| martin.kle |
Geschrieben am: Mo 21.03.2005, 08:54
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 64 Mitglied seit: 22.03.2004 |
hallo zusammen
für ein neues projekt sollte ich wissen, wie man fsk 18 bereiche schützen muss, damit diesen den richtlinien bei uns in der schweiz entsprechen und alle damit einverstanden sind. weiss jemand etwas darüber der weiss jemand wo man sich da informieren kann? |
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| sammler |
#2 Geschrieben am: Di 22.03.2005, 11:30 (+26:36)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 9 Mitglied seit: 20.07.2004 |
Hallo martin,
also folgendes soweit wie ich weiß habt ihr in dieser frage keine richtigen Bestimmungen. in fragen von Jugendschutz und AVS. Einzigstes was bei Euch wohl verboten ist, sind sachen die als " Abartig " sind. z.b ausscheidungen aus dem körper, sollte auch klar sein alles was mit kindern und vergewaltigung zu tun hatt. Ansonsten kannst Du Dich auslassen wie Du möchtest. sammler |
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| Joel Enzian Media GmbH |
#3 Geschrieben am: Di 22.03.2005, 12:26 (+00:56)
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![]() AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1441 Mitglied seit: 17.06.2004 |
Ich glaube schon dass du dafür sorgen musst .. das das Material nicht an unter 16-jährige geht .. (jedenfalls ist es verboten kindern solches material zur verfügung zu stellen in der schweiz)
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| sammler |
#4 Geschrieben am: Di 22.03.2005, 14:06 (+01:39)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 9 Mitglied seit: 20.07.2004 |
@madox
das ist richtig, aber ich habe bis heute noch auf keiner ch domain sowas gesehen. ein avs. ich denke mir wo kein kläger kein angeklagter. ausserdem wird es etwas lascher gehandhabt in der schweiz. nur wie gesagt was ich oben geschrieben betrifft der körper ausscheidung wird zu 10% oder garnicht geandet. alles andere schon. zumindest wurde es mir so gesagt, und das vom einem der doch die ahnung haben muß weil er paar länger schon in ch hostet. und das sehr erfolgreich. sammler |
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| martin.kle |
#5 Geschrieben am: Di 22.03.2005, 15:58 (+01:52)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 64 Mitglied seit: 22.03.2004 |
hallo zusammen
das kinderpornografie und andere abartigen dinge nicht erlaubt sind ist uns natürlich bewusst. es werden "nur" sexspielzeuge, pornos, alkohol uns solche dinge auf diesen seiten angeboten. wie muss man nun aber diese seiten schützen damit niemand unter 18 jahren darauf zugreiffen kann. gibt es da keine vorschriften oder sonstiges? danke |
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| Joel Enzian Media GmbH |
#6 Geschrieben am: Di 22.03.2005, 16:13 (+00:14)
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![]() AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1441 Mitglied seit: 17.06.2004 |
Beathe Uhse, etc. verkauft ja auch das ganze Sortiment an ab 16 jährige. Warum ab 18??
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| Franz A. |
#7 Geschrieben am: Mi 23.03.2005, 09:44 (+17:31)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 234 Mitglied seit: 21.12.2003 |
Für den Zugriff im Interent gibt es IMHO keine Altersbegrenzung (ausser eben was eh illegal ist) aber beim Verkauf (z.B.Alkohol oder Video/DVD) musst du das Alter des Käufers kontrollieren.
Wird aber wohl in der Realität nicht gemacht. Ich krieg meinen Wein, ohne dass je mein Alter kontrolliert wurde -------------------- früher Baschi3
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| PH |
#8 Geschrieben am: Sa 9.04.2005, 10:40 (+17d 00:56)
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AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1260 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Meine persönliche Meinung zu dem Thema: In der Schweiz gibt es keine spezifischen Vorschriften zum Internet, aber das StGB bleibt allgemein gültig:
Ich bin der Meinung, es braucht irgendein Schutz. Ein einfacher Link "vorsicht, Inhalt ist pornographisch" würde genügen, wenn im Sinne von Absatz 2 das Internet als geschlossener Raum betrachtet würde. Laut Urteil des Bundesgerichtes siehe ayom forum ist dem aber nicht so. Fragt sich nur noch, welche Erfolgsquote ein geeigneter Altersschutz haben muss, d.h. ob eine Kontrolle der ID-Kartennummer genügt oder ob in Zukunft das Einsenden einer Notariell bestätigten Kopie der ID notwendig sein wird? - Wir wissen, dass kein Schutz 100%ig ist - welche Fehlerquote ist zugelassen? - Webseiten müssen international zugänglich sein - wie wird der Zugang international gewährleistet? Es gibt heute Dienste, die diesen Schutz zu teilweise horrenden Gebühren und international untauglich als "Dienstleistung" anbieten. Alle heutigen Schutzmechanismen beschränken nicht nur den Zugriff von Jugendlichen, sondern auch den von 90% anderen berechtigten Besuchern, die aber nicht einverstanden sind, über ein sog. AVS zu eghen, um die Inhalte zu sehen. Daher verletzt die Schutzpflicht das Recht von volljährigen zum freien Zugang zu Informationen sowie das Recht, frei Gewerbe treiben zu dürfen, denn mit einem 90%igen Verlust an Besuchern, lebt die Seite nicht mehr lange... Leider gibt es heute noch keinen Schutz, der alle zufrieden stellt. Stellt sich auch noch die Frage, was mit Pornographie präzise gemeint ist. Laut Wissen.de:
Somit wäre ein Foto eines einfach posierenden Nacktmodells (inkl. Geschlechtsorgane) wohl keine Pornographie, da man ja nicht von einem "sexuellen Vorgang" sprechen kann. wikipedia:
Interessant sind für mich hier zwei dinge: - Erotikfilme, die Anklagefrei im Deutschen Fernsehen gezeigt werden, enthalten keine Pronographie, und bieten somit gute Anhaltspunkte was man ohne Altersschutz zeigen darf und was nicht (d.h. OK sind wohl Nacktheit sowie Geschlechtsteile wenn diese nicht in gerade "betätigt" oder in sexuellen posen dargestellt werden) - Der deutsche Jugendschutz kann nichts gegen das Angebot aus Italien unternehmen, Lugano-Abkommen hin oder her. Vielleicht passiert aber noch etwas im Rahmen der Harmonisierung der EU-Gesetze, dürfte aber noch dauern. |
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