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> Warum Webmaster eine Limited gründen sollen
Lucas Wyrsch
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Geschrieben am: Di 31.08.2004, 12:18
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Warum eine Limited?

Es gibt eine Menge Gründe, warum eine Limited einer schweizer oder deutschen GmbH haushoch überlegen ist!

Erstens kannst Du mit einer britischen Limited den ganzen englischen Sprachraum optimal abdecken (Hong Kong (und Asien) inbegriffen!) und der ist nun um ein Vielfaches grösser als der deutsche!

Zweitens ist eine Limited um einige tausend Male weniger kapitalinentsiv, ergo wirtschafts- und gründungsfreundlicher.

Statt Dir über php ein Gratisforum runterzuladen, kannst Du Dir natürlich auch ein schlechteres für x-zehntausende von Franken an Investitionskosten kaufen.

Die britische Limited sehe ich eher in Richtung eines sehr günstigen php Forums und die GmbH des deutschen Sprachraums als eine sehr teure Software, sollte ich diese wirtschaftlichen Überlegungen mal auf die Webmastersprache umsetzen.

Ich sehe einfach nicht ein, warum sich Jungunternehmer x-zehntausende Franken immobilisieren lassen wollen, statt nur das nötigste?

Ich sehe einfach im deutschen Sprachraum ein wirtschaftliches Notstandsgebiet, das laut OECD das tiefeste Wirtschaftswachstum aufweist.

Ich denke, dass die Gesetze des deutschen Sprachraums gegenwärtig die wirtschaftsfeindlichsten sind.

Wärt Ihr in der Lage, eine chinesische Limited, beispielsweise über Hong Kong, Singapur oder der Volksrepublik China aufzusetzen, würde ich Euch dazu raten.

Diesbezüglich ein paar Tips chinesischer Internet Portale:
  • SINA: 31.08.2001 ($1.26) - 30.08.2004 ($21.2): +1'582.54%!
  • SOHU: 31.08.2001 ($1.07) - 30.08.2004 ($15.19): +1'319.63%!
  • Net Ease: 31.08.2001 ($0.65) - 30.08.2004 ($35.83): +5'412.31%!
Kann mir einer eine ähnliche Performance von Internetportalen zwischen August 2001 und August 2004 aufzeigen?
Mich interessieren Märkte, Beziehungen und Menschen! Technologie ist für mich immer zweitrangig!

Der englische Sprachraum ist aber auch punkto Innovation dem deutschen hauchhoch überlegen....!

Warum also eine GmbH?


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Rainer
#2 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 12:29 (+00:10)
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Ob Ltd. oder GmbH ... für die meisten Webmaster hier ist das wohl alles zu hoch. Für die meisten reicht einfach eine Einzelunternehmung. Wenn ich mal mehr Gewinn mache, dann werde ich eine Ltd. machen, aber hauptsächlich um mein Privatvermögen schützen zu können. Ich kenne also die Unterschiede zwischen Ltd. und GmbH.


QUOTE
Erstens kannst Du mit einer britischen Limited den ganzen englischen Sprachraum optimal abdecken (Hong Kong (und Asien) inbegriffen!) und der ist nun um ein Vielfaches grösser als der deutsche!


Dazu brauche ich doch keine Ltd. sein. Ich kann auch so englische Seiten aufmachen.


QUOTE
Ich sehe einfach im deutschen Sprachraum ein wirtschaftliches Notstandsgebiet, das laut OECD das tiefeste Wirtschaftswachstum aufweist.


Das stimmt. Deswegen habe ich schon einige fremdsprachige Webseiten. Die ich bei Gelegenheit mal richtig professionel übersetzen lassen muss. Bis jetzt heist der Übersetzter Systran sad.gif
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Lucas Wyrsch
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#3 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 13:01 (+00:32)
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Hallo Rainer,

Ich denke, dass wir uns verstehen!
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Für die meisten reicht einfach eine Einzelunternehmung.

Im Prinzip ja! Nur dürften die Registrierungskosten in der Schweiz einer Einzelfirma höher sein als die Registrierungskosten plus Einlage einer britischen Limited.

Bei einer schweizer Einmannfirma haftet der Firmeninhaber mit seinem ganzen Vermögen, bei einer britischen Limited nur mit dem einbezahlten Kapital.

Die Einmannfirma ist hochriskant in einer Periode des Wechsels (von der industrielle Revolution zum Zeitalter des IKT), die britische Limited aber offeriert optimale Sicherheit, da sie eine Art integrierter Kaskoschutz, die Kapitaleinlage, enthält!


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Rainer
#4 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 13:08 (+00:07)
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Im Prinzip ja! Nur dürften die Registrierungskosten in der Schweiz einer Einzelfirma höher sein als die Registrierungskosten plus Einlage einer britischen Limited.

Bei einer schweizer Einmannfirma haftet der Firmeninhaber mit seinem ganzen Vermögen, bei einer britischen Limited nur mit dem einbezahlten Kapital.


Was das in der Schweiz kostet weiss ich nicht. In Deutschland kostet das ein paar Euro für den Gewerbeschein. Das mit der Haftung ist in Deutschland genauso, deswegen ist es nur eine Frage der Zeit bis ich eine Ltd. mache ... vermutlich irgendwann nächstes Jahr.
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eVolver
#5 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 13:46 (+00:38)
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In der Schweiz kostet es um die 3000 CHF, wenn man einen Anwalt als Berater hinzu zieht. Wenn man jemanden kennt, der einen berät, muss man nur noch den Notar und die Eintragung im Handelsregister berappen, was sich auf ca. 1000 CHF beläuft.

Das Mindestkapital beträgt 20000.-, wovon aber nur die Hälfte einbezahlt werden muss. Aber das sind nicht Kosten...nach ein paar Tagen kann man soviel ich weiss wieder frei über das Stammkapital verfügen (weiss jemand ob das stimmt?). Demnach kann man auch vom reichen Onkel 10K pumpen und sie nach 5 Tagen zurück geben.

Wenn man nur in der Schweiz tätig ist, würde man mit einer britischen Ltd. ziemlich komisch aussehen.


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Uwe Friedrich
#6 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 13:53 (+00:06)
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Hi,

habe da gleich mal ein paar Fragen dazu:

1. Ab welchem Umsatz[Gewinn]/Jahr lohnt sich eine Ltd. ?
2. Wie gründet man solch eine Gesellschaft (Ablauf)?
3. Wieviel kostet so eine Gründung?
4. Welche Fallstricke gibt es hinsichtlich Haftung trotz Ltd. ?
5. Wie werden finanzielle Transaktionen abgewickelt (Konto, Steuern etc.) ?


Vielen Dank
U. Friedrich


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Viele Grüße
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Alain_Aubert
#7 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 14:01 (+00:08)
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Warum also eine GmbH?

QUOTE
Wenn man nur in der Schweiz tätig ist, würde man mit einer britischen Ltd. ziemlich komisch aussehen.


Es geht auch um Seriösität. Der Ruf der Limiteds ist nicht der beste, und das wird sich auch nicht so schnell ändern.

@eVolver, ja die 20k kannst du nach dem Notar in Pizzas investieren, wenn dir danach ist.
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Rainer
#8 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 14:26 (+00:25)
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Es geht auch um Seriösität. Der Ruf der Limiteds ist nicht der beste, und das wird sich auch nicht so schnell ändern.


Das habe ich auch schon vermutet. Bei einer Mindesteinlage von 1 UK Pfund auch kein Wunder. Wenn eine Ltd. den Bach runter geht, kann man ja gleich wieder am nächsten Tag eine neue aufmachen. Ganz geschickte haben eine Dach Ltd. über alle anderen Ltd.'s.


QUOTE
habe da gleich mal ein paar Fragen dazu:
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Sascha Werz
#9 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 14:55 (+00:29)
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evolver spricht von der Gründung einer Gmbh in der Schweiz. Eine Einzelfirma zu gründen kostet im Kanton Bern CHF 270 (zumindest war es letztes Jahr noch so). Einlage ist nicht erforderlich. Gerade für Webmaster kann es ein Vorteil sein eine Einzelfirma zu gründen (als gar keine). Denn wenn man als Firma eingetragen ist, kann man eine ganze Menge bei den Steuern sparen (Büroanteil, Geschäftsauto, Computer, ADSL-Kosten, Geschäftsessen etc...). Zudem hat man einen kleinen Schutz, denn man kann nur noch auf Konkurs betrieben werden, statt auf Pfändung, wie bei einer Privatperson (tönt auf den ersten Blick brutal, aber gewährt einem einen gewissen Schutz, da so zuerst ein Gläubiger das Konkursverfahren eröffnen muss und das Geld im Voraus bezahlen muss. Ca. 3'000 Franken). Wenn man im HR eingetragen ist, hat man dann auch seine Pflichten. Zum Beispiel ist man Buchhaltungspflichtig.

Man muss bedenken, dass wenn man als Privatperson eine Webseite betreibt, man genau so haftet, wie bei einer Einzelfirma. Also mit dem gesamten Vermögen. Und das Gesetz gilt auch uneingeschränkt für Privatpersonen. (Und Nichtwissenheit schützt nicht vor Strafe...)

Eine gute Seite zum Thema: http://www.gruenden.ch/ vom Kanton Zürich
Auf dieser Seite gibt es eine Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen in der Schweiz: http://www.gruenden.ch/internet/gruenden/de/tk/giv/ga.html


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sd12
#10 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 22:30 (+07:34)
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Nee in der Schweiz haftest du bei einer Eizelfirma mit dem Gesamten Privaten Vermögen.

Und übrigens zur GmbH wenn du 10000 Bareinlage machst, dann fehlen 10000. Diese können die Gläubiger im Falle eines Konkurses bei den Anteilseignern abholen.

Ich hab viel Geld mit einer kollektivgesellschaft in den Sand gesetzt. Wer Geschäfte mach MUSSSSSSS eine Gesellschaft haben. Sonst wirds verdammt teuer. Weil wenn Probleme da sind, ist es zu spät um eine GmbH zu Gründen.

Wer meint, er haben (noch) keine Probleme, stelle sich kurz vor, was ein Konkurs seines grössten Kunden bedeuten würde.


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Sascha Werz
#11 Geschrieben am: Di 31.08.2004, 23:29 (+00:58)
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QUOTE
Nee in der Schweiz haftest du bei einer Eizelfirma mit dem Gesamten Privaten Vermögen.


Das ist so. Hab' aber auch nie was anderes gesagt...

QUOTE
Und übrigens zur GmbH wenn du 10000 Bareinlage machst, dann fehlen 10000. Diese können die Gläubiger im Falle eines Konkurses bei den Anteilseignern abholen.


Das ist so... definitiv. Wobei zu beachten gilt, dass bei einer Aktiengesellschaft der Verwaltungsrat auch mit seinem Vermögen (auch Privatvermögen) haftet. Das ist eben nicht so einfach mit Firma "Hops gehen lassen" und eine Neue gründen. Auch nicht mit GmbH und AG. Auch wenn das gewisse Leute immer wieder behaupten... (betrügerischer Konkurs, etc...) . Zumindest in der Schweiz ist das nicht ganz so easy...

QUOTE
Ich hab viel Geld mit einer kollektivgesellschaft in den Sand gesetzt. Wer Geschäfte mach MUSSSSSSS eine Gesellschaft haben. Sonst wirds verdammt teuer. Weil wenn Probleme da sind, ist es zu spät um eine GmbH zu Gründen.


Naja, Kolletivgesellschaft ist wieder ein Thema für sich. Da haftest Du relativ schnell für andere SOLIDARISCH... und wenn es zu spät ist, dann erst Recht. Denn den Vertrag gehst Du IMMER im Voraus ein.
Eine Kollektivfirma entsteht auch relativ schnell nach Schweizer Gesetz (was viele nicht wissen) unter verschiedenenen Firmen (auch Einzelfirmen). Die Haftung ist dann aber Solidarisch (Solidarisch heisst, dass man die Gesamtschuld eines Anderen und Anderen übernehmen muss). Hier gilt definitv, sich von einer Rechtsperson im Voraus beraten zu lassen.

Rechtsberatung durch einen Anwalt sollte man sich eh immer leisten (Kostet im Verhältnis immer weniger. Auch wenn Anwälte teuer sind...). Oder wie heisst es so schön: "Durch Schaden wird man Klug" (wobei dieser Lehrgang immer teuer ist. Ach ja noch einen schönen Gruss an diejenigen, die KEIN BACKUP Ihrer Daten machen. Ja, auch mit ONTRACK kann man sich seine Daten von der Festplatte recovern lassen (auch im Brandfall und so... kann einfach locker bis zu ¤ 20'000 kosten...)


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Webi
#12 Geschrieben am: Mi 1.09.2004, 07:18 (+07:48)
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Bei einer GmbH haftet man übrigens für das Stammkapital auch solidarisch. Wenn man zu zweit also eine GmbH gründet mit 20'000.- Stammkapital, zahlt aber nur je 5'000.- ein, könnte es sein, dass man in einem Konkursfall 10'000.- nachzahlen muss. Denn wenn der Partner keine Kohle hat, haftet man auch noch für die 5'000.-, die er nicht einbezahlt hatte.

Ich rate auch jedem der eine Firma gründen will (GmbH oder Einzelfirma) um nebenbei noch was zu verdienen, dies mit dem Arbeitsgeber zu besprechen (ist Pflicht!). Falls ihr nach der Gründung noch zu 100% bei einem Arbeitsgeber angestellt sind, klärt auch mit der Arbeitslosenversicherung ab, ob ihr im Falle einer Entlassung noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habt. Sobald man nämlich als Einzelunternehmer eingetragen ist, hat man dies nicht mehr.


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Lucas Wyrsch
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#13 Geschrieben am: Mi 1.09.2004, 09:13 (+01:54)
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Hallo Webi,

QUOTE

Falls ihr nach der Gründung noch zu 100% bei einem Arbeitsgeber angestellt sind, klärt auch mit der Arbeitslosenversicherung ab, ob ihr im Falle einer Entlassung noch Anspruch auf Arbeitslosengeld habt.

Wäre es verboten, Aktien zu besitzen, lebten wir ja in einer Wirtschaftsdiktatur, nicht wahr? Solltest Du nun eine britische Limited besitzen, hättest Du von dieser Gesellschaft womöglich ein Aktienmehr, was aber de facto unwichtig ist.
Unter britischem Recht unterliegst Du nach Adam Riese nicht Schweizer Recht.
Man kann also problemlos eine britische Limited besitzen und führen und 100% im deutschen Raum arbeiten, weil man dann zwei verschiedene, sich nicht tangierende nationale rechtliche Aspekte anspricht.
Ich würde niemandem raten, der beispielsweise zu 100% in der Schweiz arbeitet, in der Schweiz noch eine Firma zu gründen, denn das verstiesse in der Tat gegen das schweizerische Recht und würde bei "Arbeitslosigkeit" jedes Recht auf Arbeitslosenentschädigung beeinträchtigen. Mit einer britischen Limited klammerst Du dies aus!

QUOTE

Bei einer GmbH haftet man übrigens für das Stammkapital auch solidarisch. Wenn man zu zweit also eine GmbH gründet mit 20'000.- Stammkapital, zahlt aber nur je 5'000.- ein, könnte es sein, dass man in einem Konkursfall 10'000.- nachzahlen muss.

Absolut richtig, deshalb schrieb ich auch nicht über eine schweizerische GmbH mit einer Einlage von CHF 20'000, sondern über eine britische mit einer Einlage von £ 1.-!

Wer glaubt, er könne die CHF 20'000 einfach aus der GmbH entfernen, irrt sich gewaltig, denn er bertügt da eine juristische Person, seine GmbH und wird straffällig! Wer dies täte, müsste sich sofort selbst einem Richter anzeigen und die Liquidation der GmbH anfordern.

Beni sieht es richtig, eine GmbH ist wichtig, eine Limited wesentlich optimaler!

Was den Ruf der Limited anbelangt befinden wir uns nicht mehr in der Zeit des BAM (Brick and Mortar), sondern des dot.com und alle hier wissen, dass man mit Bites eine längere Anlaufszeit hat als mit Atomen.

QUOTE

Es geht auch um Seriösität. Der Ruf der Limiteds ist nicht der beste, und das wird sich auch nicht so schnell ändern.


Gerade dieses feudale Ruf-Denken ist die grösste Wachstumsbremse im deutschen Sprachraum!
Kollegen, seien wir doch bitte keine Hypokriten und sprechen wir nicht über Ruf und Neid, Gier und Geiz, sondern darüber, dass selbt der Gründer des Roten Kreuzes, Dunant oder der Gründer der Migros, Duttweiler, früher mal Konkurs anmelden mussten. Sollte ein Konkurs rufschädigend sein?

Eine britische Limited ist im deutschen Sprachraum ein exotisches Novum, denn es gibt nur sehr wenige und dadurch schon eine Art USP. Zudem bietet eine britische Limited eine wesentlich bessere Sicherheit als eine GmbH, da das einbezahlte Kapital um ein Vielfaches geringer ist.

Wenn man mit einer Einmanngesellschaft unendliche Risiken eingeht, geht man mit einer britischen Limited ein Risiko ein von genau gesehen einem britischen Pfund und meine Damen und Herren, that's the point!

Warum?

Stellt Euch doch mal vor, Ihr hättet im Jahr 2000 fast exklusiv für die SMI kotierte Swissair gearbeitet?

Dann käme das Grounding und all Eure Forderungen gigen den Bach runter! Folge? Konkurs und Ihr fast unendlich in der Tinte mit einer Einmanngesellschaft, die Löhne und Lieferanten zu bezahlen gehabt hätte! Mit einer britischen Limited hättet Ihr das operationelle Risiko weitergeben können!

Letztlich wart Ihr nicht am Swissair Grounding Schuld gewesen!

Die Limited hätte Euch einfach besser geschützt, sonst nichts, und das Risiko wäre nicht bei Euch allein geblieben, sondern hätte sich weiter verästelt!


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Webi
#14 Geschrieben am: Mi 1.09.2004, 10:19 (+01:05)
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Die Arbeitslosenentschädigung entfällt, sobald man als Selbstständigerwerbender angemeldet ist. Selbstständigerwerbender bist du aber nur, wenn du eine Einzelfirma besitzt. Wenn du Teilhaber einer GmbH oder AG bist, dann ist dein Status Firmeninhaber oder Firmenteilhaber. Und als solcher bist du bei dieser Firma angestellt.
Würdest du eine GmbH besitzen und von deinem Arbeitsgeber gefeuert, so müsstest du nur auf das Arbeitslosengeld verzichten, wenn die Arbeitslosenkasse dir nachweisen kann, dass du bei der GmbH genügend Arbeit haben könntest, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wenn du in der Schweiz tätig sein möchtest, dann ist es vom Ansehen her besser, wenn du eine GmbH gründest. Eine Limited wird als bedeutend weniger seriös angesehen.


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Remo Uherek
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#15 Geschrieben am: Mi 1.09.2004, 10:22 (+00:03)
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Ja, Webi, der Meinung bin ich auch: Eine schweizer Firma, mit schweizer Sitz, schweizer Mitarbeitern, schweizer Kunden und schweizer Geschäftsphilosophie sollte auch eine schweizer Rechtsform haben - Punkt.

Gruss, Remo


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Sascha Werz
#16 Geschrieben am: Mi 1.09.2004, 11:13 (+00:51)
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Also ich weiss nicht, was gegen eine Gründung einer GmbH in der Schweiz spricht. Denn schliesslich ist ein gewisses Eigenkapital auch von Vorteil (wenn auch 20'000 Franken nicht viel ist).

Wie willst Du denn mit £1 einen Computer, den Du zum Arbeiten benötigst anschaffen und den anderen Investitionen (zum Beispiel Büro etc...).

Zudem kann man mit einer englischen Limited unter Umständen auch voll haften (sogenannte Durchgriffshaftung). Es gilt zudem auch britisches Recht (das heisst Du brauchst einen Anwalt, der sich in sowas auskennt). Und ausserdem braucht man auch noch eine englische Büroadresse (für Behördenkorrespondenz). Von Vorteil wäre auch noch, wenn man der englischen Sprache mächtig ist...



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Alain_Aubert
#17 Geschrieben am: Mi 1.09.2004, 15:26 (+04:12)
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Es geht auch um Seriösität. Der Ruf der Limiteds ist nicht der beste, und das wird sich auch nicht so schnell ändern.


Gerade dieses feudale Ruf-Denken ist die grösste Wachstumsbremse im deutschen Sprachraum!
Kollegen, seien wir doch bitte keine Hypokriten und sprechen wir nicht über Ruf und Neid, Gier und Geiz, sondern darüber, dass selbt der Gründer des Roten Kreuzes, Dunant oder der Gründer der Migros, Duttweiler, früher mal Konkurs anmelden mussten. Sollte ein Konkurs rufschädigend sein?


Lieber Lukas

Du solltest weniger an dich denken und die Überlegungen nicht nur aus deiner Perspektive machen. Zwar ist die weniger-Risiko-Überlegung lückenhaft, da es einfach um weniger Kapital geht, das unternemerische Risiko ist aber das gleiche. Weiter solltest du versuchen, was deine Geschäftspartner und Kunden denken, wenn sie das ltd hinter deinem Firmennamen lesen. Wenn du das in deine Risikoanalysen mit einbeziehst, wirst du feststellen, dass es nicht der Konkurs, sondernd das eine Pfund, das deine Firma wert ist, welches deinem Ruf nicht gut tut.
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