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> Kaltanfrage per Mail / Fax - wann zulässig?
jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
Geschrieben am: Fr 18.07.2008, 19:37
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Gestern wurden vom Bundesgerichtshof zwei interessante Urteile veröffentlicht:

Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail

Fragestellung:

QUOTE
In dem ersten Fall hatte ein Fahrzeughändler per Telefax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen - neu oder gebraucht - bekundet. Im zweiten Fall hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.


Es ging in beiden Fällen um eine Anfrage, bei welcher der 'kalt Angesprochene' Geld erhalten sollte. Analoge Fragen gibt es ab und an hier.

Beide 'kalt Angesprochenen' wehrten sich dagegen. Ergebnis:

QUOTE
In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof die Anfrage des Fahrzeughändlers an die Toyota-Vertretung nicht als wettbewerbswidrig angesehen, weil insofern von einer konkludenten Einwilligung auszugehen sei. Hingegen hat der Bundesgerichtshof in der Anfrage hinsichtlich des Werbebanners für ein Online-Fußballspiel eine belästigende Werbemaßnahme gesehen, die zu untersagen sei. Weder gehöre das Angebot von Bannerwerbung gegen Entgelt auf der eigenen Homepage zum typischen Vereinszweck eines Fußballvereins, noch sei die von einem Fußballverein auf seiner Homepage zur Kontaktaufnahme angegebene E-Mail-Adresse für derartige Anfragen bestimmt.


Persönliche Meinung von mir: Eigentlich völlig banale Sache. Warum der Toyota-Händler sich gegen eine Anfrage wehrt, ist mir unverständlich. Wenn sich bei mir Leute melden, die eine Webdatenbank wollen (sei es telefonisch, per Kontaktformular oder per Mail), dann versuche ich, möglichst schnell Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob das etwas werden kann.

Es gibt einen Spiegel-Artikel, der 'irgendwie völlig schräg ist' - BGH erlaubt gewerbliche Angebote per Fax und Mail. Es ging ja in den beiden Fällen nicht um die klassische Werbung, bei der der Beworbene Geld loswerden soll, wie der Spiegel-Artikel dies suggeriert.

Wer noch mehr Stoff braucht: Xing-Thread


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