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Rücktritt vom Vertrag

enriko
Geschrieben am: So 20.05.2012, 15:59
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Also, geht darum, ich wollte einen Webprojekt kaufen und habe ein Vorvertrag abgeschlossen zwei tage später hab ich den kauf storniert und von den verkäufer auch nichts bekommen also das projekt habe ich auch nicht erhalten, nun will er aber trotzdem das ich dass Projekt kaufen, er sagt das war verbindlich.... stimmt das...
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Klabund
#2 Geschrieben am: So 20.05.2012, 16:16 (+00:16)
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Keine Ahnung ob du aus der Schweiz oder Österreich kommst, da kenn ich mich nicht aus.
Wenn du deutscher bist: Webprojekte zu kaufen ist im Allgemeinen nichts, was man als Privatmensch macht. Ein allgemeines Rücktrittsrecht von Verträgen gibt es unter Kaufleuten nicht.


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Sancheck
#3 Geschrieben am: So 20.05.2012, 16:20 (+00:04)
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hast ein gewerbe angemeldet? oder bist du privatperson?
Deutschland oder Österreich oder CH?
Was steht im Vorvertrag?


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enriko
#4 Geschrieben am: So 20.05.2012, 17:26 (+01:05)
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Bin aus Deutschland ich habe dafür keine Gewerbe angemeldet.... und in den Vertrag steht nichts irgendwas von Rückgaberecht....
er hat mir auch nichts gesagt das ich es nicht mehr zurück geben kann...
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PH
#5 Geschrieben am: So 20.05.2012, 17:40 (+00:13)
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QUOTE (enriko @ So 20.05.2012, 18:26)
Bin aus Deutschland ich habe dafür keine Gewerbe angemeldet.... und in den Vertrag steht nichts irgendwas von Rückgaberecht....
er hat mir auch nichts gesagt das ich es nicht mehr zurück geben kann...

Schliesse mich Klabund an.

Verträge liest man sich gefälligst durch bevor man unterschreibt.

Ich weiss nicht, wie der Kauf eines Webprojekts von einem Gericht gewertet wird, i.e. ob das bei einem Privatmann eine kaufmännische Handlung war, durch die man einem Kaufmann gleichgestellt wird.

Ich vermute aber, das dies der Fall sein wird.

Dann gilt: gekauft ist gekauft. Das Geld wird geschuldet.

Willkommen bei den Erwachsenen.


Wenn es richtig Geld gekostet hat, geh zum Anwalt:

- frage diesen, ob Du als Kaufmann behandelt wirst, wenn nein, kannst Du wahrscheinlich vom Vertrag zurücktreten

wenn ja, frage den Anwalt, ob der Kauf irgendwiemöglich rückgängig gemacht werden kann, z.B. indem der Vorvertrag wegen irgendeines Formfehlers als nichtig erklärt wird.
Das wird sich aber erst ab ein Paar Tausend EUR lohnen. Ansonsten buche es als Lehrgeld ab.


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Disclaimer: Ich gebe manchmal rechtliche Tips, aber ich bin kein Anwalt, sondern verfüge nur über Erfahrung in diesem Bereich sowie über eine Ausbildung in Wettbewerbsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Privatrecht und Markenrecht (jeweils immer auch aus internationaler Perspektive), die Teil meines Studiums war.
Ich gebe rechtliche Tips, weil mich diese Themen interessieren und weil mir dies nach dem Gesetz meines Aufenthaltslandes und dem Schweizer Gesetz gestattet ist. Es ist dem Leser überlassen, was er mit diesen Tips anfängt - ich übernehme keinerlei Haftung für meine Ausführungen.
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maxxservices
#6 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 13:44 (+20:04)
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Oh man ... ohmy.gif Verträge sollte man sich echt gefälligst durchlesen und nicht einfach direkt drauf wild los unterschreiben!

Setz ein Anwalt ein und schau was du da noch retten kannst, oder ggf. würde ich mich an deiner Stelle mit dem Geschäftspartner einigen !
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enriko
#7 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 14:36 (+00:52)
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woas soll ich den da mir durch lesen, da steht nichts von rückgaberecht usw.... woher soll ich wissen das ich nach zwei tagen nicht mehr stornieren kann... lol
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Klabund
#8 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 14:40 (+00:03)
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Es geht eben um die Kaufmannseigenschaft, die - wenn du dich selbst nicht als Kaufmann siehst, bzw. noch nicht mal ein Gewerbe angemeldet hast - von einem Gericht bestimmt wird.

Wenn es eine kommerzielle Website ist, die offensichtlich gekauft werden sollte, um das eigene Vermögen auf lange sicht zu erhöhen, ist die Chance bei nahezu 100% das der Richter hier davon ausgehen wird, das Verbraucherrecht nicht greift.


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Daniel Steffen novinet
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#9 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 15:07 (+00:26)
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Das *lol* gilt andersrum - warum solltest du von einem Vertrag zurücktreten sollen? Schließlich muss sich dein Geschäftspartner auch auf deine unterschrift verlassen können - wie andersrum.

Nur weil etwas nicht explizit in einem Vertrag geregelt ist, heisst es nicht, dass es keine Regeln dafür gibt.

Gruß, Daniel


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maxxservices
#10 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 16:05 (+00:57)
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Ich denke jeder Rat hier wird dir hier nichts nützen außer das mit dem Geschäftspartner nun zu klären, andernfalls müsstest du echt einen Anwalt aufsuchen. Jedoch sehe ich deine Chancen sehr gering.
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PH
#11 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 16:21 (+00:16)
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QUOTE (enriko @ Mo 21.05.2012, 15:36)
woas soll ich den da mir durch lesen, da steht nichts von rückgaberecht usw.... woher soll ich wissen das ich nach zwei tagen nicht mehr stornieren kann... lol

Deine Aussage ist eher seltsam, "woher soll ich wissen..."

es ist eher umgekehrt, meistens sind alle Käufe und Verkäufe verbindlich, nur in Ausnahmefällen können solche Verträge rückgängig gemacht werden.


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Sancheck
#12 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 17:21 (+00:59)
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QUOTE (enriko @ So 20.05.2012, 18:26)
Bin aus Deutschland ich habe dafür keine Gewerbe angemeldet.... und in den Vertrag steht nichts irgendwas von Rückgaberecht....
er hat mir auch nichts gesagt das ich es nicht mehr zurück geben kann...

Es könnte vl. das Fernabsatzgesetz greifen, innert 14 Tagen.
aber das würd ich schnell klären.

Oder du schlaegst ihm vor einen Betrag X zu bezahlen, dann bist du zwar um diesen Betrag gestorben, aber er kanns immer noch verkaufen,...das is natuerlich freiwillig


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cashflowsmobile
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#13 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 17:38 (+00:17)
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Da es nicht erlaubt ist online ohne entsprechende Zulassung eine Rechtsberatung durchzuführen, wirst Du vermutlich nur sehr schwer eine verlässliche Antwort erhalten. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, besteht oftmals die Möglichkeit kostenfrei über die Hotline Deiner Rechtsschutzversicherung eine kompetente Antwort eines Rechtsanwalts zu erhalten. Ansonsten gibt es auch im Internet die Möglichkeit, gegen die Bezahlung einer geringen Gebühr einen zugelassenen Fach-Anwalt zu fragen. Die Suchmaschinen können Dir hierbei entsprechend weiterhelfen (z.B. "frag einen anwalt").

Viele Grüsse



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Ronny84
#14 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 17:45 (+00:06)
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Jetzt mal ganz im Ernst: Man kauft doch kein Projekt und tritt nach 2 Tagen zurück vom Kauf. Wieso überlegst du dir nicht vorher was das für Konsequenzen mit sich bringen kann oder fragst um Rat? Wieso fragen immer alle erst, wenn das Kind bereits im Brunnen liegt und tot ist? unsure.gif


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Sancheck
#15 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 17:50 (+00:05)
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Jap, meine Informationen oben stellen keine Rechtsberatung dar.

Und ansonsten kann ich Ronny nur zustimmen, Sachen kaufen und doch nicht wollen, geht nicht. Wurdest ja auch nicht getäuscht etc.

Du könntest auf Basis des Fernabsatz vl. Glück haben, aber da habe ich keine Ahnung.

Menschlich sage: Selbst schuld.
Rechtlich sage ich (keine Rechtsberatung): vl. hast glück mit Fernabsatz aber dann würd ich mir schnellstens einen Anwalt holen, von welcher Summe reden wir hier eigentlich


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PH
#16 Geschrieben am: Mo 21.05.2012, 21:08 (+03:18)
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QUOTE (cashflowsmobile @ Mo 21.05.2012, 18:38)
Da es nicht erlaubt ist online ohne entsprechende Zulassung eine Rechtsberatung durchzuführen, wirst Du vermutlich nur sehr schwer eine verlässliche Antwort erhalten. Falls Du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, besteht oftmals die Möglichkeit kostenfrei über die Hotline Deiner Rechtsschutzversicherung eine kompetente Antwort eines Rechtsanwalts zu erhalten. Ansonsten gibt es auch im Internet die Möglichkeit, gegen die Bezahlung einer geringen Gebühr einen zugelassenen Fach-Anwalt zu fragen. Die Suchmaschinen können Dir hierbei entsprechend weiterhelfen (z.B. "frag einen anwalt").

Viele Grüsse

Natürlich ist Rechtsberatung durch jedermann erlaubt... in der Schweiz.
Du sitzt nur im falschen Land :-)

Die Deckung von Rechtsfällen die aus kaufmännischen Handlungen entstehen sind in Rechtschutzversicherungen meist ausgeschlossen.
Für einen Anruf bei der Hotline reicht es vielleicht aber aus.


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