| costoblanco |
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 1 Mitglied seit: 15.07.2008 |
Hallo - und hier meine Fragestellung zum Domain- und Markenschutzrecht:
Im Rahmen des Prelaunch-Verfahrens kann ich momentan bei zahlreichen vorangemeldeten .asia-Domains in der geschlossenen Prelaunchgruppe mitbieten. Wenn sich nun herausstellt, daß z.B. der anzumeldende Namen dem deutschen und / oder europäischen Markenschutz unterliegt, d.h. hier als Wortmarke bereits registriert ist, kann ich dann eine entsprechende .asia-Domain trotzdem zur Registrierung anmelden, wenn diese Wortmarke nicht weltweit geschützt wurde? Auf der anderen Seite interessiert mich zu wissen, was man tun kann, wenn man eine Domain bereits angemeldet hat und erst im Nachgang herausfindet, daß eine entsprechende Wortmarke bereits geschützt wurde. Sollte dann diese Domain schnellstmöglich gekündigt werden bzw. von z.B. Sedo bei Teilnahme am Parkingprogramm löschen, da man sie dann nicht weiterverkaufen kann? Kann z.B. eine Bildmarke Berlin! als Wortmarke Berlin (ohne Ausrufezeichen) angemeldet werden. Viele Grüße und costoblanco |
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