| Winwall |
Geschrieben am: Sa 9.04.2005, 19:03
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 7 Mitglied seit: 1.03.2005 |
Da ich nicht die finanziellen Mittel habe, einen Rechtsanwalt für das Verfassen/Überprüfen meiner AGBs zu beauftragen, würde ich gerne wissen, ob es legal ist, AGB Texte von ähnlichen Anbietern 1:1 zu übernehmen ?
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| Remo Uherek Trigami AG |
#2 Geschrieben am: Sa 9.04.2005, 19:07 (+00:03)
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![]() AyomRank 10 Gruppe: Admin Beiträge: 6260 Mitglied seit: 22.09.2003 |
Wenn es legal wäre, dann könntest Du mit dieser Argumentation jeden Diebstahl rechtfertigen. Klauen ist nie legal, das sollte Dir eigentlich bereits der gesunde Menschenverstand sagen.
Gruss, Remo -------------------- "You can’t build a reputation on what you’re going to do." - Henry Ford
"Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein." - Henry Ford "Stop going for the easy buck and start producing something with your life. Create, instead of living off the buying and selling of others." - Carl Fox in 'Wall Street' Trigami AG --> Blog-Marketing Remo's Blog --> mein Blog ;-) Trigami Partnerprogramm --> 10 EUR pro neuen aktiven Blogger & 5% auf alle Umsätze des ersten Jahres von neuen aktiven Kunden. Anleitung: Bei Trigami registrieren und Werbemittel einbauen. |
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| Shopping |
#3 Geschrieben am: Sa 9.04.2005, 19:22 (+00:15)
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AyomRank 8 Gruppe: Experten Marketing (Mod) Beiträge: 1840 Mitglied seit: 11.12.2003 |
Remo hat natuerlich absolut recht!
Mein Vorschlag: Schreib doch einen Webmaster an dessen AGBs sich fuer Dich eignen wuerden und bitte Ihn um Erlaubnis diese als Vorlage fuer Dein Projekt zu benutzen. -------------------- Bei Pligg, da verdient jeder mit! - Neuanmeldungen jetzt wieder moeglich!
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1 Jahr und 2 Monate später...
| flirtratgeber |
#4 Geschrieben am: Mo 29.05.2006, 21:26 (+1y 2m )
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![]() AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1395 Mitglied seit: 19.10.2005 |
umschreiben der abgs, hab mir jetzt gedacht AGB umzuformulieren, grammatikalisch....
macht das sinn? -------------------- |
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| Antoine Johannes office-blog.ch |
#5 Geschrieben am: Mo 29.05.2006, 21:47 (+00:20)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 458 Mitglied seit: 14.07.2004 |
Guten Abend,
es bleibt noch der Weg eine AGB aus einem GPL Projekt zu übernehmen. Das ist bestimmt legal, Du musst nur die Lizenz vermerken. herzlich Antoine -------------------- |
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| flirtratgeber |
#6 Geschrieben am: Mo 29.05.2006, 21:56 (+00:09)
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![]() AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1395 Mitglied seit: 19.10.2005 |
faellt damit mein komplettes projekt unter gpl?
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| Antoine Johannes office-blog.ch |
#7 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 06:52 (+08:55)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 458 Mitglied seit: 14.07.2004 |
Gute Frage,
ich meine nein. Die AGB ist ein Dokument für sich und ist nicht funktioneller Bestandteil der Software. Meines Wissens muss auserdem die Schöpfungshöhe des Dokuments beachtet werden. Solange etwas keine eigentliche Schöpfung ist, ist es nicht strafbar es zu kopieren. Eine anderer Weg für eine AGB ist das Du auf die entsprechende Gesetze verweisen tust. z.b gleich den ganzen Antirassimus Artikle in die AGB reinkopierst. Da schlussendlich nichts anders gilt als das Gesetz ist das auch ein weg. Und hier kannst Du eine passende AGB rauslesen und kopieren http://www.luebeckonline.com/mustervertrag/agb/ gruss Antoine -------------------- |
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| sd12 |
#8 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 07:44 (+00:51)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 3581 Mitglied seit: 3.03.2004 |
An dieser Stelle möchte ich noch erwähnen, dass du dir mit deiner Wahl des Titels ja die Antwort bereits gegeben hast.
"Klauen von AGB's" -------------------- ************************
Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig. |
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| uNi IMS-NetWork Altenburg |
#9 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 08:00 (+00:15)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 155 Mitglied seit: 7.03.2006 |
Hi,
also ich nehm mir was ich brauche und schreibe es nach meinen wünschen um, bzw. ändere die Inhalte, ganz einfach, denn nur wenn man 1:1 was übernimmt ist es geklaut! Was mich ärgert und so langsam auf dem Geist geht, ist das jeder alles Schützen läßt, langsam wirds Zeit das es mal dagegen Gesetze gibt! Man kann doch sich nicht alles Schützen lassen, siehe FIFA 2006 oder wie bei Domainnamen usw. ! Also mach dir keine Sorgen Winwall, warum einen Anwalt seine Kohle in den A... schieben, wenn man alles so haben kann! Aber wenn Du nicht kopieren und umschreiben magst, so gibt es im Internet auch noch Seiten, die Dir solche Inhalte auch kostenlos (so sollte es sein) anbietet! Auch die IHK bietet kostenlos solche Dienste an!!! MfG der Abgboy -------------------- IMS-NetWork
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| kivat |
#10 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 10:16 (+02:16)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 404 Mitglied seit: 21.10.2005 |
Immer schön das Copyright beachten.
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| Joel Enzian Media GmbH |
#11 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 10:32 (+00:16)
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![]() AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1441 Mitglied seit: 17.06.2004 |
Deutsches Urheberrecht § 2:
AGB gehören nicht dazu und sind deshalb urheberrechtlich nicht geschützt. (Meiner Meinung nach) ;-) PS:
Gehört wohl eher dazu, aber kann das immer noch nicht als "Persönliche Geistige Schöpfung" ansehen. http://transpatent.com/gesetze/urhg1.html Nach meiner persönlichen Meinung würde ich AGB auch nicht als schützenswert bezeichnen. -------------------- EagleFind.com - Die visuelle Suchmaschine
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| sd12 |
#12 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 10:51 (+00:18)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 3581 Mitglied seit: 3.03.2004 |
Wenn du eine salvatorische Klausel abkupferst, ist das sicher nicht problematisch, da diese Klausel immer in etwa gleich ist... Wenn du aber 1 zu 1 die ganzen AGB's klaust ist das nach meinem Rechtsverständniss nicht erlaubt. -------------------- ************************
Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig. |
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| Sascha Ahlers |
#13 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 12:03 (+01:12)
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![]() AyomRank 8 Gruppe: Experten Entwicklung Beiträge: 1701 Mitglied seit: 27.12.2004 |
Eine gesammte und individuell-abgestimmte AGB kann durchaus schützenswert sein und könnte dann vermutlich unter §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG fallen. Ich wäre hier mit einer pauschalen Aussage sehr vorsichtig, und würde eher sagen, dass sich Winwall mal an einen entsprechenden Rechtsanwalt wenden sollte. Denn hier wird er bestimmt nicht seine Sicherheit bekommen.
Außerdem müssen die AGB für den entsprechenden Betreiber angepasst und auf rechtliche Fehler / Änderungen abgeklopft werden. Das kann nun mal nur ein Rechtanwalt erleidigen. Und woher weiß man denn, dass selbst die kopierten AGB richtig sind bzw. nicht selber nur kopiert wurden. Was es mit der IHK auf sich hat, wäre nochmal interessant das näher zu verfolgen, es kann durchaus sein, dass die Rechtsabteilung der IHK ihren Mitglieder dabei behilflich ist. MfG Sascha Ahlers -------------------- Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."
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| Joel Enzian Media GmbH |
#14 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 12:06 (+00:03)
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![]() AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1441 Mitglied seit: 17.06.2004 |
Meiner Meinung nach Fällt AGB in die gleiche Kategorie wie Artikelbeschreibungen. Artikelbeschreibungen sind urheberrechtlich auch nicht geschützt (Ungenügende Schöpfungshöhe). Im Prinzip rein formelle Inhalte, welche keine kreative oder persönliche Aspekte enthält. Es kann ja nicht sein, dass für jede Website eine Individuelle AGB von einem Rechtsanwalt eingeholt wird.
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| PH |
#15 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 12:16 (+00:09)
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AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1260 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Dass etwas nicht urheberrechtlich geschützt ist, bedeutet ja nicht automatisch dass man es übernehmen darf.
Es gibt noch so etwas wie die Aneignung fremder Arbeitsergebnisse (Wettbewerbsrecht). Wenn man jedoch mit dem anderen Unternehmen nicht im Wettberwerb steht, kann das Argument nicht greifen. Ich wäre also der Meinung, dass man fremde AGB übernehmen darf. Ausserdem: die IHK Frankfurt rät von der Übernahme fremder AGB ab, aber nicht weil es illegal wäre - man darf also annehmen, dass es gestattet ist: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mus...gmbh/index.html |
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| Joel Enzian Media GmbH |
#16 Geschrieben am: Di 30.05.2006, 12:18 (+00:02)
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![]() AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1441 Mitglied seit: 17.06.2004 |
AGB sind keine Werke der Literatur, welche die Individualität zum Ausdruck bringt und sich vom Alltäglichen abhebt. Denke aber auch nicht, dass es zu diesem Thema eine eindeutige Rechtssprechung gibt. (Mir wären auch keine Urteile dazu bekannt, d.H. kommt in der realität praktisch nicht vor, dass jemand wegen "AGB-Klau" angezeigt wird) Fällt meiner Meinung nach nicht unter das Urhebergesetz. -------------------- EagleFind.com - Die visuelle Suchmaschine
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1 Monat später...
| René Weber rwx-support |
#17 Geschrieben am: Mi 12.07.2006, 20:51 (+1m )
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![]() AyomRank 7 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 1169 Mitglied seit: 3.09.2004 |
Never too late:
Nach gültiger Rechtssprechung in der Schweiz - Suisse -Svizzera sind die AGB nicht urheberrechtlich geschützt [Source: Me Gérald Page, Lalive Suisse]. Natürlich müsst ihr "Swisscom.ch" ersetzen durch "Meine-Bude.ch". Warum? Die AGB basieren auf Gesetzestexten, welche laut Verfassung öffentlich sein müssen. Interpretationen hingegen sind Eigentum des editierenden Juristen. Alles klar? Cheers, René -------------------- |
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| jan.detlefsen |
#18 Geschrieben am: Mi 12.07.2006, 21:46 (+00:54)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 75 Mitglied seit: 11.07.2006 |
ich mag die schweiz!
In den zusammenhang vielleicht noch was (für mich) erstaunliches: Schöpfungshöhe - nicht mal das ARD logo ist demnach urheberrechtlich geschützt: http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he -------------------- |
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| sd12 |
#19 Geschrieben am: Do 13.07.2006, 08:54 (+11:08)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 3581 Mitglied seit: 3.03.2004 |
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Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig. |
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| Sacha Greenfieldmedia GmbH |
#20 Geschrieben am: Do 13.07.2006, 10:29 (+01:34)
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 637 Mitglied seit: 18.04.2005 |
Falls du doch eine eigene AGB schreiben möchtest, hilft dir eventuell diese Website.
Ich finde sie sehr nützlich und du kommst schnell vorwärts. -------------------- Greenfieldmedia - Agentur für Grafik- und Webdesign in der Ostschweiz
Domainolio - Your Domain Portfolio Katakomba - Der Trendshop im St.Galler Rheintal |
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