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Diskussion

GEZ und PC-Gebühren

informiert euch :)

VoinG
Design4u Köln
Geschrieben am: Mo 1.12.2008, 14:49
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Hallo!

Da ich umgezogen bin und daraufhin direkt den GEZ-Anmeldebogen erhalten habe, wollte ich eher etwas bekanntgeben, als fragen smile.gif
Es geht darum:

QUOTE
GEZ. C-Gebühren gestrichen.
Wer einen Computer mit Internet-Anschluss besitzt, mit dem er theoretisch auch Radio hören könnte, muss deshalb nicht automatisch Rundfunkgebühren zahlen.
Das Verwaltungsgericht Münster hob jetzt einen Gebührenbescheid auf,…


http://www.orrl.de/2008/10/31/gez-pc-gebuehren-gestrichen/

Was glaubt ihr? Auf der GEZ-Seite konnte ich natürlich keine Informationen dazu finden, verstehe auch warum dry.gif
Ich habe wirklich kein Fernseher, will auch nicht, die Werbung + "Entertainment" macht mich dumm. Bin halt dagegen. Ich besitze aber natürlich ein Laptop samt Internetanschluss. Rein theoretisch muss ich das also melden. Was würdet ihr machen? Eine Erklärung beilegen, dass ".. laut Urteil XXX-XXX" bin ich nicht dazu verpflichtet usw.?

Danke!


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Leftside
  #2 Geschrieben am: Mo 1.12.2008, 15:49 (+00:59)
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Salve
Das ist nur ein Urteil, es gibt andere Urteile die diesem Widersprechen. In diesem Sinne kannst Du entweder a) den Entscheid bis vor den BGH ziehen und damit endlich Sicherheit schaffen oder b) bezahlen. Ich bin nicht 100% sicher, wie es in D ist, aber in der Schweiz gibt es kaum jemanden, der einen PC mit Internetanschluss hat, aber keinen Fernseher. Dann müsstest Du ja sowieso bezahlen, korrekt?

Christian
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VoinG
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#3 Geschrieben am: Mo 1.12.2008, 15:56 (+00:07)
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Das ist aber bei mir wirklich so, ich habe Computer / Internet, aber kein Fernseher / Fernsehen da ich einfach kein Fernsehen mag... Ich möchte nur ein Autoradio anmelden, da ich wirklich viel unterwegs bin und in meinem Auto sehr gerne Radio höre. Aber ich guck in der Tat kein Fernsehen.
Das befreit mich wohl von der Notwendigkeit nicht, das "neuartige Rundfunkgerät" anzumelden oder zu bezahlen? Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung smile.gif


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G.P.
#4 Geschrieben am: Mo 1.12.2008, 16:55 (+00:59)
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Aber wenn du dein Autoradio schon angemeldet hast, barcusht du den Computer nicht extra anmelden, da es auf einer Gbuehrenschiene ist wink.gif


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VoinG
Design4u Köln
#5 Geschrieben am: Mo 1.12.2008, 17:06 (+00:10)
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Achso, das ist super, wusste ich gar nicht!
Trotzdem erscheint mir das Urteil von oben ganz interessant, da ich persönlich nie verstehen konnte wieso ein Computerbesitzer unbedingt Fernsehengebühren zahlen muss smile.gif
Danke!


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MX
#6 Geschrieben am: Di 2.12.2008, 05:04 (+11:58)
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QUOTE (G.P. @ Mo 1.12.2008, 17:55)
Aber wenn du dein Autoradio schon angemeldet hast, barcusht du den Computer nicht extra anmelden, da es auf einer Gbuehrenschiene ist wink.gif

Die spinnen doch diese "GEZ-Raubritter" ...
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easyswiss
#7 Geschrieben am: Di 2.12.2008, 08:34 (+03:30)
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Meines Wissens hat die GEZ keine hoheitlichen Rechte. Ich würde da strikt die Post in den Müll werfen und nicht darauf reagieren. Solange man nichts unterschreibt, besteht juristisch auch kein Vertrag und hier dürfte die Nachweispflicht ganz klar bei der GEZ liegen.

Lass dich nicht von den "Maschinenschreiben" einschüchtern wink.gif.



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#8 Geschrieben am: Di 2.12.2008, 09:57 (+01:22)
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QUOTE
Meines Wissens hat die GEZ keine hoheitlichen Rechte. Ich würde da strikt die Post in den Müll werfen und nicht darauf reagieren. Solange man nichts unterschreibt, besteht juristisch auch kein Vertrag und hier dürfte die Nachweispflicht ganz klar bei der GEZ liegen.

ohne es genau zu wissen.. kann ich mir sehr gut vorstellen, dass hinter dem Rundfunkgesetz sicherlich auch noch ein Paragraph oder Absatz ist, in dem die Widerhandlung geregelt ist. In diesem Sinne würde ich Schreiben der GEZ nicht einfach ignorieren. Es kann gut möglich sein, dass Du mit dem Schreiben informiert wirst und demzufolge eine Nichtanmeldung als vorsätzlich und nicht mehr als fahrlässig dargestellt wird.


Christian
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