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(?) Tags raten (?) datenschutzerklärung, mustertexte, mustervorlage, urheberrecht (edit)
 
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> Datenschutzerklärung kopieren?
alex72
Geschrieben am: Do 29.05.2008, 06:53
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Hallo,

habe mich mal wegen einer Datenschutzerklärung bei der Konkurrenz
geschaut und siehe da, alle mir bekannten Seiten habe die gleiche
Datenschutzerklärung.

Theoretisch könnte ich die auch so übernehmen oder?
Im Grunde sind die doch alle gleich.

danke........gruss alex72
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TTlong
#2 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 08:06 (+01:13)
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Wenn du einfach so irgendwelche Texte kopierst, machst du dich selbstverständlich strafbar, ganz gleich ob die Erklärung(en) auf vielen Seiten (nahezu) identisch sind. Auch wenn die Chance "erwischt" zu werden, sehr gering sein dürfte, rate ich dir davon ab.

Mein absoluter Favorit ist http://luebeckonline.com

Kostet dich einmalig 30,- €, dafür bekommst du aber unbegrenzten Zugriff auf alle Mustervorlagen, die du verwenden kannst.


Gruß TTlong


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alex72
#3 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 08:22 (+00:16)
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Danke,

dann stelle ich halt ein paar Sätze um.

Und wenn die anderen diese auch von den Mustervorlagen haben unsure.gif
Bzw. wer will mir nachweisen, ob ich es irgendwo abgeschrieben habe
oder es von einer Mustervorlage habe wenn eh alle gleich sind.
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Sascha Ahlers
#4 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 08:30 (+00:07)
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kivat
#5 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 11:49 (+03:19)
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Dafür gibt es das Urheberrecht


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TSc
#6 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 11:55 (+00:05)
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QUOTE (alex72 @ Do 29.05.2008, 08:22)

Bzw. wer will mir nachweisen, ob ich es irgendwo abgeschrieben habe

Wenn es gleich ist ist die Beweislage ziemlich eindeutig.
Zumindest haben die Gerichte es bisher so gehandhabt. wink.gif


QUOTE (alex72 @ Do 29.05.2008, 08:22)

Bzw. wer will mir nachweisen... es von einer Mustervorlage habe wenn eh alle gleich sind.

Der Anbieter der Mustervorlage der keinen Zahlungseingang von dir hat. rolleyes.gif
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Lenny
#7 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 12:00 (+00:05)
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QUOTE (kivat @ Do 29.05.2008, 11:49)
[...] Urheberrecht

Ein interessantes Stichwort. Vorausgesetzt, wenn die Datenschutzerklärung eine gewisse schöpferische Höhe aufweist. Bei solchen Texten bezweifle ich, da man als Nichtjurist oft Mustertexte benutzt...


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TSc
#8 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 12:23 (+00:22)
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Dann liegt das Urheberrecht immer noch beim Schöpfer des Mustertextes, der sein Recht auch einklagen kann...
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alex72
#9 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 20:21 (+07:57)
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Ja schon klar, die Mustervorlagenanbieter müßen ja auch von etwas leben.

Was ist mit dem Beispiel von Sascha Ahlers (law-blog.de). Dafür bezahlt
man ja auch nichts. Und ich glaube nicht das alle sich dafür einen Anwalt beauftragen
oder irgendwelche Mustervorlagen kaufen unsure.gif

Nun gut, wenn man für 30€ diese Vorlagen bekommt, dann werde ich da wohl
zuschlagen und dann habe ich meine Ruhe (Quittung kommt in den Safe).

Danke euch
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PH
#10 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 20:34 (+00:13)
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QUOTE (TSc @ Do 29.05.2008, 13:23)
Dann liegt das Urheberrecht immer noch beim Schöpfer des Mustertextes, der sein Recht auch einklagen kann...

Nein - Wenn der Text nicht die notwendige schöpferische Tiefe aufweist, kann man auch kein Urheberrecht einklagen.

Für juristische oder technische Texte dürfte es kein Urheberrecht geben, ausser besagter Text weicht derart vom Standard ab, dass er wieder kreativ und schöpferisch ist.

Siehe auch hier:
http://www.irights.info/index.php?id=33


Ausserdem: die IHK Frankfurt rät von der Übernahme fremder AGB ab, aber nicht weil es illegal wäre - man darf also annehmen, dass es gestattet ist:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mus...gmbh/index.html


und

Nach gültiger Rechtssprechung in der Schweiz - Suisse -Svizzera sind AGB nicht urheberrechtlich geschützt [Source: Me Gérald Page, Lalive Suisse].
(danke René Weber, der sich hier übrigens nicht mehr blicken lässt?)
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alex72
#11 Geschrieben am: Do 29.05.2008, 23:36 (+03:02)
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Ich möchte schon alles richtig machen, nur wenn ich sehe das sich die ganze
Konkurrenz irgendwie kopiert (AGB, Datenschutz etc.), finde ich es blöd hunderte
von Euros für einen Anwalt auszugeben und ich am Ende das gleiche
da stehen zu haben und nur wenn es doch mal geprüft wird ich sagen kann "moment
das habe ich vom Anwalt XY".

Nur mal so am Rande. Das witzige an der Sache ist, das meine Kunden zu 90% nicht
deutschsprachig sind und weder mit den AGB noch mit der
Datenschutzerklärung etwas anfangen können. rolleyes.gif

Danke
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hajue
#12 Geschrieben am: Fr 30.05.2008, 00:39 (+01:02)
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QUOTE
Nur mal so am Rande. Das witzige an der Sache ist, das meine Kunden zu 90% nicht
deutschsprachig sind und weder mit den AGB noch mit der
Datenschutzerklärung etwas anfangen können. rolleyes.gif


Na denn ... -> schreib noch rein, dass Du die Daten an Dritte weiterverkaufen darfst.

Was auch sonst nicht verboten ist, sowahr der User der Erklärung zustimmt.

Angenommen, Du hast geniale Informationen zum Download / bereitgestellt (z.B. PDF - Memberbereich) für registrierte User / Empfang per E-Mail.

Schreib "fett" darunter, Daten weiterzugeben. Die Erfolgsquote dürfte immer noch recht hoch sein, da viele User sich schlichtweg keine Gedanken darüber machen. Diese Daten verkauft man - bätsch ^^

Das Beste:

"Es werden Cookies usw ..." Wenn man die Cookies im Browser löscht und ein paar Sites aufruft, hat man locker 20 neue Cookies - zugestimmt hat man da nirgends.


Es spricht nichts dagegen, etwas für die Erklärungen zu zahlen. Es ist eine wichtige Information für Besucher der Site und sichert Dich ab. Zumal etwa jano.law quasi für die Richtigkeit garantiert und man die Datenschutzerklärung auch einzeln kaufen kann.

QUOTE
Ich möchte schon alles richtig machen, nur wenn ich sehe das sich die ganze
Konkurrenz irgendwie kopiert (AGB, Datenschutz etc.)...


Das kann man nicht wissen (jedoch die Wahrscheinlichkeit ertappt zu werden ist gering).

Einfach so kopieren würd ich mal gar nichts im Netz. Auch wenn die Schöpfungshöhe gering ist und viele Sätze gleich klingen, ist das Ganze 100% schutzwürdig (und Sätze umschreiben wirkt selten so prägnant).

Da wägt man zwischen Zeitaufwand für das Nachmachen, Strafe bei "Klau" und den Erwerb ab.

aus Law-B.log
QUOTE
   
    [...]
    * Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse)
    [...]

Diese Daten sind für (Anbieterin) nicht bestimmten Personen zuordenbar.


Übernimmt man dies blind und will einen "Angreifer" dingfest machen, hat man doch schlechte Karten (, oder ?)
Z.B. registriert man sich mit echtem Namen und hackt das System zu Brei. Ja, zuordnen darf man dann nicht ...


--------------------

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alex72
#13 Geschrieben am: Fr 30.05.2008, 07:34 (+06:54)
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Danke sehr.

Janolaw, oder wie die heissen hatte ich mal angeschrieben und bis heute
keine Antwort bekommen. mad.gif

Falls ihr noch ein paar andere Tipps hat gerne.
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Sascha Ahlers
#14 Geschrieben am: Fr 30.05.2008, 08:44 (+01:10)
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QUOTE (hajue @ Fr 30.05.2008, 01:39)
[...]
aus Law-B.log
QUOTE
   
    [...]
    * Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse)
    [...]

Diese Daten sind für (Anbieterin) nicht bestimmten Personen zuordenbar.



Wenn wir schon bei der Wortklauberei sind, sollte man auch schon richtig Zitieren, denn diese Aussage gilt dafür:
QUOTE
[...] (Anbieterin) erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind:  [...]

Und zu den Logdaten: Wer ist denn Anbieter? Der Websitebetreiber ist Anbieter und kann es nicht zuordnen, aber der entsprechende ISP kann es (oftmals) wieder zuordnen.



Wenn man es selber zuordnen kann, dann darfste auch nicht die Daten speichern, also ist hier eine gewisse Grauzzone sowieso vorhanden. Wobei ich mich frage, ob in Deutschland überhaupt noch die IP-Adresse mitgeloggt werden darf bei einen Webseitenzugriff. Da gab es doch auch mal eine Diskussion drüber.


Auch ist AGB nicht gleich Datenschutzerklärung, der Vergleich ist relativ weit voneinander entfernt.
Die normalen Datenschutzmuster gelten sowieso nur für Websites die normale Webserverlogdaten (bspw. Apache Common Log) verwenden, und nicht diese über Drittanbieter auswerten, oder komplexere Logtools verwenden.



BTW: ich denke bei solchen Rechtsvorlagen ist oft eine schöpferische Höhe erreicht wird, weil diese sich oftmals nicht nur an Gesetztestexten, sondern auch an Gesetzteskommentaren und Gerichtsurteilen ausgerichtet werden. Das Mustertexte nicht stumpf 1 zu 1 kopiert werden, sollte eigentlich bekannt sein, deswegen nennt es sich ja auch Muster und nicht Universallösung.




Gruß,
Sascha


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alex72
#15 Geschrieben am: Mo 2.06.2008, 13:06 (+3d 04:21)
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Hi, danke an alle.

Ich werde mir wohl jetzt doch bei Jan_law.de was besorgen. Die haben wohl
für einen guten Kurs alles was ich brauche in einem Paket (keine Mustervorlagen,
sondern Individuell, AGB, Wiederruf, Datenschutz, Impressum). Man kann sich das runterladen und dann irgendwelche Fragen abarbeiten.

Denke mal damit bin ich auf der sicheren Seite und kostet nicht die Welt.
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alex72
#16 Geschrieben am: Do 12.06.2008, 09:33 (+9d 20:27)
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Hallo nochmal,

so ich habe nun das gesamte Paket hier, bloß das Problem ist das ich
AGB zwar für den Verkauf von Waren habe, aber keins für meine Downloads sad.gif,
das bietet jan.law nicht an.

Wo kriege ich die jetzt her?
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