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> Impressum und Impressumspflicht, Außerhalb Deutschlands
Ria
Geschrieben am: So 10.04.2005, 13:14
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Liebe AYOM-Mitglieder,

ich wohne z. Zt. noch in Deutschland, werde aber im Oktober aus Berufsgründen nach Irland ziehen. Da ich dort eine Domain anmelden möchte (.com) und auf dieser auch eine Website (ein Diskussionsforum) betreiben möchte, würde mich interessieren, ob es in Irland auch eine Impressumspflicht oder sonst eine Art von Internetgesetzen, die mich in meinen Plänen einschränken könnten, gibt?

Gibt es vielleicht irgendwo eine Liste von Ländern, in denen man eine Art Impressum (nicht) braucht? Wie sieht das ganze in Großbritannien aus?

Ich danke für eure Hilfe,
Ria
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Ansgar Berhorn
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#2 Geschrieben am: So 10.04.2005, 14:14 (+00:59)
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QUOTE
Gibt es vielleicht irgendwo eine Liste von Ländern, in denen man eine Art Impressum (nicht) braucht? Wie sieht das ganze in Großbritannien aus?

Das deutsche Teledienstmediengesetz ist von einer europäischen Richtlinie abgeleitet worden, die in Irland und Großbritannien auch umgesetzt werden musste.
Die Gesetzeslage sollte dort ähnlich sein.

Aber wo ist das Problem? Es ist doch einfacher, einfach ein Impressum zu machen bevor man lange recherchiert, ob man unter gewissen Umständen doch keins braucht.


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Ria
#3 Geschrieben am: So 10.04.2005, 17:12 (+02:57)
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Von dieser EU-Richtlinie hatte ich zwar schon gehört, allerdings wurde mir gesagt, sie verlange viel weniger von den Webmastern als die bundesrechtliche Umsetzung, von daher würde mich schon interessieren, welche Angaben ich in Irland und Großbritannien/UK tatsächlich machen muss und welche ich auch weglassen kann - die Angabe einer Telefonnummer widerstrebt meinem Verständnis von Datenschutz nämlich zutiefst.

Ich hoffe doch, dass die Regierungen von Irland und Großbritannien schlauer waren als unsere ;-)

Edit: Ich habe bei google nach "contact" iVm "imprint" gesucht und in der Tat kamen nur deutsche Seiten als Ergebnis raus. Kann es sein, dass Irland & Großbritannien sich (noch) nicht um die Umsetzung der Richtlinie gekümmert haben? Wäre wünschenswert :-)
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Pascal Wiederkehr
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#4 Geschrieben am: So 10.04.2005, 20:30 (+03:17)
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einerseits wiederstrebt es mir persönlich auch meine Daten im Impressum anzugeben. aber mal ehrlich. einfach kurz whois abfrage machen und alle Daten werden dir schön geordnet auf dem silber Tablett serviert. wink.gif


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PH
#5 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 12:20 (+15:50)
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WHOIS kennen nur erfahrene Internet-Nutzer.

Bei einem Impressum mit Telefonnummer kann jeder Heini um 03:00 Uhr morgens bei dir anrufen, wenn ihn deine Seite stinkt...
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JoKa
#6 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 12:37 (+00:16)
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Ich finde es auch nicht optimal, aber aus Sicht des Besuchers macht es natürlich gleich einen seriöseren Eindruck. Außerdem: von all den Webmastern, die ich kenne wurde in den letzten Jahren noch keiner belästigt. Da ist Spam wesentlich unangenehmer und so ziemlich jeder von uns musste damit schon klarkommen.

Wenn es also eine Seite mit halbwegs normalem Publikum ist, dann sollte es kein Problem sein smile.gif


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Ria
#7 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 14:55 (+02:17)
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QUOTE (Shaggy @ So 10.4.2005, 20:30)
aber mal ehrlich. einfach kurz whois abfrage machen und alle Daten werden dir schön geordnet auf dem silber Tablett serviert. wink.gif

Bei mir wird sowohl im WHOIS als auch im Impressum meine Adresse in Irland stehen.

Gibt es noch Beiträge zum Thema?
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PH
#8 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 17:28 (+02:32)
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hmm, ok, zum thema zurück

Ein Urteil aus Frankfurt:
OLG FFM

QUOTE
Das LG Frankfurt/Main hat in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung festgestellt, dass die Anbieterkennzeichungspflicht aus § 6 TDG (Impressumspflicht) auch für nicht in ein deutsches Handelsregister eingetragene Firmen gilt, wenn ihr Angebot auf deutsche Internetnutzer abzielt und die Geschäftsführung von Deutschland aus erfolgt. Die Pflichtangaben in der Anbieterkennzeichnung dienen dem Verbraucherschutz; der inländische Kunde habe bei einem ausländischen Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei (Urteil vom 28.03.2003 - AZ: 3-12 O 151/02 | via Heise Online).


Wobei es meines Erachtens 2 Interpretationen gibt:
1- ausländische Websites die auf dem deutschen Markt aktiv sind, müssen generell ein Impressum nach deutschem Recht aufweisen
oder
2- nur Websites von deutschen Anbietern oder von Anbietern die in Deutschland eine "Betriebsstätte" haben, im Sinne der E-Commerce Direktive, müssen mit einem Impressum nach deutschem Recht versehen sein (so schreibt es Heise).

Die E-Commerce Direktive (oder E-Commerce Gesetz, ECG) besagt, dass die Vorschriften des Herkunftslandes anzuwenden sind, also in Deinem Fall Irland?

TDG
ECG

TDG und ECG sagen mehr oder weniger das gleiche:
QUOTE

(1) In der Bundesrepublik Deutschland niedergelassene Diensteanbieter und ihre Teledienste unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Teledienste in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.

(2) Der freie Dienstleistungsverkehr von Telediensten, die in der Bundesrepublik Deutschland von Diensteanbietern geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden, die in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie 2000/31/EG niedergelassen sind, wird nicht eingeschränkt. Absatz 5 bleibt unberührt.


Somit unterliegen Internet-Angebote aus EWR-fremden Ländern (z.B. die Schweiz) diesen Bestimmungen nicht, und können auch nicht auf dieser Grundlage "abgemahnt" werden.

Siehe auch Kommentar zum TDG Geltungsbereich

Soweit meine Meinung.
Wenn jemand Hinweise hat, dass ich falsch liege, wäre ich dankbar für einen entsprechenden Post.
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Pascal Wiederkehr
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#9 Geschrieben am: Mo 11.04.2005, 18:29 (+01:01)
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vorab: ich bin kein Jurist: wink.gif

Sobald ein z.B. Deutscher auf deine Seite kommt und diese nutzt gilt übergreifend auch das Deutscherecht. Da das gesamte Internetrecht in Deutschland in der EU in etwa gleich geregelt wird, könnte das Recht auch in der Schweiz gelten


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msolt
#10 Geschrieben am: Mo 9.05.2005, 20:24 (+28d 01:55)
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Braucht man jetzt nun auch ein Impressum,wenn man keine Firma ist sondern eine Privatperson und wenn man es machen muss, kann man dann bei Telefonnummer auch eine handynummer angeben?
Wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir helfen könnt!
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