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> Textklau verhindern, Sicherung von Texten gegen Missbrauch
Jenny Brix
Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 09:01
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Immer wieder kommt es vor, dass Zwischenhändler Texte mehrfach verkaufen. Die Leidtragenden snd Texter und Auftraggeber. Welche Möglichkeiten haben die Texter, sich gegen einen solchen Missbrauch abzusichern? Wir haben schon über versteckte Signaturen und ähnliches nachgedacht, aber auch das kann mit einfachen Mitteln entfernt werden. Selbst wenn man nachweisen kann, dass man selbst die Ursprungstexte zu einem früheren Zeitpunkt verkauft hat, haben die betrogenen Käufer oft weder Lust noch Zeit, sich in die Strafverfolgung der betrügerischen Zwischenhändler einzuklinken. Leider haben wir festgestellt, dass solche Sachen auch dazu eingesetzt werden, um Konkurrenz vom Markt zu kicken, weil immer auch am Texter "etwas kleben bleibt". Je weiter das Internet wächst, desto unübersichtlicher wird es auch, herauszufinden, wer von wem gekupfert hat. Hier sind eigentlich Microsoft und Co. gefordert, eine Möglichkeit zu schaffen, dass bestimmte Signaturen weder im Office noch in der Webprogrammierung verändert werden kann. Hat jemand von euch eine Idee, wie das auch ohne deren Hilfe zu lösen wäre?


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G.P.
#2 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 10:42 (+01:40)
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Gar Nicht.
Du kannst noch eine so tolle Signatur haben. Gegen ein einfaches Abtippen des Textes ist auch das nicht gewappnet


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Jenny Brix
#3 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 10:55 (+00:12)
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Schon klar. Selbst eine Hinterlegung als Grafik wäre mit Texterkennung im Scanner zu knacken und würde Probleme bei der Suchmaschinenoptimierung bringen. Doch das macht Arbeit und kostet Zeit. Mir geht es in erster Linie auch darum, dass die Texte nicht doppelt verkauft werden können, ohne dass der Betreffende zusätzlichen Aufwand hat.


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G.P.
#4 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 11:12 (+00:17)
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Das effektivste ist die Text mit z.B. http://www.copyscape.com zu ueberpruefen und wenn jemand die Texte klaut, gleich Massnahmen ergreifen


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Jenny Brix
#5 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 11:22 (+00:09)
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Hab grad einen ziemlich guten Tipp bekommen, der einfach und praktikabel ist: unsichtbare Sonderzeichen einbauen. Solange der betreffende Text nur im Office hin und her geschoben wird, fallen die ja nicht auf, vor allem wenn man sie in Eigennamen einbaut, die die Rechtschreibprüfung sowieso als Fehler bringt. wink.gif


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Oliver Pester
#6 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 11:40 (+00:18)
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...dadurch verhinderst du aber nicht das Kopieren als solches. Das kann man auch nicht wirklich verhindern.

Wie oben schon erwähnt, bleibt nur die Suche nach unrechtmäßigen Kopien und das strikte Vorgehen gegen die Verantwortlichen.

Grüße
Oli


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Jenny Brix
#7 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 11:48 (+00:07)
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... ja und genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Wenn die geprellten Käufer bei einem Schaden von 40 oder 50 Euro dir sagen, dass sich der Aufwand nicht lohnt ... Dann kannst du zehn Mal andere Nachweise bringen. Außerdem haben wir den Eindruck, dass der Polizei in Deutschland das Urheberrecht ein ziemliches Fremdwort ist...


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G.P.
#8 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 13:08 (+01:20)
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Die Polizei hat damit nicht viel zu tun und der Kaufer auch nicht, der hat den Artikel schliesslich gutglaeubig erwroben.
Wenn du irgend etwas ereichen willst, musst du gegen die Zwischenhaendler vorgehen.
Ich nehme an das die meisten Leute dir auf eine entsprechende Nachfrage schon mitteilen, wo sie den Text gekauft haben. (dies sollte natuerlich Schriftlich geschehen)

MfG
GP


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Jenny Brix
#9 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 13:19 (+00:11)
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Das tun eben leider einige nicht. Das macht es schwer, den Zwischenhändlern das Handwerk zu legen. Wir haben da grad einen aktuellen Fall, wo Texte angeboten wurden, die wir bereits im Februar verkauft haben. Die wurden jetzt mt der Signatur einer Texterin verkauft, die zu dem Zeitpunkt des neuerlichen Angebots nachweislich keinen Zugang zum Internet hatte und sich von der ganzen Geschichte schriftlich distanziert hat. Der AG ist nicht bereit, uns schriftlich zu bestätigen, von wem er die Texte gekauft hat. Dann mach mal was... Eigentlich sollte es auch im Interesse der AG sein, dass solche "schwarzen Schafe" zumindest abgemahnt werden, aber... Die ersten Firmen sind an solchen Machenschaften schon krachen gegangen. Das kann in unser aller Interesse nicht so weitergehen, denn jeder von uns könnte der nächste Betroffene sein.


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Oliver Pester
#10 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 17:53 (+04:33)
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...wenn dir dadurch nennenswerte Umsätze verloren gehen, dann bleibt meines Erachtens nur der Gang zum Anwalt. Dieser berät dich dann entsprechend und schreibt Abmahnungen. Dann trifft es zwar zunächst die gutgläubigen Käufer, aber spätestens dann werden sie bereit sein, den Zwischenhändler preiszugeben.

Oli


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Rainer
#11 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 18:03 (+00:10)
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Ich verstehe jetzt die ganze Problematitik nicht genau. Nehmen dir diese "Textdiebe" Kunden weg, weil du lieber jeden Text mehrmals verkaufen willst oder ärgert dich es nur, daß du nur einmal Geld kassierst während die "Textdiebe" den gleichen Text x-mal weiterverkaufen? Wenn du die Texte sowieso nur je einmal verkaufen willst und dem Käufer alle Rechte an den Texten gibst, kann er doch damit machen was er will. Also x-mal weiterverkaufen oder auf eigenen Homepages veröffentlichen.

Was meinst du eigentlich mit Zwischenhändler? Ein Zwischenhändler ist normalerweise jemanden der im Großhandel einkauft und dann an kleinere Händler weiterverkauft. Sind diese Zwischenhändler Texthändler, bei denen du Texte auf Vorat einlieferst bis die einer kaufen will? Erklär mir das mal biete genauer.


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Jenny Brix
#12 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 18:20 (+00:17)
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Also hier die Details: Wir haben im Februar Texte an einen größeren Kunden geliefert. Er war zufrieden mit unserer Arbeit. Jetzt sind genau diese Texte von einem anderen Texter angeboten worden. Eindeutig aus dem Web kopiert. Die Dateien haben die Signatur einer dritten Texterin bekommen, die zu dieser Zeit nicht ins Netz konnte und uns bestätigt hat, dass sie diese weder kopiert noch verfasst hat. Kurioserweise sind sie dem gleichen AG angeboten worden, der die Originale damals von uns gekauft hat mit der Behauptung, der jetzt anbietende Texter sei der Urheber der Texte.

Deshalb überlegen wir die ganze Zeit, wie man Texte so kennzeichnen kann, dass nachverfolgt werden kann, wer das Original geschrieben hat. Daher auch die Idee mit den Sonderzeichen. Da weiß nur der Urheber, wo welches Zeichen drin ist. So kann man im Zweifel dem Kunden sagen, guck mal bei dem Wort an dem Buchstaben nach, dort ist eine Kennzeichnung.


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EtMa Consulting
#13 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 18:32 (+00:12)
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Hallo,

jetzt muß ich mich mal zu Wort melden, war nämlich auch einer der Deppen bei der Geschichte. Natürlich darfst Du nicht einfach Texte x mal verkaufen. Das ist dann "Diebstahl geistigen Eigentums". Unser Problem ist nur, das wir dafür immer die Haue bekommen, es aber keine wirkliche Möglichkeit gibt, sich dagegen abzusicher. Selbst wenn wir anzeigen, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Im schlimmsten Fall ist unser Kunde weg. Ich suche also nach einer wirkungsvollen Möglichkeit, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen.

Grüsse

Solveigh Niehaus


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Alain_Aubert
#14 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 18:34 (+00:01)
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Deshalb überlegen wir die ganze Zeit, wie man Texte so kennzeichnen kann, dass nachverfolgt werden kann, wer das Original geschrieben hat

Veröffentlichung mit Datum.
Wenn nicht veröffentlichbar, notariell beglaubigen. Wenn zu teuer Erstellung von Webplattform für Texter um Texte zu hinterlegen. Im späteren Streitfall ist somit einfach zu belegen, dass Text vorher existiert hat und wer der Autor ist.

Die Idee mit den Sonderzeichen ist m.E. nicht umsetzbar, weil zu einfach umgehbar. Das wäre wie die Cellophan-Verpackung einer CD als Kopierschutz zu bezeichnen.
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Schwede
#15 Geschrieben am: Fr 8.08.2008, 18:54 (+00:19)
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Veröffentlichung mit Datum


Ja, ich denke auch, dass der sogenannte Zeitstempel für den Nachweis der Urheberschaft entscheidend sein kann.

[keine Rechtsberatung]
Wenn Die Texte verkauft werden, wird es ja auch Rechnungen (+ Zahlungsbeleg) geben, die ein Datum tragen.
Zudem gibt es dann auch Zeugen, die ggf. auch in die Pflicht (Zeugenpflicht) genommen werden können.

Der Käufer kann dem Texter bezeugen, dass er(sie) den Text am "Beispieldatum" gekauft hat und umgekehrt kann der Texter ggf. auch dem Käufer bezeugen, dass der Text an diesem Datum verkauft wurde.
Somit läßt sich beweisen, dass der fragliche Text bereits am "Beispieldatum" existiert hat.

Ein Contendieb sollte sich sehr schwer tun, beweisen zu können, dass er (sie) den Text bereits vor diesem Datum hatte und hätte somit in einem Streitfall schlechte Karten.
[/keine Rechtsberatung]

Gruss
Schwede
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EtMa Consulting
#16 Geschrieben am: Sa 9.08.2008, 09:09 (+14:15)
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Hallo Reiner,

ich kann mich leider noch nicht direkt melden. Wir können Texte auch in englisch liefern. Diese Texte werden von einer Fremdsprachenkorrespondentin geschrieben, sind also sehr gut. Außerdem können wir arabisch anbieten.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Grüsse


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