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> Einnahme aus einmaligem Verkauf bei Finanzamt anze
DerUngar
Geschrieben am: Mo 2.06.2008, 15:33
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Hallo,

ich bin neu hier und habe schon die Suche bemüht, aber noch nicht die passende Anwort auf meine Frage gefunden.

Ich habe ein Webprojekt, welches ich evtl. verkaufen möchte. Das wäre ja eine einmalige Einnahme. Muss ich das beim finanzamt irgendwie anzeigen?

Einen richtigen Kaufvertrag gibt es nicht. Es wird sozusagen "Ware" gegen "Geld" getauscht. Bezahlt werden soll evtl. per Paypal.

Noch mache ich keine Steuererklärung, deswegen weiß ich nicht ob ich die Einnahme auf einem anderen Weg dem Finanzamt melden soll.
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Lenny
#2 Geschrieben am: Mo 2.06.2008, 16:03 (+00:30)
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QUOTE (DerUngar @ Mo 2.06.2008, 15:33)
[... ]Das wäre ja eine einmalige Einnahme. [...]

[...]
Noch mache ich keine Steuererklärung, [...]

Aufgrund deiner Angabe würde ich auf nein tippen. Mehr Angaben wäre nicht schlecht für die Beantwortung deiner Frage.


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#3 Geschrieben am: Mo 2.06.2008, 17:22 (+01:19)
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wie soll man das verstehen, NOCH machst du keine Steuererklärung?

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SaoCala
#4 Geschrieben am: Mo 2.06.2008, 17:34 (+00:11)
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... Noch geht alles auf Konten in Lichtenstein? ... So kann man das zumindest verstehen.

Wenn Du etwas von Privat verkaufst, gilt dass doch wie auf dem Trödelmarkt (soweit ich weiss). Hattest Du aber ne Webseite wo Alleine Schon Adsense drauf ist, ist das kommerziell, da eine Gewinnabsischt dahinter steckt, dann kannste ja nicht einfach nen kommerzielles Projekt, Privat verkaufen um Steuern zu sparen ... !

Obwohl das Wort "können", hier mit "dürfen" ersetzt werden sollte.... Denn dass das Leute können, wissen wir ja alle zur Genüge..

Oder wie war Deine Aussage zu verstehen, und Deine Frage auch....



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DerUngar
#5 Geschrieben am: Mo 2.06.2008, 18:33 (+00:59)
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QUOTE (H.Prohaska @ Mo 2.06.2008, 18:22)
wie soll man das verstehen, NOCH machst du keine Steuererklärung?

NOCH mache ich keine Steuererklärung, weil ich noch keine Lohnsteuer zahle. Ich bin Azubi wink.gif Sorry hätte ich gleich sagen können.
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Tifflor
#6 Geschrieben am: Mo 2.06.2008, 22:50 (+04:16)
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auch als azubi kannst du eine steuererklaerung machen, muesstest du in diesem falle theoretisch auch, deine einnahmen aus dem verkauf werden zu dem sonstigen lohne halt dazugerechnet (einnahmen aus gewerbe) auf der anderen seite wuerde es niemals jemand pruefen, wenn du nichts angeben wuerdest und keine steuererklaerung machst eben weil du azubi bist...das habe ich so niemals als rechtsberatung gesagt, sondern nur mal so gelesen...:-)

frage ist ja nur, will derjenige der von dir kauft, eigentlich keine ordentliche rechnung ? von welcher summe sprechen wir ueberhaupt ?
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#7 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 10:39 (+11:48)
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Also ich würde jetzt auch die Aussage von Tifflor unterstützen.
Zudem würde ich jetzt behaupten, Einnahmen sind Einnahmen, das hat mitm LOHNsteuer nix zu tun... Wenn du etwas verkaufst und Geld dafür bekommst (evtl. auch in erwähnenswerter Höhe), dann solltest du es bei deinem FA angeben. In den ersten Jahren meiner Selbständigkeit kam ich noch nicht mal an den Betrag nahe ran, ab dem ich Einkommenssteuer zahlen sollte, und doch muss (und tue auch!) ich doch auch alle (auch quittungslose) Einnahmen eintragen und als Einnahme deklarieren. Tut man es nicht, kommt man gaaaaaaaaanz schnell in Deibels Küche.
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Rainer
#8 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 11:10 (+00:31)
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QUOTE
Wenn Du etwas von Privat verkaufst, gilt dass doch wie auf dem Trödelmarkt (soweit ich weiss).


Schon mal etwas von privaten Veräußerungsgeschäften (Zum Beispiel von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten) gehört? Das muß man auf auf Anlaga SO der Steuererklärung eintragen. Auf diesem Formular gibt es noch den Bereich "Andere Wirtschaftsgüter". Da könnte es evtl. reinfallen. Ob es einmalig ist spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Einmalig etwas für 10.000 Euro verkaufen für das man selber nur 100 Euro bezahlt hat ist auch ein dicker Gewinn, der versteuert gehört!
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DerUngar
#9 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 11:40 (+00:30)
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QUOTE (Rainer @ Di 3.06.2008, 12:10)
Ob es einmalig ist spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Einmalig etwas für 10.000 Euro verkaufen für das man selber nur 100 Euro bezahlt hat ist auch ein dicker Gewinn, der versteuert gehört!

Ok leuchtet ein, aber ich mache doch noch keine Steuererklärung. Soll ich deswegen extra damit anfangen? Also nächstes Jahr die Steuererklärung für dieses Jahr machen und dann den Betrag mit angeben?
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Tifflor
#10 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 12:20 (+00:40)
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sag doch mal was ueber die summe um die es ueberhaupt geht
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DerUngar
#11 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 12:41 (+00:20)
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ganz schön neugierig wink.gif

niedriger dreistelliger betrag
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#12 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 12:45 (+00:04)
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QUOTE (DerUngar @ Di 3.06.2008, 12:40)
Ok leuchtet ein, aber ich mache doch noch keine Steuererklärung. Soll ich deswegen extra damit anfangen? Also nächstes Jahr die Steuererklärung für dieses Jahr machen und dann den Betrag mit angeben?

Ganz genau. Die Steuererklärung macht man ja auch erst im Nachhinein. Also 2009 für 2008. Außerdem du fängst damit nicht extra deswegen an, sondern zeigst du damit dem FA, dass du brav deine Einnahmen angibst. Wie gesagt, das hat mitm Lohnsteuer überhaupt nix zu tun...

In die Steuererklärung gehören alle Einnahmen, die du im Jahr machst. Ob dieser Betrag dann Einkommenssteuerpflichtig ist, oder nicht, das hängt im Endeffekt davon ab, ob du die Freibetragsgrenze erreicht hast, oder nicht. Aber angeben sollte (muss) man das schon.
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DerUngar
#13 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 13:08 (+00:23)
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Danke. Dann werde ich das so machen.

Was muss ich an Dokumenten aufbewahren? Reicht der Kontoauszug von der zeit wo ich Geld erhalten habe oder muss das ne Rechnung sein? Weil ich als Privatperson nicht wirklich Ahnung von Rechnung schreiben habe. Ne Quittung wirds auch nicht geben, weil wir das alles online über die Bühne bringen.
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#14 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 14:18 (+01:09)
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QUOTE (DerUngar @ Di 3.06.2008, 14:08)
Danke. Dann werde ich das so machen.

Was muss ich an Dokumenten aufbewahren? Reicht der Kontoauszug von der zeit wo ich Geld erhalten habe oder muss das ne Rechnung sein? Weil ich als Privatperson nicht wirklich Ahnung von Rechnung schreiben habe. Ne Quittung wirds auch nicht geben, weil wir das alles online über die Bühne bringen.

Jedenfalls alle Belege (auch den Kontoauszug von PayPal, falls die Bezahlung über diesen abläuft) die den Kauf/Verkauf, bzw. deine Einnahmen belegen.

ich kann dir in dieser Hinsicht nur aus meiner Sicht Tipps geben, aber ordentlich wie ich halt bin (und nicht zuletzt durch die Selbständigkeit) bewahre ich sowieso alle meine Kontoauszüge und Belege schön ordentlich, und chronologisch geordnet auf. Wie es bei Privatpersonen ist, kann ich dir jetzt nicht sagen, wie lange du die Belege aufbewahren musst, als Selbständige sind es 10 Jahre.
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DerUngar
#15 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 14:29 (+00:11)
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Vielen Dank.

Werde dann alles ausdrucken und abheften.
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PH
#16 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 14:49 (+00:19)
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QUOTE (DerUngar @ Di 3.06.2008, 13:41)
ganz schön neugierig wink.gif

niedriger dreistelliger betrag

"niedriger dreistelliger Betrag"

Also 200 oder 300 EUR.

Meine Persönliche Meinung - und Vorsicht, dies ist keine Aufforderung, so zu handeln, sondern stellt nur meine Meinung dar:

Interessiert kein Schwein.
Der Betrag ist Peanuts, sogar für deutsche Beamten. Ich würde die zwei oder drei Lappen einfach einstreichen, und fertig.
Fällt das nicht sogar unter die Geringfügigkeitsgrenze?
Wie hoch ist in D der Steuerfreibetrag? Sollte man doch als Azubi kaum erreichen oder?
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Tifflor
#17 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 15:22 (+00:32)
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genau darauf zielte meine frage ab, nix "ganz schoen neugierig" geht es doch darum ob der steuerfreibetrag ueberhaupt ueberschritten wird...und von daher ...

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#18 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 15:54 (+00:31)
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QUOTE (PH @ Di 3.06.2008, 15:49)
QUOTE (DerUngar @ Di 3.06.2008, 13:41)
ganz schön neugierig wink.gif

niedriger dreistelliger betrag

"niedriger dreistelliger Betrag"

Also 200 oder 300 EUR.

Meine Persönliche Meinung - und Vorsicht, dies ist keine Aufforderung, so zu handeln, sondern stellt nur meine Meinung dar:

Interessiert kein Schwein.
Der Betrag ist Peanuts, sogar für deutsche Beamten. Ich würde die zwei oder drei Lappen einfach einstreichen, und fertig.
Fällt das nicht sogar unter die Geringfügigkeitsgrenze?
Wie hoch ist in D der Steuerfreibetrag? Sollte man doch als Azubi kaum erreichen oder?

naja.. diese aussage wäre doch mit gewisser vorsicht zu genießen. so manche private Verkäufer auf Auktionsplattformen wurden schon wegen viel weniger kohle angeschwärzt. Wer Einnahmen zu verzeichnen hat, hat es auch dem Finanzamt mitzuteilen. Allein schon die Mitteilung zählt als guter Wille, auch wenn darauf keine Steuer erhoben wird. Keiner wird ihm was von seinen paar hundert euros deswegen wegnehmen, schon gar nicht, wenn er unter dem freibetrag bleibt...
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PH
#19 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 17:06 (+01:12)
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QUOTE (H.Prohaska @ Di 3.06.2008, 16:54)
QUOTE (PH @ Di 3.06.2008, 15:49)
QUOTE (DerUngar @ Di 3.06.2008, 13:41)
ganz schön neugierig wink.gif

niedriger dreistelliger betrag

"niedriger dreistelliger Betrag"

Also 200 oder 300 EUR.

Meine Persönliche Meinung - und Vorsicht, dies ist keine Aufforderung, so zu handeln, sondern stellt nur meine Meinung dar:

Interessiert kein Schwein.
Der Betrag ist Peanuts, sogar für deutsche Beamten. Ich würde die zwei oder drei Lappen einfach einstreichen, und fertig.
Fällt das nicht sogar unter die Geringfügigkeitsgrenze?
Wie hoch ist in D der Steuerfreibetrag? Sollte man doch als Azubi kaum erreichen oder?

naja.. diese aussage wäre doch mit gewisser vorsicht zu genießen. so manche private Verkäufer auf Auktionsplattformen wurden schon wegen viel weniger kohle angeschwärzt. Wer Einnahmen zu verzeichnen hat, hat es auch dem Finanzamt mitzuteilen. Allein schon die Mitteilung zählt als guter Wille, auch wenn darauf keine Steuer erhoben wird. Keiner wird ihm was von seinen paar hundert euros deswegen wegnehmen, schon gar nicht, wenn er unter dem freibetrag bleibt...

Schlafende Hunde wecken kann man damit auch...

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DerUngar
#20 Geschrieben am: Di 3.06.2008, 18:18 (+01:12)
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huch, da ist mir aber ein fehler unterlaufen.

Ich meinte 4-stellig. bei hundert euro hätt ich den ganze thread niemals aufgemacht.
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