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> ähnlicher domainname! ist das erlaubt?
Manuell
Geschrieben am: Do 14.10.2004, 11:28
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hi leute!

mal ein beispiel! ich möchte die adresse car4you.at aber die ist bereits vergeben! jedoch die adresse cars4you.at ist noch frei! kann ich die verwenden ohne ärger zu bekommen? ich meine es handelt sich ja um keine bekannte marke. das soll jetzt nur ein beispiel sein. ich möchte die angeführte adresse eh nicht aber mich würde interessieren wie es in ähnlichen fällen aussieht! wenn sich adressen so wie bei meinem beispiel nur durch einen buchstaben mehr oder weniger unterscheiden!
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Rainer
#2 Geschrieben am: Do 14.10.2004, 14:31 (+03:03)
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Dieser rosane T-Laden wird mir immer unsympatischer ... jetzt wollen Sie auch noch die T-Online Aktionäre "abzocken", indem sie die Aktien unter Börsenkurs zurückkaufen wollen.


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Manuell
#3 Geschrieben am: Do 14.10.2004, 15:52 (+01:20)
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hmm naja in den von euch beschriebenen fällen ist mir schon klar das man da ärger kriegn könnte!
aber ich würde mit meiner adresse ja keinem "grossen fisch" oder einem konzern in die quere kommen! wenn ich eine URL möchte aber diese schon vergeben ist kanns ja net wirklich ein problem sein diese etwas umzuändern um sie doch verwenden zu können! ich meine gerade in der kombination xxxx4you gibts ja diverse ähnlich klingende varianten und da kann sich nun wirklich keiner aufregen!
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interprinter
#4 Geschrieben am: Fr 15.10.2004, 08:45 (+16:52)
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Womit du Dir Deine Frage selber beantwortest hättest! wink.gif

Gruß interprinter


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obstbrenner
#5 Geschrieben am: Mo 8.11.2004, 11:15 (+24d 02:29)
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@manuell

Also ob es sich um einen "großen Fisch" handelt oder nicht ist eigentlich vollkommen unerheblich.
Entscheidend ist vielmehr ob der internetname ein geschütztes Markenzeichen enthält oder sonstwie überregional von Bekanntheit ist.

Beispiel: Cocacolaaa.de wäre herausgabepflichtig.
leckerbrause.com aber nicht.
Im letzteren Fall ist es auch Wurscht, ob da nur ein einziger Buchstabe geändert wird oder nicht, alles ist erlaubt.

Wie z.B. Buch.de Buchladen.de Buchfritze.de usw., usw.

Zielt die Adresse darauf ab eine Verwechslungsgefahr mit einem eingetragenen Markennamen darzustellen gibt es ebenfalls Ärger (Beispiel: ibay.de)

Ein Sonderfall ist z.B. noch das Ding wenn Firmennamen und Produktnamen auf ein spezielles Markensegment eingetragen sind. Hier ist es erlaubt einen ähnlichen oder identischen Namen zu wählen, nur darf sich dieser nicht im gleichen Marktsegment bewegen.

Beispiel: Dove ist eingetragen für Seife und Schokolade.

Das von Dir gebrachte Beispiel mit cars4.you ist vollkommen unbedenklich!
Der Name ist schlichtweg nicht schutzwürdig (wg. cars)

In aller Regel ist es aber so, dass solche Namen sämtlichst schon vom Besitzer der Hauptdomain gleich mit beantragt werden.

Gruß

Andreas
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JoKa
#6 Geschrieben am: Mo 8.11.2004, 11:32 (+00:17)
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Könnte hilfreich sein, um Marken zu prüfen, die Dienste sind meines Wissens alle kostenlos:

Markenrecherche Deutschland
https://dpinfo.dpma.de/anmeldung.html

Europäische Marken
http://oami.eu.int/search/trademark/la/de_tm_Search.cfm

Internationale
http://www.wipo.int/madrid/en/madrid_express.htm

Schweiz
https://www.swissreg.ch/

USA
http://www.uspto.gov/


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hatschi1810
#7 Geschrieben am: Mo 8.11.2004, 12:17 (+00:45)
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"überregional von Bekanntheit " => car4you.at hat in Österreich wohl überreginale Bekanntheit.
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JoKa
#8 Geschrieben am: Mo 8.11.2004, 13:31 (+01:13)
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QUOTE (c.3er @ Mo 8.11.2004, 12:00)

http://www.gooogle.ch

Unglaublich laugh.gif

Wow, das Ding kann man sogar abkaufen! Das sind so Momente, wo ich volles Verständnis dafür habe, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt wink.gif


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obstbrenner
#9 Geschrieben am: Mo 8.11.2004, 13:38 (+00:06)
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@gesundheit!

QUOTE
"überregional von Bekanntheit " => car4you.at hat in Österreich wohl überreginale Bekanntheit.


Die Firma die dahintersteckt muss diese Bekanntheit haben. car4you.at ist nur die Adresse. Eine solche Adresse ist definitiv nicht schutzwürdig, dementsprechend auch nicht die "Varianten".
Namen die gebräuchliche Bestandteile einer Sprache enthalten können (aus gutem Grunde) nicht geschützt werden!
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Shopping
#10 Geschrieben am: Mo 8.11.2004, 14:52 (+01:13)
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QUOTE
Namen die gebräuchliche Bestandteile einer Sprache enthalten können (aus gutem Grunde) nicht geschützt werden!


Da liegst Du falsch! Und dazu gleich ein klassisches Beispiel: "Kinder Schokolade".


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JoKa
#11 Geschrieben am: Mo 8.11.2004, 15:43 (+00:51)
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Ja, da hat schon der Url-Bestandteil "Kinder" für eine Abmahnung gereicht. Wurde letztendlich abgeschmettert, aber bei der uneinheitlichen Rechtsprechung in Deutschland sollte man tunlichst jedes Risiko vermeiden. Selbst wenn es gut ausgeht hat man zumindest Zeitverlust und Streß gehabt. Im "Kinder"-Fall ging's durch mehrere Instanzen.

Siehe dazu:
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtm...5&words=Ferrero


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obstbrenner
#12 Geschrieben am: Mo 8.11.2004, 17:53 (+02:09)
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@ivo

Joka hat zwar Deinen Einwand bzgl. der Anwendung aufs Internet widerlegt, dennoch hast Du nicht ganz Unrecht.

Es gibt tatsächlich Firmen und Markennamen die gebräuchliche Sprachbestandteile enthalten. Kinder-Schokolade ist ein Beispiel, Deutsche Bank wäre gerade noch eins.
Hintergrund ist der, dass solche Namen zwar per se nicht mehr schutzwürdig sind, diese Markennamen aber vor der Verabschiedung des Gesetzes in den 60er Jahren angemeldet waren und deshalb Ihren Schutz behalten haben.

Heute würde man solche Namen nicht mehr durchbekommen!!!!!

In mehreren Prozessen wurde aber ganz klar dargestellt, dass diese Markennamen wirklich nur in einer ganz streng produktbezogenen Weise den Schutz geniessen. Es gab z.B. einen langen Streit um "Kinder Schokoriegel" der dann per Vergleich beigelegt wurde. Allerdings auch nur weil die Richter den Kinder Schokoriegel erlaubt hätten.

Gruß

Andreas


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JoKa
#13 Geschrieben am: Mo 8.11.2004, 19:11 (+01:18)
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QUOTE (obstbrenner @ Mo 8.11.2004, 17:53)
Joka hat zwar Deinen Einwand bzgl. der Anwendung aufs Internet widerlegt, dennoch hast Du nicht ganz Unrecht.

Naja, schon gut, dass in dem Fall dieses Urteil gefällt wurde. Aber wenn einem ein Riesen-Konzern seine Anwälte auf den Hals hetzt überlegt man sich zweimal ob man sich auf einen Rechtsstreit einlässt. Leider gibt es ja auch Abzocker, die in solchen Fällen Recht bekamen - und das wird im Vergleich mit einer Abmahnung dann richtig teuer...Vorsicht ist also angesagt.


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abcd
  #14 Geschrieben am: Sa 4.12.2004, 14:15 (+25d 19:03)
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Öffentlich-rechtliche Körperschaften

Mein Dorf will nicht, dass ich den Dorfnamen mit einer anderen Endung verwende.

Man verweist auf § 12 BGB, nachdem angeblich die Führung eines Namens von nicht berechtigten Personen ausgeschlossen wird.

Auch meint man, es reiche auch schon aus, dass hinter meinem Namen die Gemeindeverwaltung vermutet werden kann.

Gibt es Lösungsideen?

1. andere Endung
2. statt .de vielleicht .int
3. anderes Land - statt de vielleicht .eu oder .be
4. Zusatz "mein"
5. Zusatz biz, womit die öffentlich - rechtliche Körperschaft ausgeschlossen wird
6 Sonst eine gute idee?

Vielen Dank

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