Diskussion
Powerseller bei Ebay als Nebenjob!?
| Storm |
Geschrieben am: Sa 10.01.2009, 03:11
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 4 Mitglied seit: 10.01.2009 |
Hallo Leute! Ich habe ein Frage. Ich überlege mir etwas über onlineauktionen dazu zu verdienen. Nun wollte ich fragen ab wann man einen Gewerbeschein braucht und was dieser für Pflichten mit sich bringt. Hätte dieser auch steuerliche Nachteile in meinem Hauptberuf?
Wenn ich zum Beispiel im Monat 200-500 Euro durch Auktionen hinzuverdiene wird dies ja versteuert. Aber wäre dann mein normales Gehalt davon unberührt? Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet.. Viele Grüße Storm |
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| Lennert77 |
#2 Geschrieben am: Sa 10.01.2009, 10:59 (+07:48)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 223 Mitglied seit: 18.08.2006 |
Sobald Du eine Gewinnabsicht hast, musst Du einen Gewerbeschein haben und die Einnahmen versteuern. Alles andere wäre illegal. Leg Dich nicht mit dem Finanzamt an.
Dein Arbeitgeber überweist Dir den gleichen Betrag wie immer. Bei Einkommenssteuererklärung gibt es Felder für Einnahmen aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit. Dann wirst Du nachzahlen, aufgrund der Einnahmen aus der selbstständigen Arbeit. |
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| viva Vallo Internet & mehr |
#3 Geschrieben am: Sa 10.01.2009, 21:02 (+10:03)
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AyomRank 3 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 36 Mitglied seit: 25.01.2007 |
Ich meine, du brauchst eine Zustimmung deines Arbeitgebers, das nebenbei machen zu dürfen.
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| Storm |
#4 Geschrieben am: So 11.01.2009, 01:07 (+04:04)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 4 Mitglied seit: 10.01.2009 |
Ja, das ist kein Problem! Ich will ja auch, dass alles sauber ist. Ich bin selbst ein Beamter aber kenn mich im Finanzrecht nicht so aus. Möchte mir etwas dazu verdienen.
Mit anderen Worten. Ein Gewerbeschein kann nichts negatives bringen. Wenn ich keine Einnahmen habe muss ich auch keine Abgaben leisten und bleibe in der gleichen Steuerklasse etc. !? P.S. Danke für die schnellen hilfreichen Antworten |
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| Kabir |
#5 Geschrieben am: So 11.01.2009, 12:29 (+11:22)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 428 Mitglied seit: 16.09.2004 |
Zwangsmitgliedschaft in der Handelskammer und der Berufsgenossenschaft. Und die musst eine Steuererklärung machen
Du kannst Verluste sogar steuerlich geltet machen. -------------------- |
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| Storm |
#6 Geschrieben am: So 11.01.2009, 17:19 (+04:49)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 4 Mitglied seit: 10.01.2009 |
Und was für Pflichten und Kosten kommen bei diesen Zwangsmitgliedschaften auf mich zu?
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| Max Klinger WebEbene Limited |
#7 Geschrieben am: So 11.01.2009, 18:04 (+00:45)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 365 Mitglied seit: 16.08.2004 |
Die IHK dürfte dich im Jahr etwa 50 Euro kosten, wobei du unter Umständen auch gar nichts zahlen musst, wenn du zu wenig verdienst.
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| Storm |
#8 Geschrieben am: So 11.01.2009, 18:39 (+00:34)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 4 Mitglied seit: 10.01.2009 |
Okay.. Super und Danke für Eure Hilfe
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| ralfix |
#9 Geschrieben am: Di 27.01.2009, 08:07 (+15d 13:27)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 6 Mitglied seit: 26.01.2009 |
Das Finanzamt würde sich sowieso melden - also am besten gleich selbst eine Mitteilung losschicken. Dann gibt es einen Fragebogen, da man gleich den voraussichtlichen Gewinn und Umsatz schätzen muss.
Bei ebay würde ich mich auch gleich gewerblich outen - sonst gibt es wohl sehr schnell Abmahnungen. Die Müllentsorger werden sich auch melden - wieder ein Fragebogen mit entsprechender Gebühr hinterher. Der IHK-Beitrag ist m. e. abhängig vom Gewinn. Als Kleinunternehmer ist man wohl zumindest die ersten Jahre befreit. Mit der Buchführung würde ich mich auch gleich vertraut machen. Als Kleinunternehmer reicht wohl eine Einnahmeüberschussrechnung. Die Homepage oder der Inhalt des Shops wäre ggf. noch juristisch abzusichern (da sonst Abmahnung). Ein weiteres Thema ist die Verpackungsverordnung. Da kann man pauschal abgelten. Viel Spaß |
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| PH |
#10 Geschrieben am: Di 27.01.2009, 12:18 (+04:11)
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AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1718 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Der reinste Horror wenn man es "richtig" machen möchte, obwohl es für ein wenig Hobbyhandel aus meiner Sicht ausreichend sein sollte, ainfach die überschüsse als Einkommen in der Steuerklärung anzugeben und gut ist. Der Gesetzgeber sollte sich Mal überlegen, was für einen Mist er da verzapft. *würg* |
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| ralfix |
#11 Geschrieben am: Di 27.01.2009, 13:58 (+01:39)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 6 Mitglied seit: 26.01.2009 |
Mein Hinweis betraf allerdings gewerbliche Anbieter (Powerseller wurde erwähnt). Privat kann ich natürlich ohne den Formalismus bei ebay verkaufen.
Aber: Die Abmahner-Rechtsverdreher zählen mit und bei 30 privaten Verkäufen ist Schluss, weil sie irgendwo mal ein Urteil erstritten haben, dass dann die gewerbliche Tätigkeit beginn, selbst wenn ich gebrauchte Klamotten verhökere. Das Abmahnen kostet dann halt ein paar hundert Euro. Und die müssen erst einmal verdient werden. Also wer etwas mehr vorhat, sollte sich halt damit vertraut machen und gleich alles richtig machen. |
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| Chrischii |
#12 Geschrieben am: Sa 31.01.2009, 22:43 (+4d 08:44)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 84 Mitglied seit: 22.09.2007 |
Habe letztens über das Thema "Existenzgründung" an der Uni Potsdam referiert. Die Präsentation als PDF gibts auf http://www.christian-schlender.de/existenz...ng-vortrag-hpi/ Da gehts vor allem die Behördengänge bei einer Gewerbeanmeldung, aber eher an Studenten gerichtet.
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