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> Verkauf eines Projekts, Domain + FTP + MySQL
cr4m0
Geschrieben am: Mi 25.06.2008, 11:56
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Ich möchte ein Web-Projekt verkaufen, dazu gehören eine Domain und die FTP-/MySQL-Daten, also alle Dateien und die Datenbank-Inhalte.
1) Was muss man bei so einem Verkauf beachten?
2) Muss man Steuern für diesen Gewinn bezahlen?
3) Was darf man mit den Benutzerdaten machen? Darf man die Daten weitergeben, wenn es nur E-Mail-Adressen und Nicknames sind? Oder darf man auch das nicht weitergeben?
Danke im Voraus für eure Antworten!
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Yel Nats
Mobilfunk-Flatrates.de
#2 Geschrieben am: Mi 25.06.2008, 13:54 (+01:57)
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2, ja auf jeden Fall

Um welches Projekt handelt es sich? Ich hätte vielleicht ja Interesse! Am besten per PM!


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Patrick T.
#3 Geschrieben am: Mi 25.06.2008, 14:29 (+00:34)
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3) An wen willst du die Daten denn weitergeben? An Leute, die Adressen bzgl. Spamversands kaufen?
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Sancheck
#4 Geschrieben am: Mi 25.06.2008, 14:29 (+00:00)
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zu 2. NEIN
Muss er nicht.
Gewerbliche Tätigkeiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden.
Das ist wie ein "Flohmarktverkauf",....
Rechnung kann er dann keine stellen.
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Patrick T.
#5 Geschrieben am: Mi 25.06.2008, 14:32 (+00:02)
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QUOTE (Sancheck @ Mi 25.06.2008, 15:29)
zu 2. NEIN
Muss er nicht.
Gewerbliche Tätigkeiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden.
Das ist wie ein "Flohmarktverkauf",....
Rechnung kann er dann keine stellen.

Trotzdem muss der erhaltene Betrag doch versteuert werden, z.B. über die Lohnsteuererklärung. Oder nicht? (Ich rede von Deutschland)
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hajue
#6 Geschrieben am: Do 26.06.2008, 02:21 (+11:49)
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QUOTE
zu 2. NEIN
Muss er nicht.
Gewerbliche Tätigkeiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden.
Das ist wie ein "Flohmarktverkauf",....
Rechnung kann er dann keine stellen.
Hm - wenn man privat eine Community für 150 Takken bei ebay ersteigert und es wird ein Erfolg -> verkauft sie nach 12 Monaten für 200? Was, wenn man sie (aus welchem Grund auch immer) für 13.000 verkauft bekommt? Ab wann ist es dann kein Flohmarktverkauf mehr? Im Zweifel könnte das Finanzamt sagen: ab einem Euro Gewinn = Steuern zahlen. Das entspricht nicht der Definition von Gewerbe, jedoch sind Webprojekte auch keine Gebrauchtwaren, sondern steigen im Wert (Sei es auch nur das Domainalter ...) Ach - wenn keine Rechnug, dann kein Beleg. Ohne Beleg keine Buchungen. Wie könnte die Behörde von dem Projektverkauf erfahren? Bei Gewissensbissen beim Amt nachfragen. Versucht mal vor Jahresende in DE die Steuererklärung abzugeben (hab das mal direkt nach Semesterferien versucht). Da gabs ein fieses "nein", mit der Begründung, man könne auch durch "nichtselbständige" Einkünfte noch Gewinne erzielen.


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Tifflor
#7 Geschrieben am: Do 26.06.2008, 07:47 (+05:25)
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sobald eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht, muessen steuer gezahlt werden...ende der diskussion...:-)
bei einem "flohmarktverkauf" zeilt man ja wohl seltenst darauf ab, waren mit gewinn zu verkaufen, sondern der urspruengliche begriff steht ja eher dafuer, dinge die man nicht mehr braucht, also z.b. gebrauchte dinge, UNTER wert zu verkaufen ...
aehnliche diskussion haben wir hier aber ungefaehr 2 mal pro woche ...evtl. mal einfach die suchfunktion bemuehen.

gruss
Oliver
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#8 Geschrieben am: Do 26.06.2008, 09:09 (+01:22)
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Korrekter müßte man zu 2.) schreiben, daß die Einnahmen primär steuerpflichtig sind. Ob letztlich wirklich Steuern gezahlt werden müssen, hängt vom Einkommen des Verkäufers ab, da es ja gewisse Freibeträge gibt.

Das hat mit einer möglichen USt.-Pflicht natürlich nichts zu tun.


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cr4m0
#9 Geschrieben am: Do 26.06.2008, 11:04 (+01:55)
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QUOTE
sondern der urspruengliche begriff steht ja eher dafuer, dinge die man nicht mehr braucht, also z.b. gebrauchte dinge, UNTER wert zu verkaufen ...

Dann kann man ja bei einem Verkauf für 13.000€ behaupten, dass das Webprojekt 14.000€ wert ist. So hat man es unter Wert verkauft - es ist ein Flohmarktverkauf. Denn den Wert eines Projekts schätzt ja jede Person anders ein.
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Tifflor
#10 Geschrieben am: Do 26.06.2008, 11:25 (+00:21)
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sorry aber das ist natuerlich unsinn, denn der wert einer sache betitelt sich nicht daraus wieviel jemand meint dass eine sache wert ist, sondern einfach danach wieviel sie gekostet hat.

du kaufst eine cd fuer 20 euro und verkaufst sie fuer 10 wieder, also unter wert, massgeblich sind hier die rechnungen einkauf / verkauf
du kaufst die cd fuer 20 und verkaufst sie fuer 30 = 10 euro gewinn.


bei projekten ist das nicht anders, du hast auch hier kosten vorzuweisen, servermiete, rechnungen von externen diensleistern, abschreibungen von material etc. das sind deine kosten.
du verkaufst das projekt fuer eine summe xyz = einnahmen

differenz = gewinn / verlust

mit "einschaetzung" hat das nichts zu tun


gruss
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Sancheck
#11 Geschrieben am: Do 26.06.2008, 12:19 (+00:54)
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Gewinnerzielungsabsicht fuehrt noch nicht automatisch zur Versteuerung!!!!!!!!

zweites ist wichtig : Regelmaessigkeit
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Tifflor
#12 Geschrieben am: Do 26.06.2008, 14:57 (+02:37)
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aha...und ab wann beginnt bei dir regelmaessigkeit ?

darf ich mich auf dich beziehen wenn das FA anderer meinung ist und mir einen mahnbescheid zuschickt ?

gruss

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