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(?) Tags raten (?) agb, agbs, klauen, kopieren, strafbar (edit)
 
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> Klauen / Kopieren von AGBs, Ist das Kopieren von AGBs strafbar?
Winwall
Geschrieben am: Sa 9.04.2005, 19:03
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Da ich nicht die finanziellen Mittel habe, einen Rechtsanwalt für das Verfassen/Überprüfen meiner AGBs zu beauftragen, würde ich gerne wissen, ob es legal ist, AGB Texte von ähnlichen Anbietern 1:1 zu übernehmen ?
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Remo Uherek
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#2 Geschrieben am: Sa 9.04.2005, 19:07 (+00:03)
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Wenn es legal wäre, dann könntest Du mit dieser Argumentation jeden Diebstahl rechtfertigen. Klauen ist nie legal, das sollte Dir eigentlich bereits der gesunde Menschenverstand sagen.

Gruss, Remo


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#3 Geschrieben am: Sa 9.04.2005, 19:22 (+00:15)
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Remo hat natuerlich absolut recht!

Mein Vorschlag: Schreib doch einen Webmaster an dessen AGBs sich fuer Dich eignen wuerden und bitte Ihn um Erlaubnis diese als Vorlage fuer Dein Projekt zu benutzen.


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1 Jahr und 2 Monate später...
flirtratgeber
#4 Geschrieben am: Mo 29.05.2006, 21:26 (+1y 2m )
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umschreiben der abgs, hab mir jetzt gedacht AGB umzuformulieren, grammatikalisch....

macht das sinn?


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Antoine Johannes
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#5 Geschrieben am: Mo 29.05.2006, 21:47 (+00:20)
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Guten Abend,
es bleibt noch der Weg eine AGB aus einem GPL Projekt zu übernehmen. Das ist bestimmt legal, Du musst nur die Lizenz vermerken.
herzlich
Antoine


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flirtratgeber
#6 Geschrieben am: Mo 29.05.2006, 21:56 (+00:09)
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faellt damit mein komplettes projekt unter gpl?


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Antoine Johannes
office-blog.ch
#7 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 06:52 (+08:55)
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Gute Frage,
ich meine nein. Die AGB ist ein Dokument für sich und ist nicht funktioneller Bestandteil der Software.
Meines Wissens muss auserdem die Schöpfungshöhe des Dokuments beachtet werden. Solange etwas keine eigentliche Schöpfung ist, ist es nicht strafbar es zu kopieren.
Eine anderer Weg für eine AGB ist das Du auf die entsprechende Gesetze verweisen tust. z.b gleich den ganzen Antirassimus Artikle in die AGB reinkopierst. Da schlussendlich nichts anders gilt als das Gesetz ist das auch ein weg.
Und hier kannst Du eine passende AGB rauslesen und kopieren
http://www.luebeckonline.com/mustervertrag/agb/
gruss
Antoine


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sd12
#8 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 07:44 (+00:51)
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An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass du dir mit deiner Wahl des Titels ja die Antwort bereits gegeben hast.

"Klauen von AGB's"


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uNi
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#9 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 08:00 (+00:15)
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Hi,

also ich nehm mir was ich brauche und schreibe es nach meinen wünschen um, bzw. ändere die Inhalte, ganz einfach, denn nur wenn man 1:1 was übernimmt ist es geklaut!

Was mich ärgert und so langsam auf dem Geist geht, ist das jeder alles Schützen läßt, langsam wirds Zeit das es mal dagegen Gesetze gibt! Man kann doch sich nicht alles Schützen lassen, siehe FIFA 2006 oder wie bei Domainnamen usw. !

Also mach dir keine Sorgen Winwall, warum einen Anwalt seine Kohle in den A... schieben, wenn man alles so haben kann! Aber wenn Du nicht kopieren und umschreiben magst, so gibt es im Internet auch noch Seiten, die Dir solche Inhalte auch kostenlos (so sollte es sein) anbietet! Auch die IHK bietet kostenlos solche Dienste an!!!

MfG

der Abgboy


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kivat
#10 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 10:16 (+02:16)
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Immer schön das Copyright beachten.


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Joel
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#11 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 10:32 (+00:16)
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Deutsches Urheberrecht § 2:
QUOTE

(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

  1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;

  2. Werke der Musik;

  3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;

  4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;

  5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;

  6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;

  7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

AGB gehören nicht dazu und sind deshalb urheberrechtlich nicht geschützt. (Meiner Meinung nach) ;-)

PS:
QUOTE

§ 4
Sammelwerke und Datenbankwerke

(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.

Gehört wohl eher dazu, aber kann das immer noch nicht als "Persönliche Geistige Schöpfung" ansehen.

http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html

Nach meiner persönlichen Meinung würde ich AGB auch nicht als schützenswert bezeichnen.


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sd12
#12 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 10:51 (+00:18)
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QUOTE (Joel Janser @ Di 30.5.2006, 11:32)
Nach meiner persönlichen Meinung würde ich AGB auch nicht als schützenswert bezeichnen.

Wenn du eine salvatorische Klausel abkupferst, ist das sicher nicht problematisch, da diese Klausel immer in etwa gleich ist...


Wenn du aber 1 zu 1 die ganzen AGB's klaust ist das nach meinem Rechtsverständniss nicht erlaubt.


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Sascha Ahlers
#13 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 12:03 (+01:12)
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Eine gesammte und individuell-abgestimmte AGB kann durchaus schützenswert sein und könnte dann vermutlich unter §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG fallen. Ich wäre hier mit einer pauschalen Aussage sehr vorsichtig, und würde eher sagen, dass sich Winwall mal an einen entsprechenden Rechtsanwalt wenden sollte. Denn hier wird er bestimmt nicht seine Sicherheit bekommen.
Außerdem müssen die AGB für den entsprechenden Betreiber angepasst und auf rechtliche Fehler / Änderungen abgeklopft werden. Das kann nun mal nur ein Rechtanwalt erleidigen. Und woher weiß man denn, dass selbst die kopierten AGB richtig sind bzw. nicht selber nur kopiert wurden.
Was es mit der IHK auf sich hat, wäre nochmal interessant das näher zu verfolgen, es kann durchaus sein, dass die Rechtsabteilung der IHK ihren Mitglieder dabei behilflich ist.



MfG Sascha Ahlers


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Joel
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#14 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 12:06 (+00:03)
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QUOTE

Wenn du eine salvatorische Klausel abkupferst, ist das sicher nicht problematisch, da diese Klausel immer in etwa gleich ist...


Wenn du aber 1 zu 1 die ganzen AGB's klaust ist das nach meinem Rechtsverständniss nicht erlaubt.

Meiner Meinung nach Fällt AGB in die gleiche Kategorie wie Artikelbeschreibungen. Artikelbeschreibungen sind urheberrechtlich auch nicht geschützt (Ungenügende Schöpfungshöhe).

Im Prinzip rein formelle Inhalte, welche keine kreative oder persönliche Aspekte enthält.

Es kann ja nicht sein, dass für jede Website eine Individuelle AGB von einem Rechtsanwalt eingeholt wird.

QUOTE

Wurde im Einzelfall festgestellt, dass die eigene Artikelbeschreibung durch Dritte kopiert wurde, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen, dem muss aber nicht so sein. Denn nicht jede Artikelbeschreibung stellt zugleich eine persönliche geistige Schöpfung dar; diese wird nach dem Urhebergesetz (UrhG) für ein urheberrechtlich geschütztes Werk jedoch vorausgesetzt


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PH
#15 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 12:16 (+00:09)
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Dass etwas nicht urheberrechtlich geschützt ist, bedeutet ja nicht automatisch dass man es übernehmen darf.

Es gibt noch so etwas wie die Aneignung fremder Arbeitsergebnisse (Wettbewerbsrecht).
Wenn man jedoch mit dem anderen Unternehmen nicht im Wettberwerb steht, kann das Argument nicht greifen.

Ich wäre also der Meinung, dass man fremde AGB übernehmen darf.


Ausserdem:
die IHK Frankfurt rät von der Übernahme fremder AGB ab, aber nicht weil es illegal wäre - man darf also annehmen, dass es gestattet ist:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mus...gmbh/index.html

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Joel
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#16 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 12:18 (+00:02)
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QUOTE

Eine gesammte und individuell-abgestimmte AGB kann durchaus schützenswert sein und könnte dann vermutlich unter §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG fallen


QUOTE

  1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;


QUOTE

§ 2 UrhG: Werke der Literatur: Sprachwerke aller Art (einschließlich Computerprogrammen), Bühnenwerke (choreographische und pantomimische Werke), Werke wissenschaftlicher oder belehrender Art, die in bildlichen Darstellungen in der Fläche oder im Raum bestehen (z.B. Land­karten, Reliefkarten). Computerprogramme zählen zwar laut ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung zu den Werken der Literatur, für sie gelten jedoch Sondervorschriften.

Beachte: Auf eine bestimmte „Werkhöhe“ oder einen besonderen ästhetischen Wert kommt es nicht an. Es muss sich bei dem Werk der Literatur lediglich um etwas handeln, das die schöpferische Eigenleistung des Schaffenden, seine Individualität zum Ausdruck bringt und sich vom Alltäglichen abhebt.

AGB sind keine Werke der Literatur, welche die Individualität zum Ausdruck bringt und sich vom Alltäglichen abhebt.

Denke aber auch nicht, dass es zu diesem Thema eine eindeutige Rechtssprechung gibt. (Mir wären auch keine Urteile dazu bekannt, d.H. kommt in der realität praktisch nicht vor, dass jemand wegen "AGB-Klau" angezeigt wird)

Fällt meiner Meinung nach nicht unter das Urhebergesetz.


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1 Monat später...
René Weber
rwx-support
#17 Geschrieben am: Mi 12.07.2006, 20:51 (+1m )
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Never too late:

Nach gültiger Rechtssprechung in der Schweiz - Suisse -Svizzera sind die AGB nicht urheberrechtlich geschützt [Source: Me Gérald Page, Lalive Suisse].

Natürlich müsst ihr "Swisscom.ch" ersetzen durch "Meine-Bude.ch".

Warum? Die AGB basieren auf Gesetzestexten, welche laut Verfassung öffentlich sein müssen.
Interpretationen hingegen sind Eigentum des editierenden Juristen.

Alles klar?

Cheers, René


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Alles ist relativ.
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jan.detlefsen
#18 Geschrieben am: Mi 12.07.2006, 21:46 (+00:54)
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ich mag die schweiz!

In den zusammenhang vielleicht noch was (für mich) erstaunliches:

Schöpfungshöhe - nicht mal das ARD logo ist demnach urheberrechtlich geschützt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he


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sd12
#19 Geschrieben am: Do 13.07.2006, 08:54 (+11:08)
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QUOTE (jan.detlefsen @ Mi 12.7.2006, 22:46)
ich mag die schweiz!

QUOTE (kassensturz)

Bürokratie-Wahn

Unternehmer müssen immer mehr Papierkram erledigen, weil es immer mehr Gesetze und Vorschriften gibt. Im Jahr 2004 produzierte allein der Bund über 5000 Seiten Gesetze. Die Vorschriftenflut macht vor allem Kleinunternehmen das Leben schwer. Welche Erfahrungen machen Sie?


QUOTE
Das heutige Bundesrecht umfasst 55'000 Seiten Gesetzestexte - und es werden immer mehr.
QUOTE (Schuldenhotline.ch)
Vieh und Futter. Etliche Bestimmungen aus dem 19. Jahrhundert haben die Revision
des SchKG am Ende des 20. Jahrhunderts unbeschadet überstanden. So ist heute noch
genau geregelt, wie viele Tiere der Betreibungsweibel im Stall lassen muss und wie viel Futter
unpfändbar ist: Soweit sie für den Unterhalt der Familie der betriebenen Person oder für
den Fortbestand ihres Betriebs unentbehrlich sind, können folgende Tiere nicht gepfändet
werden: entweder zwei Milchkühe oder Rinder oder vier Schafe oder Ziegen, ausserdem
"Kleintiere", dazu kommen Stroh und Futter für vier Monate. Als Kleinvieh fallen vor allem
Hühner und Kaninchen in Betracht


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Sacha
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#20 Geschrieben am: Do 13.07.2006, 10:29 (+01:34)
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Falls du doch eine eigene AGB schreiben möchtest, hilft dir eventuell diese Website.

Ich finde sie sehr nützlich und du kommst schnell vorwärts.


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