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> Geistiges Eigentum, Rechte an Web-Applikation (CH)
aerdna
Geschrieben am: Sa 12.07.2008, 12:53
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Liebe ayomer

Wenn jemand für die Firma eine umfangreiche Web-Applikation programmiert, dies aber absolut nicht zu seinen Aufgaben gehört, wer hat dann das Geistige Eigentum / Recht an dieser Applikation in der Schweiz? Es geht darum, ob man die Applikation noch weiterverkaufen darf oder nicht.

Danke, gruss andrea
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Alain_Aubert
#2 Geschrieben am: Sa 12.07.2008, 12:59 (+00:06)
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Wenn jemand für die Firma eine umfangreiche Web-Applikation programmiert, dies aber absolut nicht zu seinen Aufgaben gehört, wer hat dann das Geistige Eigentum / Recht an dieser Applikation in der Schweiz?

Nach gängigen Arbeitsverträgen die Firma.
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aerdna
#3 Geschrieben am: Sa 12.07.2008, 13:15 (+00:15)
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Dacht ich mir... und wenn man die Applikation zwar für die Firma schreibt, aber in der Freizeit? Dann darf der Programmiere die Applikation weiterverkaufen?
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