Diskussion
Recht für eine Domain einklagen?
| Nico B second-dimension |
Geschrieben am: So 5.08.2012, 11:23
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AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1459 Mitglied seit: 30.11.2005 |
Hallo zusammen,
folgende Frage: Wir wollen ein Produkt entwickeln und hätten gerne Name "XY" dafür. Problem: Die Domain wurde schon von irgendeinem grabber gekauft und liegt auf Halde. Der Verkaufspreis ist ca. 600€, was ich einfach nur lächerlich finde. Gibt's ne Möglichkeit an die Domain zu kommen, wenn man das Ganze als Marke einträgt o.ä. ? Grüße, Nico -------------------- |
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| G.P. |
#2 Geschrieben am: So 5.08.2012, 11:57 (+00:34)
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AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1382 Mitglied seit: 21.10.2004 |
Es gibt juristische Möglichkeiten bei welchen du aber an den aktuellen Preis noch eins bis zwei nullen für Anwaltskosten dranhängen kannst.
Die ganzen Domaingrabber nerven zwar tierisch, aber 600 Euro ist noch der untere Preisrahmen. -------------------- Freiwilligendienst im Ausland
Bundesfreiwilligendienst – Freiwilligendienst in Deutschland Weltwärts Blog - News für Freiwillige im Ausland |
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| Felix Weber lixam LTD |
#3 Geschrieben am: So 5.08.2012, 13:01 (+01:03)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 489 Mitglied seit: 28.06.2004 |
Du kannst nicht wirklich was machen ....
Marke eintragen lassen ..., aber die Chancen liegen doch bei null, da die Domain nicht genutzt wird. Das funktioniert nur, wenn die ähnliche Produkte anbieten würden ... und selbst das ist ungewiss. Legal funktioniert da nur eins: Ein neuer Name muss her! -------------------- "Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vorne herein ausgeschlossen erscheint."
-Einstein- MetaSuchmaschine Suchmaschine Bilder |
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| Peter Schneider |
#4 Geschrieben am: So 5.08.2012, 13:46 (+00:44)
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AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 818 Mitglied seit: 23.02.2007 |
Zum Namensrecht: die älteren Rechte hat der Graber.
Aber "Ein neuer Name muss her" ist nicht zwingend nötig: soweit würde ich erst gehen, wenn ich versucht hätte, den Domaingraber mit einem Angebot bei 200 Euro anzuschreiben und zu warten, was passiert. Unmenschen sind das ja nicht. Meine Erfahrung: "wir treffen uns in der Mitte". Dann zahlst Du 400 Euro. Ein anderer Domainhändler hat auf mein Angebot von 400 Euro ein Gegenangebot von 4000 gemacht. Wir haben uns dann auf 400 Euro geeinigt, nachdem ich klargemacht habe, dass ich die Domain nicht unbedingt benötige... Klar: es gibt auch solche, die auf Ihren hochpreisigen Domains gerne sitzenbleiben wollen. Es gibt übrigens auch Domainhändler, die bankrott gehen. |
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| PH |
#5 Geschrieben am: So 5.08.2012, 14:24 (+00:37)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 2520 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Der Domaingrabber hat sich den Namen zuerst ausgedacht.
Euer Name ist also nicht originell (Voraussetzung für eine Wortmarke), also bitte nicht flennen. Desweiteren ist ja nicht gesagt, dass der aktuelle Eigentümer nicht auch ein Produkt oder ein Projekt mit diesem Namen als Vorhaben hat. ABER: eine Marke hat nur Bestand, wenn sie in den letzen X Jahren genutzt wurde (ich glaube es sind 5 Jahre). Aus meiner Sicht besteht mit dem Eintrag einer Domain alleine (ohne Projekt) keine Nutzung der Marke. i.e. Die Marke ist also nicht genutzt und nicht eingetragen. Ich würde also: - Marke offiziell eintragen - Produktseite erstellen, alternative Domain eintragen (i.e. Nutzung nachweisen) - Beim Registrar das Namenrecht geltend machen und den Übertrag der Domain fordern. Das müsste gelingen - ohne Gewähr !!! -------------------- Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen. |
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| Nico B second-dimension |
#6 Geschrieben am: So 5.08.2012, 18:50 (+04:26)
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AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1459 Mitglied seit: 30.11.2005 |
Im Ernst jetzt? Ansonsten: Danke für die Infos! -------------------- |
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#7 Geschrieben am: So 5.08.2012, 18:59 (+00:09)
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AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 794 Mitglied seit: 23.08.2008 |
Sorry Leute, aber was hier geschrieben wird ist doch Blödsinn.
Eine Marke einzutragen, um damit an die Domain zu kommen, geht schon lange nicht mehr. Wenn dies so wäre, dann werde ich morgen gleich mal 50 Markenanmeldungen einreichen und dann die Top-Domains alle einklagen Wenn Ihr über die Domain eine Marke aufbauen wollt, in Deutschland, in Europa oder Weltweit, dann zahlt die 600,- € und gut ist. Ansonsten denkt Euch eine andere Namen für die Domain aus. Ihr habt nicht mal eine Chance über den Produktnamen, da Du hier selbst schreibt "wollt entwickeln", also ist das Produkt noch gar nicht existent und somit auch nicht überreginal bekannt - wenn dies so wäre könnte man vielleicht ältere Namensrechte her ableiten, aber das geht hier auch nicht. Gruß Dirk |
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| PH |
#8 Geschrieben am: So 5.08.2012, 18:59 (+00:00)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 2520 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Im Ernst. Domaingrabber finde ich etwas schade, allerdings weniger schade als "Domain-Enteigner". Dies sind meistens aber grössere Firmen. Bei Marken und Domains gilt, wer zuerst die Namensidee hat und verwendet, darf den Namen weiternutzen. Der springende Punkt ist also die Verwendung. Wobei ich den Preis von 600EUR nicht unbedingt exorbitant finde. -------------------- Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen. |
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| PH |
#9 Geschrieben am: So 5.08.2012, 19:08 (+00:08)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 2520 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Du hast die Nutzung übersehen. Das Einfordern funktioniert nur wenn die Domain nicht verwendet wird. Ausserdem muss der Markenname originell sein, beschreibende Begriffe sind als Marke nicht eintragbar. -------------------- Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen. |
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| ehrenwert |
#10 Geschrieben am: Do 16.08.2012, 08:29 (+10d 13:21)
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AyomRank 3 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 33 Mitglied seit: 20.02.2012 |
Unsere Erfahrungen in diesem Bereich, die wir mit unseren Kunden machen durften, zeigen, dass das Eintragen einer Marke nicht einfach ist.
Sofern allgemeine Begrifflichkeiten vorkommen, wird die Eintragung häufig verwehrt. Dazu kommt die bereits bestehende Domaineintragung... Ich schätze eure Chancen als gegen null tendierend ein. Befragt doch einmal euren Rechtsbeistand. LG aus Göttingen -------------------- Agentur ehrenwert UG (haftungsbeschränkt) - Ansprechpartner für Marketing, Schulungen & mehr.
https://www.agentur-ehrenwert.de |
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| lalo |
#11 Geschrieben am: Do 16.08.2012, 09:05 (+00:35)
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AyomRank 4 Gruppe: VIP Mitglied Beiträge: 82 Mitglied seit: 28.01.2008 |
Nur weil dort offentsichtlich keine Website im Root zu sehen ist heißt es nicht das die Domain nicht genutzt wird.
Es kann sein das dort subdomains, subfolder oder ähnliches vorhanden sind. Eine Nutzung kann ebenso als reine maildomain, ftp, Datenaustausch, Voiceserver, Gameserver etc. gegeben sein. Wäre ja auch zu schön wenn sich jeder so leicht eine Domain "holen" könnte, drei mal wurde das bei mir auch schon versucht, bis jetzt ist nie was passiert. Entweder über den Preis verhandeln oder neuer Name, ist wesentlich einfacher als ein Rechtsstreit und die vielleicht daraus entstehende negative "Presse" im www für euer neues Produkt. |
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