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Abmahnungen per Mail zulässig

Jürgen Auer
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Geschrieben am: Do 4.02.2010, 14:48
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QUOTE
Der Sachverhalt des Rechtsstreits war folgender: Der Kläger mahnte ein Internet-Branchenportal wegen der rechtsmissbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "Fachanwalt für Markenrecht" ab. Die Besonderheit war, dass die Abmahnung einzig und allein per E-Mail an das Branchenportal verschickt wurde. Eine Kopie des Schreibens schickte der Anwalt per Blindkopie an einen Sozietätskollegen. Dort kam die E-Mail auch an. Der Beklagte behauptete allerdings, die E-Mail nicht erhalten zu haben, da sie durch die hausinterne Firewall abgefangen worden sei.



Artikel bei Gulli: http://www.gulli.com/news/lg-hamburg-abmah...ssig-2010-02-03


Zitat aus dem Urteil (Link 1):

QUOTE
Denn unstreitig hat der Antragsteller an die Antragsgegnerin eine Abmahnung per Email geschickt, die von der Firewall der Antragsgegnerin aufgehalten und nicht an den Antragsteller zurückgesendet wurde. Das Risiko, dass eine abgesandte Email die Antragsgegnerin nicht erreicht, hat die Antragsgegnerin zu tragen.


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lalo
#2 Geschrieben am: Do 4.02.2010, 15:27 (+00:38)
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Na ja ist mal wieder eine tolle Entscheidung hier aus Hamburg ;-)
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Sascha Ahlers
#3 Geschrieben am: Do 4.02.2010, 16:59 (+01:32)
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Ja ja, das LG Hamburg, irgendwie kann ich persönlich dieses Gericht nicht mehr für voll nehmen. .oO(Woran, dass wohl liegen könnte...)

PS: Mein Server würde wohl unter gegeben Umständen die Mailannahme schon verweigern, wenn gewisse Schlagwörter dieser Kategorie an entsprechenden Stellen stehen. Aber dann gibt es eine klare Annahmeverweigerung.


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Jürgen Auer
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#4 Geschrieben am: Do 4.02.2010, 20:41 (+03:41)
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Ich muß gestehen, daß ich - so mit ein bißchen Abstand nach einem halben Tag Kenntnis - mit dem Urteil kaum mehr Probleme habe.


Bei Abmahnungen gilt bereits jetzt, daß der Abmahner lediglich die Absendung beweisen muß. Deshalb wird das ja gerne 'vorab per Fax' verschickt, weil der Faxsendebeleg vor Gericht anerkannt ist. Wenn das Fax nicht gelesen wird, dann ist dies das Problem des Empfängers. Aus demselben Grund muß ein nachfolgender Brief nicht per Einschreiben verschickt werden, es genügt ein gewöhnliches Schreiben.

Angesichts der Tatsache, daß Mails immer mehr ein tagtägliches Werkzeug sind und angesichts der Tatsache, daß in dem obigen Fall eine Homepage mit Mailadresse existierte, gibt es eigentlich keinen Grund, weshalb die Zustellung einer Abmahnung per Mail nicht gültig sein soll.


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Magical
#5 Geschrieben am: Do 4.02.2010, 21:57 (+01:16)
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Ich würde dies etwas detailierter betrachten.
Sicherlich ist Email heutzutage ein gewöhnliches Nachrichten und "Post"-Medium, besonders wenn die Email auf der Website veröffentlicht ist.
Auf der anderen Seite sollte man aber auch betrachten, dass besonders Mails mit Betreff "Mahnung" meist im Spam-Filter landen...und dies berechtigter Weise, da sie oftmals Spam sind bzw. entsprechende Trojaner oder andere Schadprogramme enthalten. Aufgrund dessen finde ich es eine erhebliche Benachteiligung, da man durch das Urteil prinzipiell genötigt wäre solche Mails zu öffnen und entsprechende Anlagen ebenfalls, was aber den eigenen Rechner bzw. auch bei einer größeren Firma das gesamte Netzwerk infizieren kann.
Hier sollte grundsätzlich die Gesetzgebung geändert werden - eigentlich auch im Allgemeinen in Form einer Abschaffung der Abmahnung.


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Jürgen Auer
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#6 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 12:02 (+14:04)
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Ich lasse mir meine Mails - aus guten Gründen - absichtlich nicht nach Spam filtern, so daß ich auch Spam regelmäßig zu Gesicht bekomme.

QUOTE (Magical @ Do 4.02.2010, 22:57)
Auf der anderen Seite sollte man aber auch betrachten, dass besonders Mails mit Betreff "Mahnung" meist im Spam-Filter landen...und dies berechtigter Weise, da sie oftmals Spam sind bzw. entsprechende Trojaner oder andere Schadprogramme enthalten. Aufgrund dessen finde ich es eine erhebliche Benachteiligung, da man durch das Urteil prinzipiell genötigt wäre solche Mails zu öffnen und entsprechende Anlagen ebenfalls, was aber den eigenen Rechner bzw. auch bei einer größeren Firma das gesamte Netzwerk infizieren kann.


Die Mails mit Betreff 'Mahnung' - gehen dann weiter:

QUOTE
Hallo Marcus,

wir haben endlich das Online-Casino geknackt. Hier sind die Zugangsdaten ...


also eindeutig als Spam erkennbar.

In der Mail selbst (nicht im Anhang) müssen vollständige Kontaktdaten angegeben sein. Also kann man - kriegt man tatsächlich so eine Mail - dort anrufen und fragen, ob die Mail tatsächlich von da stammt.


Bei dem obigen Fall spekuliere ich ohnehin, daß da eine besondere Situation vorlag: Immerhin waren Abmahner und Abgemahnter beides Anwälte, ein Anwalt, der sich unberechtigt als 'Fachanwalt' ausgibt, reizt natürlich auch jedes Gericht. Wenn ich weiter spekuliere: Dann hat der Abgemahnte die Mail erhalten, ignoriert - und erst nach der einstweiligen Verfügung den Spamfilter als Grund für die Nichtzustellung erwähnt. Dann - die nächste Spekulation - richt das für das Gericht nach Ausrede - und das Gericht reagiert entsprechend.


QUOTE (Magical @ Do 4.02.2010, 22:57)

Hier sollte grundsätzlich die Gesetzgebung geändert werden - eigentlich auch im Allgemeinen in Form einer Abschaffung der Abmahnung.


Warum sollen Abmahnungen abgeschafft werden? Die kommen erheblich billiger als ein Gerichtsverfahren.

PS: Eine Abmahnung muß eine ganze Reihe formaler Vorschriften erfüllen, sonst ist sie ohnehin nicht gültig. Von Spam ist das dann schon unterscheidbar.


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reinhardt
#7 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 12:57 (+00:54)
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Der Vergleich Fax zu Email hinkt etwas. Ich erhalte evtl. zwei bis drei Spamfaxe per Tag, aber ein hundertfaches an Spam Emails. Zudem lässt sich eine Sendebestätigung für ein Fax schwerer fälschen als eine "Sendebestätigung" für Emails.

Aber generell sind durch das Erlauben von Email Abmahnungen die letzten Hürden für Massenabmahner gefallen. Bisher hatten sie durch das Versenden durch Faxe oder Briefe noch einen geringen Kostenaufwand. Nun aber ist es Kinderspiel einen automatischen Abmahnbot zu schreiben.

Aber ich glaube kaum, dass dieses Urteil die nächste Instanz überleben wird.

P.S.: Und ich bin so froh, dass ich nicht mehr in Deutschland mit seinen seltsamen Bräuchen beheimatet bin.


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TSc
#8 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 13:15 (+00:18)
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QUOTE (reinhardt @ Fr 5.02.2010, 12:57)
Der Vergleich Fax zu Email hinkt etwas. Ich erhalte evtl. zwei bis drei Spamfaxe per Tag, aber ein hundertfaches an Spam Emails. Zudem lässt sich eine Sendebestätigung für ein Fax schwerer fälschen als eine "Sendebestätigung" für Emails.


Na ja, für beides brauche ich nur einen Texteditor und den Drucker über den ich auch Faxe.
Das ist beides gleich leicht selber zu tippen.

QUOTE
Aber generell sind durch das Erlauben von Email Abmahnungen die letzten Hürden für Massenabmahner gefallen. Bisher hatten sie durch das Versenden durch Faxe oder Briefe noch einen geringen Kostenaufwand. Nun aber ist es Kinderspiel einen automatischen Abmahnbot zu schreiben.


Massenabmahner hatten bisher auch kein Problem das trotz der vernachlässigbaren Faxgebühren zu machen.

Für eine Abmahnung per Mail kann ich aber wesentlich einfacher einen Widerspruchs-autoresponder einrichten wink.gif


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Jürgen Auer
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#9 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 14:48 (+01:32)
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QUOTE (TSc @ Fr 5.02.2010, 14:15)
Massenabmahner hatten bisher auch kein Problem das trotz der vernachlässigbaren Faxgebühren zu machen.


Es gibt längst Flatrates. Faxversenden kostet den Absender nicht mehr unbedingt etwas. Ich schicke auch Faxe direkt vom PC, ohne daß das dazwischen ausgedruckt werden würde.


QUOTE (TSc @ Fr 5.02.2010, 14:15)
Für eine Abmahnung per Mail kann ich aber wesentlich einfacher einen Widerspruchs-autoresponder einrichten wink.gif



Wenn man sich das zu Ende denkt, dann kann man eine manuell generierte Unzustellbarkeitsnachricht sogar noch nach einigen Stunden generieren.

QUOTE
Bei einer Spamprüfung wurde Ihre Mail abgelehnt. Sie ist deshalb nicht dem Empfänger zugestellt worden. Ihre Mail finden Sie im Anhang.

Sollte Ihre Mail kein Spam sein, so bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme unter ..., damit wir Ihre Mailadresse whitelisten können.


Und dann hat der Versender eine Mitteilung darüber, daß die Mail nicht zugestellt werden konnte - obwohl sie womöglich tatsächlich gelesen wurde.


Deshalb meine obige Bemerkung: Anwalt gegen Anwalt, Abmahngrund ist auch noch äußerst anwaltsspezifisch, der abgemahnte Text fand sich wahrscheinlich auf der Domain, zu der auch die Mailadresse gehört. Nicht unbedingt etwas, das so einfach auf andere Situationen übertragbar ist.

Ich hatte übrigens auch wegen diesem Thread 108 Euro für eine WII-Konsolen-Verpackung eine Mail erhalten mit der 'Bitte', den Link auf das Ebay-Angebot zu löschen, ansonsten würde der Anwalt beauftragt werden. Bis heute kam nichts - die Mail war jedenfalls keine Abmahnung, weil ihr elementarste formale Dinge gefehlt haben. Ob das wirklich der damalige Anbieter war, weiß ich nicht - bei Ebay steht ja keine ladungsfähige Adresse, in der Mail stand auch keine biggrin.gif


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Sascha Ahlers
#10 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 16:16 (+01:28)
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Ich muss ganz ehrlich sagen, das die Zustellung der Mail erst komplett erfolgreich ist, wenn die entsprechende Mail im Postfach von dem Benutzer landet. Auch kann ich nicht über einen BCC an einen Empfänger eines anderen Mailservers sicherstellen, dass der Mailserver an den eigentlichen Empfänger wirklich angekommen ist, geschweige denn in der Mailbox dieses gelandet ist. Da hier keine wirklich Sendebestätigung, wie beim Fax vorliegt, würde ich behaupten, dass der Vergleich sehr hingt. Ich kann auch nicht behaupten, das Fax ist angekommen, weil es beim anderen Empfänger angekommen ist.

Aber wirklich Gedanken um dieses Urteil würde ich mir persönlich erst machen, wenn ich in Hamburg wohnen würde. Die Urteilen IMHO oftmals sehr praxisfern am dortigen LG.


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Duvi
#11 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 16:53 (+00:37)
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QUOTE
Aber wirklich Gedanken um dieses Urteil würde ich mir persönlich erst machen, wenn ich in Hamburg wohnen würde.

es reicht ja, wenn deine webseite von hamburg aus erreichbar ist. stichwort: "fliegender gerichtsstand"
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand...sstand.E2.80.9C

QUOTE
... nach wie vor entscheiden die Landgerichte, so in Hamburg (ZK24), Berlin (ZK27), Nürnberg (ZK11) und Köln (ZK28), gemäß § 32 ZPO und sehen sich für Internet-Veröffentlichungen als zuständig an, auch bei Veröffentlichungen im Ausland.
...
Der fliegende Gerichtsstand bewirkt, dass Klagen gegen Medien wegen der zu erwartenden betroffenenfreundlicheren Rechtsprechung besonders gerne bei den Pressekammern  in Hamburg oder Berlin eingebracht werden.
...
Es ist auch möglich, wegen ein und derselben Veröffentlichung bei mehreren Gerichten gleichzeitig Unterlassungsklagen einzubringen, in der Hoffnung, dass wenigstens ein Gericht im Sinne des Antrags entscheiden werde.
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Jürgen Auer
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#12 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 16:56 (+00:03)
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Upps - Duvi war schneller.

Sachverhalt per Web zugänglich -> einstweilige Verfügung kann an jedem Landgericht beantragt werden.

Eine Rüge wegen dem 'weit entfernten Gerichtsstand' ist auch in diversen Fällen explizit zurückgewiesen worden. Kein Landgerichts-Richter läßt sich gerne sagen, er sei nicht zuständig.


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Sascha Ahlers
#13 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 17:32 (+00:35)
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Ich sag ja, praxisfern sind sie, wäre mir persönlich aber letztendlich immer noch egal, es ist grundlegend erstmal nur ein LG.

Ansonsten verweise ich für unser liebes LG Hamburg auf meine vorherigen Kommentare, ich kann es einfach nicht mehr Ernst nehmen. Denn wenn Kläger aus Ort A, Angeklagen aus Ort B in Ort C vor Gericht bringen kann, ist so wieso Hopfen und Malz verloren. Andere Gerichte haben sich dagegen vernünftiger Weise gesagt, dass sowas nicht angehen kann, nur weil der Kläger weiß, dass er dort mit höhrer Wahrscheinlichkeit zu seinen Kunsten geurteilt wird. Daher sehe ich das gelassen, denn ich denke mal, auch darauß kann man dem Kläger einen (kleinen) Strick drehen.


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Duvi
#14 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 18:13 (+00:41)
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QUOTE
es ist grundlegend erstmal nur ein LG.

"nur" ist so ne sache. am lg gilt anwaltspflicht und anwälte kosten nun mal. da man beim lg hamburg eine niederlage einkalkulieren sollte (womit man erst mal die kompletten verfahrenskosten am hals hat), muss die kriegskasse auch noch für die nächste instanz reichen ...
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Sascha Ahlers
#15 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 18:29 (+00:15)
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Nun ja, das kann Dir aber erst Mal mit jeden unberechtigten Abmahnungsgrund passieren. Und wer Angst hat durch die Instanzen zu gehen, muss sich halt eben "bücken" und halt die Mahnungen schön bezahlen, die wegen dem Internet kommen.


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PH
#16 Geschrieben am: Fr 5.02.2010, 19:22 (+00:53)
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Ihr scheint hier zu übersehen, dass der "Sendebericht" beim Fax auch gleichzeitig ein "Zustellbericht" ist.
Denn das Gegengerät meldet das Ergebnis "OK" ja zurück.
Beim Email ist das aber nicht so, ausser man bekommt eine Lesebestätigung.
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Sascha Ahlers
#17 Geschrieben am: Sa 6.02.2010, 00:08 (+04:46)
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QUOTE (PH @ Fr 5.02.2010, 19:22)
Ihr scheint hier zu übersehen, dass der "Sendebericht" beim Fax auch gleichzeitig ein "Zustellbericht" ist. [...]

@PH Nicht nur die auch das LG ;-)


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TSc
#18 Geschrieben am: Sa 6.02.2010, 01:52 (+01:43)
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Macht doch keinen Unterschied.

Ein Brief gilt ja auch als zulässig. Kein Einschreiben, sondern ein Brief.
Egal ob die Bandanlage der Post ihn frisst oder der Briefträger ihn falsch einwirft/verbummelt - Abmahnung abgeschickt und gültig ist's.

In meinen Augen ein Unding.
Sowas müßte mindestens ein Einwurfeinschreiben sein.



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Duvi
#19 Geschrieben am: Sa 6.02.2010, 02:48 (+00:56)
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QUOTE
Ein Brief gilt ja auch als zulässig. Kein Einschreiben, sondern ein Brief.
Egal ob die Bandanlage der Post ihn frisst oder der Briefträger ihn falsch einwirft/verbummelt - Abmahnung abgeschickt und gültig ist's.

In meinen Augen ein Unding.
Sowas müßte mindestens ein Einwurfeinschreiben sein.


solche ansprüche kannst du doch an einen "wohltäter" nicht stellen. aus dem urteil:
QUOTE
... nach zutreffender Ansicht trägt das Risiko, dass die Abmahnung auf dem Postweg verloren geht, der Abgemahnte, da es sich bei der Abmahnung letztlich um eine Wohltat für den Schuldner handelt,...
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