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> Haftung
Lynn
Evelyne Marti
Geschrieben am: Do 19.06.2008, 09:42
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Hallo Leutz

Kürzlich schrieb mir ein Auftraggeber aufgrund eines internen Missverständnisses folgenden Satz: "Sie haben uns Mehraufwand gebracht."

Ich konnte die Sache berichtigen, einer ihrer Mitarbeiter war krank, wodurch ich die erforderlichen Unterlagen verspätet erhielt und nicht mehr berücksichtigen konnte.

Trotzdem macht mir dieser Satz zu schaffen, denn da frage ich mich, wie weit ich haftbar gemacht werden könnte für Folgen, welche aufgrund solcher unvorhergesehener Unterstellungen oder auch wegen Krankheit etc. eintreten könnten, z. B. der Kostenaufwand, weil der Drucktermin verschoben werden musste.

Meine Mutter (früher auch selbständig) sagt, ich sei höchstens die Geldsumme schuldig, welche ich für den Auftrag erhalten habe.

Was wisst ihr darüber und kann man sich für solche Fälle ab- und versichern? Muss ich entsprechende AGB schreiben, um mich zu schützen, oder ist das gesetzlich geregelt?


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PH
#2 Geschrieben am: Do 19.06.2008, 10:30 (+00:48)
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Deine Mutter liegt richtig.

Folgeschäden sind in der Regel ausgeschlossen, ausser wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit deinerseits oder wenn sie absichtlich entstanden sind.

Es kann aber nicht schaden, Folgeschäden noch Mal explizit in den AGB auszuschliessen.

[keine Rechtsberatung - mein Post unterliegt Schweizer Recht]
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Lynn
Evelyne Marti
#3 Geschrieben am: Do 19.06.2008, 10:41 (+00:10)
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Hi PH

Ich hab nun meiner Versicherung telefoniert: Es gibt eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Betriebsrechtsschutzversicherung für solche Fälle. Mit der Betriebsrechtsschutzversicherung könnte ich dann gegebenenfalls meine Ansprüche geltend machen, falls der Auftraggeber nicht zahlt. Aber die AGB muss ich wohl selbst schreiben bzw. zu einem Anwalt gehen.

Kennt ihr die entsprechenden Gesetzestexte?


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PH
#4 Geschrieben am: Do 19.06.2008, 10:53 (+00:12)
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Lynn, ich frage mich, ob der Aufwand sich lohnt, alles so Professionell machen zu lassen.

Der genaue Wortlaut der AGB und der Verträge kommen erst vor Gericht zum tragen. Geht es bei Deinen Arbeiten im allgemeinen um Summen, die ein Gerichtsverfahren rechtfertigen?

Ausserdem: deckt die "Betriebshaftpflichtversicherung" auch Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit oder absichtlich durch einen Deiner Angestellten enstanden sind?

Was AGB betrifft, gibt es genügend Beispiele von juristisch wirksamen AGB, von denen man sich inspirieren lassen kann.

Aus meiner Sicht lohnen sich die Kosten für diese Versicherungen und Anwalt nicht, ausser die Art der Tätigkeit exponiert Dein Unternehmen besonders. Dann dürfte aber auch die Versicherung entsprechend hoch ausfallen.
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Lynn
Evelyne Marti
#5 Geschrieben am: Do 19.06.2008, 11:14 (+00:20)
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Hi PH

Ich bin ein Einzelunternehmen, also wird die Versicherung auch niedriger sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung kostet 300 Fr. pro Jahr, die andere weiß ich noch nicht, aber die wäre auch wichtig, damit ich meine Ansprüche (2000.- und mehr Franken) geltend machen kann. Wenn die Summe ähnlich ist, werde ich sie auch abschließen, da ich mich aufgrund meiner letzen Erfahrungen als Lektorin verunsichert fühle.

Laufend wurden mir Dinge unterstellt, welche ich berichtigen musste. In besagtem Verlag scheine ich das letzte Glied der Mitarbeiterkette sein, dem alles zugeschoben wird, was die Leute davor angestellt haben. Deshalb sehe ich da tatsächlich ein erhöhtes Risiko als Selbständige. Ich werde von dort auch keine Aufträge mehr annehmen. Das Risiko ist zu groß und den Aufwand nicht wert.

Meine Mutter meinte noch: Vielleicht gut, dass ich durch diese Vorfälle vorgewarnt bin und mich jetzt absichere. Stimmt, da hat sie Recht.



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Lynn
Evelyne Marti
#6 Geschrieben am: Fr 20.06.2008, 10:30 (+23:16)
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Hi PH

Ab heute ist mein Einzelunternehmen versichert (Betriebshaftpflichtversicherung und Betriebsrechtsschutzversicherung), insgesamt für 900 Fr. im Jahr, auch für Fälle, wo ich wirklich mal Schuld sein sollte. Bin erleichtert, war echt belastend für mich, ständig auf ungerechtfertigte Vorwürfe reagieren zu müssen, nur weil irgendwer dort im Betrieb des Auftraggebers geschlammt hat.


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