn ich User aus den USA habe, kein US Recht in Anspruch nehmen?

ach deswegen brauch sich dann auch facebook nicht dranhalten oder wie? Oder USA seiten weil es dort keine Impressumspfiicht gibt?

ich glaube Irland hat kein Impressumspflicht, UK auch nicht, Niederlande auch nicht,

ist jetzt aber ohne Gewähr.


viele grüße
micky

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Gast
#12 Geschrieben am: Mi 20.10.2010, 16:41 (+00:09)
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QUOTE (micky @ Mi 20.10.2010, 17:31)
ach nee, wenn Deutsche User eine ausländische Website besuchen gilt Deutsches Recht?
warum kann ich dann als BRD Bürger mit einer englischsprachigen Webseite wenn ich User aus den USA habe, kein US Recht in Anspruch nehmen?

Na du weisst doch
1. Deutschland, Deutschland über alles in der Welt ...
und
2. Am deutschen Wesen soll die Welt genesen.

laugh.gif
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Kamran
#13 Geschrieben am: Mi 20.10.2010, 17:11 (+00:29)
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Ich glaube dass die Impressumpflicht nur für in Deutschland wohnhafte Personen gilt. Dass eine Website deutschsprachig ist bedeutet nicht dass man ein Impressum haben muss, bzw. sich an deutsches Recht halten muss. Deutsche gibt es überall und nicht alle deutschsprachigen Personen sind deutsche Staatsbürger. Wenn ein Deutscher eine solche Website besucht und etwas kauft, kauft Er die betreffenden Artikel im Ausland und es gilt das Recht des jeweiligen Landes.

Ich bin aber kein Jurist und meine Meinung sollte man nicht als Rechtsberatung interpretieren.


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PH
#14 Geschrieben am: Mi 20.10.2010, 23:10 (+05:59)
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5 Jahre später bleibt das Thema ein Dauerbrenner.

Das deutsche Gesetz gilt IN DEUTSCHLAND.

Vom deutschen Gesetz werden also erfasst:
- Alle Webseiten die in Deutschland gehostet werden
- Alle Webseiten die von Deutschland aus bewirtschaftet werden (i.e. Eigentümer mit Hauptwohnsitz in D oder Firma mit Betriebsstätte in D)

*und*

Jetzt kommt's : alle Webseiten die in Deutschland ABRUFBAR sind.

Da das Gesetz aber nur in D gilt, kann D nur die Bundesfirewall einsetzen und sperren.
Wird aber beim Kavaliersdelikt "fehlendes Impressum" nicht gemacht.





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Klabund
#15 Geschrieben am: Do 21.10.2010, 09:44 (+10:34)
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Warum der ganze Terz. Hoste bei GoDaddy oder so, und verzichte ganz darauf.
Da es dort auch keine Abmahnungen und ähnlichen Kinderkram gibt, wird es dort sowieso nicht so ein großes Thema sein.

Ich hab mich jetzt auch nicht mit der Thematik befasst, wie es außerhalb Deutschlands aussieht, aber so umfangreich wie in Deutschland wird es dort unter Garantie keine Impressumspflich geben.

Bundesfirewall klingt gut. Die wird wahrscheinlich bald aktiv, kurz nachdem die Todesstrafe wegen Diebstahl wieder eingeführt wird... ist ja schließlich Zersetzung der Wehrkraft.


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PH
#16 Geschrieben am: Do 21.10.2010, 23:09 (+13:24)
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Deutschland ist nach China glaube ich Nummer 2 beim Sperren von Seiten


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Klabund
#17 Geschrieben am: Do 21.10.2010, 23:17 (+00:07)
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QUOTE (PH @ Fr 22.10.2010, 00:09)
Deutschland ist nach China glaube ich Nummer 2 beim Sperren von Seiten

Als ich das letzte mal geschaut hab bei Chillingeffects (schon etwas länger her) war Deutschland die Nr. 1, noch vor China.


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PH
#18 Geschrieben am: Fr 22.10.2010, 07:22 (+08:04)
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Dann hat ein Schwellenland eben Mal wieder einen Spitzenreiter aufgeholt.


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micky
#19 Geschrieben am: Fr 22.10.2010, 09:08 (+01:46)
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Hallo,

bei deutschen Hostern nix zu finden mit whois Services. da muss man schon einen irischen, englischen holländischen oder USA Hoster suchen.

Die Holländischen Hoster bieten wenig Leistung fürs Geld.
Die Amis haben sowas von saublöden Bezahlmöglichkeiten, ich habe kein paypal und keine kreditkarte und will das auch nicht nutzen.

Normale Banküberweisungen kennen die Amis nicht, sind zu blöd dafür, wirklich.
Dann kommen bezahlvorschläge via GoodAsPlan, wo man erst 100 USD Dollar einzahlen muss, ein vielfaches des Hostingpaketes.

Nicht zu glauben sowas.

Warum die BRD mit der Impressumspflicht noch vor China ist keine Ahnung, hat was damit zu tun, das wir sozusagen eine Bananerepublik haben und von einer Bande krimineller regiert werden, die nix anderes tun als dem Volk das Leben schwer machen, denn wenn man sich die anderen EU Länder anschaut, sind nicht so krank mit den Gesetzen wie bei uns.

So meine Theorie, Hauptsache in BRD haben die sehr sehr reichen, ja bei denen macht das Gesetz großzügige Schlupflöcher.

Musste ich jetzt mal loslassen.

viele grüße
micky
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Gast
#20 Geschrieben am: Fr 22.10.2010, 09:22 (+00:13)
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QUOTE (micky @ Fr 22.10.2010, 10:08)
das wir sozusagen eine Bananerepublik haben und von einer Bande krimineller regiert werden,

Wir haben hier eine NGO, die sich BRD GmbH nennt. Diese Bande krimineller ist halt fremdgesteuert. Aber solange immer noch die Mehrheit den anti-deutschen Block (CDU-SPD-FDP-GRÜNE-LINKE) wählt, wird sich auch nie etwas ändern.
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