| chipchip |
Geschrieben am: Do 19.06.2008, 10:29
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 146 Mitglied seit: 12.04.2007 |
Hallo Ayom Team!
Ich habe vor ca. 3 Jahren einen Auftrag angenommen als Privatperson und habe Ihm angeboten ich würde Ihn das gegen einen Betrag programmieren. Jetzt ist es so das am anfang eng zusammen gearbeitet wurde. Das lockerte sich mit der Zeit und irgendwann kam garnichtsmehr vom Kunden. Vor ca. 6 Monate meldete sich der Kunde wieder und ich hab bis jetzt alles Programmiert was im meinen Aufwand stand. Ich hab ihm angerufen und gesagt er möge mir zugangsdaten geben damit ich das ganze hochladen und präsentieren kann. Darauf hin meinte er er fahrt eine Woche in den Urlaub. Ich sagte okay er möge mir die zugangsdaten in nachhinein zukommen lassen wenn er wieder da ist. Jetzt hat er sich wiedereinmal gemeldet und möchte vom kaufrecht zurücktreten bzw. hat einen Schlusstrich gezogen. Und er will sein Geld zurück da Ihm anscheinend der Kunde abgesprungen ist. Meine Frage: Was würdet Ihr mir empfehlen die Summe zurückzahlen? Würde eigentlich nicht machen wollen da ich ja die tätigkeit vollbracht habe und er sich nicht gemeldet hat die letzen Monate. Wie würde es aussehen rechtlich er hätte eine firma. Nur ist es so das, das ganze "Freundschaftsdeal" abgewickelt wurde und es gab keinen Vertag / Pflichtenheft nur 3 bis 4 Screenshoots wie das aussehen soll. Hoffe ihr könnt mir Hilfestellung geben. -------------------- My WebPage: datenmafia.com
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| PH |
#2 Geschrieben am: Do 19.06.2008, 10:35 (+00:05)
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AyomRank 7 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1192 Mitglied seit: 29.08.2004 |
Meine persönliche Meinung:
Es gibt kein Rücktrittsrecht bei Auftragsarbeiten. Behalte das Geld, sende Ihm per Einschreiben mit Rückschein einen Datenträger mit der Arbeit - behalte eine Kopie. Dann hast Du einen Beweis, dass Du die vereinbarte Leistung erbracht hast. Falls das Geld, das von ihm im voraus bezahlt wurde, nicht der vollen vereinbarten Summe entspricht, würde ich den Rest auch noch nachfordern. Evtl. einigt ihr euch dann auf das bereits gezahlte. [keine Rechtsberatung - mein Post unterliegt Schweizer Recht] |
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| chipchip |
#3 Geschrieben am: Do 19.06.2008, 10:54 (+00:19)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 146 Mitglied seit: 12.04.2007 |
Hallo!
Besten dank für deine Antwort. Das werde ich machen die Summe wurde in vorhinein bezahlt zu der erbrachten leistung es fehlen 20% da ich nicht weiter arbeiten konnte weil ich ein paar fragen dazu hatte. Er meinte er meldet sich nach dem Urlaub das hat er aber nie gemacht .( Und dann kam ein mail vom rücktritt. -------------------- My WebPage: datenmafia.com
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