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> Ab wieviel Einkommen Eintrag im HR?
Christof Dorner
Geschrieben am: Mi 17.11.2004, 21:07
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Bis zu welchem Einkommen des Nebenverdienstes, darf man ohne Eintragung im HR wirtschaften?


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sd12
#2 Geschrieben am: Mi 17.11.2004, 22:03 (+00:56)
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Bis 100'000 CHF in der CH pro Jahr


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Franz A.
#3 Geschrieben am: Do 18.11.2004, 08:51 (+10:47)
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Probleme gibt es keine, denke ich. Der Eintrag ins HR macht einfach einen seriöseren Eindruck. Allerdings werden deine Kunden bei einem Auftrag für ein paar 100.- wohl kaum ins Handelsregister schauen.


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Christof Dorner
#4 Geschrieben am: Sa 20.11.2004, 10:16 (+2d 01:25)
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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Da kann ich ja noch in Ruhe einige Website erstellen rolleyes.gif


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sd12
#5 Geschrieben am: So 21.11.2004, 22:41 (+36:24)
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Das Problem ist ein anderes, den HR interessiert in meinen Augen niemanden, das Problem ist eher, wenn du keine MwST ausweisen kannst.


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brauchli
#6 Geschrieben am: Fr 26.11.2004, 16:26 (+4d 17:45)
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Mehrwerststeuer pflichtig ist man nur ab einem Jahresumsatz von 75'000.


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Remo Uherek
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#7 Geschrieben am: Sa 27.11.2004, 12:43 (+20:16)
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Stefan, frag doch einfach auf dem HR-Amt mal nach. Ich bin sicher, man wird Dir Auskunft geben können. Ansonsten dürfte das im OR stehen, wenn Du selbst recherchieren willst.


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G.P.
#8 Geschrieben am: Sa 27.11.2004, 12:49 (+00:06)
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@Stefan Bötschi
ich glaube bei uns (in deutschland) ist es so das ein einfacher Eintrag ins HR dafür ausreicht, daher nehme ich an das es bei euch ähnlich sein wird.

MfG
GP


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brauchli
#9 Geschrieben am: Sa 27.11.2004, 13:46 (+00:57)
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Du musst dann halt auch sehen, dass du mit einem Eintrag ins HR verpflichtungen eingehst wie eine Saubere Buchhaltung - quartalsmässige Abschlüsse etc... Recht viel Zeitaufwändiger.

Ich denke dass du Rechnungen schreiben darfst ohne Eintrag, bin mir aber nicht ganz sicher.

Grüsse Simon


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Webi
#10 Geschrieben am: So 28.11.2004, 11:31 (+21:44)
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Du darfst auch ohne HR-Eintrag und ohne MwSt Rechnungen schreiben. Darfst darauf einfach keine MwSt verrechnen.

QUOTE
quartalsmässige Abschlüsse

Quartalsmässige Abschlüsse braucht es nicht, wenn du dich im HR eintragen lässt. Dann musst du einfach eine Buchhaltung führen, welche nach jedem Geschäftsjahr abgeschlossen wird. Quartalsmässig musst du nur abschliessen, wenn du MwSt abrechnest. Und auch dort ist kein "wirklicher" Abschluss nötig. Gute Buchhaltungsprogramme spucken dir das Formular für die Mehrwertsteuer nach jedem Quartal aus.



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sd12
#11 Geschrieben am: So 28.11.2004, 22:40 (+11:08)
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Übrigens, die Firma ist gegründet, wenn du dich im Handelsregister einträgst.


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saschabauer2005
#12 Geschrieben am: Mi 15.12.2004, 19:44 (+16d 21:03)
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also erst mal ich bin neu hier vor drei stunden hier angemeldet und finde was ich bisher gelesen habe sehr gut. auf die antwort zwecks HR in deutschland ist es so, es kommt darauf an was man einträgt also welche juristische person in dem falle firma, da in deutschland die eintragung einer firma nichts im sinne mit dem umsatz zu tun hat,
dies sind zweierlei schuhe, wenn ihr fragen habt, betreffs deutsches firmenrecht,
sehr gerne, gruß aus deutschland.
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Ortax
#13 Geschrieben am: Do 23.12.2004, 13:37 (+7d 17:53)
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Hallo zusammen,

der Beitrag ist zwar schon etwas älter, ich möchte aber trotdem noch ein paar Dinge anfügen (Rechtslage Schweiz):

Wie bereits gesagt, ist ein HR Eintrag ab 100'000 CHF Umsatz notwendig. Bei der MWSt. muss man sich ab 75'000.- CHF Umsatz anmelden.

Wichtiger als der HR Eintrag ist aber, dass man die "Einkünfte aus selbstständigem Nebenerwerb" auf der Steuererklärung mit angibt.

Die Frage nach einem HR Eintrag fordert die Folgefrage nach der Rechtsform.
Die bekanntesten sind Einzelunternehmung, GmbH und AG.

Nähere Infos dazu findet man auf den Handelsregister Amt Seiten im Internet (z.B. www.hrabl.ch für Baselland). Ich möchte nur kurz auf die Einzelunternehmung eingehen:

Eine Buchhaltung im üblichen Sinn ist hier nicht erforderlich. Es ist jedoch Pflicht ein Kassenbuch zu führen (Einnahmen/Ausgaben) und dieses der Steuererklärung beizulegen.
Zu beachten ist, dass der Inhaber der Firma mit seinem ganzen (Privat)Vermögen haftet. Also keine Risiken eingehen.
Der Firmenname muss den Namen des Inhabers enthalten (z.B. Webdesign Martin Müller, Meier Web-Creations).

Noch kurz zum Thema Rechnungen:
Schreiben darf sie jeder, eine MWSt. darf aber nur erheben, wer bei der MWSt. angemeldet ist. Ansonsten am besten den Satz "Nicht MWSt. pflichtig" anfügen.

Ich hoffe dass ich noch etwas mehr Klarheit schaffen konnte.

Liebe Grüsse

Stefan




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