| Bregi |
Geschrieben am: Mo 14.07.2008, 07:53
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 17 Mitglied seit: 5.03.2008 |
Hallo zusammen
Ein mitkonkurrent hat 1:1 mein text übernommen wo es um eine allgemeine beschreibung des prodkutes geht. Ist das zulässig? Kann ich von im verlangen das er den text runter nimmt, dass heisst muss er den text abändern oder hab ich keine möglichkeiten? Er hat auch geklaute bilder auf seiner seite, die sind aber nicht von mir. Gruess Bregi |
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| Nicolas Glauser Stiuvou Design |
#2 Geschrieben am: Mo 14.07.2008, 07:56 (+00:03)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 133 Mitglied seit: 7.01.2004 |
Natürlich kannst du von ihm verlangen das er den Text runter nimmt. Am besten schreibst du ihm zuerst ein Mail und später einen eingeschriebenen Brief.
Kannst ihn auch gleich mal Abmahnen. -------------------- |
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| AdMarkt |
#3 Geschrieben am: Mo 14.07.2008, 08:29 (+00:32)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 248 Mitglied seit: 18.12.2006 |
Gerade bei technischen Texten wie Produktbeschreibungen kann es kritisch werden, da hier die Schöpfungshöhe des Textes oft nicht für ein Urheberrecht ausreicht. Das kannst du aber wohl nur per Gericht klären lassen. Insofern ist es meist einfacher den Betreffenden anzuschreiben und zumindest einen backlink zu verlangen.
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| kivat |
#4 Geschrieben am: Mo 14.07.2008, 08:33 (+00:04)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 397 Mitglied seit: 21.10.2005 |
Wieso sollte es hier kritisch werden? Ein kopierter Text ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und kann mit einer Abmahnung bestraft werden. Text bleibt Text. Wenn ein Text z.B. Fakten wiedergibt, kann das schwieriger werden. -------------------- Fussball Sportinfos und Fussballspieler
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| Bregi |
#5 Geschrieben am: Mo 14.07.2008, 08:44 (+00:11)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 17 Mitglied seit: 5.03.2008 |
Danke für die antworten.
Ich möchte ja nicht gleich mit grossem geschütz auffahren, es geht mir mehr darum ihn darauf aufmerksam zu machen und ihn zu bitten den text zu ersetzen. Einen anwalt oder gericht find ich dann schon ein wenig "zu grob"! Es handelt sich um diesen text. "Da die Beschriftung die Flugeigenschaften des Gleitschirmes nicht verändern darf ist die maximale Beschriftungsfläche bei einem Einsitzer ca. 700 x 180 cm und bei einem Doppelsitzer ca. 900 x 250 cm. Es sollten nicht zu viele Farben verwendet werden (max. 2), da in der Höhe die Beschriftung für den Betrachter sonst verschwimmt. Helle Farben sind schlechter sichtbar (gelb, hellgrün), deshalb sollten nur dunkle Farben (schwarz, rot, blau) zum Einsatz kommen. Ein pauschales Angebot für Gleitschirmbeschriftungen zu erstellen ist sehr schwierig. Es kommt hierbei ganz auf die Größe und Farbanzahl der Verklebung an. Gerne arbeiten wir ein genaues Angebot incl. Stellmuster aus. Hierzu benötigen wir Angaben über den Aufdruck und welcher Schirmtyp beschriftet werden soll. Verwenden Sie dazu das Kontaktformular." Gruess |
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| Rainer |
#6 Geschrieben am: Mo 14.07.2008, 08:46 (+00:01)
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AyomRank 10 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 5186 Mitglied seit: 5.12.2003 |
Wenn man die Produktbeschreibung von der Verkaufsverpackung abschreibt mag das gelten. Aber wenn jemand ein Produkt selber beschreibt, dann ist das wohl etwas anderes. |
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| AdMarkt |
#7 Geschrieben am: Mo 14.07.2008, 09:42 (+00:55)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 248 Mitglied seit: 18.12.2006 |
Wieso es kritisch werden könnte? Darum: http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he Wenn die Schöpfungshöhe für ein Werk nicht erreicht wird gibt es keinen Urheberrechtsschutz (...mangelnde Schöpfungshöhe begründet dagegen Gemeinfreiheit...) . Anleitungen zu Produkten haben zum Beispiel oft dieses Problem, aber eben auch Artikelbeschreibungen, weil das deutsche Urheberrecht nach künstlerischen Gesichtspunkten definiert. Nach dem Beispiel des threaderstellers hier würde ich schätzen es könnte durchaus auch schiefgehen mit dem Urheberrecht, aber genau kann das halt nur ein Richter sagen. -------------------- günstige VServer im Vergleich: www.server-vergleich.net
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