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> AGBs - die Salvatorische Klausel
Hans-Werner
Geschrieben am: Mi 12.01.2005, 15:35
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Hi Hi,

für alle, die die Salvatorische Klausel in ihren AGBs haben:

QUOTE
Wer kennt sie nicht, die "Salvatorische Klausel"? Selbst wenn wir ihr unter diesem Namen noch nicht begegnet sind, so ist sie uns doch aus diesem oder jenem Vertrag vertraut, wo sie meist als einer der letzten Paragrafen in Erscheinung tritt. Etwa so:

"Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt und sind diese so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck möglichst erreicht wird."

....


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Ansgar Berhorn
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#2 Geschrieben am: Mi 12.01.2005, 21:54 (+06:19)
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Ich frag mich immer warum man die braucht.
Ist die aus der juristischen Logik her notwendig?
Vermutlich setzen die viele ein, weil "alle anderen es ja auch tun".

Der Artikel handelt davon, dass die salvatorische Klausel unter Umständen besser nicht eingesetzt werden sollte.
Ich glaub das wird aus dem Post von Hans-Werner nicht ganz klar.


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Hans-Werner
#3 Geschrieben am: Do 13.01.2005, 15:26 (+17:32)
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Hallo Ansgar,

die Salvatorische Klausel schützt davor, dass die gesamten AGBs ungültig sind, nur weil ein Punkt von vielen nicht zulässig bzw. gesetzlich nicht einwandfrei ist.

Schöne Grüße
Hans


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Urs
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#4 Geschrieben am: Do 13.01.2005, 15:43 (+00:16)
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frage: schützt sie wirklich oder ist das die "volksmeinung"?


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Ansgar Berhorn
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#5 Geschrieben am: Do 13.01.2005, 16:40 (+00:57)
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QUOTE
die Salvatorische Klausel schützt davor, dass die gesamten AGBs ungültig sind, nur weil ein Punkt von vielen nicht zulässig bzw. gesetzlich nicht einwandfrei ist.

Hallo Hans-Werner!
Das ist mir schon klar.
Die Frage von mir ist, ob diese Welt diese Klausel braucht.
Ich würde als positiv gestimmter Mensch von vorherein davon ausgehen, dass ein Fehler z.B. bei den Versandbestimmungen nicht gleichzeitig z.B. den Gerichtsstand anfechtbar macht, wenn beim Gerichtsstand kein Fehler vorliegt.


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hatschi1810
#6 Geschrieben am: Do 13.01.2005, 17:37 (+00:56)
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Soweit ich weiß ist die salvatoriesche Klausel notwendig, um die Beweislast zu der Partei zu „schieben“, die den ganzen Vertrag für unwirksam hält.
D.h. also nicht zwangsweise dass die Klausel den Vertrag rettet, macht aber den Ausstieg schwerer.
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