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> Beim Arbeitgeber des Schuldners Daten einfordern
nitrit
Geschrieben am: Di 22.07.2008, 17:53
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Hallo Ayom-User,

momentan sieht es so aus:

Seit geschlagenen 3 Monaten renne ich einer Rechnungs-Summe hinterher. Es gingen erst die 3 normalen, dann eine anwaltliche Mahnung raus, deren Kosten ich natürlich vorerst zu tragen hab und auf denen ich bis heute "sitze", aber auf der ganzen Summe, nicht nur auf den Anwaltskosten.

Ich habe den Schuldner nur noch einmal letzte Woche erreicht, da er jeglichen Kontakt mit mir verwehrt. Am Telefon hat er mich natürlich angelogen, er habe das Geld "gestern" überwiesen, wobei da die allerletzte Frist sowieso abgelaufen ist.


Nun zum Punkt:

Ich weiss nicht ob er sich selbst noch bewusst ist, dass das für Ihn ernst werden könnte, er hätte es ja nach der anwaltichen Mahnung begreifen müssen, doch ich weiss auch nicht ob er überhaupt in der Lage ist zu zahlen (andere Schulden, Insolvenz?). Das weiss ich ja nicht, da er mich ja anlügt.

Da ich aber verständlicherweise die Schnauze voll habe, will ich ihn nun endlich dran kriegen. Wie am besten?
- Soll man einen gerichtlichen Mahnbescheid aussenden? Doch, hier ist die Frage ob er überhaupt noch zahlen kann...

ODER

- kann/darf/soll ich bei seinem Arbeitgeber anrufen und sagen, dass ich gerne mit ihm sprechen möchte oder ist so etwas am arbeitsplatz nicht erlaubt bzw. verboten?

grüße


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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#2 Geschrieben am: Di 22.07.2008, 19:06 (+01:12)
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Das mit dem 'anwaltlichen Schreiben' war Geldverschwendung - und unnötig.

Praktisch kannst Du nach 30 Tagen (ohne Mahnung) einen amtlichen Mahnbescheid beantragen, mußt auch nicht zum Anwalt, falls die Summe unter etwa 5000 liegt (ansonsten Landgericht mit Anwaltszwang für beide).

Der Anruf beim Arbeitgeber ist heikel - weil Du selbst angreifbar wirst, wenn Du das gegenüber Dritten erwähnst.


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#3 Geschrieben am: Mi 23.07.2008, 09:56 (+14:50)
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Schreibwarenladen > Mahnbescheid > Amtsgericht > Vollstreckung

Alles andere ist Verschwendung. Falls Du nicht in Vorlage gehen willst, nutze einfach ein Inkassobüro. Das ist bei seriösen Buden für Dich kostenlos.


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#4 Geschrieben am: Di 12.08.2008, 17:29 (+20d 07:32)
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nach meinen Infos für Deutschland kostet:
der Mahnbescheid knapp 2 Euro
Gebühren nochmal 23 Euro

das nochmal eine Gebühr für den Gerichtsvolluieher und wenn Du Pech hast (und das vermute ich) bleibst Du auf dem Geld sitzen. Mein Schuldner gibt an, Taschengeld von Papa zu bekommen, interessiert auch niemanden, ob das stimmt


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#5 Geschrieben am: Di 12.08.2008, 17:35 (+00:06)
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Mitglied seit: 30.03.2005


Unterstehe Dich, beim Arbeitgeber anzurufen...das gibt nur Ärger, und zwar für Dich.

Wende Dich an ein seriöses Inkassobüro, das kostet nicht die Welt und die Arbeit wird Dir abgenommen.

Alles andere ist vergeudete Energie.

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