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geizkragenpreise

preisvergleich

kleinereumel
Geizkragenpreise
Geschrieben am: Fr 10.10.2008, 21:50
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Guten Abend in die ayom-runde,

hier mein neuestest Projekt

Geizkragen Preise Onlineshopping


gruß der kleine Eumel


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Logge
#2 Geschrieben am: Fr 10.10.2008, 22:38 (+00:48)
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Viel Glück, mehr kann ich dazu nicht sagen.


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SirHuckleberry
#3 Geschrieben am: Fr 10.10.2008, 23:33 (+00:55)
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Ein Contaxe Produkt & Preisvergleich Shop biggrin.gif
Sollen wir da jetzt alle einkaufen?


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Lenny
#4 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 07:22 (+07:48)
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Ein schönes Projekt. Viel Glück damit!


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#5 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 08:06 (+00:44)
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Gut, gut, aber ich kann nichts einkaufen... Wenn ich auf den Einkaufen-Link klicke, kommt immer nur ein gif.

lukas
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#6 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 09:02 (+00:55)
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Viel Glück damit!

Ohne jetzt aber das Projekt schmällern zu wollen, hab ich dazu auch mal eine Frage:
Ist es ratsam einen 2fach-markengeschützen Begriff in der Domain selbst zu verwenden ?

Gruß Dirk
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kleinereumel
Geizkragenpreise
#7 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 09:36 (+00:34)
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QUOTE (Japs @ Sa 11.10.2008, 10:02)
Viel Glück damit!

Ohne jetzt aber das Projekt schmällern zu wollen, hab ich dazu auch mal eine Frage:
Ist es ratsam einen 2fach-markengeschützen Begriff in der Domain selbst zu verwenden ?

Gruß Dirk

Guten Morgen!



zwei generische Begriffe!

Geizkragen - Preise !





der kleine Eumel


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kleinereumel
Geizkragenpreise
#8 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 09:39 (+00:02)
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QUOTE (Lukas Frehner @ Sa 11.10.2008, 09:06)
Gut, gut, aber ich kann nichts einkaufen... Wenn ich auf den Einkaufen-Link klicke, kommt immer nur ein gif.

lukas

Ich kann das leider nicht selber testen,werde aber mal bei contaxe anfragen!
Danke für den Hinweis!

der kleine Eumel


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G.P.
#9 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 09:48 (+00:09)
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QUOTE (kleinereumel @ Sa 11.10.2008, 10:36)
zwei generische Begriffe!

irrelevant

Das Wort "Geizkragen" ist in den Kategorien 16, 35, 38, 41 und 42 als Marke eingetragen.
Ueberlege dir also genau ob du diesen Begriff verwenden moechtest.

MfG
GP


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#10 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 09:51 (+00:03)
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@der kleine Eumel

Sicherlich - im Einzellnen sind es zwei generische Begriffe, trotzdem gibt es für den Begriff "Geizkragen" 2 Markeneintragungen in Deutschland, da dies hier als 1 Wort angesehen wird und es gab auch schon genügend Beispiele, wo es bei markenrechtlichen Bedenken Abmahnungen gab, siehe zB. Scout oder VZ-Geschichten etc.

Es ist ja nicht so, dass ich Dir das Projekt nicht gönne, ich habe halt nur meine Bedenken, wegen dem Begriff selbst, was hier als 1Wort zu sehen ist - angemerkt :)

Gruß Dirk
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kleinereumel
Geizkragenpreise
#11 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 09:59 (+00:07)
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QUOTE (Japs @ Sa 11.10.2008, 10:51)
@der kleine Eumel

Sicherlich - im Einzellnen sind es zwei generische Begriffe, trotzdem gibt es für den Begriff "Geizkragen" 2 Markeneintragungen in Deutschland, da dies hier als 1 Wort angesehen wird und es gab auch schon genügend Beispiele, wo es bei markenrechtlichen Bedenken Abmahnungen gab, siehe zB. Scout oder VZ-Geschichten etc.

Es ist ja nicht so, dass ich Dir das Projekt nicht gönne, ich habe halt nur meine Bedenken, wegen dem Begriff selbst, was hier als 1Wort zu sehen ist - angemerkt smile.gif

Gruß Dirk

Das gleiche Problem hatte ich auch schon mit scout24,eine anwaltliche Beratung
hatte mir dabei sehr weiter geholfen.Und Scout hat mittlerweile sehr viele an-
gestrebte Prozesse verloren.Das gleiche gilt für Lotto und Post.Vz wird hier auch
irgendwann seine Prozesswut aufgeben müssen,der Holzbrinck-Verlag macht hier
sehr viel Druck mit Geldstrafen.


der kleine Eumel


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#12 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 10:04 (+00:05)
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Es geht nicht darum, ob die genannten Firmen bei Gericht etc. verlieren oder gewinnen, aufgrund Ihrer Markeneintragungen - bei VZ hat sogar die Brinkmanngruppe auch bereits mehrfach Recht bekommen - aber das nur am Rande.

Es geht darum, dass Du anscheind hier einen eventuellen Streit bei Gericht und etwailige Anwaltskosten wohl bewußt in Kauf nimmst - mir persönlich wäre das Risiko, der Stress oder das eventuell bei Gericht dann doch zu verlieren und somit hohe Kosten zu verursachen, einfach zu hoch.

Nachtrag:
Du verwendest hier auch noch den kompletten Markennamen in Deiner Domain und nicht nur, wie zB: VZ einen Teil eines Markennamens - das ist ein großer Unterschied und das sollte Dir schon zu Denken geben.

Ach was rege ich mich hier schon wieder auf?
Es ist ja nicht meine Domain und auch nicht mein Geld, wenn es Ärger geben sollte :)

Gruß Dirk
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kleinereumel
Geizkragenpreise
#13 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 11:08 (+01:03)
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QUOTE (Japs @ Sa 11.10.2008, 11:04)
Es geht nicht darum, ob die genannten Firmen bei Gericht etc. verlieren oder gewinnen, aufgrund Ihrer Markeneintragungen - bei VZ hat sogar die Brinkmanngruppe auch bereits mehrfach Recht bekommen - aber das nur am Rande.

Es geht darum, dass Du anscheind hier einen eventuellen Streit bei Gericht und etwailige Anwaltskosten wohl bewußt in Kauf nimmst - mir persönlich wäre das Risiko, der Stress oder das eventuell bei Gericht dann doch zu verlieren und somit hohe Kosten zu verursachen, einfach zu hoch.

Nachtrag:
Du verwendest hier auch noch den kompletten Markennamen in Deiner Domain und nicht nur, wie zB: VZ einen Teil eines Markennamens - das ist ein großer Unterschied und das sollte Dir schon zu Denken geben.

Ach was rege ich mich hier schon wieder auf?
Es ist ja nicht meine Domain und auch nicht mein Geld, wenn es Ärger geben sollte smile.gif

Gruß Dirk

Ich habe nochmal kurz geschaut.Unter anderem ist mir folgendes aufgefallen.

Die Domain geizkragen.li steht offiziell zum Verkauf auf Sedo und ist auch
geparkt und gehört auch einem Deutschen.Wenn also ein Direkter Schutz besteht was ich keinem Fall bezweifle,
so ist dies schon alleine eine Abmahnung mit Geldstrafe wert.Denn Markennamen die einen Schutz haben
dürfen generell nicht zum Verkauf angeboten werden und auch nicht zu Einnahmen führen,es sei denn der
Markeninhaber selbst will verkaufen oder Einnahmen generieren.Nur der Markeninhaber selber dürf seine
Domain öffentlich im Internet anbieten.

Der Inhaber der Domain geizkragen.li begeht hier offensichtlich eine Markenschutzverletzung da er die
geizkragen.li öffentlich macht.Der Inhaber der geizkragen.li würde sich nicht strafbar machen und könnte
auch die geizkragen.li behalten wenn er Sie erstens nicht anbietet zum Verkauf und auch kein Projekt
damit betreiben würde und oder auch nicht parkt.

Warum reagiert also Geizkragen.de hier nicht drauf!?

der kleine Eumel


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#14 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 11:13 (+00:05)
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@der kleine Eumel

Wenn Andere etwas machen, was gefährdet ist - egal in welcher Art & Weise, dann heißt das noch lange nicht, dass Du es auch darfst oder ? Du tust ja gerade so, als sei das ein Freibrief, einen geschützen Begriff verwenden zu können, nur weil es ein Anderer auch macht :(

Sorry, aber für sowas habe ich jetzt kein Verständnis mehr!
Anscheinend hast Du eine Meinung, welche das Risiko einer Abmahnung zu erhalten, einen Gerichtsstreit zu provizieren oder Ähnliches in die Richtung zu bekommen, bewußt in Kauf nimmst.

Ok, es soll mir hier nun auch an dieser Stelle egal sein. Ich habe nichts weiter, wie auf die Gefahr hinzuweisen, machen wollen und die Folgekosten.

Gruß Dirk
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kleinereumel
Geizkragenpreise
#15 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 11:27 (+00:14)
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QUOTE (Japs @ Sa 11.10.2008, 12:13)
@der kleine Eumel

Wenn Andere etwas machen, was gefährdet ist - egal in welcher Art & Weise, dann heißt das noch lange nicht, dass Du es auch darfst oder ? Du tust ja gerade so, als sei das ein Freibrief, einen geschützen Begriff verwenden zu können, nur weil es ein Anderer auch macht sad.gif

Sorry, aber für sowa shabe ich kein Verständnis.
Anscheinend hast Du eine Meinung, welche das Risiko einer Abmahnung zu erhalten, einen Gerichtsstreit zu provizieren oder Ähnliches in die Richtung zu bekommen, bewußt in Kauf nimmst.

Ok, es soll mir hier nun auch an dieser Stelle egal sein. Ich habe nichts weiter, wie auf die Gefahr hinzuweisen, machen wollen und die Folgekosten.

Gruß Dirk

Tut mir leid,Du redest hier nur drum herum,frei nach dem Motto
wenn einer aus dem Fenster springt springe ich hinterher.

Ich habe vorher alle Markenrelevanten Abfragen durchsucht
und nichts derartiges gefunden.Seit März diesen Jahres besitze
ich alle relevanten TLD`s für Geizkragenpreise auch die
Bindestrichversionen.

Wenn hier was kommen sollte würde das mich echt wundern unsure.gif

Also lassen wir es dabei!
Es sollte ja auch um die Vorstellung des Projektes gehen und nicht um Markennamen.

Bei aller liebe,das Du mich vor größerem Schaden bewahren möchtest,ich glaube
Dir kein Wort.

der kleine Eumel


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G.P.
#16 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 11:31 (+00:03)
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das hat nichts mit glauben zu tun, sondern mit wissen wink.gif

Wenn du dich ueberzeugen moechtest, mach doch einfach mal eine markenrecherche zu Geizkragen
Hier auch gleich der Link zum Markenregister

https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html

Das das Wort Preise vorkommt ist eher zweitrangig. Wenn ich mir z.B. BMW-Preise.de kaufe ist da trotzdem die Marke von BMW drinne.


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Siegfried_D
#17 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 11:33 (+00:02)
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Lieber Eumel,
solangsam komme ich hier nicht mehr mit!

Der Dirk gibt Dir Tipps, damit Du Dir Abmahnkosten ersparen kannst, und Du, Du verteidigst Dein Vorgehen, sorry, dafür habe auch ich keinerlei Verständnis.

Zur Geizkragen.li:
Wird unter Geizkragen.li Content bereitgestellt? Hat dieser Content etwas mit den geschützten Markenklassen von Geizkragen zu tun?
Handelt es sich um Preisvergleiche?
NEIN, daher auch keine Markenrechtsverletzung!
Die Markenrechtsverletzung entsteht bei Verletzung der schutzwürdigen Bereiche (Klassen)

bei Geizkragenpreise.de:
Es besteht Content, der Content besteht aus Preisvergleichen!
geizkragen.de -> Preisvergleiche
geizkragenpreise.de -> Preisvergleiche

Schlussfolgerung: Markenrechtsverletzung!
Ausserdem besteht Verwechslungsgefahr!

Hoffe Du hast genügend Kohle für den Rechtsstreit!

So, ich glaube mehr muss man hierzu wirklich nicht mehr schreiben.

Gruß

Siegfried


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kostenloses Shopsiegel: geprüfter-onlineshop.de
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kleinereumel
Geizkragenpreise
#18 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 11:34 (+00:00)
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QUOTE (G.P. @ Sa 11.10.2008, 12:31)
das hat nichts mit glauben zu tun, sondern mit wissen wink.gif

Wenn du dich ueberzeugen moechtest, mach doch einfach mal eine markenrecherche zu Geizkragen
Hier auch gleich der Link zum Markenregister

https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html

Das das Wort Preise vorkommt ist eher zweitrangig. Wenn ich mir z.B. BMW-Preise.de kaufe ist da trotzdem die Marke von BMW drinne.

Wie von mir schon erwähnt ich habe das nicht bezweifelt,
habs auch vor dem reggen gesehen!

der kleine Eumel


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#19 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 11:41 (+00:07)
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Schon unglaublich - ich fasse mal kurz zusammen:

Du reggst einen Domain inkl. Markennamen wissentlich und machst dann auch noch das Gleiche oder ein ähnliches Thema auf Deine Seite - und bist Dir damit auch noch eventuelle Konsequenzen durchaus bewußt ?

Kopfschüttel :(

Gruß Dirk
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kleinereumel
Geizkragenpreise
#20 Geschrieben am: Sa 11.10.2008, 11:56 (+00:14)
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QUOTE (Siegfried_D @ Sa 11.10.2008, 12:33)
Lieber Eumel,
solangsam komme ich hier nicht mehr mit!

Der Dirk gibt Dir Tipps, damit Du Dir Abmahnkosten ersparen kannst, und Du, Du verteidigst Dein Vorgehen, sorry, dafür habe auch ich keinerlei Verständnis.

Zur Geizkragen.li:
Wird unter Geizkragen.li Content bereitgestellt? Hat dieser Content etwas mit den geschützten Markenklassen von Geizkragen zu tun?
Handelt es sich um Preisvergleiche?
NEIN, daher auch keine Markenrechtsverletzung!
Die Markenrechtsverletzung entsteht bei Verletzung der schutzwürdigen Bereiche (Klassen)

bei Geizkragenpreise.de:
Es besteht Content, der Content besteht aus Preisvergleichen!
geizkragen.de -> Preisvergleiche
geizkragenpreise.de -> Preisvergleiche

Schlussfolgerung: Markenrechtsverletzung!
Ausserdem besteht Verwechslungsgefahr!

Hoffe Du hast genügend Kohle für den Rechtsstreit!

So, ich glaube mehr muss man hierzu wirklich nicht mehr schreiben.

Gruß

Siegfried

Hast Du dir die geizkragen.li angeschaut,wird Sie zum verkauf angeboten.
Führt Sie nicht zu anderen Preisvergleichsportalen.Jetzt komm ich aber
nicht mehr mit,was der eine darf ist von mir falsch?Ist beides falsch
oder doch generisch oder weiss ich nicht oder oder.............





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