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Rechnungsmenge durch Onlineshop

Ronald Nickel
Ronnic Arts - Design, Kunst mit Wertbewusstsein
Geschrieben am: Fr 6.01.2012, 21:54
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Hallo
Gesetzt den fiktiven Fall ich hätte einen gut laufenden deutschen Onlineshop, der täglich 100 Warenkörbe/Bestellungen über 5 Jahre erzielt.

Das hieße:
100x 30 Tage=3000 Rechnungen/Monat
3000 x 12 Monate=36 000 Rechnungen im Jahr
36 000 x 5 Jahre= 180 000 Rechnungen

Gemäß Finanzamt muss ich also 180 000 Rechnungen 10 Jahre lang verwahren. Na prima.
Gibt es neben der automatischen Rechnungsstellung an den Kunden durch den Onlineshop auch die Möglichkeit die BEZAHLTEN Rechnungen automatisiert via Elsterformular, Easybill o.ö. rechtssicher dem Finanzamt/Steuerberater zukommen zu lassen?

Es kann ja wohl nicht angehn, monatlich 3000 Rechnungen zum Steuerberate/Finanzamt zu schleppen, oder?

Kann mir jemand ne komfortabele Lösung nennen?

Lieben Gruß Ronny


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#2 Geschrieben am: Fr 6.01.2012, 22:04 (+00:10)
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Hi,

das wird von Steuerberater zu Steuerberater unterschiedlich sein. Meiner zum Beispiel bot mir auch mal die Möglichkeit an ihm alle Unterlagen per eMail zukommen zu lassen. Könntest Du ja auch mal fragen.

Ich denke der Steuerberater hat auch kein Interesse bzw. Platz für 3.000 Rechnungen im Monat...
Das bei jedem Mandanten, oha.... dann müsste jeder Steuerberater ja eine eigene Lagerhalle zusätzlich anmieten.

Wie das mit dem Finanzamt ist: Keine Ahnung. Bei mir ist noch alles auf Papier.

Ansonsten würde ich sagen: Wer viel verkaufen kann, kann auch viel schleppen cool.gif


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edvschrat
#3 Geschrieben am: Fr 6.01.2012, 22:56 (+00:52)
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Hallo Ronny,

ich kann mich noch gut daran erinnern, jedes Jahr brauchten mir ca. 6-8 laufende Regalmeter zum Rechnungsarchivieren. Das Finanzamt will die Rechnungen bestimmt nicht haben. Du darfst die nur dem Prüfer bei Bedarf vorlegen, wenn er was sehen will.

Denn Datenaustausch zwischen Debitorenbuchhaltung macht man digital mit dem Steuerberater. Du kannst aber auch jede Rechnung einzeln per Post schicken, wenn er damit macht.

Freue dich, man darf jetzt auch einfach Rechnungen als PDF verschicken, ohne das kostspielige Gedöns mit der qualifizierten Signatur. Und die Kunden können nun ohne Probleme die Vorsteuer geltend machen.

Per Elster macht man nur eine Saldenmeldung. Das sind nur die Endsummen pro Monat.

Irgend wie habe ich das Gefühl, die minimalsten buchhalterischen, kaufmännischen und steuerrechtlichen Kenntnisse, die man haben sollte, sind bei dir nicht angekommen.

edvschrat
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Ronald Nickel
Ronnic Arts - Design, Kunst mit Wertbewusstsein
#4 Geschrieben am: Sa 7.01.2012, 02:25 (+03:29)
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@edvschrat
Handlungbedarf definiert sich durch den Bedarf (in meinem Fall =Wissen)und dem Handeln (in meinem Fall= Nachfragen) um den besagte Bedarf an Wissen zu decken. Dein Schlußsatz war unnötig!

Waren das noch Zeiten, als man als Freelancer lediglich 3-7 Rechnungen im Monat für Projektarbeiten schreiben musste. Aber die Zeiten ändern sich.

Gruß Ronny


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edvschrat
#5 Geschrieben am: Mo 9.01.2012, 18:55 (+2d 16:29)
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Hallo Ronny,

mein Schlußsatz war mit Sicherheit nicht unnötig, aber Du hast mit Sicherheit ihn anders interpretiert als ich ihn gemeint hatte.

edvschrat
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