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> AGB/Widerruf speziell für Downloads
alex72
Geschrieben am: Sa 21.06.2008, 09:20
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Hallo,

habe mir jetzt ein Komplettpaket für Onlineshop (AGB, Datenschutz, usw.) bei janolaw
bestellt. Alles schön und gut nur sind diese AGB für Warenverkäufe gedacht und nicht
für Downloads von Musik/Filmen etc. Speziell geht es hier um die Widerrufsbelehrung.

Aber leider bietet dieses janolaw nicht an sad.gif

Was nun? Bei ähnlichen Seiten haben einige jedoch die gleichen Widerrufsbelehrungen
nur steht dort der Hinweis, das bei folgenden Waren aufgrund Ihrer Beschaffenheit kein Widerrufsrecht besteht.

Kann man denn schreiben, dass bei unseren Waren/Downloads gar kein Widerrufsrecht besteht?

Soll ich jetzt damit zum Anwalt, damit dieser mir das umstellt bzw. dazufügt oder?
Bzw. kennt ihr jemanden der so etwas anbietet (ausser janolaw)?

Wäre für jeden Tipp dankbar.

gruss alex72

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Eric-Oliver Mächler
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#2 Geschrieben am: Sa 21.06.2008, 09:56 (+00:35)
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ich empfehl dir wirklich den gang zum anwalt. die gefahr einer klage/abmahnung ist bei sowas sehr gross, wenn man was falsch macht. und es gibt dümmere möglichkeiten sein geld zu verlochen.

gute antworten, gute anwälte findet man hier:
www.frag-einen-anwalt.de
(ist zwar deutsch aber gibt auch anwälte aus CH dort und A)


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alex72
#3 Geschrieben am: Sa 21.06.2008, 19:33 (+09:37)
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Danke. Soll ich denn schonmal etwas vorbereiten und es vom Anwalt
absegnen/verbessern lassen oder direkt vom ihm die AGB erstellen lassen?
Was wäre hier besser bzw. günstiger?

Ich mein gut die AGB von janolaw kann ich noch später gut gebrauchen,
da ich demnächst auch DVDs anbieten möchte!!!

Was für ein Anwalt muß das denn sein, ich kenne nur einen der u.a
Internetrecht macht, aber auch andere Sachen?

gruss alex72
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Eric-Oliver Mächler
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#4 Geschrieben am: Sa 21.06.2008, 19:48 (+00:15)
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ob man dem anwalt ein text vorlegt oder ob er selbst was schreiben soll ist doch das gleiche. au fjeden fall wird er abschnitt für abschnitt durcharbeiten.

ich arbeite gerne mit einem anwalt zusammen der in vertragsrecht, internetrecht spzialisiert ist.


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#5 Geschrieben am: So 22.06.2008, 03:22 (+07:33)
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Hallo,

ganz einfach:

QUOTE
Widerrufsrecht
Digitale Güter wie eBooks, Software und Audiofiles sind vom Widerrufsrecht im Fernabsatzgesetz ausgeschlossen (BGB § 312d Abs. 4 Ziff. 1), da sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rückgabe geeignet sind.


Gruß
Mirko


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alex72
#6 Geschrieben am: So 22.06.2008, 11:40 (+08:17)
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Hi,

@Mirko
soll ich das einfach so übernehmen?

Ich habe gerade gemerkt das im Shopsystem selber eine ausführliche Widerrufsbelehrung
integriert ist, ich muß aber trotzdem die AGB umstellen lassen.

Danke

gruss alex72
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HPI-Service
HPI-Service
#7 Geschrieben am: Mo 23.06.2008, 02:21 (+14:40)
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Hallo Alex,

also wir verwenden diese Widerrufsbelehrung in allen unseren Projekten mit digitalen Produkten.

Das Problem auf diesem Gebiet ist, dass es hier noch keine 100% sicherere Rechtssprechung gibt (wie bei vielen Dingen im Internet).

Laut meinem aktuellen Kenntnisstand hat aber der Großteil und die wichtigsten Gerichte diese Widerrufsbelehrung anerkannt und mit positiven Urteilen unterstrichen.

Leider ist es bei vielen Dingen im Internet so, dass man nicht 100% vor einer Abmahnung geschützt, da es wie gesagt hier kaum eine eindeutige Rechtsprechung bzw. Gesetze gibt.

Sinnvoll ist auf jeden Fall eine kleine "Kriegskasse" (1000-2000 Euro) bereitzustellen, für den Fall einer Abmahnung.

Gruß
Mirko


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alex72
#8 Geschrieben am: Di 24.06.2008, 07:11 (+28:50)
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Hi,

danke dir/euch.

Ich werde höchstwahrscheinlich jetzt etwas zusammenstellen und dann
zum Anwalt. Der soll sich das mal trotzdem ansehen und es verbessern
bzw. absegnen wenn es ok ist.

Was Abmahnungen betrifft, muß ich schon sagen die Leute haben echt nichts
besseres zu tun. Wenn Gerichte das schon so entscheiden was wollen die
dann noch? Falls mich jemand abmahnt, dann werde ich aber was dagegen tun,
auch wenn es in die Hose geht, mit Sicherheit.

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