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> Polizei: Schweigepflicht?
jcdenton
Geschrieben am: Sa 25.12.2004, 18:46
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Hallo zusammen!

ich habe da eine frage:
wisst ihr ob die kantonspolizei (oder überhaupt die polizei) eine schweigepflicht hat? darf ein kantonspolizist seinem nachbarn erzählen wer was begangen hat und anschliessend weiss es die ganze gemeinde oder hat er zu schweigen? wäre froh um eine kompetente antwort.

danke schon im voraus!

gruss

jcdenton
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Peter Bucher
#2 Geschrieben am: Sa 25.12.2004, 21:35 (+02:48)
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Sicher haben die Polizisten Schweigepflicht, ist ja klar.


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jcdenton
#3 Geschrieben am: Sa 25.12.2004, 23:33 (+01:58)
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danke. aber so klar war das nicht. beim googlen bin ich beim thema schweigepflicht immer nur auf ärzte und anwälte gestossen, aber nie hat jemand etwas über die polizei gesagt. deshalb war ich mir nicht mehr so sicher...

gruss jcdenton
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Ansgar Berhorn
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#4 Geschrieben am: So 26.12.2004, 01:25 (+01:52)
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QUOTE
danke. aber so klar war das nicht. beim googlen bin ich beim thema schweigepflicht immer nur auf ärzte und anwälte gestossen, aber nie hat jemand etwas über die polizei gesagt. deshalb war ich mir nicht mehr so sicher...


Ich kann zwar nur von Deutschland sprechen, aber in der Schweiz sollte es ähnlich sein.

Staatsdiener (also Beamte) haben generell eine sehr umfangreiche Schweigepflicht.
Bei Beamten muss sowas nicht wie bei Ärzten und Anwälte relativ kompliziert über Berufsordnungen geregelt werden, weil der Staat ja seine eigenen Mitarbeiter direkt anweisen kann (über Verordnungen, etc).

QUOTE
beim googlen bin ich

Bist du sicher, dass das ein geeigneter Weg, um solch einer Frage nachzugehen?
Verlässliche Informationen solcher Art können Suchmaschinen m.E. nicht liefern.
Du solltest einen Polizisten oder einen auf Staatsrecht spezialisierten Juristen fragen.


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mueret00
#5 Geschrieben am: So 26.12.2004, 01:52 (+00:26)
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Also wenn ich einem Polizisten erzähle, ich habe meine Schwester umgebracht, dann hat der Schweigepflicht ? laugh.gif


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Webi
#6 Geschrieben am: So 26.12.2004, 02:39 (+00:46)
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Verstehe deinen Witz nicht so ganz...


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mueret00
#7 Geschrieben am: So 26.12.2004, 03:34 (+00:55)
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Noe, das ist kein Witz.

Jetzt überleg Dir mal, was das bezüglich der Anfangs-Frage bedeutet.


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Ansgar Berhorn
TOPdesk Deutschland
#8 Geschrieben am: So 26.12.2004, 03:59 (+00:25)
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QUOTE
Also wenn ich einem Polizisten erzähle, ich habe meine Schwester umgebracht, dann hat der Schweigepflicht ?

QUOTE
Noe, das ist kein Witz.

Jetzt überleg Dir mal, was das bezüglich der Anfangs-Frage bedeutet.

Auch wenn es scheinbar kein Witz sein soll, ist das Beispiel sehr unangemessen und bringt die Diskussion auch nicht weiter.
Es bringt nichts, hier in einem Webmasterforum mit herbeigedachten Beispielen herumzuorakeln.


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Remo Uherek
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#9 Geschrieben am: So 26.12.2004, 04:15 (+00:15)
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Die Antwort auf die Frage wird in den entsprechenden Gesetzen zu finden sein. Entweder man macht sich selbst auf die Suche oder man fragt einen Experten, der sich damit auskennt.


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mueret00
#10 Geschrieben am: So 26.12.2004, 12:55 (+08:40)
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@Ansgard:

Willst Du nicht verstehen ?

Es gibt keine Schweigepflicht bei Polizisten !

So war das jetzt genug deutlich. Aber schau doch mal in den Gesetzes-Texten nach, bevor Du einfach antwortest.
QUOTE
umfassende Schweigepflicht
kann man bei Polizisten wirklich nicht annehmen.

Besseres Beispiel:
QUOTE
Herr Polizist, ich habe hinten auf dem Parkplatz ein Auto gerammt, aber ich erinnere Sie an Ihre Schweigepflicht...


Ich bin der Meinung, dass Du Ansgard auf die zweite Antwort - welche vermutlich ironisch gemeint war
QUOTE
Sicher haben Polizisten
hereinflogst.


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Rainer
#11 Geschrieben am: So 26.12.2004, 13:00 (+00:05)
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Um einen Verbrechen nachzugehen hat ein Polizist vermutlich ganz sicher keine Schweigepflicht. Aber hier gibt es doch wohl darum, ob ihr dieses Wissen auch an Leute, die es nicht wissen müssen, herumtratschen darf.


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ric
#12 Geschrieben am: So 26.12.2004, 13:54 (+00:54)
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schweigepflicht:
jeder polizist untersteht ganz bestimmt der schweige pflicht gegenüber dritten.
will heissen dass er deinem nachbarn sicher nichts von deiner strafttat erzählen
darf. ob es sich dabei um einen einfachen diebstahl handelt oder um mord ist egal.

ganz was anderes ist die verfolgung von delikten.
es gibt hierbei offizialdelikte, darunter fällt auch mord, diese müssen von polizisten
verfolgt werden, sobald sie kenntnisse davon haben. bei den anderen delikten
muss eine anzeige vorliegen, damit die polizei aktiv werden kann. die schweige-
pflicht gegenüber dritten gilt aber in jedem fall.

ein arzt beispielsweise untersteht auch der schweigepflicht. ABER von dieser kann
er entbunden werden oder sich entbinden lassen. wäre ich arzt und jemand würde
mir ein kapitalverbrechen beichten, so würde ich dies rücksichtlos anzeigen, mich
von der schweigepflicht entbinden lassen. wenn dies nicht möglich ist, würde ich
auch die konsequenzen tragen für die verletzung des arztgeheimnisses.

aber in keinem der fälle dürfen personen öffentlich genannt werden, das geht dann
richtung persönlichkeits schutz. wo es glaub wieder ausnahmen für die presse gibt,
sobald ein fall öffentliches interesse erregt, oder von einer gefährdung der
öffentlichkeit ausgegangen werden muss.... kompliziertes thema auf jeden fall.

vielleicht hilft dir das etwas weiter. aber achtung, ich bin weder jurist, noch polizist,
es handelt sich hierbei lediglich um meine meinung, keine garantie das es auch
stimmt.

grüsse ric
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Ansgar Berhorn
TOPdesk Deutschland
#13 Geschrieben am: So 26.12.2004, 18:15 (+04:20)
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QUOTE
Willst Du nicht verstehen ?

Es gibt keine Schweigepflicht bei Polizisten !

@mueret00
Ich will mir nicht deine Meinung aufzwängen lassen, bloß weil du 1 einziges Gegenbeispiel gefunden hast, das ein Spezialfall ist und vom Thema ablenkt.

Remo, Rainer und cookie haben die Sachlage m.E. sehr gut erläutert.


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jcdenton
#14 Geschrieben am: Di 28.12.2004, 14:32 (+44:17)
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danke für die antworten.

ich denke cookie und co. haben recht, habe ich mir auch so gedacht.

ps: ich habe keine straftat begangen, so nebenbei=)

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