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> Ist es erlaubt E-Mailadressen zu verkaufen?
marketingserver
  Geschrieben am: Di 23.11.2004, 21:58
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Ist es theoretisch ok E-Mailadressen gegen Gebühr zu verkaufen (.de E-Mailadressen)?

ph34r.gif rolleyes.gif

--> Die E-Mailadressen würden möglicherweise von einem E-Mailcrawler stammen.

Gibt es ein Gesetz dagegen (in der Schweiz)?
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sd12
#2 Geschrieben am: Di 23.11.2004, 22:12 (+00:14)
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Hier ist keine Rechtsberatung erlaubt, aber rein rein abstrakt würde ich diese Person folgendes fragen:

1. Hast du kein schlechtes gewissen?
2. Benötigst du dazu die einwilligung der Adresseninhaber, um diese zu berarbeiten, verkaufen, etc.

Bundesgesetz über Datenbeschaffung Absatz 2:
Grundsätze


Art. 4
1 Personendaten dürfen nur rechtmässig beschafft werden.
2 Ihre Bearbeitung hat nach Treu und Glauben zu erfolgen und muss verhältnismässig sein.
3 Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.

vor allem abs. 3. Was hat Person X angegeben, für was sie die Daten willst?

Alleine der Besitz dieser Daten, ist in meinen Augen verboten.


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SloMo
#3 Geschrieben am: Mi 24.11.2004, 00:39 (+02:27)
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Das traurigste daran ist, dass Leute wie "marketingserver" die einzigen sind, die sich damit ins eigene Fleisch schneiden.

Und zwar...

1. Weil sie vergessen, die eigenen Mailadressen aus der Liste zu entfernen und
2. weil sie die Gesetze nichtmal kennen, die sie brechen.

@Benedikt: Nach deutschem Recht sehe ich das auch so, der OP hat sich allein durch die Speicherung der Daten schon strafbar gemacht!


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sd12
#4 Geschrieben am: Mi 24.11.2004, 01:37 (+00:58)
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Und wenn du gegen den Amerikanischen Spam Artikel verstösst, kannst einpacken. Was auch Richtig ist.


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Ansgar Berhorn
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#5 Geschrieben am: Mi 24.11.2004, 04:13 (+02:35)
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QUOTE
@Benedikt: Nach deutschem Recht sehe ich das auch so, der OP hat sich allein durch die Speicherung der Daten schon strafbar gemacht!


"strafbar" würde heißen, es würde im Streitfall nach dem Strafgesetzbuch geurteilt und das würde bei Verurteilung sofort Gefängnisstrafe bedeuten.
Ich vermute, dass es hier wenn man nur von der Speicherung spricht um eine Ordnungswidrigkeit geht, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) behandelt wird.

Jedenfalls verstößt man gegen das Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG):
QUOTE
§ 5
Datengeheimnis

Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis).


Genauer regelt alles nochmal die Telekommunikations-Datenschutzverordnung, die für Internet-Fragen geschaffen wurde
Eine Kopie findet man hier:
http://www.netlaw.de/gesetze/tdsv.htm
Hier wird mit dem Spam-Adressen-Sammeln garantiert gegen mehrere Paragraphen verstoßen.

Ich denke, es ist gesetzteswidrig von der ersten Minute an.
Speichern dürfte Ordnungswidrig sein und die Benutzung dürfte strafbar sein.


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SloMo
#6 Geschrieben am: Mi 24.11.2004, 10:22 (+06:09)
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QUOTE (Ansgar Berhorn @ Mi 24.11.2004, 4:13)
"strafbar" würde heißen, es würde im Streitfall nach dem Strafgesetzbuch geurteilt und das würde bei Verurteilung sofort Gefängnisstrafe bedeuten.

Naja, ich bin kein Jurist. Fallen Bewährungsstrafen auch unter Gefängnisstrafe?

Aber es ist natürlich eine Ordnungswidrigkeit, solange kein Tatbestand nach Strafgesetzbuch vorliegt. Auch Ordnungswidrigkeiten können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.


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saschabauer2005
#7 Geschrieben am: Mi 15.12.2004, 19:52 (+21d 09:30)
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auch hier zu muss ich was mitteilen besonders den vorletzten schreiber; es kommt immer darauf an welche adressen man verkauft, eigene oder fremde mailadressen, und oder wo und wie diese erworben wurden.

ich gebe euch mal was, was man nicht machen sollte:

ein freundin von mir hat sich eine domain bei einen hoster geholt, nach zirka
10 tagen bekam sie einen brief von der firma DAD Deutscher Adressdienst
Deutsches Internetregister für gewerbliche Teilnehmer zum Eintrag Ihrer
Domain zu einen Preis von 758.00 Euro zzgl. 16% MWST, zahlbar im voraus,
dafür hat diese bei denen einen eintrag für 1 jahr. ich sage nur eines dazu,
wer domainadresse aus der deutschen reg hier www.denic.de nimmt um damit
sehr gute kohle zu verdienen u.s.w. sollte sehr vorsichtig sein. ph34r.gif
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Ansgar Berhorn
TOPdesk Deutschland
#8 Geschrieben am: Mi 15.12.2004, 21:17 (+01:24)
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QUOTE
ich gebe euch mal was, was man nicht machen sollte:

ein freundin von mir hat sich eine domain bei einen hoster geholt, nach zirka  ....


Wo ist denn da der Zusammenhang zum Email-Adressen Verkaufen?

Das ist ein Abzockversuch einer windigen Firma, der nicht mit Email-Adressen-Handel zu tun hat.

Ein Bericht von heise dazu befindet sich hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/53931


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