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> Fernseh-Screen-Shoots auf Homepage erlaubt?
Digicam
Geschrieben am: Fr 17.12.2004, 02:22
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Hallo an alle,

ich bin neu hier, falls es dieses Thema schon gab, dann bitte verlinken oder so wink.gif

Ich habe ein,zwei Homepages im Sport und Fußballvereinfanbereich. Gerne photographiere ich dazu beispielsweise in Fernsehinterviews die Spieler und Trainer und stelle zum Beispiel spektakuläre Bilder auf die Seite. Ich verwende keine Bilder von Privatsendern wie Premiere sondern nur öffentlich rechtliche.
Ist es eigentlich erlaubt solche TV-Screenshoots für die Homepage zu benutzen?
Ist es vielleicht eine "Eselsbrücke" wenn die Bilder fast nur lausige Qualität haben? biggrin.gif
Im Prinzip verwenden einige Sender ja für Ihre Zapp-Sendungen auch die Fernsehbilder der Konkurrenz und Zeitungen benutzen auch Bilder von anderen und nicht nur die Dpa-Chargen..?
Kennt jemand dazu die Rechtsprechung? Ich komme aus Deutschland?
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8 Monate später...
 
Pr3dator
#2 Geschrieben am: So 7.08.2005, 19:10 (+8m )
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Würde mich auch interessieren wink.gif


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G.P.
#3 Geschrieben am: So 7.08.2005, 20:12 (+01:02)
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In Deutschland ist es so, dass du die Filme, welche im Fernsehen laufen, aufnehmen und unentgeltich an Freunde weitergeben darfst.
Wenn das weitergeben von Filmen erlaubt ist, nehme ich mal an, dass es mit dem Onlinestellen einzelner Bilder eigentlich keine Probleme geben dürft. Schreibe aber auf alle Fälle dazu wo und wann du die Bilder aufgenommen hast.

MfG
GP


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#4 Geschrieben am: So 7.08.2005, 21:00 (+00:47)
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QUOTE (G.P. @ So 7.8.2005, 21:12)
... nehme ich mal an, dass es mit dem Onlinestellen einzelner Bilder eigentlich keine Probleme geben dürft.

"Nur eben mal annehmen" genuegt in diesem und auch in den meisten anderen Faellen nicht. Frag am besten einen Anwalt.

Gruss, Ivo


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rogerbo
#5 Geschrieben am: So 7.08.2005, 22:34 (+01:33)
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Da es grundsätzlich KEIN freies material gibt werder bei den Öffentlich noch Privaten sendern dürfte diese Frage sehr knifflig sein. Generell gilt das immer Jemand ein Copyright hat. Wenn Du auf dem Platz ein Foto von einem Spieler machst hats Du das Copyright an dem Bild Jedoch hast noch nicht die Bewilligung es zu veröffentlichen. Es ist jetzt die Frage wie das rechtlich geklärt ist ob den der Spieler als öffentliche person gilt oder als Privat person angesehen wird.

Der vergleich mit dem Video hinkt etwas den man darf das video einem Freund ausleihen Jedoch darf das nicht im grossen rahmen geschehen oder sogar gegen Geld.

Zur sicherheit rate ich Dir einen Anwalt zu konsultieren.
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PH
#6 Geschrieben am: Mo 8.08.2005, 07:32 (+08:58)
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Ich glaube, hier wird nicht ausreichend gegoogelt!

Guckst Du hier:
http://www.irights.de/index.php?id=27

Daraus geht ziemlich klar hervor, dass man TV-Screenshots und sogar kurze Mitschnitte verwenden darf.
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rogerbo
#7 Geschrieben am: Mo 8.08.2005, 07:45 (+00:13)
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PH, Gute link nur geht's hier nicht um Filme sondern Fotos also wären wir dan hier
http://www.irights.de/index.php?id=344
und da sind wir wieder bei der einzelnen Person
QUOTE
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ (§ 22 KUG)
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PH
#8 Geschrieben am: Mo 8.08.2005, 08:39 (+00:54)
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Hallo Rogerbo, ich denke, Du hast den ursprünglichen Post nicht gelesen.
Es geht um Fernseh-Screenshots, also Bilder, die Teil eines Filmes sind, nicht Fotos.

Man sollte davon ausgehen, dass das Fernsehen bereits die Rechte hatte, das GEFILMTE Interview auszustrahlen.
Damit wäre §22 KUG erfüllt.

Die Wiederverwendung der Screenshots der Interviews fällt doch ganz klar unter das Zitatrecht.
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rogerbo
#9 Geschrieben am: Mo 8.08.2005, 08:51 (+00:11)
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PH sorry aber überlege mal Was ist ein Screen shot ??? Ja ein BILD = FOTO nicht FILM !!!!!
Es geht nicht darum was es mal war sondern was es IST.
Dein hinweis betrift FILMEmacher die auszüge in ihren werken verwenden. Bei der Homepage geht's aber um BILDER also dürften wir hier wieder wo anders sein.

Aber wir beide sind keine Anwälte (ich wenigstens nicht ) und würde mal einen richtigen konsultieren dan wäre alles geklärt und nicht mehr spekulation.
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Urs
GWD GmbH
#10 Geschrieben am: Mo 8.08.2005, 10:02 (+01:11)
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billiger und eifacher wäre eine anfrage bei den entsprechenden sendern. wenn die eine genehmigung aussprechen, spielt doch alles andere keine rolle mehr.

oder ist dies bei den einfachn deutschen rechtsverhältnissen anders?


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markuswaibel
#11 Geschrieben am: Mi 10.08.2005, 19:37 (+2d 09:34)
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Ein kleiner Exkurs aus der Praxis (für A & D, CH kenne ich zu wenig):

Also aus eigener Erfahrung als Print-Journalist mit Fernsehsendern und Filmfirmen weiß ich, dass das Verwenden von Bildmaterial aus TV, Kino oder DVD insgesamt oft etwas lax gehandhabt wird. Einerseits gibt es enorme Bedingungen, die man einhalten muss. Andererseits haben die Leute meistens nichts dagegen, wenn man z. B. Pressefotos in direktem Zusammenhang mit einer Filmankündigung (Kinostart) relativ beliebig verwendet. Das ist aber leider von Firma zu Firma unterschiedlich. Manche erlauben die Nutzung der Bilder online nur für 3 Monate vor und 6 Monate nach Filmstart im Kino. Aber wer löscht die Bilder schon später von der Site? Also: Vorsicht und mit den Rechteinhabern sprechen. Noch besser: Alles per Mail bestätigen lassen.


Kurios:

Sogar von mir selbst gemachte Aufnahmen z. B. von einem Hollywood-Star darf ich u. U. nicht beliebig verwenden: Es geschieht öfter, dass ich als Journalist zu Presseterminen mit Stars eingeladen werde und die Bilder dann eigentlich unbrauchbar sind. Konkret dürfen die beispielsweise vier Wochen vor dem Kinostart eines Films als Ankündigung im Zusammenhang mit dem Streifen in einer Zeitschrift abgedruckt werden. Ist ja ok. Online-Nutzung ist strengstens untersagt. Schade.


Zum eigentlichen Thema:

Konkret haben alle TV-Sender in der Regel keine Rechte an Filmen oder Serien, ausser sie sind selbst produziert. Die dürfen das Material nur senden und fertig. Für Screenshots wäre dann eigentlich der Rechteinhaber (Universal, Paramount etc.) anzusprechen, was kompliziert sein kann. Bei TV-Reportagen und Nachrichten-Inhalten kann man direkt bei den Sendern fragen. Hier würde ich mich etwa bei Sportberichten an Lokalsender wenden. Die sind im Umgang immer etwas unkomplizierter als die Pressestellen der "Großen". Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Professionaliät (Aufmachung, Zugriffszahlen) und der kommerzielle Aspekt der dahinter steht. Von einer Profi-Site wird ein Sender eher Geld verlangen, wenn es eine reine Fan-Site ist, machen die sicher auch mal eine Ausnahme.

Fazit:

Mit den Rechteinhabern reden und alles per Mail bestätigen lassen. Nichts einfach so klauen. Das kann nach hinten losgehen!!!


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3 Monate später...
qu2
#12 Geschrieben am: Mi 2.11.2005, 22:44 (+3m )
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QUOTE (Urs @ Mo 8.8.2005, 10:02)
billiger und eifacher wäre eine anfrage bei den entsprechenden sendern. wenn die eine genehmigung aussprechen, spielt doch alles andere keine rolle mehr.

oder ist dies bei den einfachn deutschen rechtsverhältnissen anders?

Praktisch gesehen ist hier eine SCHRIFTLICHE Einwilligung des Urhebers dringend notwendig, die in jedem Falls preiswerter als ein Anwalt ist, denn urheberrechtlich ist jedes einzelne Bild eines Filmes geschützt. Das Problem ist jedoch, das die Fernsehsender die Filme / Senderechte oftmals selber nur mieten, d.h. Sender ist ungleich Urheber!!!

Folgender Paragraph klärt den Sachverhalt zwar nicht...

QUOTE
UrhG § 94 Schutz des Filmherstellers

(1) Der Filmhersteller hat das ausschließliche Recht, den Bildträger oder Bild- und Tonträger, auf den das Filmwerk aufgenommen ist, zu vervielfältigen, zu verbreiten und zur öffentlichen Vorführung, Funksendung oder öffentlichen Zugänglichmachung zu benutzen. Der Filmhersteller hat ferner das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden.


...folgendes aus http://www.uvm.nrw.de/C1256AFC003A7991/0/F...le/ratgeber.pdf (sucht hier nach Stichwort "Screenshot") klärt aber einige Fragen. Dieses PDF-Dokument kann man sich sowieso mal speichern und in Ruhe komplett durchlesen, es ist auf jeden Fall ein Stündchen wert! Ob das so auch auf den schweizer Markt zutrifft, weiß ich nicht, ist aber stark anzunehmen.

QUOTE
(...) Geschützt sind Screenshots (...) einzelner Filmbilder.
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Magical
#13 Geschrieben am: Fr 4.11.2005, 03:09 (+28:25)
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Also das was die person betrifft, denke ich mal, dass es sich bei einem Fussballspieler und Trainer schon um eine öffentliche Person handelt, von der auch Bilder veröffentlicht werden dürfen.

Wie das allerdings mit dem Recht bei Screenshots aussieht, keine Ahnung - am besten mal bei den jeweiligen Sendern nachfragen. Dann bist Du diesbezüglich zumindest auf dem sicheren Weg.

@markuswaibel: das ist aber nur der Fall mit den Stars, wenn direkt bei den Terminen diese Bestimmungen (Sonderbedingungen für Fotos im Zusammenhang mit dem Pressetermin) mit ausgegeben werden, oder? Denn ansonsten handelt es sich dabei doch nun wirklich um Personen der Öffentlichkeit, die (sofern selbst fotografiert) doch veröffentlicht werden können.


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Philipp_R
#14 Geschrieben am: Fr 4.11.2005, 09:37 (+06:27)
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Hallo

Die Frage ob das Abbilden von Screenshots zulässig ist lässt sich wohl nur im konkreten Einzelfall beantworten.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du eine Anfrage an den Sender / die Produktionsgesellschaft oder ebene einen Rechtsanwalt stellst.

Ansonsten könnte die Veröffentlichung durch das Zitatrecht des UrhG gestattet sein. Dabei kommt es aber neben Art und Umfang der Screenshots auch auf die konkrete Einbindung in die Seiten an.

Mehr dazu hier im Bereich Kleinzitat. --> Link

Gruß

Philipp


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