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> Betreibungsandrohung von Hosting Anbieter, Wichtige Frage
allr8
Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 11:50
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Hallo zusammen

Ich bin etwas verunsichert. Ich hab da ein Problem.

Hab nie was bezahlt und auch keine Leistung in Anspruch genommen. Hab keine Mahnung gekriegt und dann das (unten fängts an):




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Webi
#2 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:00 (+00:09)
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Tolle Kommunikation... Verstehe ich es richtig. Du hast nie ein Hosting bestellt und bekommst nun eine Betreibungsandrohung?


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allr8
#3 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:06 (+00:06)
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na, ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich damals gemacht habe. Ich hab mal nach nem hosting anbieter gesucht und war wohl auch da. aber ich kann mich nicht wirklich erinnern, dass ich da effektiv etwas gekauft habe (bzw. in Auftrag gegeben habe). Aso eines weiss ich, ich hab sicherlich keine Leistung von denen entgegen genommen.

wenn ich eignetlich was kaufe, zahle ich normalerweise gleich mit der kreditkarte.

Können die mir was anhaben? Kommt euch das auch etwas "unglaubwürdig" rüber.

Vor allem das mit dem www.trustservice.org dry.gif
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Manuel Merz
WEBclay
#4 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:08 (+00:01)
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Herrlich diese Leute und ihre Abzockertricks. Nur schon die Rechtschreibung ist doch schon sehr fraglich bei einer solchen Firma. Persönlich würd ich da wohl gar nicht darauf reagieren (sofern nie ein Vertrag abgeschlossen wurde).


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Webi
#5 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:22 (+00:14)
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Ob du die Leistung bezogen hast oder nicht ist eigentlich egal. Ausschlaggeben ist, ob du die Ware bestellt hast. Falls ja, solltest du diese auch bezahlen. Falls nein, kann dir eigentlich nichts geschehen. Ich finde jedoch die Art und Weise der Betreibungsandrohung sehr speziell. Von einem Hoster, der in sein Angebot "alles unlimitiert" schreibt halte ich jedoch generell sehr wenig.


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Alain_Aubert
#6 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:27 (+00:05)
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In Deutschland gibt es so etwas wie die Betreibung in .ch nicht, richtig?

Wie ist das Verfahren, wenn man zu Unrecht betrieben wird?
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allr8
#7 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:27 (+00:00)
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Sogar meine Anfrage auf eine Kopie der Rechnung, etc. verweigern sie. Dürfen die das überhaupt?

Wisst ihr, an wen ich mich da wenden kann? Ist doch sicherlich nicht ganz sauber.

Es geht mir nicht um das Geld, es geht nur darum, dass ich es nicht jem. zahlen möcht, dem es nicht gehört ...

wenn ich da wirklich was bestellt haben soll, dann sollen mir die das mal zeigen.

hab die leute auch mal gexingt und gefacebooked. da findet man nix.

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Eric-Oliver Mächler
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#8 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:31 (+00:03)
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QUOTE (Alain Aubert @ Mi 4.06.2008, 13:27)
In Deutschland gibt es so etwas wie die Betreibung in .ch nicht, richtig?

Wie ist das Verfahren, wenn man zu Unrecht betrieben wird?

umgekehrt.

in der scheiz gibts betreibungen und deutschland nicht dort wäre es dann ein mahnbescheid (so sagt ihr glaub dem)


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Webi
#9 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:46 (+00:15)
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QUOTE (Alain Aubert @ Mi 4.06.2008, 13:27)
Wie ist das Verfahren, wenn man zu Unrecht betrieben wird?

Du legst Rekurs ein. Danach kann der "Betreiber" entscheiden ob er das Verfahren weiterziehen will. Der nächste Schritt wäre dann der Friedensrichter.


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Webi
#10 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:49 (+00:02)
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QUOTE (allr8 @ Mi 4.06.2008, 13:27)
Sogar meine Anfrage auf eine Kopie der Rechnung, etc. verweigern sie. Dürfen die das überhaupt?

Würde mal sagen, dass spätestens bei der Betreibung die Rechnung beigelegt werden muss.


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allr8
#11 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 12:53 (+00:04)
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QUOTE (Webi @ Mi 4.06.2008, 13:49)
QUOTE (allr8 @ Mi 4.06.2008, 13:27)
Sogar meine Anfrage auf eine Kopie der Rechnung, etc. verweigern sie. Dürfen die das überhaupt?

Würde mal sagen, dass spätestens bei der Betreibung die Rechnung beigelegt werden muss.

Na toll. Ich hoffe, das ist nur ein Bluff von irgendwem. Hab kein Bock auf Betreibung. Komische Sache mad.gif
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digitalcorner
#12 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 13:02 (+00:09)
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Du kommst aus der Schweiz? Der Anbieter auch?

Wenn eine Betreibung kommt dann musst du einfach Rechtsvorschlag machen, am besten gleich beim Postboten. Dann geht es vor den Friedensrichter und danach ev. vors zuständige Bezirksgericht. Dort muss der Rechnungssteller dann ganz eindeutig seine Forderung beweisen.


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Marc Schuler
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#13 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 13:43 (+00:40)
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Solche Anfragen sollte man an den Provider richten.
In einem Forum ist ein solcher Beitrag falsch, mal abgesehen das du das Briefgeheimnis verletzt hast.

Nutzen = 0
Realitätsnachweis = 0

Sorry, aber klär das mit deinem Provider, die haben auch Telefon, dann klärt sich das rasch.
Deine Mails so zu kürzen halte ich für sehr gewagt, ich hatte auch mal Mailverkehr mit deinem Provider und da sehen die Mails etwas anderst aus.

Hier wild zu spekulieren halte ich für falsch.
Könntest ja deinem Namen hier posten, damit andere Provider vor dir gewarnt sind (klingt für mich jedenfalls ziemlich masslos der Beitrag und da du anonym hier schreibst nicht sehr vertrauenswürdig).

Gruss marc


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mainlink
Mainlink Internet
#14 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 13:43 (+00:00)
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OT


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Marc Schuler
Host2Day ISP International
#15 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 13:47 (+00:03)
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@mainlink

Lass bitte solche unnütze Nachrichten.
Die Firma ist alles andere als Blacklist würdig, sondern schon Jahre am Markt ([snip]).

Gruss Marc


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allr8
#16 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 13:55 (+00:08)
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gelöscht
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Marc Schuler
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#17 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 16:24 (+02:28)
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Die können auch nicht antworten, da die Nachricht nicht übermittelt wurde laugh.gif
Steht sogar auf deinem Screenshot (oben die gelbe Skype Warnung)

Also ich verstehe den Anbieter, rein aus deinen Aussagen, ich würde da auch nicht kapieren um was es geht...

Schreib ihm deshalb folgendes (auch wenn das jetzt nicht meine Aufgabe ist, dir zu zeigen wir man eine Anfrage stellt).

### Zum kopieren ###
CODE
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich erhielt von Ihnen am xx.xx.xxxx eine Androhung für ein Betreibungsbegehren gegen mich. Ich selbst habe bei Ihnen zu keinem Zeitpunkt ein Hosting oder andere Dienstleistungen bestellt und gehe von einer missbräuchlichen Verwendung meiner Kontaktdaten eines Dritten aus, deshalb bitte ich Sie bei der Polizei ein Strafverfolgungsbegehren (Anzeige) zu stellen um den Urheber ausfindig zu machen. Die IP Adresse des Bestellers haben Sie bei der Bestellung aufgezeichnet, ich gehe deshalb davon aus, dass der Übeltäter identifiziert werden kann.

Bei Fragen zu diesem Fall stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
xxxxxxxxx
### Ende ###

Per Mail (event. Post) an den Provider senden und fertig.

Wenn du aber bestellt hast und du stellst diese Behauptung auf, dann hast du nach der Anzeige ziemlichen Ärger am Hals (StGB)

Übrigens empfehle ich dir dringendst einmal dich mit dem Briefgeheimnis auseinanderzusetzen, die Veröffentlichung von Chatunterhaltungen und Mails ist rechtlich nicht erlaubt, sofern du kein öffentliches Interesse nachweisen kannst (und das ist bei einem solchen Fall nie gegeben, da es niemanden interessiert ausser dich und deinen Provider).

Gruss Marc


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Claudio Mazzariello
Nova Company GmbH
#18 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 18:07 (+01:42)
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Hallo zusammen,

Bleibt doch einmal realistisch. Welches Unternehmen betreibt Kunden bei einem Betrag von CHF 28.--? Alleine die Kosten überwiegen ja schon diesen Betrag.


--------------------

Claudio Mazzariello
Geschäftsleiter


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NOVA!COMPANY
GmbH
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www.novacompany.ch
Qualitativ hochstehendes Webhosting zu günstigen Konditionen
Freundlich, seriös, günstig
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Webi
#19 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 23:43 (+05:36)
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QUOTE (Marc Schuler @ Mi 4.06.2008, 17:24)
Übrigens empfehle ich dir dringendst einmal dich mit dem Briefgeheimnis auseinanderzusetzen, die Veröffentlichung von Chatunterhaltungen und Mails ist rechtlich nicht erlaubt, sofern du kein öffentliches Interesse nachweisen kannst (und das ist bei einem solchen Fall nie gegeben, da es niemanden interessiert ausser dich und deinen Provider).

Definitiv falsch. Solche Fälle (falls wahr) können für die Öffentlichkeit durchaus interessant sein. Ansonsten wären die meisten Berichte von Kassensturz oder dem Beobachter für die Öffentlichkeit uninteressant.


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Alain_Aubert
#20 Geschrieben am: Mi 4.06.2008, 23:53 (+00:10)
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Öffentliches Interesse heisst nicht, dass Entitäten der Öffentlichkeit möglicherweise interessiert sind. Die Öffentlichkeit _an_sich_ muss Interesse daran haben.

Die Nummer mit dem AKW in der Slowenien ist (vermeintlich) von öffentlichem Interesse. Ein solcher Fall...

Ich versuchs mal so zu erklären. Dieser Fall wird es nicht in die Zeitungen schaffen, weil er nicht von öffentlichem Interesse ist. Dich mag es interessieren, aber von öffentlichem Interesse ist es erst, wenn ein relevanter Teil der Bevölkerung betroffen sein könnte. Das ist in einem solchen Fall niemals gegeben.

PS:
QUOTE
na, ich weiss ehrlich gesagt nicht, was ich damals gemacht habe. Ich hab mal nach nem hosting anbieter gesucht und war wohl auch da. aber ich kann mich nicht wirklich erinnern, dass ich da effektiv etwas gekauft habe (bzw. in Auftrag gegeben habe).

Nichts für Ungut, aber mein Tipp ist, dass Du eine Bestellung gemacht hast und es nicht mehr weisst. Zwar stellt sich die Frage warum keine E-Mails angekommen sind bzw. woher der Hoster Deinen E-Mail Kontakt hat.
Ersteres lässt sich möglicherweise damit beantworten, dass Du die Rechnungs-Mails für Spam bzw. Fishing gehalten hast und sie gelöscht hast...
Trotzdem die von Dir illegalerweise gepostete vermeintliche E-Mail lässt Erfolgsreserven in der Qualität des Mail Supports vermuten.
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