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> Datenschutz & Abmahnung
G.P.
Geschrieben am: Di 4.11.2008, 18:09
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Da das ganze ein Schweizerforum ist, sollte folgende Frage Problemlos möglich sein wink.gif
Aber gleich zum Anfang. Ich sehe alle Antworten NICHT als Rechtsberatung sondern als persönliche Meinung des Posters.

Also mein Problem.

In einem Forum, welches auf einer Subdomain bei mir gehostet wird, hat Anfang des Jahres ein Mitglied einen Zeitungsartikel kopiert. Der Autor des original Artikels hat daraufhin eine Unterlassungserklärung an mich geschickt und eine Abmahnung angedroht. Beidem habe ich nicht entsprochen, da ich als Hoster lediglich die technische Plattform zur Verfügung stelle und für die Inhalte der einzelnen Foren die Administratoren verantwortendlich sind.
Den Betreffenden Artikel habe ich natürlich umgehend gelöscht.

Jetzt ist wieder ein Brief ins Haus geflattert, in welchen der original Autor, mich in Bezug auf das Urheberecht dazu auffordert, die Daten des betreffenden Users herauszugeben. Sollte ich dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht der Autor mit rechtlichen Schritten.

Jetzt stehe ich aber im Konflikt zu dem Datenschutz.

Weiß jemand in wie weit ich berechtigt bin bei nachgewiesenen Urheberechtsverletzungen die IP des Users herauszugeben?
Hat jemand Verhaltenstipps?


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Jürgen Auer
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#2 Geschrieben am: Di 4.11.2008, 18:50 (+00:41)
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QUOTE (G.P. @ Di 4.11.2008, 18:09)
Jetzt ist wieder ein Brief ins Haus geflattert, in welchen der original Autor, mich in Bezug auf das Urheberecht dazu auffordert, die Daten des betreffenden Users herauszugeben. Sollte ich dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht der Autor mit rechtlichen Schritten.

Jetzt stehe ich aber im Konflikt zu dem Datenschutz.

Weiß jemand in wie weit ich berechtigt bin bei nachgewiesenen Urheberechtsverletzungen die IP des Users herauszugeben?
Hat jemand Verhaltenstipps?

Eine 'nachgewiesene Urheberrechtsverletzung' - bis jetzt ist das doch bloß eine 'behauptete Urheberrechtsverletzung'.

Wenn Du Daten einfach an Dritte weitergibst, dann ist das problematisch für dich.

Grade mal meine eigenen Datenschutzbestimmungen gelesen:

QUOTE
Gemäß der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist server-daten berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen.

Abgesehen von den genannten Fällen werden die erhobenen Daten nicht an Dritte weitergegeben und nicht von server-daten für Werbung genutzt. Die einzigste Nutzung der Mailadresse besteht darin, mit dem Kunden in bezug auf Probleme mit dessen Datenbank zu kommunizieren sowie zur Information bei einer geänderten AGB oder einer wesentlichen Änderung des Angebotes.


Im Klartext: Abgesehen von gesetzlichen Legitimierungen keine Weitergabe, also auch nicht, wenn mir bsp. ein Rechtsanwalt schreibt, er hätte gerne die Daten von einem Nutzer oder Kunden.

Die Weitergabe von Daten ist zulässig (1) wenn der Betreffende zustimmt oder (2) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.

Sie ist nicht zulässig, bloß weil jemand einen Anspruch erhebt.

Lektüre: Bundesdatenschutzgesetz - http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/index.html


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Leftside
#3 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 07:27 (+12:37)
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Morgen
100% Zustimmung an die Ausführungen von jAuer. Wenn Du die Daten rausrückst, machst Du Dich meiner Meinung nach strafbar. Sie sollen sich an Väterchen Staat wenden, am besten ist es, wenn Du gleich kommunizierst, dass Du die Daten den Strafverfolgungsbehörden im Zuge eines laufenden Verfahrens ohne Umschweife herausgeben wirst.

Gruss
Christian
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Marc Schuler
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#4 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 11:17 (+03:49)
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Mitglied seit: 1.11.2005


Niemals etwas aushändigen, wenn du keinen "Gerichtsbefehl" dazu hast. Nicht einmal der Polizei würde ich Daten herausgeben, wenn die mir keinen "Gerichtsbefehl" hinhalten.

Sperren und gut ist wink.gif
Bei mir landen Abmahnungen übrigens immer im Shreder (ich habe erst eine Abmahnung unterschrieben - ich war damals 16 oder so... rechtsgültige Unterschrift ^^)

Gruss Marc


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G.P.
#5 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 17:46 (+06:29)
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An sich sehe ich das genauso wie ihr, allerdings habe ich hier eine etwas andere Antwort erhalten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topi...?topic_id=48627

Im Prinzip sagt der Anwalt ja das komplette Gegenteil aus ...


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Leftside
#6 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 17:59 (+00:12)
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salve
schau mal, woher die Antworten kommen... zumindest ich habe mich auf gefühltes Schweizer Recht bezogen. wink.gif Aus diesem Grund habe ich mal den Vorschlag gemacht, zu den Avataren noch die Landesflagge zu pinnen. wink.gif

Gruss
Christian
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Alain_Aubert
#7 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 18:31 (+00:32)
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Wow. D.h. in Deutschland kann jeder behaupten, dass ein Nutzer gegen Gesetz X verstösst, und ohne das beweisen zu müssen, die Herausgabe der Daten erzwingen?
Wow.
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Oliver Pester
#8 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 18:40 (+00:08)
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...das haut mich jetzt aber auch vom Hocker (als Deutscher). Hätte das was jAuer da schrieb auch so angenommen. Einerseits gut zu wissen. Andererseits auch wieder ein Grund neidisch in den Nachbarstaat zu schielen wink.gif

Oli


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G.P.
#9 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 18:59 (+00:18)
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sorry, da ich selbst immer von der deutschen Situation ausgehe, hab ich dass automatisch uebertragen ^^

Also es handelt sich um Deutschland.


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#10 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 20:02 (+01:02)
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QUOTE (Alain Aubert @ Mi 5.11.2008, 19:31)
Wow. D.h. in Deutschland kann jeder behaupten, dass ein Nutzer gegen Gesetz X verstösst, und ohne das beweisen zu müssen, die Herausgabe der Daten erzwingen?
Wow.

Das trifft definitiv nicht zu. Eine Herausgabe ist ausschließlich auf gerichtlichen Beschluß hin zulässig.

Es ist zwar vieles ganz traurig in der West-DDR, aber im genannten Fall sind die Verhältnisse CH/D praktisch identisch.


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Oliver Pester
#11 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 20:03 (+00:01)
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QUOTE
Das trifft definitiv nicht zu. Eine Herausgabe ist ausschließlich auf gerichtlichen Beschluß hin zulässig.


...hast du den frag-deinen-anwalt-link gelesen?

Oli


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SirHuckleberry
#12 Geschrieben am: Mi 5.11.2008, 23:43 (+03:39)
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QUOTE (G.P. @ Mi 5.11.2008, 18:46)
An sich sehe ich das genauso wie ihr, allerdings habe ich hier eine etwas andere Antwort erhalten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topi...?topic_id=48627

Im Prinzip sagt der Anwalt ja das komplette Gegenteil aus ...

Die Antwort des Anwalts scheint mir, nach meinem Rechtswissen, nicht korrekt zu sein.


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G.P.
#13 Geschrieben am: Do 6.11.2008, 15:23 (+15:40)
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Das geht mir aehnlich. Hat evtl. jemand ein paar Paragraphen zur Hand? Dann kann ich noch einmal eine Nachfrage stellen.


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PH
#14 Geschrieben am: Do 6.11.2008, 15:39 (+00:16)
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Ihr habt die Antwort des Anwalts falsch gelesen.

Er sagt, dass man die Daten des Betreibers / Administratoren des Forums herausgeben muss.

Auf den Poster des Beitrags bezieht er sich nie.
Aus meiner Sicht hat er das Thema verfehlt und sollte die 30 EUR zurückgeben oder seine Antwort überarbeiten.
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TSc
#15 Geschrieben am: Do 6.11.2008, 15:53 (+00:13)
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Ich habe grade mal nach entsprechenden Paragraphen gegoogelt.
Anscheinend hat der Anwalt grundsätzlich Recht.
Die bestehenden Datenschutzgesetze beziehen sich im Grossen und Ganzen nur auf behördliche Einrichtungen.
Einzige Ausnahme ist ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur "informellen Selbstbestimmung", das mir da aber auch nicht wirklich weiter geholfen hat.
Einen ensprechenden § konnte ich nicht finden und ich fürchte das es ihn noch nicht gibt.

Bitte bitte, korrigiert mich und grabt ein anderslautendes Urteil oder Paragraphen aus!
Ist ja zum Mäusemelken...
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SirHuckleberry
#16 Geschrieben am: Do 6.11.2008, 20:32 (+04:39)
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Die IP des Rechteverletzers herauszugeben scheint mir persönlich gar nicht so schlimm für ihn zu sein, denn um hinter die persönlichen Daten zu kommen, dazu bedarf es grundsätzlich einer Strafanzeige. Die persönlichen Daten hinter einer IP darf in D nur eine Ermittlungsbehöde erzwingen.
Nach der neuen Gesetzeslage dürfen Rechteinhaber auch ohne Strafanzeige ein Gericht dazu auffordern, die persönlichen Daten hinter einer IP zu ermitteln, jedoch kostet das erst einmal grundsätzlich 200 Euro pro Anfrage (seit 1.09.08)
Hier das ist auch noch interessant und von heute.

Eine Strafanzeige wird wegen einer solchen Bagatelle und den fehlenden gewerblichen Ausmaß in D eh kein Gericht mehr nachgehen.

Edit: Demnach ist die Antwort des Anwalts vielleicht doch nicht falsch, wie ich zunächst vermutete, da es sich dabei nur um die IP, nicht aber um die personenspezifischen Daten dahinter handelt.


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G.P.
#17 Geschrieben am: Do 6.11.2008, 21:12 (+00:39)
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@SirHuckleberry
das es nur die IP gibt, liegt daran, dass ich keine anderen Daten abgefragt habe.
Wenn bei der Anmeldung aber auch Adresse und Name abgefragt werden, muesste ich auch diese Daten weitergeben.

Das ganze steht etwas im Widerspruch zu meinen bisherigen Datenschutzaufassungen.


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SirHuckleberry
#18 Geschrieben am: Do 6.11.2008, 22:49 (+01:37)
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QUOTE (G.P. @ Do 6.11.2008, 22:12)
@SirHuckleberry
das es nur die IP gibt, liegt daran, dass ich keine anderen Daten abgefragt habe.
Wenn bei der Anmeldung aber auch Adresse und Name abgefragt werden, muesste ich auch diese Daten weitergeben.

Das ganze steht etwas im Widerspruch zu meinen bisherigen Datenschutzaufassungen.

Du hast recht, ich frage mich auch, warum müsstest du die Daten preisgeben, während ein Provider in einer ähnlichen Sache sie nicht einmal so einfach preisgeben darf?

Auskunftspflichtig bist du aber offensichtlich nur, wenn im "gewerblichem Ausmaß" das Urheberrecht verletzt wurde ...
§ 101 Anspruch auf Auskunft
(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. ...
Weiterlesen
Urheberrecht

Ich denke, das Beste wäre es wirklich einen Anwalt zu Rate zu ziehen, als hier weiter herumzuraten. Ich bin da ganz deiner Meinung, es steht auch im Widerspruch zu meinen Datenschutzaufassungen.


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TSc
#19 Geschrieben am: Fr 7.11.2008, 08:10 (+09:20)
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Auf jeden Fall schonmal vielen Dank für diese Informationen.
Das ist wesentlich präziser als die Sachen die ich gefunden habe.

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MX
#20 Geschrieben am: Fr 7.11.2008, 10:47 (+02:37)
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