Diskussion
Beratungs-Leistungen
| Chrischii |
Geschrieben am: Mi 3.09.2008, 18:48
|
|
AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 84 Mitglied seit: 22.09.2007 |
Hallo,
ich wollte mal nachfragen, in wiefern es in Deutschland erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, Beratungsdienstleistungen an Kunden zu verkaufen. Bsp.: Person A besitzt eine Webseite auf der Bildungswege vorgestellt werden. Daraufhin melden Sich aber Webseitenbesucher per Mail beim Ansprechpartner der Seite und fragen, welchen Bildungsweg zur Erlangung eines Bildungsziels sie am besten einschlagen können (der am schnellsten geht, vllt. noch Förderung, ec.). Ist es dem Ansprechpartner erlaubt im Vornherein zu sagen, das sind Beratungsdienstleistungen, die Pro Mail pauschal ein paar Euros kosten? Der Kunde erhält danach/davor eine Rechnung, die zu bezahlen ist. Geht das oder gibts da Probleme? Was steckt da rechtlich noch so hinter? Wäre super, wenn da jemand weiterwissen würde. Danke und Grüße, Chrischii Edit: Warum kann ich die Überschrift nicht mehr ändern, wenn ich mich verschreiben habe -------------------- Suchmaschinenoptimierung aus Bernau bei Berlin
Internet-Marketing von meentix.de Online Basketball Manager Manage dein eigenes Basketballteam national und international SSV Lok Bernau FanPage Basketball-Fanseite des Erst-Regionalligisten |
![]() |
| Jürgen Auer Server-Daten - Online-CRM-Lösungen |
#2 Geschrieben am: Do 4.09.2008, 09:12 (+14:24)
|
|
AyomRank 9 Gruppe: Experten Entwicklung Beiträge: 3276 Mitglied seit: 4.02.2006 |
Es gibt ein paar Themen, die nicht zu empfehlen sind - rechtliches, medizinisches, eventuell Versicherungen.
In Zeitungen habe ich schon öfters Beratungsangebote für 'Schulwegplanung' und ähnliches gelesen. Das scheint mir ein eher unreglementierter Bereich zu sein. Prinzipiell kannst Du für Beratungsdienstleistungen natürlich Geld verlangen. Bei mir rufen auch manchmal Leute an oder melden sich per Mail und wollen etwas zu Datenbankthemen wissen. Manchmal schreibe ich eine Rechnung, manchmal auch nicht. Das gibt dann reguläre Rechnungen (einschließlich USt.), die ich in der Steuererklärung zusätzlich aufführe (neben server-daten und ein paar regelmäßigen Lehrtätigkeiten an der FU). Sprich: Die Einnahmen sind natürlich einkommenssteuerpflichtig. -------------------- Web-Anwendung 3.0: Ein Online-Kalender für Termine vieler Filialen.
Server-Daten - die Single-Data-Solution: Web-Datenbanken als Online - CRM - Lösung. Ihre Geschäftsprozesse entscheiden, was Ihre Online-Datenbank macht. Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft - Ihre Datenbank funktioniert. |
![]() |
| Chrischii |
#3 Geschrieben am: Do 4.09.2008, 09:55 (+00:42)
|
|
AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 84 Mitglied seit: 22.09.2007 |
Super, danke für die Antwort. Rechnungen schreibe ich natürlich, das läuft dann über mein "Kleinunternehmen"
-------------------- Suchmaschinenoptimierung aus Bernau bei Berlin
Internet-Marketing von meentix.de Online Basketball Manager Manage dein eigenes Basketballteam national und international SSV Lok Bernau FanPage Basketball-Fanseite des Erst-Regionalligisten |
![]() |
Thema wird von 0 Benutzer(n) gelesen (0 Gäste und 0 anonyme Benutzer)
0 Mitglieder:
Trackback-Url: http://www.ayom.com/track/t/26130
![]() |
![]() ![]() ![]() |
| Themen Titel | Autor | Views | Antworten | Letzte Aktion |
| CH Recht - Leistungen an Dritte, Arbeit, Recht? | PH | 285 | 6 | Fr 4.09.2009, 14:41 |
| Serveranbieter - Nicht erbrachte Leistungen | hexa | 445 | 6 | So 7.10.2007, 12:11 |
Anzeige - [Hier werben / Mediadaten]













