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Diskussion

Sind Fantasiepersonen erlaubt & Impressumsfrage

Stonexx
Geschrieben am: So 7.02.2010, 17:38
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Hallo liebe Ayomerinnen und Ayomer

Ich habe vor eine Homepage zu erstellen die online Produkte direkt als Download verkauft. Rechtsstandort ist die Schweiz. Ich habe nun zwei Unklarheiten und wäre froh wenn Ihr diese Beseitigen könnt. smile.gif

1. Ich betreibe die Homepage im Namen einer Einzelfirma die selbstverständlich meinen Familiennamen im Logo hat. Auf der Homepage ist dies nur im Impressum ersichtlich, oder man besucht eine der WHOIS Seiten.
Darf ich auf der Homepage mit einem anderen Namen, sprich im Namen einer Fantasieperson werben? D.h. z.B. dass wenn man mit mir Kontakt aufnimmt eine Antwortmail von Herrn Meier (den ich aber nicht bin, aber in dessen Namen schreibe) bekommt?
Im Impressum steht ja mein richtiger Name, dazu dass die Haftung dieser Seite von mir übernommen wird.

2. Die Schweiz kennt keine Impressumspflicht. Ich verkaufe aber auch in Österreich und Deutschland, sieht das dann anders aus? Auf der Homepage steht selbstverständlich 'Rechtsstandort Schweiz'. Ich habe nicht vor auf das Impressum zu verzichten, möchte es aber einschränken, ich würde statt einer Mailadresse lieber nur ein Kontaktformular anbieten und die Telefonnummer ganz weglassen (ich arbeite Hauptberuflich 100%, und habe weder Zeit noch nerven nach meiner eigentlichen Arbeit zu telefonieren).

Ich hoffe auf einige konstruktive Antworten und wünsche euch allen noch einen schönen Sonntag Abend.

lg Stonexx
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retok
#2 Geschrieben am: So 7.02.2010, 20:19 (+02:41)
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Wie Du ja selbst schreibst, es gibt in der Schweiz keine Impressumspflicht für allgemeine Webseiten. So gibt es auch keine Pflicht die Telefonnummer hinzuschreiben.

Da Dein Sitz in der Schweiz ist, gilt auch schweizerisches Recht, da brauchen Dich die Gesetze anderer Länder insbesondere für den Verkauf elektronischer Güter nicht zu interessieren.

Den Begriff "Rechtsstandort" habe ich nie so gehört. Meinst Du "Gerichtsstand"? Das wäre gängiger. Ich würde einfach entweder in den AGB oder beim Durchführen einer Transaktion hinschreiben: "Es gilt Schweizer Recht".

Wie fest Du das Impressum verschleiern oder die Kontaktmöglichkeiten einschränken willst liegt an Dir. Erfahrungsgemäss erhöht es einfach die Verkaufsquote, je echter und vollständiger die Betreiberinformationen sind.
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Jürgen Auer
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#3 Geschrieben am: So 7.02.2010, 20:52 (+00:32)
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QUOTE (Stonexx @ So 7.02.2010, 18:38)
Darf ich auf der Homepage mit einem anderen Namen, sprich im Namen einer Fantasieperson werben? D.h. z.B. dass wenn man mit mir Kontakt aufnimmt eine Antwortmail von Herrn Meier (den ich aber nicht bin, aber in dessen Namen schreibe) bekommt?


Wie die rechtliche Situation ist, weiß ich nicht.

Aber ansonsten halte ich das für Gift: Du suggerierst damit, daß Du mehrere Mitarbeiter hättest, also eine gewisse Firmengröße.

Ich meine, die Bedingungen für Nebentätigkeiten (neben einem Fulltime-Job) sind in der Schweiz bald schärfer als in DE - Marc hatte mal etwas in diese Richtung gepostet. Sprich: Jemand geht auf deine Seite, kriegt eine Antwort von Herrn Meier - und forscht nach - und Du hast ein dickes Problem.

QUOTE (Stonexx @ So 7.02.2010, 18:38)
Ich habe nicht vor auf das Impressum zu verzichten, möchte es aber einschränken, ich würde statt einer Mailadresse lieber nur ein Kontaktformular anbieten und die Telefonnummer ganz weglassen (ich arbeite Hauptberuflich 100%, und habe weder Zeit noch nerven nach meiner eigentlichen Arbeit zu telefonieren).


Unvollständige Angaben (völlig unabhängig von irgendwelchen Rechtspflichten) heißen für mich immer 'Kleinunternehmer'. Bei manchen Angeboten mag das gehen, bei anderen ist das ein KO-Kriterium.


PS: Grade mal nachgelesen: Das warst Du doch selbst schon mit den Nebentätigkeiten:

http://www.ayom.com/topic-29382.html


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Stonexx
#4 Geschrieben am: So 7.02.2010, 21:33 (+00:40)
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QUOTE (retok)
Den Begriff "Rechtsstandort" habe ich nie so gehört. Meinst Du "Gerichtsstand"? Das wäre gängiger. Ich würde einfach entweder in den AGB oder beim Durchführen einer Transaktion hinschreiben: "Es gilt Schweizer Recht".

Da meinst du richtig, ich dachte tatsächlich an 'Gerichtsstand' wink.gif

QUOTE (retok)
Wie fest Du das Impressum verschleiern oder die Kontaktmöglichkeiten einschränken willst liegt an Dir. Erfahrungsgemäss erhöht es einfach die Verkaufsquote, je echter und vollständiger die Betreiberinformationen sind.

Also die Betreiberinformationen sind natürlich echt, ich werde auch innert 24h erreichbar sein (per Mail direkt bzw. dem Onlineformular), die Briefpost ist eine weitere alternative.
Das einzige was ich nicht möchte ist eine Telefonnummer online haben, ich arbeite schon den ganzen Tag im Hotlinebereich und will dasselbe nicht auch noch Abends machen müssen. Sobald man eine Nummer drin hat ist man ja fast verpflichtet zurückzurufen, wenn man eigigermassen vertrauenswürdig rüberkommen will smile.gif

QUOTE (Jürgen Auer)
Aber ansonsten halte ich das für Gift: Du suggerierst damit, daß Du mehrere Mitarbeiter hättest, also eine gewisse Firmengröße.

Also eigentlich soll der Besucher nicht das Gefühl haben dass es sich dabei um eine Firma mit mehreren Mitarbeitern handelt, sondern dass die erfunde Person Y. Z. der Betreiber ist. Mein Name taucht nur im Impressum als verantwortliche Person auf. Ähnlich wie bei einer Domain Registrierung der 'Technical Contact'.

Man kann den erfunden Namen auch als 'Künstlername' bezeichnen.

QUOTE (Jürgen Auer)
Ich meine, die Bedingungen für Nebentätigkeiten (neben einem Fulltime-Job) sind in der Schweiz bald schärfer als in DE

Ich habe eine Erlaubnis meines Arbeitgebers eine solche Seite zu betreiben, ausserdem bin ich als Einzelfirma nicht registrierungspflichtig. Was für Probleme soll es denn da noch geben?

QUOTE (Jürgen Auer)
Jemand geht auf deine Seite, kriegt eine Antwort von Herrn Meier - und forscht nach - und Du hast ein dickes Problem.

Ich verstehe nicht 'welches' dicke Problem du genau meinst. Dass dieser Jemand merken könnte dass es sich um eine erfunde Person handelt und das Vertrauen in meine Produkte verliert, oder weil es nicht legal ist?

QUOTE (Jürgen Auer)
PS: Grade mal nachgelesen: Das warst Du doch selbst schon mit den Nebentätigkeiten:

http://www.ayom.com/topic-29382.html

Das ist richtig, es ging mir dort aber mehr darum wie es mit Nebentätigkeiten aussieht wenn man eine Festanstellung zu 100% hat, dies hat sich aber erledigt, ich konnte eine schriftliche Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber abschliessen.

Danke das Ihr euch die Zeit genommen habt mir zu Antworten.

Freundlicher Gruss

Stonexx
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Sascha Ahlers
#5 Geschrieben am: So 7.02.2010, 21:50 (+00:17)
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Das mit der Fantasieperson ist meines Empfinden nach Betrug, selbst wenn er nicht böswillig durchgeführt wird.


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Martin H
#6 Geschrieben am: So 7.02.2010, 22:36 (+00:45)
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QUOTE (Sascha Ahlers @ So 7.02.2010, 21:50)
Das mit der Fantasieperson ist meines Empfinden nach Betrug, selbst wenn er nicht böswillig durchgeführt wird.

Solange kein Schaden verursacht wird, ist es rechtlich kein Betrug. Eher Täuschung oder im weiteren Sinne evtl. noch Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Aber, wo kein Kläger auch kein Richter. Es muss auf jedenfall immer ein Schaden entstehen und das ganze Arglistig sein. Sonst wäre ja jedes Testimonial im TV z.B. "Dr. Best" oder "Dr. Oetker" in dem Sinne Betrug...

Grüsse

Martin


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Jürgen Auer
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#7 Geschrieben am: So 7.02.2010, 23:28 (+00:51)
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Sorry, aber das

QUOTE (Stonexx @ So 7.02.2010, 22:33)
Also eigentlich soll der Besucher nicht das Gefühl haben dass es sich dabei um eine Firma mit mehreren Mitarbeitern handelt, sondern dass die erfunde Person Y. Z. der Betreiber ist. Mein Name taucht nur im Impressum als verantwortliche Person auf. Ähnlich wie bei einer Domain Registrierung der 'Technical Contact'.

Man kann den erfunden Namen auch als 'Künstlername' bezeichnen.


finde ich absurd, problematisch, nicht mehr bloß noch grenzwertig. Ein Künstlername bezeichnet eine reale Person - und der Betreiber der Seite bist Du. Egal, was das strafrechtlich sein mag. Der 'Betrugsbegriff' gilt strafrechtlich nur bei Vermögensschaden, das liegt hier natürlich zunächst nicht vor.

Aber spätestens

QUOTE (Stonexx @ So 7.02.2010, 22:33)
QUOTE (Jürgen Auer)
Jemand geht auf deine Seite, kriegt eine Antwort von Herrn Meier - und forscht nach - und Du hast ein dickes Problem.

Ich verstehe nicht 'welches' dicke Problem du genau meinst. Dass dieser Jemand merken könnte dass es sich um eine erfunde Person handelt und das Vertrauen in meine Produkte verliert, oder weil es nicht legal ist?


wenn es mit jemandem Ärger gibt und dieser 'den Herrn Maier' verklagt: Dann gibt es eine Ladung vor Gericht - und 'Herrn Maier' gibt es gar nicht.

Dann kannst Du gleich einpacken.

Ich wette, daß es hierzu

http://www.silicon.de/cio/strategie/0,3903...der+ich+bin.htm

auch ähnliches in der Schweiz gibt.

Jedes Geschäft setzt voraus, daß man weiß, mit wem man es zu tun hat. Wenn einer der beiden von vornherein versucht, seine Identität zu verschleiern, dann ist das zumindest der erste Schritt zum strafrechtlichen Betrug inklusive Vermögensschaden.


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retok
#8 Geschrieben am: So 7.02.2010, 23:47 (+00:18)
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Jürgen, jetzt übertreibst Du aber. Lass mal die Kirche im Dorf.

Wenn verklagt wird, dann wohl am ehesten die Firma, resp. deren Geschäftsführer. Schliesslich haftet dieser mal primär für das was die Firma tut.

Dem OP geht es nach meinem Verständnis um die Beantwortung von allgemeinen oder technischen Anfragen und nicht um Vertragsverhandlungen.

Ich bekomme regelmässig Antworten von irgendwelchen Supportstellen, Abusecenter, Firmen, etc.., wo entweder gar kein Name genannt wird oder nur ein Vorname. Ob jetzt da also kein Name oder ein Falscher steht hat doch rechtlich bei 08/15 Korrespondenz keine Relevanz.
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Stonexx
#9 Geschrieben am: So 7.02.2010, 23:48 (+00:01)
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Noch einmal, ich möchte nichts verschleiern, ausserdem ist auf der Seite klar ersichtlich (im Impressum) dass ICH (mit dem richtigen Namen angegeben) für den GESAMTEN Inhalt verantwortlich bin, wie sollte da jemand die erfundene Person verklagen können?

Meine Beweggründe sind folgende: Ich möchte auf meiner Homepage mit meinem Namen ein Produkt näher bringen, damit das persönlich wirkt. Das Problem ist dass ich einen sehr langen und exotischen Namen habe; was nicht unbedingt verkaufsfördernd ist, ausserdem möchte ich nicht dass wenn mein Name bei Google eingegeben wird alles über mein Nebenjob ersichtlich ist (was sehr einfach ist, der Name gibt es offenbar nur einmal auf der Welt wink.gif). Ich möchte aber sicherlich niemanden täuschen, schliesslich will ich eine seriöse Seite aufbauen.

In der Firma in der ich Festangestellter bin (>250 Mitarbeitende) gibt es auch so eine erfundene Person, diese ist bsp. auf dem Facebook & Twitter Profil als Kontakt angegeben (tel. nicht möglich). Die Anfrage an diese Person werden dann immer vom Marketing bearbeitet. Ist sowas denn auch Betrug, in meinen Augen läuft das auf das gleiche hinaus?

EDIT: Selbstverständlich gilt die Fantasieperson nicht als natürliche Person, sie ist nur dazu da um den Kunden an jemanden 'menschliches' zu binden. Das äusserste ist dass bei Mailkontakt nicht mein Namen, sondern der von dieser Person genannt wird. Aber wie Retok gerade schrieb, ist das bei vielen Firmen Standard, dass bsp. nur der Vornamen einer Person genannt wird, habe ich zumindest auch schon erlebt (mit Sitz in DE).
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TSc
#10 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 00:10 (+00:22)
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Ich weiß nicht ob jemand Alice von Hansenet wirklich als arglistige Täuschung sieht.

Oder glaube ihr wirklich die Dame ohne Nachname gibt es real? wink.gif




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Sascha Ahlers
#11 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 02:09 (+01:58)
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QUOTE (TSc @ Mo 8.02.2010, 00:10)
[...]
Oder glaube ihr wirklich die Dame ohne Nachname gibt es real? wink.gif

Hier muss man aber auch klar sehen, dass hier der Name 'Alice' mit einen Produkt verbunden wird. Auch ziemlich klar erkennbar, das es ein Produkt ist, und die Frau nur eine Werbemaßnahme darstellt und deshalb mit den Namen 'Alice' an dieses Produkt gebunden. Es wird nicht der Eindruck erweckt, dass die Firma mehr Personen arbeiten als wirklich angegeben. Ich finde es ist ein Unterschied, dass einen Kunden ggf. vorgegaukelt wird, dass nicht nur 1 Person, sondern 2 Personen (also 100% mehr Belegschaft) in der Firma arbeiten. Oder aber auch der Kunde ggf. meint, dass es der Firma gut geht, weil sich sich bereits Angestellte leisten kann.


Wenn sich nachher wegen fehlenden Support herausstellt, dass hier doch nur eine Person tätig ist, würde vermutlich nicht nur ich mich betrogen fühlen. Es mag nicht böswillig gemeint sein, und der Support mag auch nicht böswillig fehlen. Doch bilden wir mal das Konstrukt, wir hätten es hier mit einen Dienstleister zu tun, und dort ist man nun Kunde. Die Firma wird für ein Projekt oder eine fortlaufende Dienstleistung beantragt, die für den Kunden wichtig ist. Nun wird unverhofft die eine Person, welche hinter der Firma steckt Krank, und ist vielleicht nur 6 Wochen komplett außer Gefecht gesetzt (auf jeden Fall absehbar). Dadurch wird das Projekt nicht rechtzeitig fertig, oder die eingekaufte Dienstleistung steht nicht zur Verfügung in dieser Zeit (weil sie nicht erbracht werden kann, oder ein technischer Defekt vorliegt). Das sich nun der Kunde betrogen oder getäuscht fühlt, weil die vermutete Belegschaft nicht so hoch wahr wie vermutet, ist wohl nicht abwegig.
Auch vermutet man hinter Betrieben, die bereits Personal anstellen können, eine gefestigtere Marktposition vermuten, je nach Branche. Ich würde dies bspw. ein einen Web-Agentur so etwas vermuten, die kann mit vorhanden Kenntnissen vorerst alleine geführt werden, und erst bei passender Auftragslage/Umsatz, lohnt sich ein weiterer Mitarbeiter.

Also das hier Probleme entstehen, wie Jürgen meinte, ist vielleicht nicht sehr wahrscheinlich, doch die Möglichkeit ist auch nicht so schlecht.


QUOTE (Stonexx @ So 7.02.2010, 23:48)
[...]
EDIT: Selbstverständlich gilt die Fantasieperson nicht als natürliche Person, sie ist nur dazu da um den Kunden an jemanden 'menschliches' zu binden. Das äusserste ist dass bei Mailkontakt nicht mein Namen, sondern der von dieser Person genannt wird. Aber wie Retok gerade schrieb, ist das bei vielen Firmen Standard, dass bsp. nur der Vornamen einer Person genannt wird, habe ich zumindest auch schon erlebt (mit Sitz in DE).

Die Aussage kann ich nicht wirklich verstehen, die davor OK, wenn es wirklich so ein exotischer, langer Name ist, doch würde ich Dir hier raten, mache lieber 100% klar, dass dies nur ein Werbename ist, und das da damit nicht irgendein falscher Eindruck aufkommt, wobei dies wohl komisch aufstoßen könnte. Wenn Du hinstellt, dass nur Du als Inhaber in der Firma arbeitest, würde der Kunde hingegen wieder stutzig werden, dass jemand anders im Impressum steht, in den Mails aber wer anders Antwortet. Ich würde Dir wohl dann dazu raten, einfach der Person einen Namen geben, selbst wenn es dann nicht so persönlich wirkt, nur wäre es dann wohl sicher. Hinzu käme die Frage von Namensrechten (keine Ahnung, ob es so was in der Schweiz gibt).


Insgesamt gilt, dass ich hier keine Rechtsberatung leisten kann, sondern der Beitrag nur meine persönliche Meinung widerspiegelt und mögliche Probleme aufzeigt.


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#12 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 06:56 (+04:47)
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Morgen
QUOTE
Insgesamt gilt, dass ich hier keine Rechtsberatung leisten kann, sondern der Beitrag nur meine persönliche Meinung widerspiegelt und mögliche Probleme aufzeigt.
Hey, coool bleiben, wir sind hier in der Schweiz und hier darfst Du auch als Nicht-Anwalt Rechtsberatungen erteilen. ;-) Klar ist aber, dass wir alle hier nur Hobby-Rechtsberater sind und wir jeden Mandanten direkt ins Gefängnis schicken würden, wenn er sich nur auf uns verlässt. ;-)

Zu Deinem Namensproblem. Ich glaube Dein Problem zu kennen und zu verstehen. Letzteres fällt mir zwar etwas schwer, aber es mag Umstände geben... Ich würde Dir empfehlen, mit abgekürzten Name / Mailadressen zu arbeiten und das Impressum als Bild einzustellen. Übrigens muss Deine Firma nicht unbedingt Deinen Namen enthalten. Da Du eine Einzelfirma hast, kannst Du da rasch was ändern.


Gruss
Christian
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TSc
#13 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 08:25 (+01:28)
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QUOTE (Sascha Ahlers @ Mo 8.02.2010, 02:09)
Es wird nicht der Eindruck erweckt, dass die Firma mehr Personen arbeiten als wirklich angegeben.

Keine der Aussagen des TEs forciert diese Vorgehensweise.
Das waren ALLES Spekulationen der anderen Thread-Teilnehmer.

So wie ich seine Aussage verstanden habe will er eine virtuelle Person nutzen um sein Produkt vorzustellen damit sein exotischer Name nicht vorschnell auf Ablehnung stößt.
Nicht mehrere Personennamen nutzen um eine Mehrköpfigkeit vorzugaukeln.

Das liegt für mich viel näher an "Alice" bzw. diversen Online-Avataren die (zumindest früher - gibts die eigentlich noch wo?) durch ein Protal führen und Hilfestellungen geben weil man glaubte das würde Surfer ein persönlicheres Gefühl der Betreuung geben



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#14 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 10:37 (+02:12)
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QUOTE (retok @ Mo 8.02.2010, 00:47)
Wenn verklagt wird, dann wohl am ehesten die Firma, resp. deren Geschäftsführer. Schliesslich haftet dieser mal primär für das was die Firma tut.


@retok: Wenn ich mich mit jemandem unterhalte, dann ist es doch ein erheblicher Unterschied, ob das ein Ein-Personen-Unternehmen ist und ich mich mit dem GF unterhalte oder ob das ein Mehr-Personen-Unternehmen ist und ich zunächst Kontakt mit einem Angestellten habe.

Und dann gibt es mit dem Angestellten ein Problem, einen Konflikt - der Kunde möchte den GF sprechen - ja sapperlott, das ist ja dieselbe Person, den Angestellten gibt es gar nicht.

Sorry, aber das ist Kundenverarschung. Ich als Kunde käme mir da an der Nase herumgeführt vor.

Und wenn es dann tatsächlich zu einem massiven Konflikt käme und es irgendwie zu einem Gerichtstermin kommt: 'Ich habe mit Herrn Maier gesprochen, das war m.W. nach nicht der Geschäftsführer' - Herr Maier kriegt eine Ladung, um als Zeuge gehört zu werden ... dann möchte ich mal sehen, was der Threadstarter dann macht. Mit Supportern hat das nichts zu tun. Das sind real so viele Personen und es ist intern zuzuordnen, welcher der Supporter mit dem Kunden Kontakt gehabt hat.

QUOTE (Stonexx @ Mo 8.02.2010, 00:48)
Ich möchte auf meiner Homepage mit meinem Namen ein Produkt näher bringen, damit das persönlich wirkt. Das Problem ist dass ich einen sehr langen und exotischen Namen habe; was nicht unbedingt verkaufsfördernd ist


Ja und? Dein Name ist dein Name, der ist völlig egal - solange es dein tatsächlicher Name ist.

Das

QUOTE (Stonexx @ Mo 8.02.2010, 00:48)
ausserdem möchte ich nicht dass wenn mein Name bei Google eingegeben wird alles über mein Nebenjob ersichtlich ist (was sehr einfach ist, der Name gibt es offenbar nur einmal auf der Welt  wink.gif).


scheint mir das eigentliche Problem zu sein. Und dazu kann ich nur sagen: Mach es unter deinem Namen oder vergiß es. Wer will, findet so etwas ohnehin raus - und dann ist der Schaden umso größer. Nicht unbedingt in Geld.

QUOTE (Stonexx @ Mo 8.02.2010, 00:48)
Ich möchte aber sicherlich niemanden täuschen, schliesslich will ich eine seriöse Seite aufbauen.


Dein Mittel widerspricht m.E. nach deinem Ziel. Und was ist das denn anderes als eine Täuschung?


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#15 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 11:06 (+00:29)
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Rein rechtlich dürfte die Verwendung eines Fantasienamens gegen geltendes Recht verstossen.

Meiner Meinung nach die Knackpunkte (die Auslegung wird stark variieren, es dürfte noch viel mehr geben) sind StGb Art. 146, 147, 173, 174 und UWG Art. 3 (Die Frage stellt sich meistens "warum" wurde ein Fantasiename verwendet). Ich würde davon die Finger lassen. Lieber nichts, als unwahres.

Links:
StGb Art. 146 http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a146.html
StGb Art. 147 http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a147.html
StGb Art. 173 http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a173.html
StGb Art. 174 http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a174.html
UWG Art. 3 http://www.admin.ch/ch/d/sr/241/a3.html


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Nico B
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#16 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 11:15 (+00:08)
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Was mich ja interessieren würde, wieso willst Du (TE) das eigentlich machen? Also mein Ziel als Verkäufer/Shopper wäre es eigentlich eine größt mögliche Professionalität / Seriösität zu verbreiten und nicht mein Impressum zu verschleiern, Fake-Mitarbeter zu haben usw...

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TSc
#17 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 11:36 (+00:21)
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Tja, vieleicht sollte hier wirklich nochmal klargestellt werden was wirklich gewollt ist.

Ich verstehe ihn so das er das Produkt mit einem Avatar, ähnlich der Werbefigur Alice von Hansenet oder anderen Online-Avataren von verschiedenen Webseiten, präsentieren will um die Voreingenommenheit vor einem ausländischen Namen seiner seits zu umgehen, der auf der Seite zwar klar zuordbar im Impressum genannt ist aber nicht unbedingt die Headline der Seite werden soll. (Was die meisten hier ja auch nicht gemacht haben, ihr Betrüger! wink.gif )


Ich habe in SEINEN Posts nirgendwo etwas davon gefunden das er mehrere Mitarbeiter vortäuschen will.


Vieleicht sollte der TE hier nochmal konkretisieren.

Kommt halt drauf an wie er es macht.
Geht aus der Aufmachung hervor, das es sich eindeutig um eine Werbefigur handelt sehe ich die Sache unkritisch.
Wird die virtuelle Person als realer Mensch hinter der Unternehmung dargestellt ist es in der Tat, zumindest nach meinem moralischem Empfinden, Betrug.


Bevor wir nicht wissen wie es genau gemacht werden soll sind alle aussagen nur wilde Spekulation.



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Sascha Ahlers
#18 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 12:05 (+00:29)
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QUOTE (TSc @ Mo 8.02.2010, 08:25)
[...] Keine der Aussagen des TEs forciert diese Vorgehensweise.
Das waren ALLES Spekulationen der anderen Thread-Teilnehmer.  [...]

Also, wenn Stonexx sagt, er möchte das Produkt mit den Fantasienamen vertreiben und auch mit diesen Namen per Mail anworten, es steht aber eine andere Person als Geschäftsführer/Inhaber in der Firma, können schnell solche Schlüsse gezogen werden. Klar sind die Situtation nur reine Spekulation, wie so vieles in unseren Leben eine Spekulation ist. Du spekulierst im Grunde doch auch nur darauf, dass Du Stonexx richtig verstanden hast. Doch hat dies nichts damit zu tun, dass sich die Kunden ggf. hereingelegt oder betrogen fühlen könnten, weil sie eine andere Wahrnehmung darauf haben. Mal ganz davon abgesehen, wie er es nun wirklich aufziehen möchte. Ich rede hier auch nicht mehr wirklich vom rein rechtlichen, sondern vom reinen Empfinden, dass man sich aus diesen Konstrukten schnell rechtliche Fälle ableiten lassen könnte, die dadurch entstehen, sei mal dahingestellt.




QUOTE (TSc @ Mo 8.02.2010, 08:25)
[...] Das  liegt für mich viel näher an "Alice" bzw. diversen Online-Avataren die (zumindest früher - gibts die eigentlich noch wo?) durch ein Protal führen und Hilfestellungen geben weil man glaubte das würde Surfer ein persönlicheres Gefühl der Betreuung geben

Das wurde meiner Meinung nach nicht ersichtlich, sondern es schien eher darum zu gehen als Person XY aufzutreten und nicht diese Person als Avatar hinzustellen, wie es im Falle "Alice" gemacht wird. Es scheint eher eine Werbung ala 1 & 1 zu sein, wo es einen Abteilungsleiter für Kundenzufriedenheit geben soll (ob diese Person wirklich existiert oder nicht, kann ich selber natürlich nicht sagen).




PS: Ich persönlich dachte hier bei Ayom würde noch Namen zur Anrede verwendet und nicht Bezeichnungen wie TE...


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#19 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 12:11 (+00:05)
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QUOTE (Sascha Ahlers @ Mo 8.02.2010, 12:05)
PS: Ich persönlich dachte hier bei Ayom würde noch Namen zur Anrede verwendet und nicht Bezeichnungen wie TE...

Stimmt auch, Sascha.

Allerdings empfinde ich den Begriff Threadersteller jetzt auch nicht als wirklich schlimm, zumal dieser welche seinen Namen auch nicht angegeben hat sondern das Pseudonym StoneXX. wink.gif

Aber ich gelobe Besserung. smile.gif

Edit:
Und natürlich spekuliere ich auch nur.
Ich reagiere nur immer etwas bremsend wenn ich den Eindruck habe das jemandem etwas als Fakt unterstellt wird, wenn auch nur unabsichtlich, für das es eigentlich noch gar keine Belege gibt. Und so klangen einige der Aussagen in meiner Anschicht schon fast.

Könnte auch damit zusammen hängen das ich so einen Spleen habe immer Kontrapostitionen einnehmen zu müssen, auch wenn sie nicht unbedingt meine Meinung sind, aus dem Zwang heraus alle Seiten eines Problems beleuchtet sehen zu wollen.
das hat schon öffters zu Streit mit meiner besseren Hälfte geführt. wink.gif

Gruß,
Tom


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Sascha Ahlers
#20 Geschrieben am: Mo 8.02.2010, 15:38 (+03:27)
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QUOTE (TSc @ Mo 8.02.2010, 12:11)
[...] das hat schon öffters zu Streit mit meiner besseren Hälfte geführt. wink.gif [...]

*g* Das kann ich mir gut Vorstellen.

Nun vielleicht zum Verständnis, bei mir es nicht unbedingt böse gemeint, nur ich beleuchte halt sehr gerne Möglichkeiten, selbst wenn diese nicht unbedingt eintreffen. Hängt wohl mit dem Sicherheitsdenken und dem Programmieren zusammen, da denkt man auch oftmals in sehr vielen Ecken, auch wenn Sie unwahrscheinlich sind, oder gar absurd erscheinen.
Besonders im Punkt Wahrnehmung gibt es immer sehr schöne Differenzen, jede Gruppe, ob nun Kunde, Techniker, Manager, Vertriebler oder Richter haben andere Wahrnehmungen auf etwas, was unter anderen sehr kritisch werden kann. Ich behaupte nicht, dass hier etwas absichtlich geschieht, aber ich denke jemanden auf diese Problematiken zu stoßen, ist wichtig und muss jemand, besser sogar mehrere, übernehmen. Denn zu oft werden gerade solche Dinge ausblendet oder als unwichtig bei der Überlegung abgetan.


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