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> Welches Recht gilt?
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Geschrieben am: Sa 9.04.2005, 18:01
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Würde eine Domain (.ch) registriert, die in Deutschland in ähnlicher Form als DE-Marke eingetragen ist (Beispiel 1000 ist als Marke eingetragen und jemand registriert 1000spiele. Darf man das?

Welches Recht gilt bei Webseiten (Gerichtsstand/Rechtmittel), die in der Schweiz registriert und betrieben bzw. gehostet werden (inkl. .ch Domain+der Besitzer wohnt in der Schweiz)? Deutsches Recht oder Schweizer Recht?

Was macht man sofern eine Abmahnung des Markeninhabers folgen würde, die auf deutschem Recht basiert? Ist eine solche Abmahnung gültig?
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#2 Geschrieben am: Sa 9.04.2005, 18:12 (+00:10)
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PH
#3 Geschrieben am: So 10.04.2005, 08:56 (+14:44)
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Das Markenrecht ist äusserst kompliziert, und von Land zu Land verschieden.

interessanter Artikel dazu:
swissconsultants

Wenn du eine Abmahnung am Hals hast, würde ich die Sache auch von einem Profi prüfen lassen, ausser die Situation ist klar.


Folgende Punkte müssten m.E. gegeben sein, damit das Markenrecht zur Anwendung kommt:
- Der verwendete Domainname ist originell (ist also etwas anderes als "regen.de" oder "spielhoelle.de") ODER die Marke ist auch in der Schweiz sehr bekannt.
- Es besteht Verwechslungsgefahr (d.h. beide Webseiten haben eine ähnliche Tätigkeit)
- Die Schweiz ist ein Zielmarkt der deutschen Firma
- Die deutsche Firma nutzt ihre Domain effektiv mit einer Webseite


Man sollte Mal diesem Abmahnwahnsinn ein Ende bereiten. Davon sind 95% nur leeres Geschwätz, nur wer will schon das Risiko eingehen, dass man doch zu den anderen 5% gehört??

Gibt es denn kein schweizer Gesetz gegen so etwas? Da könnte man dieses Lugano-Abkommen mal anders herum benutzen!
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PH
#4 Geschrieben am: So 10.04.2005, 10:18 (+01:21)
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ausserdem noch interessant:

abmahnungsmissbrauch
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