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(?) Tags raten (?) deutschland, heise, kopierschutz, urheberrecht (edit)
 
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> Musikindustrie mahnt heise.de ab, wegen Links auf verbotene Software
Ansgar Berhorn
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Geschrieben am: Fr 28.01.2005, 18:50
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Nach §95a Urheberrecht ist es in Deutschland verboten, Software herzustellen, die die Umgehung eines Kopierschutzes möglich macht.

Mehrere Musikkonzerne verklagen nun den Heise Verlag, illegale Werbung für eine "Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" gemacht zu haben sowie eine "Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" gemacht zu haben.
Quelle: heise.de
angeprangerter Artikel auf heise.de

Die Sichtweisen sind natürlich höchst unterschiedlich.
Die Musikindustrie interpretiert Hyperlinks auf die Webseiten der Hersteller der Software als Anleitung zur Umgehung und zusätzlich auch als verbotene Werbung, während Heise es als sicherheitskritischen Bericht sieht, der über die Unzulänglichkeit eingesetzten Kopierschutzverfahren sieht.

Es verwundert, dass die Musikindustrie scheinbar bewusst schlechte Publicity in Kauf nimmt und es auf ein Gerichtsverfahren mit Heise ankommen lässt.
So wird jedenfalls die Existenz der Programme nochmal nachhaltig klar gemacht und Heise wird sicherlich auch sehr genüsslich und dazu öffentlichkeitswirksam über den weiteren Verlauf berichten.

Für mich bleibt die Frage, ob dann die Musikindustrie Webmaster wie mich verklagen wird, die Text-Anzeigen mit Links auf Software-Angebote wie bei Adsense auf ihrer der Homepage geschaltet haben.


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Franz A.
#2 Geschrieben am: Sa 29.01.2005, 09:34 (+14:44)
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Und aufgepasst: dein Posting enthält einen Link zu einer Webseite, wo eine "Anleitung zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen" steht!
Sehr problematisch! laugh.gif laugh.gif


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sd12
#3 Geschrieben am: So 30.01.2005, 22:34 (+36:59)
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Ein weiterer Zug der Musikindustri der bei mir nur Kopfschütteln auslöst.

übrigens...
In der Schweiz soll auf Speichermedien eine Urhebergebühr "Verwertungsgebühr" erhoben werden, was den Ipod shuffle um ca. 40 Franken teurer macht.

Und warum auch immer, in der CH sind FR. 1.05 auf eine DVD-RW zu bezahlen.


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MFox
#4 Geschrieben am: So 30.01.2005, 23:09 (+00:35)
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So etwas kann ich nicht verstehen (Urhebergebühr)

normalerweise besteht ja die Unschuldsvermutung. Solange man nicht beweisen kann, dass Person X etwas illegales getan hat (z.B. Urheberrechtsverletzung), gilt die Person als unschuldig.

Aber hier scheint es anderst zu laufen. Es wird angenommen, dass sich die User schuldig machen und "bestraft" sie mit einer Gebühr...
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Franz A.
#5 Geschrieben am: Mo 31.01.2005, 08:05 (+08:56)
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.... und obwohl ich diese Urherberrechtsgebühr (zwangsweise) bezahlt habe, darf ich keine geschützten Daten auf eben diese DVD schreiben!!


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ric
#6 Geschrieben am: Mo 31.01.2005, 08:30 (+00:24)
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PS1: bestellt eure dvd in deutschland, da sind die uhrheberrechtabgaben ein bruchteil, von dem was sie bei uns in der schweiz sind. habe schon mehr mals 100 dvd rohlinge in deutschland günstig bestellt und hatte noch nie zolltechnische probleme, nachrechnungen oder ähnliches.

PS2: links von heise. es spricht dafür und dagegen. ob es wirklich sinn macht, dass grosse renomierte unternehmen wie heise solche links publizieren, ist wirklich fraglich? versucht die sache mal aus produzenten sicht zu sehen. du entwickelst eine software oder komponierst ein lied. deine einnahmen sind aber in den letzten jahren um 50% gesunken, wegen den raubkopierer. hättest du freude ? als entwickler und produzent ist das schon eine etwas andere sichtweise. nicht alles was umsetzbar ist, ist auch legal. die ansicht: ich darf ich intenet alles, bin ja anonym, ist zum glück je länger je mehr vorbei. mein auto fährt auch über 200 und trotzdem muss ich mich an die regeln halten, auch wenn mein dvd-+rw das kann.... zum glück kommt bald dvb biggrin.gif

ich glaube an die zukunft der musik auf ipod's und anderen mobilen datenträger. hoffe doch sehr dass sich legale downloadportale mit kostenpflichtigen mp3 downloads (bsp. www.mycokemusic.ch ) durchsetzen werden.

die zeit der anarchie ist vorbei ?

PS die letzte: bin kein kapitalist und habe auch nicht genug, aber da ich es nicht mag, wenn man meine erzeugnisse ohne zu bezahlen klaut, so versuche ich zumindest dies auch nicht zu tun.

PS die aller letzte: habe mich auch schon über dir urheberrechtsabgaben gefragt, auch über diese, die ich als firma für jeden fax und kopierer bezahlen muss. habe dann mal in bern beim bundesamt angefragt, ob ich von den urheberrechtsabgaben auch was erhalte, da wir software produzieren und diese auch kopiert wird. ich bekam den antrag (ca. 50 seiten wie ich in erinnerung habe) zugestellt, aber es war mir dann doch den aufwand nicht wert. aber durchaus möglich.

grüsse ric


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Ansgar Berhorn
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#7 Geschrieben am: Mo 31.01.2005, 15:27 (+06:57)
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Einigen zusätzliche Informationen:

Auf die ursprüngliche Pressemitteilung gehen golem.de und spiegel.de.

Die Pressemitteilung vom Branchenverband der Musikindustrie findet sich auf der Seite des IFPI.

Ein Fallbeispiel einer Abmahung findet sich auf den Seiten des KEFK-Networks:
kefk.net:Abmahnung
Die Seite beschäftigt sich auch mit der im heise-Fall federführenden
Waldorf Kanzlei.
Die Seiten im KEFK-Network ergreifen natürlich Partei und sind nicht als unabhängige Quelle zu werten.


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sd12
#8 Geschrieben am: Mo 31.01.2005, 22:04 (+06:36)
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- Das DVD Verkaufsgeschäft hat zuwachsraten von Jährlich bis zu 30%, tendenz leicht abnehmend, zu jammern hat von Produzentenseite nichts.
- Werlcher depp kopiert DVD's auf RW?


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1 Monat später...
Ansgar Berhorn
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#9 Geschrieben am: Mo 7.03.2005, 17:19 (+1m )
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Ein vorläufigen Abschluss hat die Sache durch das Urteil des Landgerichts München gefunden, dass dem Heise-Verlag verbietet, einen Link auf die nach deutschem Recht illegale Software zu setzen.

QUOTE (http://www.heise.de/newsticker/meldung/57152)
Diesen Link muss der Heise Zeitschriften Verlag nach der Entscheidung der Münchener Richter nun entfernen. Verboten wurde Heise in dem Urteil konkret "den Bezug der Software 'AnyDVD' durch das Setzen eines Hyperlinks auf einen Internetauftritt der Herstellerfirma, auf dem diese Software zum Download angeboten wird, zu ermöglichen".


Quelle:
Heise


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